Gehöft Ernst Wehner

Grundbuch-Blatt Nr. 12
Ortsteil-Nummer 26
 
Erwerb
Besitzer / Eigentümer
Bemerkung
1777
Michael Kuchenbecker
⚭ Christine, geb. Kuchenbecker
Erstnennung
05.04.1815
Johann Gottlieb Kuchenbecker
⚭ Juliane Wehner
Kaufvertrag (Erbe)
um 1828
Carl Ludwig Kuchenbecker
⚭ Witwe Juliane Kuchenbecker, geb. Wehner

Erbin Hof Nr. 12
11.06.1839
Otto David Gehrke
⚭ Julie (Juliane) Melchert
Kaufvertrag
13.12.1847
Juliane Gehrke, geb. Melchert
⚭ Martin Resech
Rezess (Erbin)
Nov. 1849
Ferdinand Krüger
⚭ Witwe Julie (Juliane) Resech, geb. Melchert
Einheirat
23.01.1867
Otto Wilhelm Eduard Gehrke
Erbe Hof Nr. 12: 61,02.70 ha
29.09.1888
Otto Wilhelm Eduard Gehrke
⚭ Johanna Dahlke
Kauf Grundstück Nr. 42: 6,03.65 ha
1891
Johanna Gehrke, geb. Dahlke
Julie (Juliane) Krüger, geb. Melchert verw. Gehrke verw. Resech
 
1893
Louis Cornell
⚭ Witwe Johanna Gehrke, geb. Dahlke
Einheirat
Erbin
14.10.1896
Bernhard Gehrke
⚭ Maria Bublitz
Hof Nr. 12 + 42
04.07.1904
Heinrich Engfer (Engwer)
Kauf
1928
Ernst Wehner
⚭ Elfriede Engfer
Erstnennung
Einheirat
Anmerkung

Die Besitzfolge beginnt bei einem der beiden, am 22. Juni 1797 erwähnten Bauern namens Michael Kockenbecker. Einer von ihnen hatte den Beinamen Hörn.

Das Grundstück Nr. 12 war wohl in der Lage des Gehöftes des letzten deutschen, von Zeitzeugen genannten Besitzers Ernst Wehner zu verorten. Am 29.09.1888 wurde das Gehöft um das vom Freischulzenhof abgeschriebene Grundstück Nr. 42 von ca. 6 ha Fläche erweitert.

Das ursprüngliche Gehöft Nr. 12 wurde geteilt. Die Erwerber waren Leonhard Zell und Heinrich Engfer. Letzterer erwarb auch die Wohn- und Betriebsgebäude. Deshalb wird angenommen, dass seine Hälfte des Gehöftes weiter unter Nr. 12 im Grundbuch geführt wurde.

Ungefähr um 1893 übernahm Bernhard Gehrke den Hof Nr. 4 von dem Bauern Gottlieb Jeschke und dessen Ehefrau Wilhelmine Kuchenbecker, sodass die Höfe Nr. 4 und Nr. 12 + 42 und damit zwei Hofräume zeitweise in der Hand von Bernhard Gehrke und seiner Ehefrau Maria geb. Bublitz waren.

1904 und 1907 gaben das Ehepaar Gehrke die Grundstücke Nr. 12 + 42 und die Hofstelle von Nr. 4 in Teilverkäufen ab. Es entstand das Gehöft Wehner.

Die angenommenen, oft verwirrend dokumentierten Besitzfolgen der Höfe Nr. 4 und Nr. 12 sind versuchsweise in einer grafischen Übersicht verdeutlicht:

  • Michael Kuchenbecker

    Michael Kuchenbecker wurde erstmalig als Pate bei der Taufe von Dorothea Maria Münter in Baldenburg im Jahr 1777 genannt. Da er als Pate mindestens 14 Jahre alt sein musste, lag seine Geburt vor 1764. Er starb vor Februar 1839.

    Kirchenbuch Baldenburg, 1765-1808, Kennung K1433

    Eine weitere Bestätigung des Bauern und Gerichtsmannes Michael Kuchenbecker erfolgte mit der Bescheinigung des Pfarrers Mann zu Casimirshof vom 31.07.1888. Die Bescheinigung handelt vom Tode der Ehefrau von Michael Kuchenbecker, Christine geb. Kuchenbecker im Jahre 1851:

    Christine geb. Kuchenbecker, Wittwe des früher verstorbenen Gerichtsmannes Michael Kuchenbecker zu Bischofthum ist im Alter von 80 Jahren am achtzehnten (18.) November 1851 (1800 ein und fünfzig) an Altersschwäche verstorben und am 21. November begraben, hat hinterlassen einen majorennen Sohn, solches wird hiermit auf Grund des Kirchenbuches amtlich bescheinigt.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1888+07+31

    Am 12.02.1839 wurde belegt, dass Michael Kuchenbecker zwei Söhne hatte: Johann Gottlieb und Carl Ludwig. Aus der vorgenannten Bescheinigung geht hervor, dass von den beiden Söhnen am 18.11.1851, dem Todestag der Witwe von Michael Kuchenbecker, nur noch ein Sohn lebte. Später erfahren wir, dass der Überlebende Carl Ludwig Kuchenbecker war.

    Michael Kuchenbecker war offenbar zweimal verheiratet. Wie bereits oben berichtet, war Michael Kuchenbecker in zweiter Ehe mit Christine geb. Kuchenbecker verheiratet, sie wurde um 1771 geboren und starb am 18.11.1851. Ihr gemeinsamer Sohn war Johann Gottlieb Kuchenbecker. Der zweite Sohn, Carl Ludwig Kuchenbecker, bezeichnete am 12. Februar 1839 Christine Kuchenbecker als Stiefmutter.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1839+02+12

  • Johann Gottlieb Kuchenbecker

    Johann Gottlieb Kuchenbecker, gewährte seinen Eltern Michael Kuchenbecker und Christine geb. Kuchenbecker im Überlassungsvertrag vom 05.04.1815 ein Leibgedinge.

    Johann Gottlieb Kuchenbecker starb zwischen dem 06.03.1826 und dem 22.04.1828. Er war verheiratet mit Juliane geb. Wehner, die nach seinem Tod ihren Schwager Carl Ludwig Kuchenbecker heiratete, wie aus dessen Angaben hervorgeht, protokolliert vom Domänen-Rentamt zu Bublitz am 12.02.1839:

    Im heutigen Termin erschien der Bauer Carl Ludwig Kuchenbecker aus Bischofthum, von Person sowie als verfügungsfähig durch den Bauer Redlin eben daher recognoscirt.

    Ihm wurde die von der Königl. Regierung über seinen Bauerhof für ihn ausgefertigte Erbverschreibung vom 4. Septbr. pr. vorgelesen, er genehmigte diese und vollzog beide Exemplare derselben eigenhändig.

    Auf Befragen zeigte er an:

    Meinen Bauerhof habe ich durch Verheiratung mit der Witwe meines verstorbenen Bruders, des Bauern Johann Gottlieb Kuchenbecker Juliane geb. Wehner in Besitz erhalten. Mein verstorbener Bruder war verpflichtet, unseren Eltern, das im Vertrage vom 5. April 1815 festgesetzte Leibgedinge zu gewähren und diese Verpflichtung haftet auch jetzt auf dem Hofe. Der Vater ist schon tod, eine Stiefmutter lebt aber noch. Sonst habe ich weiter keine Realverbindlichkeiten contrahirt.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1839+02+12

  • Die Liste der Praestanda enthielt Johann Gottlieb Kuchenbecker als Bauern.

    Regierung Köslin/12805_1825+11+18

    Johann Gottlieb Kuchenbecker wurde in späteren Dokumenten mit einem der beiden Vornamen geführt: entweder als Johann oder als Gottlieb.

  • In dem zur Verhandlung gestandenen Erbverschreibungs-Entwurf, der ursprünglich vom 06.03.1826 datierte, war Johann Kuchenbecker als Erbpächter genannt.

    Regierung Köslin/12805_1826+03+06_MD

  • Carl Ludwig Kuchenbecker

    In einem Protokoll vom 22. April 1828 wegen der Vollziehung der Erbverschreibungsentwürfe der Bauern zu Bischofthum heißt es in der Liste der Erschienenen:

    … für die Wittwe Gottlieb Kuchenbecker geborene Wehner, welcher der Hof nach dem Absterben ihres Mannes Gottlieb Kuchenbecker bei der Erbauseinandersetzung mit den gesetzl. Erben zugeschlagen ist, der jetzige Ehemann Carl Ludwig Kuchenbecker …

    Regierung Köslin/12805_1828+04+22

  • Am 12.02.1839 wurde dem Carl Ludwig Kuchenbecker die ursprünglich auf seinen Bruder Johann Kuchenbecker ausgestellte, von der Königl. Regierung zu Cöslin erteilte Erbverschreibung vom 4. September 1838 vorgelesen, er genehmigte diese und vollzog beide Exemplare am 12. Febr. 1839 eigen­händig. In einem Protokoll von demselben Tag ist die Grundbuch-Nummer 12 für den Bauernhof genannt, sowie die Veräußerung an den Pächter Gehrke am 4. März 1839 und die für den 11. Juni d. J. vorgesehene Aufnahme des Vertrages.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1839+02+12
    Regierung Köslin/12805_1838+09+04_CaLK

    In das Grundbuchblatt des Hofes Nr. 12 wurde das Obereigenthum des Domainenfiscus an diesem Hofe eingetragen sowie dessen Vorkaufsrecht. Der Hofbesitzer war verpflichtet, ein Dienstablösungsgeld und die Domänen Abgaben, den üblichen Bienenzins pro Stock und den auf ihn treffenden Teil der Abgaben von dem gegenwärtig (bis dahin) unter gemeinschaftlicher Nutzung der Dorfschaft Bischofthum befindlichen wüsten Bauerhofe zu leisten. Außerdem war er zur Teilnahme an Burg- und Baudiensten sowie zu Diensten bei den Jagden auf schädliche Tiere und zu Löschungsanstalten bei Forstbränden verpflichtet.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1839+07+05

  • Der Bauer Otto Gehrke erwarb am 11. Juni 1839 vom Bauern Carl Ludwig Kuchenbecker und dessen Ehefrau Juliane geborene Wehner deren Hof Nr. 12. Die Übergabe des Hofes war bereits zu Marien dieses Jahres an den Käufer erfolgt, vermutlich am 17. März.

    In § 4 des Kaufvertrages übernahm Otto Gehrke das auf dem Hof lastende Leibgedinge:

    Mit Rücksicht auf den zwischen den Bauer Michael Kuchenbeckerschen Eheleuten und deren Sohn Johann Gottlieb Kuchenbecker unterm 5. April 1815 errichteten Ueberlassungsvertrag verpflichtet der Käufer sich, der verwittweten Altsitzer Michael Kuchenbecker, Christine geborene Kuchenbecker zu Bischofthum (ausser dem Bauern Kaufgelde) folgendes Leibgedinge auf ihre Lebenszeit resp. zu gewähren und zu verabreichen. …

    Amtsgericht Bublitz I/76_1839+06+11

     
  • Die Königl. Preuß. Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten erteilte am 27.07.1841 den Konsens zum oben erwähnten Kaufvertrag zwischen dem Bauern Carl Ludwig Kuchenbecker, dessen Ehefrau Juliane geborene Wehner und dem Bauern Otto Gehrke.

    Regierung Köslin/12805_1841+07+27

    Ein Schriftstück von 04.10.1841 befasst sich u.a. mit der Witwe des Altsitzers Michael Kuchenbecker, Christine geb. Kuchenbecker und dem Käufer Otto Gehrke:

    Der Wittwe Altsitzer Michael Kuchenbecker steht an diesem Hofe ein im Vertrage vom 11. Juni 1839 bestimmter Altentheil zu. Eingetragen ex dec. v. 24. Oktober 1841. …

    Die Erbpachtsgerechtigkeit an dem unserer Gerichtsbarkeit in dem Dorfe Bischofthum, Domainenrentamts Bublitz, gelegenen im Hypothekenbuch Theil IV Blatt 67 unter der Nummer 12 verzeichneten Bauerhof besitzt der Bauer Otto Gehrke, welcher diesen Bauerhof nach dem unterm 11. Juni 1839 errichteten und unterm 27. Juli 1841 vom Obereigenthümer vermittelst der Regierung zu Cöslin bestätigten Vertrage für 680 rt und Gewährung eines Altentheils von dem Kuchenbecker gekauft hat, weshalb der Besitztitel auf dessen Namen umschrieben wird ex decreto vom 24. October 1841.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1841+10+04

     
  • Im Rezess zur Ablösung von Burg- und Baudiensten am 19.11.1844 wurde Otto Gehrke als Besitzer von Hof Nr. 12 genannt.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1844+11+19

    Otto David Gehrke wurde vermutlich um 1810 in Bischofthum geboren und starb dort um 1847. Er war verheiratet mit Luise Julie (Juliane) geb. Melchert, geboren um 1814.

     
  • Luise Julie (Juliane) Gehrke geb. Melchert

    In der Auseinandersetzung mit ihren minorennen Kindern erwarb Julie (Juliane) Gehrke geb. Melchert den Hof Nr. 12 am 13.12.1847 für den Taxwert von 969 rt 28 gr 4 pf. Davon gingen 484 rt 12 gr 5 pf an ihre fünf Kinder aus der Ehe mit Otto David Gehrke:

    1. Carl Friedrich Hermann, geb. 10. März 1835
    2. Otto Wilhelm Eduard, geb. 15. Februar 1837
    3. Mathilde Wilhelmine Laurette, geb. 30. Dezember 1838
    4. Theodor August, geb. 1. Dezember 1841
    5. Ludwig Ferdinand, geb. 27. November 1845

    Amtsgericht Bublitz I/76_1848+01+05

    Julie (Juliane) geb. Melchert heiratete nach dem Tod ihres Ehemannes Otto David Gehrke im Sommer 1847 den Bauernsohn Martin Resech, der bereits nach 1 ½ Jahren Ehe verstarb. Trotz der Ehe mit Martin Resech wurde sie im Rezess vom 13.12.1847 als Witwe Gehrke bezeichnet.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1848+01+05

  • Christian Ferdinand Krüger

    Christian Ferdinand Krüger, am 19.12.1824 in Sparsee geboren, heiratete laut Kirchenbuch Sparsee im Alter von 25, Frau Juliane Melchert, verwitwete Resech, Alter: 33, proklamiert in Sparsee am 21., 22., 23. Sonntage p. Trinitatis (28., 4.11., 11.11.1849). Ferdinand Krüger galt 1849 als angehender Wirth in Bischofthum.

    Quelle: [1824-G#] Sparsee
    Quelle: [1849-H10] Sparsee
  • Juliane Krüger geb. Melchert, Bauersfrau aus Bischofthum, war Patin bei Mathilde Juliane Charlotte Krüger in Sparsee.

    Quelle: [1851-G21] Sparsee
  • Ferdinand Krüger ist im Protokoll vom 21.05.1852 zum Auseinandersetzungs-Rezess bezüglich der Ablösung der bisherigen Abgaben als Besitzer des Bauerhofes Nr. 12 angegeben.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1852+05+21

  • Ferdinand Krüger, Eigentümer in Bischofthum, war 1863 Pate bei Pauline Auguste Bertha Melchert, Tochter von Büdner August Melchert aus Mossin und Caroline Hinz in Persanzig.

    Quelle: [1863-G36] Persanzig
  • Ludwig Ferdinand Gehrke, der Sohn von Otto David Gehrke und dessen Ehefrau Juliane geb. Melchert, verstarb am 21.08.1865 in Bischofthum und vererbte seinen Anteil am Hofe seiner Mutter Juliane Krüger, verw. Gehrke geb. Melchert, was die Königliche Kreis Gerichts Kommission II am 22.03.1866 in einem Erbes-Legimitations-Attest bestätigte …

    … daß der am 21ten August 1865 in Bischofthum verstorbene Ludwig Ferdinand Gehrke, Sohn des daselbst ebenfalls verstorbenen Bauern Otto David Gehrke, zu seiner alleinigen gesetzlichen Erbin seine Mutter, die jetzt verehelichte Bauer Ferdinand Krüger, Julie geborene Melchert in Bischofthum nachgelassen hat.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1866+03+22

  • Carl Friedrich Hermann Gehrke (Unterschrift: Carl Gehrke), Otto Wilhelm Eduard Gehrke (Unterschrift: Otto Gehrke), Mathilde Wilhelmine Laurette Kuchenbecker geb. Gehrke (Unterschrift Mathilde Kuchenbecker) und ihr Ehemann Schmiedemeister Carl August Kuchenbecker (Unterschrift: Carl Kuchenbecker) bestätigten am 22. März 1866 den Erhalt ihres Erbes über 484 rt 12 gr 5 pf. Theodor August und Ludwig Ferdinand waren vorher verstorben.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1866+03+22_1

    Ottilie Charlotte Henriette Krüger, die Tochter von Ferdinand Krüger, war nach dessen Tod am 9. Juni 1883 seine alleinige Erbin, wie das königliche Amtsgericht am 3. Dezember 1888 feststellte:

    Erbbescheinigung

    Der am 9. Juni 1883 zu Bischofthum verstorbene Altsitzer Ferdinand Krüger, welcher, soweit bekannt, letztwillig nicht verfügte und mit seiner hinterbliebenen Ehefrau Juliane geb. Melchert, in Gütergemeinschaft nach Pommerscher Bauer-Ordnung lebte, hinterließ zu seiner alleinigen Erbin seine eheliche Tochter Ottilie Charlotte Henriette, verehelichte Bauerhofbesitzer Gustav Dahlke in Bischofthum.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1888+12+03

    Ottilie Charlotte Henriette Krüger wurde am 28. Oktober 1853 in Bischofthum geboren und starb am 7. September 1945. Sie war verheiratet mit dem Bauern Gustav Ferdinand Erdmann Dahlke, dessen Vater am 16. September 1886 im Alter von 75 Jahren verstarb. Laut Erbschein vom 9. August 1889 war Gustav Ferdinand Erdmann Dahlke einer der Erben des Hofes Nr. 2 und hatte den Hof bereits längere Zeit geführt. Ottilie Charlotte Henriette Krüger blieb bei ihrem Ehemann auf Hof Nr. 2, sie überließ den Hof Nr. 12 ihrer Schwägerin Johanna Dahlke und deren Ehemann Otto Gehrke zur Bewirtschaftung.

  • Otto Wilhelm Eduard Gehrke

    Am 23. Januar 1867 übertrugen der Bauer Ferdinand Krüger und seine Ehefrau Luise Juliane geb. Melchert den Hof Nr. 12 auf den Stiefsohn, resp. Sohn erster Ehe Otto Wilhelm Eduard Gehrke. In §. 4. des Kaufvertrages verpflichtete sich der Käufer, …

    … seinen Bruder Carl Gehrke auf dessen Lebenszeit bei sich zu behalten, welcher ihm dagegen seine Dienste leisten muss, und ihn zu verpflegen u. zu bekleiden. …

    Amtsgericht Bublitz I/76_1867+01+23

  • Im Flurbuch wurde 17.05.1873 Otto Wilhelm Eduard Gehrke als Eigentümer eines Bauernhofes von 61 ha 02 a 70 m² Größe bezeichnet, die Lagebezeichnungen und Kulturarten lauteten:

    im Dorfe
    Hofraum
    die Wurth
    Acker
    Keilkaveln
    Acker
    Zankwiesen u. Lehmburg
    Acker, Wiesen Weiden

    Amtsgericht Bublitz I/76_1873+03+17

  • Der Altsitzer Ferdinand Krüger und Stiefvater von Otto Wilhelm Eduard Gehrke und gab bei einer Vernehmung im Rahmen einer Disziplinar-Untersuchungssache gegen den Lehrer Hoffmann am 23.09.1874 an, 49 Jahre alt zu sein.

    Regierung Köslin/5496_1874+09+23

    Mit einem Alter von 49 Jahren war er für einen Altsitzer ungewöhnlich jung. Ferdinand Krüger starb am 9. Juni 1883, im Alter von 58 Jahren.

  • Das Wohnhaus des Bauernhofes wurde etwa im Jahre 1881 neu erbaut, wie Leonhard Zell beim Verkauf dieses an Hermann Pech berichtete. Er sagte am 15.01.1913: das steht etwa 32 Jahre, d.h., es wird von Otto Wilhelm Eduard Gehrke gebaut worden sein.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1913+01+15

  • Otto Wilhelm Eduard Gehrke ehelichte Johanna Dahlke (geb. um 1843 in Bischofthum). Sie war die Schwester von Gustav Ferdinand Erdmann Dahlke und somit eine der Erben des Altsitzers Carl Wilhelm Dahlke, Hof Nr. 2.

    Auch in einem Erbschein vom 9. August 1889 des zu Bischofthum verstorbenen Altsitzers Karl Dahlke wurde Johanna Dahlke als Ehefrau des Bauerhofbesitzers Otto Gehrke in Bischofthum bezeichnet.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1889+08+09

    Am 29.09.1888 erwarb das Ehepaar Gehrke das vom Freischulzenhof abgeschriebene Grundstück Nr. 42. Das Königliche Amtsgericht zu Bublitz, Richter Ehmke, erteilte am 29.09.1998 die Anweisung zum Anlegen eines Grundbuchblattes zugunsten des Bauern Otto Gehrke:

    Band III Nr. 42

    Titelblatt

    Acker an der Grenze mit Casimirshof
    0,23.72 ha
    Weide daselbst
    2,71.37 ha
    Wiese daselbst
    3,08.56 ha
    Summe der Flächen
    6,03.65 ha

    Abtheilung I
    Spalte 1. – Der Bauer Otto Gehrke in Bischofthum, welcher mit Johanne Dahlke in Ehe und Gütergemeinschaft lebt.
    Spalte 2. – Aufgelassen am 29ten September 1888 und nach Abschreibung vom Freischulzenhof Band I Nr. 6 eingetragen am 1ten October 1888.

    Heute wird die Fläche des Grundstücks Nr. 42 (siehe Skizze) von dem sogenannten Kalksee bedeckt. Der See entstand nach 1975 beim Abbau von Kalkmergel.

    Amtsgericht Bublitz I/75_1888+09+29

    Otto Wilhelm Eduard Gehrke wurde am 15.02.1837 in Bischofthum geboren und starb am 12.04.1891. Seine Erben waren seine Witwe Johanna Dahlke und seine Mutter Juliane Melchert, verwitwete Altsitzer Ferdinand Krüger, früher verwitwete Gehrke.

  • Johanna Dahlke + Juliane Melchert

    Die Erben von Otto Wilhelm Eduard Gehrke wurden im Erbschein vom 15.09.1891 bestätigt:

    Erbschein

    Auf Grund der beigelegten Urkunde und abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen wird hierdurch bescheinigt, daß der am 12. April 1891 zu Bischofthum verstorbene Bauerhofsbesitzer Otto Gehrke, welcher mit seiner hinterbliebenen Ehegattin Johanne geb. Dahlke in Gütergemein­schaft gelebt und soweit bekannt ein Testament nicht errichtet hat, außer seiner vorgenannten Ehegattin als Gütergemeinschafts Genossin, als alleinige gesetzliche Erbin seine Mutter, die verwitwete Altsitzer Ferdinand Krüger Juliane geb, Melchert, früher verwittwet gewesene Gehrke zu Bischofthum nachgelassen hat.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1891+09+15

     
  • Carl Louis Albert Cornell

    Die Witwe Johanne Gehrke geb. Dahlke heiratete am 06.01.1893 den Zieglermeister Louis Cornell, Sohn des Ziegeleibesitzers Johann Christian Cornell und dessen verstorbener Ehefrau Henriette Krüger.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1893+02+03

    Louis Cornell und seine Ehefrau Johanna geb. Dahlke verw. Gehrke veräußerten am 22.03.1893 Trennstücke des Grundstückes Nr. 12 in der Größe von 9,24.41 ha an den Halbbauern Theodor Kuchenbecker aus Bischofthum Abbau.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1893+03+22

     
  • Bernhard Gehrke

    Am 14.10.1896 traten der Zieglermeister Louis Cornell und seine Ehefrau Johanna geb. Dahlke verw. Gehrke die Rechte an den Grundstücken Nr. 12 + 42 an den Bischofthumer Bauern Bernhard Gehrke und dessen Ehefrau Maria geb. Bublitz ab.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1896+10+14

    Bernhard Gehrke soll 1869 geboren und 1951 verstorben sein. Seine Ehefrau Maria geb. Bublitz soll aus Baldenburg stammen und 1868 geboren und 1949 verstorben sein.

    Ahnenforschung Giese

    In Fortschreibungsverhandlungen vom 21.12.1905 wurde die Größe des Grundstücks Nr. 12 mit 44,95.58 ha festgestellt. Aus dem Grundstück Nr. 42 kamen 6,03.65 ha hinzu, sodass die Gesamtfläche 50,99.23 ha betrug.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1905+12+21
    Amtsgericht Bublitz I/75_1888+09+29

    Am 04.06.1904 erfolgte durch Bernhard Gehrke ein Teilverkauf seiner Grundstücke an Heinrich Engfer aus Drensch für 13.300 Mark.

  • Die am 04.06.1904 erworbenen Flächen von 23,95.24 ha kosteten 13.300 Mark.

    Am 21.12.1905 wurden von der Katasterverwaltung Bublitz die Heinrich Engfer gehörenden Flächen im Einzelnen wie folgt festgestellt:

    23,39.97 ha von Grundstück Nr. 12, davon der Hofraum im Dorfe mit einer Fläche von 27.30 ar mit Wohnhaus, Scheune und 2 Stallgebäuden sowie 1,56.50 ha Acker in der Wurth und außerdem 20,78.24 ha Acker + 77.93 ar Holzungen in den Keilkaveln.

    2,55.27 ha von Grundstück Nr. 42 an der Grenze mit Kasimirshof, bestehend aus Äckern und Wiesen.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1904+06+04
    Amtsgericht Bublitz I/76_1905+12+21

    Die Eheleute Bernhard Gehrke und Maria Gehrke geb. Bublitz bewohnten und bewirtschafteten nun den Hof Nr. 4 und zusätzlich die restlichen 21,55.51 ha des Grundstücks Nr. 12 und Nr. 42 mit 6,03.65 ha Flächeninhalt.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1904+06+04
    Amtsgericht Bublitz I/76_1905+12+21

    Am 27.06.1907 erwarb der Schneidermeister Reinhold Wruck (Wurch?) von Grundstück Nr. 42 des Bernhard Gehrke Äcker, Weiden und Wiesen an der Grenze zu Kasimirshof mit einem Flächeninhalt von 1,13.99 ha.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1907+06+27

  • Ernst Wehner

    Ernst Wehner, geboren 1902 in Eickfier, erwarb den Hof durch seine Heirat mit Elfriede Engfer, der Tochter von Heinrich Engfer.

    Margarete Wurch

    Ernst Wehner war als Besitzer eines Erbhofes in den Adressbüchern von Niekammer genannt.

    Landwirtschaftliches Adreßbuch der Rittergüter, Güter und Höfe der Provinz Pommern, Leipzig: Niekammer, 1928, S. 269

  • Die Größe des Hofes ist mit 26 ha angegeben, davon waren 19 ha Acker- und Gartenland, 2 ha Wiesen und 4 ha Holzungen und 1 ha Unland (Hof, Wege). Der Hof hielt 2 Pferde, 9 Rindviecher, davon 5 Kühe, 3 Schafe und 7 Schweine. Das unvermeidliche Federvieh war nicht angegeben.

    Landwirtschaftliches Adreßbuch der Provinz Pommern, Leipzig: Niekammers Adreßbücher, 1939, S. 338-339

  • Familie Wehner: Hiltraut, Elfriede, Ernst, Doris, Hubert
  • Eroberung und Besetzung des Dorfes durch sowjetische Truppen, Beschlagnahme der Gehöfte und Vertreibung der deutschen Bevölkerung durch die Polen.

    Über die Flucht und Vertreibung wird ausführlich im Buch Geschichte von Bischofthum berichtet.

  • Blick von der Dorfstraße:

    Wohngebäude, Vorderansicht, Rückansicht:

    Nebengebäude:

    Blick von der Straße nach Baldenburg auf das Grundstück:

    Nach Auskunft des jetzigen Besitzers stand auf dem Grundstück früher parallel zur Straße ein weiteres Gebäude. D.h., mit der zu den Äckern ausgerichteten Scheune, dem an der Straße gelegenen Gebäude und den noch vorhandenen Gebäuden kann man von einem Vierseithof sprechen.

  • Satellitenbild vom Grundstück
    Quelle des Bildes: Geoportal Polen