Größe der Höfe

Der Grundherr, im Falle Bischofthums der Landesherr und in seiner Vertretung die Domänenverwaltung, hatte über die Hofstellen und den Grundbesitz das Obereigentum. Die Bauern waren seit 1616 Lassiten, d.h. die Höfe waren ihnen zur Nutzung überlassen. Zur Übereignung eines Hofes auf einen Nachfolger musste die Zustimmung der Domänenverwaltung eingeholt werden. Dagegen konnte der Grundherr den Bauern abstiften und den Hof an einen anderen vergeben.

Diese Bauernhöfe, mit Ausnahme des Schulzenhofes, waren seit alters her gleich groß. Entsprechend waren die Lasten zu gleichen Teilen vergeben. Diese Regel galt bis zur Aufteilung der Gemeinheitsflächen (Allmende) bzw. der Vergabe der Höfe zu vererblichem Besitz (Erbverschreibung).

Erst nachdem die Erbverschreibungen erteilt waren, ging das Verfügungsrecht auf die Hofbesitzer über. Ihre Rechte und Pflichten wurden in Hypothekenbüchern festgehalten. Der Grundherr ließ sich hypothekarisch ein Vorkaufsrecht zusichern.

Als dann im Zusammenhang mit der Gemeinheitsteilung, der Einführung der Stallhaltung und der Verbesserung der Feldbestellung die Erträge stiegen und auch kleinere Höfe den Besitzern ihr Auskommen sicherten, trat auch bezüglich der Hofgrößen eine Änderung ein.

Da nur wenige Grundakten vorliegen, diese zum Teil unvollständig sind und insbesondere kaum amtliche Größenfeststellungen enthalten, kann über die Größe der einzelnen Höfe keine verlässliche Aussage getroffen werden.

Die Bauern waren nach den Erbverschreibungen in der Lage, Teilflächen zu verkaufen ohne ihr Auskommen zu gefährden, sodass in der Zeit nach 1852 sehr unterschiedliche Hofgrößen entstanden.

  • 1719 wussten die 16 Bischofthumer Bauern auf die Frage nach der Hofgröße keine Antwort. Die Schreiber der Hufenklassifikation legten deshalb die in der Dorfmatricul von 1628 festgestellte Größe von 11 ½ Hufen zugrunde. Wenn man eine Landhufe mit 30 pommerschen Morgen à 6.550 m² berechnet, hat die Landhufe eine Fläche von 19,65319 ha, d.h., die 11 ½ Landhufen hatten 345 Morgen oder 226 ha Flächeninhalt.

    Der Freischulze hatte etwa 25 % mehr Außaat, ist aber wegen seines frey Schultzen gerichts den Bauren gleichgesetzt. Der Freischulze hatte also eine größere Ackerfläche zur Bewirtschaftung, musste jedoch nicht mehr Abgaben leisten als die übrigen Bauern.

    Hufenklassifikation

    Demnach bestellten 15 Bischofthumer Bauern je 13,9 ha Ackerfläche, der Freischulze etwa 17,4 ha, in der Summe die oben erwähnten 226 ha. Demnach konnten 1628, noch 1719 und vermutlich bis zur Gemeinheitsteilung 1836 von der Gesamtfläche von 1.008,6 ha nur ca. 22 % des Gemeindeareals als Acker genutzt werden.

  • In der bereits oben erwähnten Kostenberechnung des Königlichen Oberlandesgerichts zu Cöslin vom 17.05.1836 zur Gemeinheitsteilung wurden die Größen der Anwesen wie folgt veranschlagt:

    Schulzenhof
    133,41 ha
    16 Bauernhöfe à 74 ha 37 a
    1.189,92 ha
    3 Buden
    5,29 ha
    Eigentum zu Kasimirshof
    16,50 ha
    Summe
    1.345,12 ha

    Amtsgericht Bublitz I/72_1836+05+17

    Die obige Liste verdeutlicht, dass die einzelnen Höfe nach der Trockenlegung der Sümpfe und durch die anteilige Zuweisung der Gemeinheitsflächen gegenüber 1719 wesentlich an Größe zugenommen hatten. Wie die Bauernhöfe profitierten auch die drei selbständigen Buden von der Aufteilung der Gemeinheitsflächen.

    Doch sind die in der Kostenberechnung angegebenen Hofgrößen fragwürdig, denn die Gesamtfläche des Bischofthumer Areals betrug 1905 nur 1.181,5 ha und flächenmindernde Korrekturen der Grenzen wurden nicht bemerkt.

  • Die Uni Köln gibt die Größe einer Vollbauern-, Halbbauern- und Kossätenstelle in einigen Kreisen der Provinz Pommern im Jahre 1859 an (in ha):

    Quelle: Universität Köln Agrarreformen
  • In Niekammers Adressbuch von 1939 sind die Höfe aufgelistet, die 20 ha Land oder mehr hatten.

    Quelle: Landwirtschaftliches Adreßbuch der Provinz Pommern, Leipzig: Niekammers Adreßbücher, 1939, S. 338-339
  • Durch Teilungen oder Übertragungen waren bis 1940 aus den 17 Bauernhöfen und 3 selbständigen Buden in Bischofthum 33 Höfe geworden. Basierend auf der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche von 732,5 ha, hatten die Höfe eine durchschnittliche Größe von 22,2 ha.