Im Gefolge der askanischen Markgrafen von Brandenburg gelangten die Rittergeschlechter Wedel, Sanitz und Spening um 1300 in den Besitz des Landes Bublitz. Von diesen Adligen erwarb 1339 der Bischof von Cammin, Friedrich von Eickstedt (1329-1343), für 1850 Mark den größten Teil des Landes Bublitz, dem Terra Bubulzik
(früher auch Bubultz oder Bubeltse genannt) und beauftragte die Gebrüder Bartuszewitz mit der Besiedlung des fast menschenleeren Gebietes.
Pommersches Urkundenbuch 10, S. 365, Nr. 5726
Aus der Grenzbeschreibung des Deutschen Ordens von 1321 geht hervor, dass das Bublitzer Land bereits dem Bistum Cammin gehörte und zwar als Bestandteil des Landes Köslin (terra Cussalin). Auch der halbe Dolgensee und die Gegend bis zum Platz Sadicker bei Hammerstein soll im Besitz des Stiftes Cammin gewesen sein.
Die Wedel, denen fast die gesamte Neumark und in Pommern ein großer Güterbesitz gehörte, waren gegen Ende des 13. Jahrhunderts mit Teilen ihres pommerschen Besitzes bereits Vasallen des Bistums Cammin, mit anderen Landesteilen Lehnsnehmer des Brandenburger Markgrafen.
Heinrich Karl Wilhelm Berghaus Landbuch des Herzogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen, Teil 2, Band 4, S. 344 ff.
Das Land Bublitz war ein Teil des Fürst-Bistums Cammin und gehörte damit zum Heiligen Römischen Reich. Im Osten grenzte das Land Bublitz an Pommerellen, das zunächst der polnischen Krone als Lehen unterstand, doch ab 1309 dem Deutschordensstaat gehörte. 1466 übernahm das Königreich Polen Pommerellen als Königliches Preußen
, das 1772 an Brandenburg-Preußen fiel und nun Westpreußen genannt und schließlich 1871 königlich-preußische Provinz wurde.
Der genaue Grenzverlauf des Bublitzer Landes zu seinem östlichen Nachbarn und damit auch die Grenzen des Bischofthumer Areals waren lange Zeit umstritten. Erst auf der Karte von 1792 ist annähernd zu erkennen, dass das Gemeindegebiet von Bischofthum wie ein Keil nach Westpreußen hineinragt.
Leider orientieren sich viele der Karten, die die Grenzen früher Besitzungen aufzeigen wollen, an den modernen Grenzziehungen und berücksichtigen nicht die Unbestimmtheit der frühen Kartographie und die Uneinigkeit der Landeseigner über den genauen Grenzverlauf. Andererseits vermutet auch Pastor Quandt aus Persanzig in seinem Aufsatz Pommerns Ostgränzen
in Baltische Studien 1835
ein Fort-bestehen der seit 1350 vereinbarten Grenze:
Vom Tessentin ging die Gränze, den Belzig-See bei Baldenburg ins Land Bublitz einschließend, zum Zahnfluß, und mit ihm zur Küddow. Aber 1382 gründete der Orden die Stadt Balde (Baldenburg); mithin bestand damals die heutige Gränze, vielleicht seit dem Gränzvertrage des Ordens mit dem Bischofe von Camin von 1350.
Schöttgen und Kreysig Pom. dipl. N. 65.
Oelrichs Urk. Verz. p. 88. 109
Bedenken muss man bei den verbalen und grafischen Beschreibungen der Grenzen eine gewisse Unbekümmertheit, denn die Ländereien lagen größtenteils wüst, wirtschaftliche Interessen gab es zunächst nicht und die Landmarken, wie Bäume, Flussläufe, Wege oder Seeufer, waren nicht unveränderlich.
So zum Beispiel beschrieb Bischof Friedrich von Eickstedt im Lehnsbrief von 1342 für die Gebrüder Bartuszewitz die Grenzen ihres Lehens anhand von vorgefundenen oder gesetzten Landmarken:
… auf dem Weg von Bublitz nach Schlochau über den Ballfluß (Bealde) hinweg bis zu den Grenzen der Kreuzritter, auf dem Bölzigsee (südlich Baldenburg) die Fischerei mit kleinen Netzen, hinüber auf die andere (östliche) Seite des genannten Sees (Belizk) zu Zahnefluß (Czarne), von dort in locum Czadicker (westlich Hammerstein, […] und wieder (nordwärts) zum Dolgensee, wo das Land des Bischofs an das des Herzogs grenzt.
Der Bischof verfügt also über Land, das sich weit in die heutige Provinz Westpreußen hineinschob. Bald mußte er aber vor dem Orden den Rückzug antreten.
Gerhard Müller Das Fürstentum Kammin, Baltische Studien, 1929, Seite 168
Dr. Gerhard Müller wiederholt die Grenzbeschreibung des Lehens der Gebrüder Bartuszewitz noch einmal:
Das in dieser Grenzbeschreibung aufgeführte Tafelgut ist die spätere Domäne Bublitz.
Wenn man die nachstehende Beschreibung der Westgrenze Pommerellens von Max Toeppen zu Rate zieht, scheint es den Einsprung
der Grenze bei Bischofthum, den Bischofthumer Keil
, schon 1350 gegeben zu haben, obwohl die Karten darüber keine Auskunft geben.
Da diese zwischen dem Bischof von Cammin, Johannes I. von Sachsen-Lauenburg, und dem Hochmeister des Deutschen Ordens, Heinrich Dusemer von Arf(f)berg, vereinbarte Grenzziehung nicht mit geologischen Merkmalen oder wirtschaftlichen Erwägungen zu erklären ist, muss es militärstrategische Gründe für die Anlage des Bischofthumer Keils gegeben haben, der wohl als Schutzzone vor der Burg Kasimirshof gedacht war. Diese Sicherungszone wurde dann zusätzlich mit dem Dorf Bischofthum als Meldeposten bewehrt. Diese Überlegung setzt voraus, dass die Burg Kasimirshof 1350 bereits bestanden hat, also den Grenzwehren zuzurechnen ist. Ähnlich wie auch das Schloss Neustettin, dessen Bau zur Abwehr von Feinden von Wartislaw IV. (* vor 1290; † 1. August 1326) 1310 begonnen und im Stil und der Bauweise der Backsteingotik errichtet wurde.
Dr. Gerhard Müller schließt aus den ihm bekannten Daten auf ein stetes Vordringen der Ordensherren auf das Gebiet des Stiftes Cammin. Tatsächlich hatte Bischof Nikolaus von Schippenbeil als Priesterbruder des Deutschen Ordens dessen Hochmeister Konrad von Jungingen 1406 mit der Verwaltung und Schirmung der Stiftslande beauftragt. Im Bewusstsein dieser Position verfügte dessen Bruder und Nachfolger Ulrich von Jungingen in einer 1408 ausgefertigten Handfeste über Bischofthum:
Wir bruder Ulrich von Jungingen homeister des ordens der brudere des hospitals sanct Marien des teutschen hauses von Jerusalem thun kund und offenbar allen denen, die diesen brieff sehen, hören oder lesen, dasz wir dem ehrwürdigen andechtigen edlen und ehrentvesten herren Peter Malzanen pfarrherren zur BaIdenburg, unserm lieben bruder und mitcompanen, gegeben haben zur wiedeme das dorf Bischoffthumb genandt, mit äckern wiesen flissen seen heyden wolden strauch und puschen, ihm und seinen nacherben frey und ewig zu besitzen mit aller herligkeit, ober- und untergerichten.
Die Grenzen des Bischofthumer Areals waren in der Handfeste wie folgt beschrieben:
… von aufgang der sonnen an die Wittelfeldische grenze bis in mittag an unser dorf Stepen genandt, von dar kegen abendt bis an unser dorf und ihre grenze Linaw, von dar kegen mitternacht an die grenze unser stadt Baldenburg, und rund umbher bis wieder an die Wittfeldische grenze.
Paul Panzke Die Handfesten der Komturei Schlochau, 1921, Kapitel 159. Bischofthum
Die Herrschaft des Ordens über Bischofthum war nicht lange von Dauer. Vielleicht nach der Niederlage bei Tannenberg 1410, spätestens durch den Zweiten Frieden von Thorn am 19. Oktober 1466, als der Orden Pommerellen verlor, fiel Bischofthum an den Bischof von Cammin zurück. Auch Dr. Müller schließt die Rückgabe von Bischofthum aus einer Grenzbeschreibung von 1438 (siehe Geschichte von Bischofthum, Historische Dokumente) zwischen dem Schlochauer Gebiet und Pommern, deren Abschrift Paul Panzke mit einer Untersuchung des Max Toeppen zu diesem Thema zitiert. Allerdings müssen Unsicherheiten bei der Deutung der aufgeführten Landmarken eingestanden werden.
Der Ort des oben genannten Baumbergs wird von Dr. Bodo Koglin präzisiert: Der Baumberg liegt nur etwa 1 km südlich von Hölkewiese.
Die Stelle zu den Schwertern
auf dem Weg von Baldenburg nach Bublitz war nach Manfred Vollack (1940-1999, Sachbuchautor) ein gekennzeichneter Malbaum nahe beim Wohnplatz Grünbaum am Bublitzer Weg, zu Abbau Baldenburg gehörend, später wohl ein Grenzübergang von Polen zu Pommern mit einem Schlagbaum.
Insgesamt sind die Angaben in den Grenzbeschreibungen recht ungenau. Da einige der aufgezählten Landmarken auf der um 1898 festgestellten Grenze liegen; nahmen die Historiker diese Grenze auch für frühere Zeiten als gegeben an.
Unabhängig vom genauen Grenzverlauf kann man den Beschreibungen entnehmen, dass Bischofthum innerhalb des bezeichneten, bischöflichen Areals lag, und zwar südöstlich von Baldenburg, wie es auch in der Glasenappschen Chronik beschrieben wird:
Nach der Verleihungsurkunde von 1342 sind die ungefähr angegebenen Grenzen […] ein Stück Land von circa 5 Quadratmeilen: Westlich des Belitz-See, welcher mit seiner Fischerei für den Bischof und seine Unterthanen bleibt, wahrscheinlich die Burg Bälde ausgeschlossen), dann in der Richtung des Belitz-Sees südöstlich bis zur Zarne (Zahne), diese hinab bis zum Zadakfluss bei Hammerstein, diesen aufwärts westlich um den Dolgen-See, von diesem bis zum Gebiet des Herzogs von Stettin, von hier bis dahin, wo die Gränzen dieses mit denen des Bischofs zusammenstoßen, dann nach dem See Schmolzig (Stepenscher), Damen- auch Virchow-See, weiter in der Richtung auf Bublitz durch einen Steinbrink bis gegen den Colpinschen See, hinüber in ostnordöstlicher Richtung auf den Weg, der von Bublitz kommt und an dem entlang die Gränze auf Baldenburg nach Osten weiter zurückführend das Gebiet abschließt. Es liegen in diesem Stück Lande jetzt [1897, GK] Ortschaften: Grumsdorf, Neuewelt, Altschloss, Ulrichshof, Baldenburg, Drensch, Kasimirshof, Bischofthum, Stepen, Wittfelde, Ebersfelde, Schönau, Dolgen, Demmin, Fernheide, Neugut, Eschenriege und andere; ferner etwa 8 Seen und bedeutende Forsten.
Der Ort der hier mit Zadakfluss bei Hammerstein umschrieben wird, heißt in anderen Dokumenten Czedecker, Czadicker (polnisch Sadikierz), aber es wird auch ein Platz Sadicker
oder Zadicker Hübel
[= Hügel, GK] genannt.