Grundbuch-Blatt Nr. 5/105
Ortsteil-Nummer …
⚭ Maria Louisa Dallü
⚭ Hedwig Louise Neumann
⚭ Johanna Friederike Nöske
⚭ Eva Rosine Kuchenbecker
⚭ Henriette Klawunde
⚭ Johanna Friederike Nöske
⚭ Wilhelmine Johanna Kuchenbecker
Grundstück Nr. 24
⚭ Johanna Friederike Nöske
⚭ Bertha Brandt
⚭ Martha Lünser
Anmerkung
Bis ca. 1849 bezeichnete das Grundbuch Band II Blatt 5 einen Vollbauernhof im Dorfe. Dann wurde der Hof in zwei Halbbauernhöfe geteilt, in Nr. 5 und Nr. 15.
Nr. 5 umfasste bis 1864 das Grundstück im Abbau und das Hofgrundstück im Dorfe. Letzteres wurde an August Hensel verkauft und erhielt ein eigenes Grundbuchblatt mit der Nummer 24. Auf dem Abbau wurden neue Wohn- und Wirtschaftsgebäude errichtet.
Das Grundbuch Band II Blatt 5 wurde am 01.11.1932 geschlossen und durch Band V Blatt 105 ersetzt.
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Michael Friedrich Kuchenbecker
Das
Domänen Rent Amt zu Coeslin
berichtete am 24. Mai 1849 über den Verkauf des Halbbauernhofes Nr. 5 und den Antrag desKönigl. Bezirks Gerichts zu Bublitz
an dieKönigl. Regierung, Abtheilung für die Verwaltung pp. zu Coeslin
auf Anfertigung des Besitzveränderungskonsenses für den Jacob Friedrich Kuchenbeckerschen Halbbauerhof Nr. 5 zu Bischofthum:Nach dem Spr. in rudimirter Abschrift hier beiliegenden gerichtlichen Vertrages vom 5ten März d.J. haben die Halbbauer Jacob Friedrich Kuchenbeckerschen Eheleute zu Bischofthum, ihren daselbst belegenen Sub No. 5 des Hypothekenbuchs verzeichneten Halbbauerhof, welcher auf Grund der Erbverschreibung vom 4. Septbr. 1838 und des Königlichen Regierungs Attestes vom 15ten März 1844 No. 93 März besessen wird, an ihren 23 Jahr alten, mithin noch militairpflichtigen Sohn Michael Friedrich Kuchenbecker, gegen welchen hierseits nichts zu erinnern ist, und welchem zu Protokoll bekannt gemacht worden, daß ihn die Uebernahme des qu Halbbauerhofes vom Militärdienste gesetzlich nicht befreie, für 150 rthr und Gewährleistung des im §3. des qu Vertrages benannten Altentheils verkauft, und das Königl. Bezirks Gericht zu Bublitz hat hier auf Entrichtung des Besitzveränderungskonsenses angetragen um dessen hochgeneigte Anfertigung mit dem Bemerken ganz gehorsamst gebeten und daß Laudemiumgelder in diesem zwischen Eltern und Sohn abgeschlossenen Kaufgeschäft nicht zu entrichten sind.
Regierung Köslin/12806_1849+05+24
Nach dem vorstehenden Vertrag gehörten die nördliche Hälfte des Acker- und Wiesenplans mit einem Flächeninhalt von 106 ½ Morgen = 27,2 ha und die Gebäude im Dorf nebst Garten und Wurth seit dem 05. März 1849 dem Michael Friedrich Kuchenbecker. Den Besitzerwechsel bestätigte am 05. Juni 1849 die
Königliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der directen Steuern, Domainen und Forsten
:Auf den diesfälligen Antrag der Interessenten wird Seitens des Domainenfiscus in die Veräußerung der vorgedachten Antheils des Bauerhofs N. 5 nebst Zubehör hierdurch consentirt und darin gewilligt, daß davon der Besitztitel auf den Michael Friedrich Kuchenbecker im Hypothekenbuch berichtigt werde.
Amtsgericht Bublitz I/79_1849+06+05
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Beim Auseinandersetzungs-Rezess zur Ablösung der bisherigen Abgaben vom 21.05.1852 wurden (Michael) Friedrich Kuchenbecker als Besitzer des Halbbauern-Grundstücks Nr. 5 und Johann Martin Kuchenbecker als Besitzer des Halbbauern-Grundstück Nr. 15 bezeichnet, d.h., die Teilung des Vollbauerhofes Nr. 5 war nun auch gerichtlich vollzogen.
Amtsgericht Bublitz I/72_1852+05+21
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Seit dem 19. Juni 1846 waren der Büdner Carl Ludwig Bansemer und dessen Ehefrau Henriette Klawunde Besitzer einer Bude auf dem Hofgelände im Dorfe. Von diesen übernahm mit dem Vertrag vom 03.01.1853 der Halbbauer Michael Friedrich Kuchenbecker das Büdnergrundstück …
… mit allen ihm daran zustehenden Rechten und Gerechtigkeiten u. den darauf ruhenden Abgaben u. Lasten, …
… und soll dies Grundstück, da es von dem Halbbauerhofe No. 5 in Bischofthum noch nicht abgeschrieben ist, bei demselben verbleiben.
Regierung Köslin/12806_1853+01+03
Unterschriften zum Kaufvertrag über das Büdnergrundstück der Eheleute Bansemer an Michael Friedrich Kuchenbecker.
Amtsgericht Bublitz I/79_1853+01+03
Mit diesem Kauf waren das Hofgrundstück Nr. 5 und die darauf befindliche Bude in der Hand desselben Besitzers vereint.
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Am 28.11.1864 verkauften der Halbbauer Michael Friedrich Kuchenbecker und seine Ehefrau Friederike geb. Nöske von ihrem in Bischofthum belegenen Halbbauernhof, Nr. 5 im Hypothekenbuch, die Hoflage im Dorfe mit dem Hause, dem Garten und der Wurth, zusammen etwa 7 Morgen Fläche [17.878 m², GK], an den Schmiedemeister August Hensel aus Bischofthum und dessen Ehefrau Wilhelmine Johanna geb. Kuchenbecker.
Beide wohnten früher in Groß Wittfelde. Wilhelmine Johanna Kuchenbecker war die Schwester von Michael Friedrich Kuchenbecker.
Amtsgericht Bublitz I/79_1864+11+28
Am 01.12.1864 erhielt der Schmiedemeister August Hensel die Nachricht, dass sein Kaufkontrakt urkundlich ausgefertigt sei und dass das vom Grundstück Nr. 5 abgeschriebene Teilstück die Nummer 24 im Hypothekenbuch erhalten hat.
Amtsgericht Bublitz I/79_1864+12+01
Michael Friedrich Kuchenbecker war verheiratet mit Johanna Friederike Nöske, wie aus ihrer Sterbeurkunde hervorgeht.
{1901-S34} Kasimirshof
Johanna Friederike Nöske wurde um 1829 geboren und starb am 03.11.1901 in ihrer Wohnung in Abbau Bischofthum.
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Am 27. November 1867 bestätigte Carl August Kuchenbecker, Schmiedemeister in Bischofthum, dass Halbbauer Michael Friedrich Kuchenbecker, Besitzer des verpfändeten Grundstücks Nr. 5 in Bischofthum, das geliehene Kapital nebst sämtlichen Zinsen bar gezahlt hat.
Der Eintrag vom 23. Juni 1849 in der Hypothekentabelle 5 Rubr. III …
Nr.1 Einhundert und fünfzig Thaler, welche Besitzer Michael Friedrich Kuchenbecker nach dem zwischen ihm und den Jacob Friedrich Kuchenbeckerschen Eheleuten unterm 5. Maerz 1849 abgeschlossenen Kaufvertrage an seinen Bruder Karl August nach halbjähriger Aufkündigung und spätestens bei dessen Großjährigkeit an ihn zahlen und von dessen vollendeten 14. Lebensjahr zu verzinsen hat.
… konnte nun gelöscht werden.
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Am 27. Juli 1874 unterschrieb Friedrich Kuchenbecker neben anderen Dorfeinwohnern ein Zeugnis für den Lehrer Hoffmann, in dem dessen treuer Fleiß in seinem Amte und ein untadeliges mäßiges und nüchternes Betragen hervorgehoben wurde, mit dem er sich in 11-jähriger Tätigkeit die Liebe seiner Schulgemeinde erworben hatte.
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Johann Theodor Kuchenbecker
Johann Theodor Kuchenbecker erwarb das Gehöft am 19.11.1881 von seinen Eltern. Im dementsprechenden Kaufvertrag vom 19.11.1881 heißt es unter §. 1:
Die Kuchenbeckerschen Eheleute verkaufen an ihren Sohn Johann Theodor Kuchenbecker ihren im hiesigen Orte, im Grundbuche unter Band I Blatt 25 No. 5 belegenen Halbbauerhof für den verabredeten Preis von 1800 Mark in Worten ein tausend acht hundert Mark in dem Umfange wie sie denselben bis jetzt besessen haben und mit allen ihnen darauf zustehenden Rechten und Gerechtigkeiten und willigen in Berichtigung des Besitztitels auf seinen Namen.
Amtsgericht Bublitz I/79_1881+11+19
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Handzeichnung vom 06.02.1891 zur Auflassung von einem Teil der im Grundbuch Band II Blatt 25 Nr. 5 [sic!] eingetragenen Liegenschaften des Halbbauern Theodor Kuchenbecker zum Zwecke der Auflassung für den Eigentümer Glashagen.
Johann Theodor Kuchenbecker war mit Bertha Brandt verheiratet.
Das Ehepaar erwarb zusätzlich zu dem in Band II Blatt Nr. 5 verzeichneten Halbbauernhof die in Band IV Blatt Nr. 59 und Blatt Nr. 64 registrierten Grundstücke.
Amtsgericht Bublitz I/81_1891+02+06
In einem Berichtigungsantrag des August Glashagen wegen falsch zugeordneter Grundstücke zu dem Grundstück Nr. 5 wird Theodor Kuchenbecker als Eigentümer (früher Michael Kuchenbecker) dieses, auf dem Abbau gelegenen Hofes genannt.
Amtsgericht Bublitz I/74_1891+02+11
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Der Halbbauer Theodor Kuchenbecker aus Bischofthum Abbau erwarb von Louis Cornell und seiner Ehefrau Johanna geb. Dahlke verw. Gehrke am 22.03.1893 Trennstücke des Grundstückes Nr. 12 in der Größe von 9,24.41 ha.
Amtsgericht Bublitz I/76_1893+03+22
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Willi Kuchenbecker
In dem Überlassungsvertrag vom 06.05.1919 heißt es u.a.:
Die Theodor Kuchenbeckerschen Eheleute überlassen hiermit ihrem beiderseits leiblichen Sohn Willi Kuchenbecker zum Eigentum ihr Grundstück, verzeichnet im Grundbuche von Bischofthum, Band II Blatt No. 5 Band IV Blatt No. 59 und Band IV Blatt No. 64.
Im folgenden Text wurde die Abfindung für die Geschwister von Willi Kuchenbecker festgesetzt.
Genannt wurden in dem oben zitierten Überlassungsvertrag der Bauer Theodor Kuchenbecker, Ehefrau Bertha Brandt, deren Kinder Landwirt Willi, Landwirt Albert, Fräulein Frieda, Fräulein Minna (geb. 09.04.1900) und Fräulein Meta (alle Bischofthum Abbau).
Amtsgericht Bublitz I/79_1919+05+06
Willi Kuchenbecker, geboren um 1894, gestorben am 14. August 1965, war verheiratet mit Martha Lünser, geboren am 5. September 1903, gestorben im Oktober 1983.
Die Kinder von Willi Kuchenbecker und Martha geb. Lünser waren: Renate, Karl-Heinz und Bärbel Ute Sabine, geboren am 14. April 1942.
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In einigen Schreiben der Sparkasse des Kreises Bublitz ist Willi Kuchenbecker I als Landwirt in einer Beleihungssache erwähnt.
Amtsgericht Bublitz I/79_1927+08+24
Amtsgericht Bublitz I/79_1932+05+03 -
Gerhard Klatt, der zu Besuch bei seinem Onkel Karl Klatt war, berichtete von einem Erlebnis auf dem Hof von Willi Kuchenbecker:
Die zweite Begebenheit ereignete sich auf dem Hof von Nachbar Willi Kuchenbecker. Der Sohn Heinz war zwei Jahre älter als ich aber was machte das schon. Jedenfalls war ich ab und zu drüben zum Spielen oder um Dummheiten zu machen. Heinz hatte noch einen Auftrag vom Vater zu erledigen und ich wollte ihm dabei helfen. Er sollte noch Heu vom Boden durch eine Luke in den Kuhstall werfen. Wir alberten wie üblich rum und das Heu hatte die Luke fast verdeckt. Beim Rumjagen hatte ich die Luke übersehen und bums sauste ich runter in den Kuhstall. Weil schon ein Teil Heu unten lag dämpfte dies meinen Sturz. Ich hätte mir leicht die Knochen brechen können. Aber mein Schutzengel war wieder mal rechtzeitig zur Stelle. Außer einem verstauchten Fuß kam ich glimpflich davon.
Gerhard Klatt Ich musste es einfach aufschreiben!, 2005, Seite 22
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Die Größe des Hofes war mit ca. 26 ha angegeben, davon waren ca. 24 ha Acker- und Gartenland, ca. 3 ha Wiesen. Der Hof hielt 2 Pferde, 10 Rindviecher, davon 5 Kühe, 2 Schafe und 7 Schweine. Das unvermeidliche Federvieh war nicht angegeben.
Landwirtschaftliches Adreßbuch der Provinz Pommern, Leipzig: Niekammers Adreßbücher, 1939, S. 338-339
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Eroberung und Besetzung des Dorfes durch sowjetische Truppen, Beschlagnahme der Gehöfte und Vertreibung der deutschen Bevölkerung durch die Polen.
Über die Flucht und Vertreibung wird ausführlich im Buch
Geschichte von Bischofthum
berichtet.Der Hof im Abbau Bischofthum scheint von Kriegseinflüssen weitgehend verschont geblieben zu sein. Vielleicht trug seine versteckte Lage im Wald dazu bei.
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Beim Vergleich der mit zeitlichem Abstand aufgenommenen Bilder sieht man, dass einige Gebäude scheinbar zur Materialgewinnung zunächst zurückgebaut wurden. Doch nachdem man die in 2009 begonnene Gänsezucht aufgegeben hatte, fing der Sohn des derzeitigen (2013) Besitzers an, das ehemalige Stallgebäude zu einem Gästehaus umzubauen.