Die Höfe in Abbau Bischofthum – mit Ausnahme des Lübscher Hofes – entstanden nach den Erbverschreibungen, die um 1837/1838 vollzogen wurden, und nach der 1836 abgeschlossenen Regulierung.
Erst dann war die Melioration abgeschlossen und der Verkauf von Teilflächen der Höfe möglich, sodass die Erwerber ihre Hofgebäude in der Nähe ihrer Äcker und Wiesen errichten konnten.