Aussagen zu den Grundstücken bzw. deren Besitzern in Bischofthum vor dem Dreißigjährigen Krieg sind rein spekulativ. Nach diesem Krieg sind bis ca. 1794 sind kaum Veränderungen in den Lebensumständen festzustellen. Die dazwischen liegenden 1 ½ Jahrhunderte waren zum Teil geprägt durch räuberische Überfälle. Die exponierte Lage von Bischofthum lässt Schlimmes vermuten. Die vorliegenden Akten geben darüber keine Auskunft, allerdings gelang es erst um 1751 den abseits des Dorfes und ungeschützt liegenden Lübschenhof zu verpachten. Zumindest die inneren Verhältnisse im Dorf waren weitgehend stabil, wohl gerade wegen des notwendigen Zusammenhalts gegen die äußeren Feinde.
Beginnend mit dem Ende des 18. Jahrhunderts und vollends in der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert vollzogen sich radikale Veränderungen. Die Lebensbedingungen waren von 1805 bis 1815 durch die Kriege mit den Franzosen und deren Besatzung sowie 1848 von den Auswirkungen der Märzrevolution geprägt. Die sozialen, die beruflichen und die wirtschaftlichen Verhältnisse durchliefen zwischen 1794 und 1852 eine revolutionäre Phase. Von den Einflüssen und Veränderungen erfahren wir aus den vorliegenden Akten nur indirekt und nur bezüglich der Grundbesitzwechsel.
Bis ca. 1870 wurden Grundstücke in Bischofthum nach ihrer Größe in Bauernhöfe oder Buden unterschieden. Deren Besitzer erhielten entsprechende Bezeichnungen. In Bischofthum waren für die Besitzer von Gehöften Bezeichnungen wie Vollbauer, Halbbauer, Viertelbauer, Einspänner und Pächter üblich, die Budenbesitzer hießen Büdner oder Kathenmann. Auch die Bezeichnung Eigentümer wurde im 19. Jhd. gebräuchlich, und die Unterscheidung in Höfe und Buden wurde aufgegeben. Der allgemein gültige Begriff Grundstück
setzte sich durch.
Wie bereits oben bemerkt, sollte das Grundbuch von Bischofthum entsprechend der von den Zeitzeugen benannten Besitzer 36 Blätter enthalten. In dieser Abhandlung sind jedoch wegen der nicht eindeutigen Zugehörigkeit ca. 47 Grundstückbeschreibungen enthalten. Diese abweichenden Zahlen sind ein eindeutiger Hinweis auf mehrere, bisher nicht erkannte Dubletten. Andererseits sind in diversen Akten Namen von Einwohnern aufgetaucht, denen ein bestimmtes Grundstück nicht zugeordnet werden konnte.
Die nachgewiesenen Grundbuch-Nummern sind in den Grundstücksbeschreibungen angegeben. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:
- Die im Rezess vom 18.11.1852 genannten 17 Höfe fortlaufend nummeriert waren. Der Freischulzenhof, ein wüster Bauernhof und die Dorfschmiede waren ohne Nummer angeführt. Daneben trugen 5 Buden die Nummern: 1a, 1b, 2, 3 und 5.
- Die Nummerierung der Grundstücke ist nicht ganz zweifelsfrei, denn das Amt Bublitz bemerkte in dem Rezess von 1852, …
… dass mehrere Hyp. No. verschrieben sind und wir dieselben im Receße abgeändert haben.
Amtsgericht Bublitz I/72_1852+11+18
- Durch Teilung entstanden nach 1852 Grundstücke, die bisher nicht bekannte Nummern erhielten. Allerdings kann man annehmen, dass die Grundbuchblätter chronologisch fortlaufend nummeriert wurden, sodass das erste nach November 1853 neu anzulegende Grundbuchblatt die Nummer 21 erhielt. Die folgenden Grundstücksbeschreibungen sind dieser Systematik entsprechend geordnet, zumindest wurde der Versuch unternommen, dieses Ordnungsprinzip anzuwenden.
- Etliche Grundakten wurden 1932 wegen Unübersichtlichkeit geschlossen, neu angelegt und erhielten neue, bisher unbekannte Nummern .
Diese Bemerkung des Amtes Bublitz ist insofern irreführend, als die 17 Höfe 1852 in den Händen derselben, bereits 1844 bekannten Familien waren.