Bude Nr. 5
Ortsteil-Nummer …
Die Bude existiert nicht mehr.
⚭ Johanna Karoline Grönke
Anmerkung
Wie die Bauernhöfe wurden auch die Höfe in chronologischer Reihenfolge fortlaufend nummeriert. 1852 waren 6 Büdner registriert: Wilhelm Friedrich Kuchenbecker, Wilhelm Glashagen, Wilhelm Scheunemann (Bude Nr. 2), Johann Reinke, Carl August Giese und Ludwig Kuchenbecker, dessen Bude mit Nummer 5 erwähnt wurde.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg lag der Hof Nr. 7 zunächst wüst und wurde erst 1751 wiederverpachtet. 1833 erfolgte die Abtrennung der Bude Nr. 5.
Nach dem 2. Weltkrieg fiel der Lübschenhof wieder wüst. Dennoch erhielt der Lübschenhof von der polnischen Administration die Bezeichnung Lübschendorf (poln. Lubisz) und wird als Wohnplatz bzw. als Ortsteil von Baldenburg (poln. Biały Bór) geführt.
-
Johann Gottlieb Kuchenbecker jun.
Am 23. April 1833 schlossen die Söhne des kurz zuvor verstorbenen Johann Gottlieb Kuchenbecker, dem Besitzer des später unter Nr. 7 geführten Bauernhofes, Martin Friedrich Kuchenbecker und Johann Gottlieb Kuchenbecker einen Vertrag über die Teilung des Grundbesitzes. Johann Gottlieb Kuchenbecker erhielt einen Teil des Hofes Nr. 7 incl. der alten Hoflage in der Größe von 41 Morgen 66 QR = 10,57 ha.
Regierung Köslin/12806_1848+07+24
-
Michael Ludwig Kuchenbecker
Michael Ludwig Kuchenbecker wird in den Ablösungs-Berechnungen vom 24.07.1848 bzw. 09.09.1850 sowie dem Attest vom 02.10.1850 als derzeitiger Besitzer der Bude genannt.
Regierung Köslin/12806_1848+07+24
Regierung Köslin/12806_1850+09+09
Regierung Köslin/12806_1850+10+02Am 24.07.1848 legte das Amt Neustettin die Ablösungs-Berechnung einschl. der nun fälligen Domänenabgaben und des Laudemiums vor und vermerkte darin die Größen der Teilflächen.
In dieser Berechnung wurden auch die Nummern genannt, unter denen der Bauernhof des Martin Friedrich Kuchenbeckerschen geführt wurde: Nummer 7 des Hypothekenbuchs und Nr. 3 der Prästations-Tabelle von 1836.
Martin Friedrich Kuchenbecker hatte seine Hofgebäude zu diesem Zeitpunkt bereits neu errichtet.
Nach dem sub pet rem ganz gehorsamst bei-liegenden gerichtlichen Vertrag vom 23. April 1833 und der Verhandlung vom 12. Febr. 1839, hat der Büdner Johann Gottlieb jetzt Michael Ludwig Kuchenbecker, von dem in rubro genannten Bauerhofe, dessen Besitzer sich bereits längste auf dem Außenplan aufgebaut hat, eine Fläche von 41 Mrg 66 QRth incl. der alten Hoflage erhalten, und das Königl. Land und Stadtgericht zu Bublitz hat hier auf Extrahierung des Dismembrations Consenses angetragen. Demzufolge hat das Amt die erforderliche Abgaben Vertheilungs- und Ablösungs-Berechnung angelegt und überreicht solche Einer Königlichen Hochlöblichen Regierung im Anschluß mit der Bitte ganz gehorsamst:
Die Königliche Regierungs Haupt Casse zur Annahme des Ablösungs Capitals ermächtigen zu wollen.Regierung Köslin/12806_1848+07+24
In der Ablösungs-Berechnung vom 24.07.1848 wird die Größe des Lübschenhofes angegeben mit284 Morgen 145 QR =72,74 ha.Davon hat im Juli 1848 Büdner Michael Ludwig Kuchenbecker incl. der alten Hoflage erhalten41 Morgen 66 QR =10,57 ha.Der Bauernhof behielt daher243 Morgen 79 QR =62,17 ha.Regierung Köslin/12806_1848+07+24
-
Am 2. Oktober 1850 stellte die Regierung in Köslin fest, dass …
… die Parzelle von 41 Morgen 66 QuRuthen mit Einschluss der alten Hoflage als ein besonderes, von dem Vorkaufsrechte befreites Grundstück angesehen und dies im Hypothekenbuch verzeichnet … werden könne …
Regierung Köslin/12806_1850+10+02
-
Beim Auseinandersetzungs-Rezess am 21.05.1852 zur Ablösung der bisherigen Abgaben wurde Ludwig Kuchenbecker als Besitzer der Bude Nr. 5 genannt.
Amtsgericht Bublitz I/72_1852+05+21
Die nachfolgenden Besitzer sind nicht bekannt (2014).
Da die Zeitzeugen für den Wohnplatz Lübschenhof den Eigentümer Karl Fuhlbrügge und einen Kuchenbecker nannten, wird die Bude bis 1945 bestanden haben. Der Vorname des letzten Besitzers und seine Daten sind nicht bekannt.
Die Bude existiert nicht mehr.
-
Im Satellitenbild sind keine Gebäude, nicht einmal deren Reste erkennbar. Man sieht nur, dass es sich nicht um unberührtes Gelände handelt.