Das Klima war seinerzeit generell rauer als heute. Vom 15. Jahrhundert bis etwa 1850 herrschte die Kleine Eiszeit
in Europa. Die Kälteperiode wurde vermutlich ausgelöst, weil die Sonne zwischenzeitlich an Kraft verlor. Zusätzlich verschleierte die Asche von Vulkanausbrüchen das Sonnenlicht.
Süddeutsche Zeitung Der Jahrtausendwinter
Zu Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts kam es zu Unruhen wegen der überhandnehmenden Räubereien des Adels. Städte schlossen wegen der Einschränkung ihrer Vorrechte untereinander Bündnisse gegen die Herzöge. Dem adeligen Unwesen steuerte Kaiser Maxilmilian I. 1495 mit dem Landfrieden
entgegen. Edelleute, welche demselben zuwider lebten, wurden mit der schimpflichen Strafe des Hundetragens belegt. Beim Hundetragen musste der Verurteilte einen Hund aus einem Gau in den anderen tragen. Aber der Kaiser war weit, sodass in Pommern adlige Familien die einträglichen Räubereien noch bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts betrieben.
Christian Friedrich Wutstrack, Seite 37
-
Die Ostsiedlung hat um 1400 ganz Pommern, West- und Ostpreußen erfasst.
-
Große Teuerung, Hungersnot und Pest.
Christian Friedrich Wutstrack, Seite 338
-
Über die Herausgabe der von Herzog Bogislaw VIII. einbehaltenen Schlösser Massow, Gülzow und Arnhausen entbrannte ein Streit, zu dessen Klärung Bischof Nikolaus nach Rom fuhr. Vor der Abreise betraute er den Hochmeister des Deutschen Ordens mit der Verwaltung und (Be-)Schirmung der Stiftslande. Erst 1436 wurde dieser Streit um die Schlösser von Bischof Magnus von Sachsen-Lauenburg und den Erben des Bogislaw beigelegt.
Nach Dr. Bodo Koglin gehörte auch Bublitz zu den Streitobjekten.
Dr. Bodo Koglin
Bis in das 16. Jahrhundert hinein war das Bublitzer Land Gegenstand von Zwistigkeiten zwischen den Landesfürsten und den Bischöfen, in deren Folge die Stadt mehrfach verpfändet, abgetreten oder verkauft wurde. Dadurch wurde die Stadt immer wieder in ihrer Entwicklung gehemmt. […] Erst nach dem Westfälischen Frieden von 1648 mit der Übernahme durch Brandenburg kehrten stabile Verhältnisse ein.
Bublitz wurde häufiger verpfändet, es ist häufig nicht klar, wer die jeweiligen Besitzer waren. Ob und inwieweit die Domäne Bublitz und damit zusammenhängend auch Bischofthum in die Besitzerwechsel einbezogen war, ist nicht bekannt.
Der Verwaltungsauftrag des Stiftes Cammin gab dem Ordens-Hochmeister Ulrich von Jungingen Gelegenheit und Veranlassung, 1408 über das stiftische Dorf Bischofthum zu verfügen.
-
In einer Handfeste der Komturei Schlochau vom 10. August 1408 erfolgte die erste bekannte Erwähnung von Bischofthum. Darin belehnt der Deutsche Orden unter Hochmeister Ulrich von Jungingen den Baldenburger Pfarrer Peter Malzan mit dem Dorf Bischofthum zu vererblichem Besitz. Das bedeutet auch, dass es den Ort vor diesem Zeitpunkt bereits gab und eine Dienstpflicht gegenüber dem Vorwerk Casimirshof noch nicht bestand, wie sie von Ludewig Wilhelm Brüggemann 1784 in Die Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustands des Königl. Preußischen Herzogtums Vor- und Hinterpommern erwähnt wird.
Paul Panzke, Kapitel 159
Die Handfeste nennt eine Dorfgröße von
sechzig huben Cölmischer masze
. Eine altkulmer Hufe war 16,810 ha groß, damit betrug die Größe des Dorfes 1.008,612 ha.Gerhard Müller erwähnt das stete Vordringen der Ordensherren und fährt fort:
Müller zitiert die Handfeste und vermutet, dass Kasimirshof nach Bischofthum gegründet wurde, und zwar vom Camminer evangelischen Fürstbischof Kasimir V. (1574–1602). Dieser war ein nicht-regierender Herzog in Pommern aus dem Greifenhaus. Die Regierungsgeschäfte überließ er überwiegend seinen Beratern und scheidet wohl deshalb als Gründer aus.
Gegen die These von Müller spricht aber auch, dass die Aktivitäten der Brüder Paul und Vicko Glasenapp-Barthusewitz sich kurz nach 1342 insbesondere auf Altschloss, Karzenburg, Casimirshof, Sassenburg, Drensch (Drenzke) und besonders Linow oder Ulrichs Schäferei bezogen. Casimirshof, das Nachbardorf von Bischofthum, gehörte also zu den ersten Gründungen der Gebrüder oder es bestand bereits als Vorwerk des Tafelgutes Bublitz.
Eine weitere Besonderheit bei Müller ist seine Annahme zu dem Dorf Ulrichs Schäferei, dessen Gründung er um 1618 bis 1622 ansetzt und damit dem evangelischen Bischof Ulrich von Pommern (* 1589, † 1622) zuschreibt
Eugen von Glasenapp dagegen hält seinen Vorfahren Ulrich Glasenapp-Barthusewitz für den Gründer von Ulrichs Schäferei, der wie seine Brüder Paul und Vicko Bartuszewitz um 1342 lebte.
E. von Glasenapp
-
Papst Alexander V. ersetzte Nikolaus von Schippenbeil, weil der zu den Anhängern der Gegenpapstes Gregor XI. gehörte, durch Magnus I. von Sachsen-Lauenburg (* 1390; † 21. September 1452) aus dem Geschlechte der Askanier.
Magnus I. war von 1410 bis 1424 Bischof von Cammin.
Der rote Greif stand im Banner Herzogs Kasimir V. von Stettin (nach anderer Zählung Kasimir VI., * nach 1380; † 13. April 1435), wie es in der Schlacht von Tannenberg 1410 vom pommerschen Kontingent auf Seiten des Deutschen Ordens benutzt wurde, dessen Heer von einer vereinigten polnisch-litauischen Streitmacht vernichtend geschlagen wurde.
Auch der Hochmeister Ulrich von Jungingen fand neben fast allen Ordensgebietern und vielen Ordensrittern den Tod.
Vermutlich erlosch mit dem Tod des Ulrich von Jungingen der Verwaltungs- und Schirmungsauftrag des Bistums und das Stiftsgut Bublitz mit seinen Vorwerken einschl. Bischofthum fiel zurück in die Verwaltung durch das Stift.
-
Nach 1410 wurde Cord Bonow Generalvikar unter dem Bischof von Cammin, Magnus von Sachsen-Lauenburg. In dessen Namen schloss er 1413 ein förmliches Bündnis mit dem Deutschen Orden gegen den Herzog Bogislaw VII. von Pommern, der dem Stift Cammin verschiedene Schlösser und Ländereien vorenthielt.
Der Streit führte 1413 zu einem Bündnis des Generalvikars Konrad Bonow unter Bischof Magnus von Sachsen-Lauenburg mit dem Deutschen Orden.
-
Im Jahr 1417 wurde Bischof Magnus von König Sigismund mit Cammin belehnt. Damit verbunden war die Anerkennung als selbständiges Fürstentum im Heiligen Römischen Reich, 1422 rechtsgültig bestätigt durch den Eintrag in der Reichsmatrikel.
Wikipedia Magnus von Sachsen Lauenburg
In der Reichsmatrikel, auch Heeresmatrikel genannt, waren die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches und die für die Reichsarmee zu stellenden Truppen in genauen Zahlen und/oder die finanziellen Leistungen für den Unterhalt des Heeres verzeichnet. Der Eintrag in die Matrikel galt als wichtiges Indiz für die Reichsunmittelbarkeit eines Reichsstandes.
Im Vertrag vom 18. November 1417 einigte sich Herzog Bogislaw IX. mit dem Deutschen Orden über die Grenzziehung im Raum Hammerstein.
-
Bogislaw IX. regierte von 1418 bis 1466. Er erwarb durch Vermittlung des Königs Erich I. 1436 trotz Bannung ein Bestätigungsrecht der pommerschen Herzöge für die Bischöfe im Bistum Cammin und die Schirmvogtei über das Stift, sowie den stillschweigenden Verzicht des Bistums auf die Reichsunmittelbarkeit.
Bischof war 1424 bis 1446 Siegfried II. Bock, der zuvor Erichs Kanzler gewesen war.
-
Kalter Winter, worin man mit Schlitten über die Ostsee fahren konnte.
Christian Friedrich Wutstrack, Seite 339
-
Kalter Winter, worin die Ostsee zugefroren war.
Christian Friedrich Wutstrack, Seite 339
-
1436 wurde unter Vermittlung König Erich VII. festgelegt, dass die pommerschen Herzöge jede Bischofs- und Domherrenwahl von Kammin bestätigen mussten und ihnen die 1356 begründete Schutzherrschaft zustand.
-
Toeppen vermutet, dass Bischofthum 1438 vom Deutschen Orden an das Stift zurück gefallen sei.
Max Toeppen, Historiker und Gymnasiallehrer, Näheres unbekannt
-
Nach dem Tode des bisherigen Bischofs von Cammin, Siegfried II. Bock, im Mai 1446 wurde Henning Iwen († 3. August 1468) im Juli 1446 durch das Camminer Domkapitel zu seinem Nachfolger gewählt. Nach Henning Ivens Tod 1468 folgte im Bistum Cammin eine Sedisvakanz bis 1471.
-
Der Deutsche Ritterorden verlor im Zweiten Frieden von Thorn 19. Oktober 1466 auch Pommerellen, spätestens damit fiel Bischofthum an den Bischof von Cammin zurück.
-
Nikolaus von Tüngen († 14. Februar 1489 in Heilsberg) wurde von Papst Sixtus IV. zeitweise als Bischof von Cammin nach Pommern versetzt. Nikolaus hatte die Unterstützung des Deutschen Ritterordens.
Im Jahr 1472 wurde der junge Graf Ludwig von Eberstein zum
postulatus
[Verwalter] des Bistums Cammin ernannt. Da der von Papst eingesetzte Bischof nicht im Stift erschien, verwaltete Ludwig, Graf von Eberstein-Naugard (* 1527; † 1590), bis 1479 die Diözese.Die 1518 erfolgte Bestätigung des Grafen Wolfgang von Eberstein zum Koadjutor [einem anderen Bischof zur Seite gestellt; GK] des Bistums wurde auf Betreiben Bogislaws X. rückgängig gemacht.
-
Mit der Regierungszeit Herzog Bogislaws X., dem Großen (Bogusław X Wielki; * 1454, † 1523), die von 1474 bis 1523 dauerte, trat auch Pommern in die Neuzeit ein, nahm Abschied vom Mittelalter und wurde zu einem zeitgemäßen Territorialstaat mit festen Grenzen.
1496 reiste Bogislaw über Venedig und Padua nach Jerusalem. Dort wurde er 1496 zum Ritter vom Heiligen Grab geschlagen. Auf der Rückreise übertrug ihm der Papst in Rom das Besetzungsrecht für das pommersche Bistum Cammin sowie für weitere bedeutende Pfründen in Pommern.
Unter der Regierung von Herzog Bogislaw X. war seit 1478 ganz Pommern wieder unter einem Herrscher vereint. Auf dem Reichstag zu Worms wurde Bogislaw X. 1521 von Kaiser Karl V. mit ganz Pommern als reichsunmittelbarem Herzogtum belehnt.
Bogislaw X. berief zur Reformierung des Finanzwesens, der Verwaltung und des Lehnswesens berühmte römische Juristen in seinen Rat. Damit begann die Einführung des allgemein gültigen, schriftlich niedergelegten römischen Rechts, das die Rechte des Herrschers und die der Grundherren stärkte.
Daneben galt das örtliche Gewohnheitsrecht, das allerdings von demjenigen, der sich darauf berief, bewiesen werden musste, weil an den verschiedenen Orten unterschiedliche Gewohnheitsrechte galten.
Diese Regelung führte zur Aufgabe der Weistümer, des alten Rechts der Bauern. In der konsequenten Folge trug das neue Recht dazu bei, hörige und freie Bauern zu Leibeigenen herabzuwürdigen. Damit war die Grundlage für das Bauernlegen gesetzt, das nach allgemeiner Auffassung 1556 auf Rügen begann.
Vermutlich wurde das Bauernlegen bereits um 1350 vom Bischof von Cammin, Johann I. von Sachsen-Lauenburg (1344-1372) initiiert, als er …
… den Grund und Boden dominialiter betrachtete, belehnte, alte Grundrechte beseitigte und den Adel in ein unerquickliches Versallenthum hinabdrückte.
E. von Glasenapp, Teil 1, Seite 29
Bogislaw X führte 1478 zentrale Staatsverwaltungsorgane ein. In der Landesverwaltung traten an die Stelle nahezu erblicher Vogteien nun allein dem Herzog verpflichtete Beamte, von denen viele über eine Universitätsausbildung verfügten. Die herzoglichen Domänen wurden von Ämtern verwaltet, an deren Spitze Amtmänner standen. Diese Art der Domänenverwaltung wird auch für die Domäne Bublitz gegolten haben, zu der Bischofthum gehörte.
Durch strenge Handhabung des Lehnsrechts konnte Bogislaw X. die Macht des Adels eindämmen, andererseits band er ihn durch die Übertragung von Ämtern an sich. Und er versuchte, die Privilegien und Zollfreiheiten der Städte zu beschneiden.
Steuer-und Münzwesen konnten zum Nutzen des Herzogs und des Landes neu geregelt werden. Bogislaws X. förderte den Handel, auch indem er Verkehrswege ausbauen und den Verkehr sichern ließ.
-
Marinus de Fregeno († 7. Juli 1482), als Ablasshändler in Nordeuropa bekannt, war von 1478 bis 1482 Bischof.
Ludwig von Eberstein wurde mit dem Schloss Gülzow abgefunden.
Als Bischof Marinus eine Besteuerung der Geistlichkeit forderte, um die Verwaltungskosten des Stiftes zu decken, suspendierte ihn das Domkapitel 1481 von seinem Amt.
Der designierte Nachfolger Angelo Geraldini aus Sessa Aurunca in Unteritalien übernahm sein neues Bistum nicht. Die Folge war eine mehrjährige Sedisvakanz.
-
Dubschlaff Kleist zu Damen hat …
… die Helffte an Bublitze gehabt [als] am Schloße, Stadt und dazu belegenen Dörffern, welche Helffte Ludwigk Graff von Eberstein, elegirter Bischoff zu Camin anno 1479 vor achtehalbhundert Reinsche Gulden von ihme gekaufft und wiedrumb anß Stiffte gebracht. Darnach aber ist daß gantze Amt Bublitz nochmaln verkauffet und in vieler Hende gekommen.
-
1486 übernahm Benedictus von Waldstein das Bischofsamt, das er bis 1498 innehatte.
-
1492 war Bogislaws X. am Sternberger Hostienschänderprozess beteiligt, in dessen Ergebnis 27 Juden auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden.
-
Bogislaw X. hatte Pommern geeint. In einem Erbfolgevertrag von 1493 einigte er sich mit Brandenburg dahingehend, dass ihm die volle Landeshoheit zuerkannt wurde gegen die Anerkennung der ungeteilten Erbfolge für den Fall des Aussterbens seines Geschlechtes.
Damit befriedete er die Grenzen, sicherte die Handelsstraßen und machte die Kräfte des Landes frei für die Aufgaben der inneren Politik. Er begründete durch diesen staatspolitisch klugen Vertrag für die Kunst und Wissenschaft seines Landes eine Zeit des Ausstiegs und nicht gekannter Blüte.
Eberhard Sauer
-
Ende 1496 begleitete Dr. Martin Carith Herzog Bogislaw X. als dessen Kanzler und Geheimer Rat nach Worms und anschließend auf dessen Wallfahrt ins Heilige Land. Auf der Rückreise wurde Dr. Martin Carith in Rom von Papst Alexander VI. zum Koadjutor des Bistums Cammin und 1498 zum Bischof ernannt. Martin Carith verwaltete das Bistum ganz nach Bogislaws Wünschen.