Flächeninhalt der Gemarkung

Nach einer Handfeste von 1408 können wir die Fläche der Gemarkung Bischofthum mit 1.008,6 ha annehmen. Die Angaben der Kostenberechnung des Königlichen Oberlandesgerichts zu Cöslin vom 17.05.1836 zur Gemeinheitsteilung addieren zu 1.345,12 ha. 1905 wurde die Fläche des Areals mit 1.181,5 ha festgestellt, davon konnten 62 % landwirtschaftlich genutzt werden = 732,5 ha.

  • Die Handfeste von 1408 nennt eine Dorfgröße von sechzig huben Cölmischer masze. Eine altkulmer Hufe war 16,81 ha groß, damit betrug die Fläche des Dorfes 1.008,6 ha. Die Anzahl der Höfe oder deren Größe wurde nicht genannt.

    Paul Panzke, Kapitel 159

  • Nach der Dorfmatricul von 1628 hatten die Bischofthumer Bauern 11 ½ Landhufen zur Verfügung.

    Gerhard Müller, Seite 143 f.

    Im Stift wurde die Matrikel auf dem Landtag zu Köslin im März und April 1628 beraten und auch endlich unter dem Druck der Verhältnisse – die Kaiserlichen waren schon im Lande – angenommen. Es wurde nach Hufen versteuert, als Grundmaß sollte die Landhufe mit 30 pommerschen Morgen gelten.

    Wenn wir die Größenangabe in der Dorfmatricul als Flächeninhalt werten, können wir versuchen, anhand der Vorgabe des pommerschen Landtags von 1616, die Angabe in moderne Maße zu übertragen.

    Danach umfasste eine Landhufe 30 pommersche Morgen à 6.550 m² = 19,65319 ha, d.h., die 11 ½ Landhufen hatten 345 Morgen oder 226 ha Flächeninhalt.

    Das wiederum bedeutet, dass 1628 von der Gesamtfläche von 1.008,612 ha nur ca. 22 % des Gemeindeareals als Acker genutzt werden konnten.

  • 1719 wussten die 16 Bischofthumer Bauern auf die Frage nach der Hofgröße keine Antwort. Die Schreiber der Hufenklassifikation legten deshalb die 1628 festgestellte Größe der Gemarkung von 11 ½ Landhufen zugrunde.

    Hufenklassifikation

    Quelle: Gerhard Müller, Seite 138
    … der Blanckenseeschen Kommission (mussten) die alten Register, Lehnbriefe usw. vorgelegt werden; was an steuerbarem Land 1628 vorhanden war, ersah sie aus der Matrikel und so geben die Klassifikationsbücher neben ihrer derzeitigen Aufnahme auch die von 1628 aufgeteilt in die einzelnen Dörfer. Veränderungen im Hufenstand oder Besitz während des Jahrhunderts sind genau verzeichnet und so der Stand von 1628 wieder hergestellt. Sie können deshalb als Quelle für den Dorf- und Besitzbestand im Jahre 1628 dienen. …

    Gerhard Müller, Seite 144 f.

    Aus der Steuereinheit auf den Flächeninhalt zu schließen, ist wegen der unterschiedlichen, von der Bodengüte abhängigen Erträge nicht möglich.

  • 1778-1784 erfolgte die von Friedrich dem Großen veranlasste Absenkung des Vilmsees um 2,70 Meter, dadurch wurden bei Neustettin 4000 Morgen = 160 ha Wiesenland gewonnen.

    Wikipedia Szczecinek

    Im Zusammenhang mit der Absenkung des Vilmsees wurden wohl auch in Bischofthum Sümpfe und Brüche trockengelegt, sodass nun von dem in den Gemeindeeinheiten des Kreises Bublitz von 1905 erfassten Gesamtflächeninhalt von 1.181,5 ha im Bischofthumer Areal 732,5 ha landwirtschaftlich und 260,8 ha forstwirtschaftlich nutzbar waren. Die sonstigen Flächen addieren zu ca. 184 ha, d.h., durch die Melioration gewann Bischofthum 506,5 ha Acker- und Wiesenland.

  • Die Bischofthumer Bauern hatten das Erbstandsgeld für ihre Höfe entrichtet. Damit waren sie Eigentümer, doch das Obereigentum lag noch beim Domänenfiskus, der sich ein Vorkaufsrecht vorbehielt. In den diesbezüglichen Entwürfen der Erbverschreibungen ist von Verhandlungen die Rede. Aber …

  • … die eigentlichen Verhandlungen mit den Bischofthumer Bauern zu den Details der Erbverschreibungen begannen erst 1826, wurden mehrfach verzögert und überwiegend erst 1838 abgeschlossen.

    Man kann vermuten, dass die Bauern im Einvernehmen mit den Kameralbeamten die Vollziehung der Verträge bewusst verzögerten, bis die Sümpfe nach der Absenkung des Vilmsees trocken gefallen und von den Bauern in Bearbeitung genommen bzw. den Gemeinheitsflächen zur Aufteilung zugeschlagen waren.

    Dem Domänenfiskus fehlte zur Abwehr von Nachteilen jegliches Interesse am Vorantreiben der Verhandlungen, denn die Bauern entrichteten ihre Abgaben vollständig und zur Zufriedenheit des Fiskus.

  • In einer Kostenberechnung des Königlichen Oberlandesgerichts zu Cöslin vom 17.05.1836 zur Gemeinheitsteilung addieren die angegebenen Flächen zu einer Größe der Bischofthumer Gemarkung von 1.345,12 ha.

    Die abweichende Größe von 1.345,12 ha gegenüber früheren Angaben von 1.008,612 ha bzw. späteren (1905) von 1.181,5 ha konnte nicht geklärt werden.

  • Im Regierungsbezirk Köslin wurden am 01.12.1905 die Gemeinden tabellarisch mit ihrer Größe, der Anzahl der Wohnplätze und ihrer Einwohnerzahl erfasst.

    Gemeindeeinheiten 1905

    In der Liste der Gemeindeeinheiten des Kreises Bublitz ist 1905 für Bischofthum ein Gesamtflächeninhalt genannt von 1.181,5 ha.

  • Von dem Bischofthumer Areal mit 1.181,5 ha wurden 62 % landwirtschaftlich genutzt = 732,5 ha, die forstwirtschaftliche Nutzung summierte zu ca. 260 ha, Moor und andere Flächen zu ca. 189 ha.

    Landwirtschaftliche Nutzung
    davon Ackerland
    (mit Roggen 35 %, Hafer 16 %, Gerste 3 %, Weizen 2 %, mit Kartoffeln 18 %, Hackfrüchten 15 %)
    85 %
    Dauergrünland
    (mit Klee, Kleegras und Luzerne 7 %)
    15 %
    62 %
    Forstwirtschaftliche Nutzung 22 %
    Moor und sonstige Flächen 16 %