14. Jahrhundert

Die Rittergeschlechter Wedel, Sanitz und Speningen eroberten Anfang des 14. Jahrhunderts Bublitz und die umliegende Gegend im Gefolge der Brandenburgischen Askanier und von diesen fiel es 1317 an die Greifen.

Die Eroberungen der Askanier

Die Aufspaltung Pommerns in mehrere Staaten begann 1295 mit der Bildung der Herzogtümer Wolgast und Stettin. Parallel dazu versuchten die Camminer Bischöfe, aus einem Teil Pommerns ein in territorialer Hinsicht eigenständiges Bistum zu bilden. Erst 1478 gelang es Herzog Bogislaw X. das geteilte Pommern wieder zu einem Land zu einen.

BKGE

Im Zusammenhang mit seinen Bemühungen um einen Aufstieg zur Territorialmacht erwarb das Camminer Bistum im 14. Jahrhundert Bublitz und das umliegende Gebiet. Die Besitzungen des Domkapitels von Cammin (Kamieñ Pom.) bestanden bis 1308 größtenteils aus Siedlungen mit slawischem Recht.

Kazimierz Slaski Volkstumswandel in Pommern vom 12. bis zum 20. Jahrhundert, Beiträge zur Geschichte Pommerns und Pommerellens, 1987. S.94-109

Seit dem 14. Jahrhundert setzte in Ostdeutschland eine Bewegung ein, die für den Bauernstand verhängnisvoll wurde. Infolge des Ersatzes der alten Lehnsheere durch Söldnertruppen und des damit verbundenen Endes des Ritterdienstes, der bisher die nahezu ausschließliche Beschäftigung der ritterlichen Grundherren gebildet hatte, wandten sich die Ritter vermehrt dem Landbau zu. Die Ritter begannen ihre Güter selbst zu bewirtschaften, sie wurden zu Rittergutsbesitzern. Sie versuchten ihren Besitz auf Kosten der Bauernhufen zu arrondieren und zu erweitern und die nötigen Arbeitskräfte zur Bewirtschaftung zu gewinnen.

Diese Entwicklung vom Grundherren zum Gutsherren wiederholte sich beim Bauernlegen, das 1556 auf Rügen begann und seit 1616 im Herzogtum Pommern-Stettin gesetzlich erlaubt war.

Wikipedia Bauernlegen

  • Seit 1309 war der Kreis Schlochau durch Kauf eine Komturei des deutschen Ritterordens. Nach der Festlegung der Grenze des Ordensstaates gegen das Territorium der Bischöfe von Cammin 1310 und 1313 begann der Orden mit der Erschließung seiner Grenzgebiete.

    Max Toeppen Historisch-comparative Geographie von Preußen, 1858. S.64ff

  • Christian Friedrich Wutstrack erwähnt eine große Teuerung.

  • Nach dem Aussterben der Askanier gelangte das Gebiet östlich der Linie Gollenberg, Küddow und nördlich der Warthe und Netze, also die Länder Schlawe und Stolp, an die Greifen.

    Heinrich von Wacholz war von 1302 bis 1317 Bischof von Cammin, er wurde abgelöst von Konrad IV. (1317-1324).

  • Christian Friedrich Wutstrack berichtet, dasss durch Mißwuchs in Pommern eine entsetzliche Hungersnot entstand.

    So wie Wratislav nach dem Abgange des Brandenburg askanischen Hauses sein Land dem Bischoffe von Camin in dem Falle schenkte, wenn er ohne männliche Erben sterben sollte und es von demselben wieder zum Lehn nahm, so thaten eben dieses Herzog Otto und sein Sohn Barnim an demselben Tage (16. Aug. 1320). Ihre Absicht war wahrscheinlich zu verhüten, daß sie nicht von neuem zu Brandenburgschen Vasallen gemacht würden; sie hofften auf diese Weise geschützt zu seyn. Im Anfange des folgenden Jahres (25. Jan. 1321) nahmen beide Herzöge auch den Bischoff, die Domkirche und alle bischöfflichen Güter und deren Unterthanen in Schutz und versprachen, sie vor allen Ungerechtigkeiten, Bedrückungen und Angriffen gegen einen Jeden zu beschützen.

    Johann Jacob Sell, Teil 2, Seite 9

    Am 16. August 1320 nahmen Wartislaw IV. von Pommern-Wolgast und Otto I. von Pommern-Stettin ihre gesamten Länder vom Camminer Bischof zum Lehen. Ihr Ziel war es, Pommern unter den Schutz der Kirche zu stellen und so ältere Ansprüche Brandenburgs auf die Lehenshoheit über das Herzogtum Pommern abzuwehren.

    Wikipedia Bistum Cammin

    Gegenseitige Bündnisse sollten die Herzöge gegen Angriffe aus Brandenburg bewahren, und den Bischof gegen Überfälle aus Polen schützen.

    1317 hatte das Herzogtum Pommern die Lande Schlawe und Stolp übernommen und gleichzeitig verdrängte das Bistum Cammin die kirchliche Autorität des Erzbistums Gnesen in diesen Landen. Gegen einen möglichen Angriff aus Polen schloss Bischof Konrad IV. im Jahre 1320 ein Bündnis mit Herzog Wartislaw IV. und dem Deutschordensstaat.

  • Die Pommernherzöge Wartislaw IV., Otto I. und Barnim II. bestätigten am 6. Mai 1321 den Schutzbund mit dem Kamminer Bischof.

    Martin Wehrmann, 1900, S.28

    Bischof Konrad IV. (1317–1324) konnte im Jahre 1321 Stadt und Land Cammin von den Herzögen kaufen.

    Nach Gerhard Müller (1929) geht aus der Grenzbeschreibung des Deutschen Ordens von 1321 hervor, dass das Bublitzer Land bereits bischöflich war und zwar als Bestandteil des Landes Köslin (terra Cussalin). Auch der halbe Dolgensee und die Gegend bis zum Platz Sadicker bei Hammerstein soll dem Kamminer Stift gehört haben.

    Gerhard Müller

    Die Pommernherzöge Wartislaw IV., Otto I. und Barnim II. bestätigten am 6. Mai 1321 den Schutzbund mit dem Kamminer Bischof.

    Martin Wehrmann, 1900, S.28

  • Bischof war Arnold von Eltz (1324-1330).

  • Friedrich von Eickstedt (1330-1343), seit 1330 Bischof von Cammin, erneuerte das Schutzbündnis den Herzögen Otto I. und Barnim II. von Pommern-Stettin am 30. Dezember 1330.

    Johann Micrälius Altes Pommerland

    Um 1330 begannen die Verhandlungen des Bischofs mit dem Knappen Paul von Glasenapp-Barthusewitz über den Tausch der Besitzungen am Jamund-See gegen Bublitz. Den Flecken Bublitz sollten Paul von Glasenapp-Barthusewitz und Gerhard von Goltbecke als Possessoren zu einer Stadt entwickeln. Da die Voraussetzungen sich nicht erfüllten, trat Gerhard von Goltbecke vom Vertrag zurück.

    Vicko (Victor) von Glasenapp-Barthusewitz übernahm seinen Platz. Es kam zu Auseinandersetzungen mit dem Bischof, worauf das Bisthum Paul und Vicko v. Glasenapp 1340 eine Entschädigung bewilligte.

    E. von Glasenapp

  • Erstmals wird Bublitz, das sich zu dieser Zeit im Herrschaftsbereich der Herzöge von Pommern-Wolgast befand, in einer Urkunde als Terra Bubulzik erwähnt. Der Ort selbst wurde früher Bubolz oder Bubulz genannt.

    E. von Glasenapp

    Friedrich von Eickstedt erwarb am 27. Februar 1339 von den ansässigen Adelsgeschlechtern Wedel (auch Wedell), Spening und Sanitz den größten Teil des Landes Bublitz. Der restliche vierte Teil blieb im Besitz der Familie Kameke (Kamyk).

    Brüggemann, Seite 529 f.

    Die Familie von Eickstedt ist ein Altmärkischer Uradel und stammt aus Eickstedt bei Stendal. Schon im 14. Jahrhundert zählte sie zu den Schlossgesessenen Pommerns.

    Adel der Altmarkvon Eickstedt

    Die Familie von Wedel ist ein altes Adelsgeschlechts aus Stormarn und führt ihren Ursprung auf den 1149 erwähnten Vogt Heinrich des Klosters Neumünster in Holstein zurück. Seit 1240 zählte man sie zum pommerschen Adel, und noch heute existiert die Familie in Dänemark und Deutschland.

    Von Sanitz war ein altes Adelsgeschlecht der Neumark, um 1337 zu Hitzdorf bei Arnswalde ansässig, nach Micrael ein pommersches, wolgastisches Adelsgeschlecht, welches 1395 zu Marchin unweit Greifswald sass. Bernd von Sanitz lebte 1665 in Stemnitz als Letzter seines Geschlechts.

    Die von Spening wohnten bis 1339 im Kamminer Stiftsgebiet in und um die Stadt Bublitz gemeinsam mit den von Wedel. Vermutlich war von Spening ein herzoglicher Marschall mit Stammsitz in der Neumark.

    Klaus Neitmann, Archivar und Historiker

    Außerdem gab es einen Heinrich von Spening (1399-1404), Scholaster (Leiter der Stiftsschule) im Stift St. Nikolaus in Stendal.

    St. Nikolaus in Stendal

    Das Geschlecht Kameke ist stammesverwandt mit der Familie von Bonin, die auch denselben Wappenschild führt. Die Bonins waren eine seit dem 13. Jahrhundert in Hinterpommern nachweisbare Adelsfamilie, die zeitweise auch die Hauptmänner auf Bublitz stellte und in dieser Funktion die Verwaltung von Bischofthum ausübte.

  • Bischof Friedrich von Eickstedt verlieh Bublitz am 17. April 1340 das lübische Stadtrecht, wie im gesamten Bistum Cammin überwiegend das lübische Recht galt.

    Der Bischof überliess den Brüdern Glasenapp-Bartuszewitz als Ausgleich für den Wertunterschied der von Ihnen abgegebenen Ländereien am Jamund-See zu dem Flecken Bublitz das von den ansässigen Adelsgeschlechtern Wedel (auch Wedell), Sanitz und Spening erworbene Land Bublitz.

    Johann Micrälius Altes Pommerland

     
  • Christian Friedrich Wutstrack registrierte eine große Kälte, wie von Johann David Wendland bestätigt.

    Ist so große Kälte gewesen, daß den Leuten Nasen, Ohren und Finger abgefroren.

    Johann David Wendland, Geschichtsschreiber

  • Wappen des Hochstifts Cammin

    Bischof Friedrich von Eickstedt (1329-1343) belehnte die Brüder Paul und Vicko Bartuszewitz zusätzlich zum Land Bublitz mit 500 Hufen des südlich von Bublitz gelegenen Landes zwischen Baldenburg und Hammerstein in der deserta mit kaum kultiviertem Land.

    Die Brüder Paul und Vicko Bartuszewitz hatten den Auftrag, die Besiedlung ihres Lehens zu verdichten.

    Das etwa zwischen Baldenburg und Hammerstein liegende Land reichte über den Dolgensee hinaus bis an die Zahne und bis zum Platz Sadicker bei Hammerstein, ragte also weit in das Land hinein, das seit 1309 durch Kauf dem Ritterorden gehörte.

    Pommersches Urkundenbuch, PUB 10, S.168/170, Nr. 6071 und 6072

    Nach Eberhard Sauer galt die Gegend südlich von Bublitz galt als unbesiedelt:

    Eberhard Sauer, Seite 97

    Die Angabe einer gewissen Anzahl von Hufen meinte zu jener Zeit die die landwirtschaftlich nutzbaren Hufen. Diese waren nicht gleichbedeutend mit dem Flächeninhaltinnerhalb der beschriebenen Grenzen.

    E. von Glasenapp

    Auch Johann Micrälius sah die 500 Hufen offenbar als Teil des Landes Bublitz:

    Johann Micrälius Altes Pommerland

    Im Zusammenhang mit dem Bericht über die Belehnung der Glasenappen mit dem südöstlich von Bublitz liegenden Land schildert Eugen von Glasenapp dessen Grenzen:

    Östlich des Belitz-Sees (Bölzig-See), welcher mit seiner Fischerei für den Bischof und seine Unterthanen bleibt, (wahrscheinlich die Burg Balde ausgeschlossen}, dann in der Richtung des Belitz-Sees südöstlich bis zur Zarne (Zahne), diese hinab bis zum Zadakfluss bei Hammerstein, diesen aufwärts westlich um den Dolgen-See, von diesem bis zum Gebiet des Herzogs von Stettin, von hier bis dahin, wo die Grenzen dieses mit denen des Bischofs zusammenstossen, dann nach dem See Schmolzig (Stepenscher), Damen- auch Virchow-See, weiter in der Richtung auf Bublitz durch einen Steinbrink bis gegen den Cölpinschen See, hinüber in ostnordöstlicher Richtung auf den Weg, der von Bublitz kommt und an dem entlang die Grenze auf Baldenburg nach Osten weiter zurückführend das Gebiet abschliesst.

    E. von Glasenapp Vollständige Genealogie, Seite 42

    Und Gerhard Müller beschrieb in seinem Aufsatz Das Fürstentum Kammin die Grenzen des 500 Hufen großen Landes wie folgt:

    … auf dem Weg von Bublitz nach Schlochau über den Ballfluß (Bealde) hinweg bis zu den Grenzen der Kreuzritter, auf dem Bölzigsee (südlich Baldenburg) die Fischerei mit kleinen Netzen, hinüber auf die andere (östliche) Seite des genannten Sees (Belizk) zum Zahnefluß (Czarne), von dort in locum Czadiker (westlich Hammerstein) und wieder (nordwärts) zum Dolgensee, wo das Land des Bischofs an das des Herzogs grenzt. … Der Virchowsee wird dem Tafelgut vorbehalten, der Kölpinsee soll den Barthuskewitzen gehören.

    Gerhard Müller

    Das nebenstehende Bild zeigt den Versuch, das an die Glasenappen belehnte Land südöstlich von Bublitz grafisch zu erfassen. Zu bedenken ist dabei, dass die vorliegenden Grenzbeschreibungen eine exakte Verortung nicht zulassen.

    Das Dorf Bischofthum wurde grün markiert.

    Bublitz war ein bischöfliches Tafelgut mit Kasimirshof als Vorwerk. Bischofhum war diesem Vorwerk dienstpflichtig, wie Ludewig Wilhelm Brüggemann 1784 in Die Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustands des Königl. Preußischen Herzogtums Vor- und Hinterpommern erwähnt.

    Die von Glasenappen behielten von ihrem Lehen nur Gramenz und Wurchow mit Umgebung und traten die übrigen Gebiete an andere Edelleute wie Zarten, Ristow etc. ab.

    Familie v. Ristow war ein adeliges Geschlecht im Herzogtum Cammin, das 1624 mit ihrem bedeutendsten Vertreter Christian, Amtshauptmann im Stifte Cammin, Lehnsrichter, Hauptmann auf Bublitz, Landrat, erbgesessen auf Cartzin und Klannin, erlosch.

    Johann Micrälius Altes Pommerland
    Ortsgeschichte Ristow

    Bei dem bereits mehrfach erwähnten Dorf Kasimirshof, das zeitweise Vorwerk des Tafelgutes Bublitz und Standort eines Schlosses, vermutlich davor Motte und Meldefeuer war, befindet sich ein Burgwall, einer von vielen im Kreis Neustettin.

    Nach v.d. Dollen: Es ist wohl keine Gegend in Pommern mit alten Burgbergen und Burgwällen so angefüllt, wie der jetzige Neustettiner Kreis. Viele der alten Dörfer haben dort ihren Burgwall, alle waren mit Wasser umgeben (auf Innondation [Überflutung. GK] berechnet) und scheinen von Menschenhänden aufgethürmt zu sein. Man erstaunt über die gigantische Arbeit, mit welcher diese Berge angehäuft sind, oft liegen sie sie noch dazu mitten in Morästen, wohin die Erde weit hergeholt werden musste etc. Es giebt manche Alterthumsforscher, die diese gerade im Neustettiner Kreise sich so zahlreich vorfindenden Burgberge, resp. Wälle einem Volksstamm zuschreiben, der noch vor den Wenden (?) dies Land besessen hat, … Dass diese Burgberge besonders häufig sich gerade hier vorfinden, wird erklärlich, wenn man bedenkt, dass wir uns hier dicht an der Gränze gegen Polen befinden. … Jedenfalls stehen hier die meisten der Burgberge in keiner Verbindung mit den Dörfern, wie es bei den alten Städten der Fall war, wo sich ja diese an das Schloss oder die Burg anlehnten.

    E. von Glasenapp Vollständige Genealogie, Seite 28

    Die Behauptung, dass die Burgwälle keine Verbindung mit den Dörfern hatten, darf angezweifelt werden, denn Burgwälle waren Rückzugs und Verteidigungsorte der Dorfbewohner bzw. das Dorf war – wie im Falle Kasimirshof – Versorgungsstützpunkt für die Burg- bzw. Schlossbewohner, oder wie bei Bischofthum Ausguck und Warnposten für das Schloss.

    Die Gründung von Bischofthum in dem Lehen des Bischofs Friedrich v. Eickstedt ist vermutlich kurz nach 1342, noch vor seinem Tod im Jahre 1343 oder seinem Nachfolger Johann I. von Sachsen-Lauenburg (1344-1372) erfolgt und war wahrscheinlich noch vor der großen Pestepidemie, die Pommern im Jahre 1351 heimsuchte, abgeschlossen. D.h. die Gebrüder Bartuszewitz können die Lokatoren von Bischofthum und deren erste Verwalter gewesen sein.

    Später liegen in diesem Stück Lande zusätzlich zu Bischofthum die Ortschaften: Grumsdorf, Neuewelt, Altschloss, Ulrichshof, Baldenburg, Drensch, Casimirshof, Stepen, Wittfelde, Ebersfelde, Schönau, Dolgen, Demmin, Fernheide, Neugut, Eschenriege und andere; ferner etwa 8 Seen und bedeutende Forsten.

    Es kann angenommen werden, dass die Lokatoren das Dorf Bischofthum durch die Namensgebung als Eigentum des Bistums kennzeichnen und damit den Gebietsanspruch gegenüber dem Deutschen Ritterorden verdeutlichen wollten.

    Der Stammsitz der Familie Bartuszewitz war das Dorf Bulgrin (zwischen Belgard und Köslin gelegen), sie hatte Besitzungen südwestlich von Köslin und nordöstlich der Stadt an der Ostsee.

    Müller führt die Brüder Paul und Vicko unter dem Namen Glasenapp-Barthusewitz auf, wie diese Stammlinie auch von E. von Glasenapp in seiner Chronik genannt wird, denn zwei Söhne des Barthus Niger werden in einer Schenkungsurkunde des Bischofs Heinrich vom 1313 Glasenapp genannt und traten später auch unter dem Namen Glasenapp-Barthusewitz auf. Andere Linien dieser Familie nannten sich nach dem Namen des Stammsitzes von Bulgrin bzw. von Bulgrin-Barthusewitz.

    Eberhard Sauer, S.96f.

    Der Duden gibt Auskunft über die Bedeutung des Namens Glasenapp:

    1. Niederdeutscher Übername für den Benutzer eines im Mittelalter kostbaren gläsernen Napfes, eines gläsernes Trinkgefäßes.
    2. Berufsübername für den Glasmacher.

    Rosa und Volker Kohlheim Duden Familiennamen

    Eugen von Glasenapp erklärt die Bedeutung des Namens wie folgt: Der Name von Glasenapp wird urkundlich zuerst 1287 und um 1300 als Glashap, Glaznap geschrieben, dann auch Glasenab, Glazenap, ab 1600 als Glasenapp überliefert. Der Name Glasenapp soll als Herkunftsname aus Glesenowe, einem alten Besitz des Geschlechts zwischen Rügenwalde und Nest, abgeleitet sein.

    Der Ort lag … unfern der Bernstein-Küste. Bernstein hieß in Pommern zu der Zeit Gles, daraus folgt: Glesenowe heißt Bernsteins Au.

    E. von Glasenapp

    Um 1350 gab die Stammlinie der Brüder Paul und Vicko den Bartuszewitz-Teil des Familiennamens auf und führte urkundlich allein den Namen von Glasenapp.

    E. von Glasenapp
    Eberhard Sauer, Seite 96 f.

    Die Brüder Paul und Vicko Glasenapp-Barthusewitz scheinen kein großes Interesse an der unwirtlichen Gegend gehabt zu haben, denn …

    … haben die v. Glasenapp wenig Gebrauch von den noch näher zu bezeichnenden Landstrecken gemacht, wie es scheint, deuten nur Altschloss, Karzenburg, Casimirshof, wo ein Schloss gewesen und noch ein Wall mit Mauersteinen vorhanden ist, Sassenburg, Drensch (Drenzke) und besonders Linow oder Ulrich's Schäferei am Zubberow (vielleicht von [ihrem Bruder, GK] Ulrich angelegt) darauf hin, dass sie nur diesen Orten Aufmerksamkeit gewidmet haben; das Uebrige ist wohl bald afterverlehnt, verpachtet oder auf andere Art vergeben worden. Vielleicht datirt aus dieser Zeit die Ansässigkeit der v. Zarten, der v. Lohde und Anderer dort, her.

    E. von Glasenapp

    Die durch Eugen von Glasenapp erwähnten von Lode (Lohde) und von Zarten tauchen in diversen Urkunden in den Gebieten des Stifts Cammin auf und werden neben anderen von Johann Micrälius als Vasallen des Camminer Bischofs genannt:

    Johann Micrälius Altes Pommerland

    Die genauen Besitzverhältnisse sind nicht mehr nachvollziehbar und die Lokatoren von Bischofthum werden nirgends ausdrücklich genannt, doch da die Glasenapp-Barthusewitz in Casimirshof tätig waren, liegt nahe, dass sie auch Bischofthum besessen haben. Die von Lode (Lohde) und von Zarten tauchen in diversen Urkunden in den Gebieten des Stifts Cammin auf.

    Der Urkundenzeuge Sydfridus miles dictus Lode wurde im Jahre 1242 erwähnt. In der Folgezeit wurden die Lodes in Pommern ein sehr angesehenes und einflussreiches Geschlecht.

    Die pommerschen Lode waren vor allem im 15 Jhd. in Stift Cammin mit Bublitz, Gust, Borkenhagen, Kaltenhagen und Schulzenhagen später auch um Neustettin mit Falkenheyde, Gramenz, Janikow, Lübgust, Lütken-Krummebock, Schwartow, Steverburg, Storckow, Zechendorf und Zuchen begütert.

    Ernst Heinrich Kneschke Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon

    Ernst Heinrich Kneschke berichtet weiter: Das …

    Ernst Heinrich Kneschke Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon

    1731 erlosch das Geschlecht in Pommern im Mannesstamm.

    Pommersches Urkundenbuch I, Nr. 501-III, Nr. 1813

    Das Geschlecht von Zarten war 1628 in Sassenburg und Wurchow ansässig.

    Klempin / Kratz

    Als erste Besitzer des Rittergutes in Sassenburg traten die Brüder Zarttenn oder Zarten im 16. Jahrhundert auf. Das Geschlecht taucht zum ersten Mal 1491 in Pommern auf. 1694 war ein Rittmeister Martin George von Zarth Besitzer, 1729 ein Hans Jürgen von Zarth. Offenbar erlosch das Geschlecht im Mannesstande, denn 1755 wurde das Gut dem Schwiegersohn David von Wenden verkauft.

    Sassenburg

    Von der vermuteten Gründung in der Mitte des 14. Jahrhunderts bis zum Lehnbrief von 1623 für Jacob Glashagen liegt das Schicksal von Bischofthum im Dunkel der Geschichte. Ausnahmen sind die Erwähnungen in der Handfeste der Komturei Schlochau vom 10. August 1408 und bei der zweiten Kolonisation um 1575, obwohl wir auch hier nicht viel mehr als den Ortsnamen erfahren.

    Die ersten Ansiedler von Bischofthum kamen vielleicht aus den Wohnsitzen derer von Eickstedt oder aus den Herkunftsgebieten der Bartuszewitze, denn die frühen Namenslisten enthalten sowohl slawische wie niederdeutsche Familiennamen. Mit den Familien wanderte wohl auch das Recht von der Küste in das Binnenland.

    Wanderung des Rechts

    Denn im Gebiet des Hochstiftes Cammin galt das lübische Recht, andere Landesherren bevorzugten Magdeburger oder Kulmer Recht.
    Auch in Bischofthum galt das lübische Recht. Einen konkreten Hinweis liefert der Lübschenhof, ein Anwesen nach lübischem Recht. Doch dürften aus dem Stadtrecht von Lübeck nur die Teile zur Anwendung gekommen sein, die das Erbrecht und den Verkauf regeln, z.B.:

    TITULUS SECUNDUS.
    Ad Municipales et de Incolis. [Von Bürgern und Einwohnern.]

    5. Es soll kein Bürger sein Erbe, Rente und Eigenthumb einem Gast, oder Frembden, oder andern, welche unser Bürger nicht seyn, versetzten oder verpfänden, verkauffen, oder zu träuen handen, demselben zum Besten zuschreiben lassen, es geschehe auch durch was Weise und Unterschleiff es wolle: Wer darüber sich zu handeln unterstehen würde, der soll des Erbes zuvorderst verlustig seyn, und darzu dem Rathe Straff geben funffzig Marcks Silbes. Gleichergestalt soll es auch gehalten werden, wann einem Frembden ein Erbe allhier anstirbet, der soll dasselbe auch nicht an Frembde veräussern, sondern an Bürgere bringen.

    almanach Heutiges Lübisches Stadtrecht nach der Revision vom Jahre 1586

    Ansonsten bestimmten auf dem Land die Dorfordnungen, auch Weisthümer genannt, das Rechtswesen, bis sie 1616 von der Bauernordnung und 1751 von der die Erneuerten und verbesserten Dorf-Ordnung des Königreichs Preußen abgelöst wurden.

  • Große Teuerung, Hungersnot und Pest

    Christian Friedrich Wutstrack, Seite 338

    Zeitgleich mit den Aktivitäten von Paul und Vicko Glasenapp-Barthusewitz wurden in den Chroniken Pawel [Paul; GK] und Henning Glasenapp erwähnt, die ihren Wohnsitz im Dorf Godzisław hatten [deutsch Glasenapp, etwa 10 Kilometer südwestlich von Bublitz; GK] und in eine bewaffnete Auseinandersetzung mit dem Kamminer Bischof Johannes I. von Sachsen-Lauenburg gerieten

    Der Bischof brannte die Wehrbefestigungen und den Familiensitz in Godzisław nieder und verlangte die Abtretung eines Teiles der Ländereien.

    Pommersche Familien

    Fehden als Racheakte, insbesondere Eigentumsdelikte, Tötungen, Brandstiftungen, Überfälle und Plünderungen scheinen damals nicht ungewöhnlich gewesen zu sein, wie Glasenapp im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um Bublitz berichtet, bei der Bischof Johann von Cammin und Henning v. Glasenapp gegenseitig in ihre Güter oder Länder einfielen und daselbst allen Muthwillen ausübten. Henning v. Glasenapp erschlug dabei einen Mann von Bublitz, was mit einer Geldsumme, Emendam [= Entschädigung, GK] oder Wergeld [= Sühnegeld, GK] auszugleichen war, und steckte des Nachts die Stadt Bublitz an. Daraufhin wurde sein Schloss von dem Kantor des Stiftes in Brand gesetzt und er selbst vom Stiftsvogt gefangen genommen.

    In einem Vertrag vom 5. Januar 1347 einigten sich die Kontrahenten außergerichtlich.

    E. von Glasenapp Vollständige Genealogie, Seite 36

  • 1350 gehörte Bischofthum zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, Herzogtum Pommern, Hochstift Cammin. Der Bischof wurde nun als Reichsfürst angesehen

    Johann I. von Sachsen-Lauenburg (1344-1372), Bischof von Cammin, einigte sich mit dem Deutschen Orden über den Grenzverlauf. Die nebenstehende Lubinsche Karte von 1618 ist ein früher Versuch, die Grenzen grafisch zu fixieren. Sie lässt allerdings den Bischofthumer Keil mit seiner exponierten Lage des Dorfes vermissen, wie er in später entstandenen Karten zu sehen ist. Die grenznahe Lage bewog das Amt Bublitz den Lehnschulzen im Lehnbrief von 1658 zu der Aufsicht auf die Grenzen zu verpflichten, …

    … damit dem Amte desfals kein Einderung und Schaden geschehe

    Amtsgericht Bublitz I/75_1658+01+02_Lehnbrief

    Dr. Bodo Koglin schreibt in Die mittelalterliche Geschichte des Landes Bublitz und der Karzenburger Heide, Seite 12:

    Mit der Grenzfrage haben sich Generationen von Historikern beschäftigt, insbesondere G. Müller und H. J. Schmitz, ohne daß sie befriedigend beantwortet werden konnte. Ins Auge springt hier die Einbuchtung des Schlochauer Kreises in das Bublitzer Gebiet westlich von Baldenburg, der sogenannte Baldenburger Abbau – oder umgekehrt die Lage des Dorfes Bischofthum nur drei Kilometer südöstlich von Baldenburg gelegen. Sein Name verkündet eindeutig, daß es eine Gründung des Bischofs von Cammin ist, doch 1408 belehnt der Hochmeister Ulrich von Jungingen den Baldenburger Pfarrer Peter Malzan damit! Später aber gehörte es wieder zu Bublitz.

    Wie oben erwähnt haben sich Gerhard Müller in Das Fürstentum Kammin, Baltische Studien NF 31, Stettin 1929 und Hans Jakob Schmitz in Die Stadt Baldenburg und ihre Geschichte, Cameniusbuchhandlung Schneidemühl 1932 intensiv, aber erfolglos mit der Erforschung der Grenzziehung beschäftigt.

    Paul und Vicko Glasenapp ließen sich die von Bischof Friedrich v. Eickstedt erteilte Belehnung mit Stadt und Land Bublitz und den nach Schlochau gelegenen 500 Hufen von dessen Nachfolger Bischof Johannes I. von Sachsen-Lauenburg bestätigen.

    Obwohl dieses Land weit in den Kreis Schlochau hineinragte, den der Ritterorden erworben hatte, scheint die Belehnung den Erschließungsabsichten des Ordens nicht widersprochen zu haben.

    Die Lehnsrechte mussten bei jedem Wechsel der Beteiligten neu vergeben werden, wie wir es später auch bei den Schulzen von Bischofthum sehen werden.

    Bischof Johann I. erweiterte seine Rechte und Befugnisse zulasten der Untertanen, sodass bereits die Regeln des später aufkommenden Bauernlegens anklingen:

    In noch nicht 100 Jahren, um 1350, war denn auch das Bisthum zu einer bedeutenden Macht im Landesgebiet … herangewachsen, in welchem der Bischof nicht nur wie ein Fürst souverain, sondern auch mit seinen ihm zu Gebote stehenden kirchlichen Gewalten einschneidend herrschte und regierte, den Grund und Boden dominialiter betrachtete, belehnte, alte Grundrechte beseitigte und den Adel in ein unleidliches Versallenthum hinabdrückte. Selbstverständlich ist, dass die, welche in dieser Zeit von dem Geschlecht v. Glasenapp hohe Kirchen-Würdenträger waren und wozu man ja anerkannt vorherrschend Reiche und Angesehene des Adels heranzog, auch ihr specielles Gut und Eigenthum der Kirche hingegeben haben, worüber freilich keine Urkunden vorliegen.

    E. von Glasenapp, Teil 1, Seite 29

    Möglicherweise waren diese Maßnahmen des Bischofs von Cammin, Johann  I. von Sachsen-Lauenburg (1344-1372), Muster und Anregung für das später aufkommende Bauernlegen. Anlass und Begründung für die Verschärfung des Rechts könnten die sich ankündigenden Auswirkungen der Pest gewesen sein, die Europa seit 1347 heimsuchte. Beim Bauernlegen spielte offenbar die Auffassung eine Rolle, dass die Bewohner von Dörfern und Gehöften als Individuen nicht zählten. Denn in der biografischen Genealogie des E. v. Glasenapp ist auffällig, dass nur die Besitzer und deren Güter und Orte erwähnt werden, nie die (leibeigenen) Bewohner.

  • Pestarzt im Mittelalter

    Die Pest, auch Schwarzer Tod genannt, raffte um 1351 ein Viertel, nach anderen Berichten ein Drittel der Pommern dahin.

    Der starke Rückgang der Bevölkerungszahl ließ die Siedlungsbewegung zum vorläufigen Stillstand kommen, und kann als Argument genommen werden, die Gründung von Bischofthum zwischen 1342 und 1351 zu datieren.

    Etwa 25 Millionen Menschen tötete die Pest in den fünf Jahren von 1347 bis 1351 in Europa.

    Der Spiegel, Nr.4/2018

     
    … 1349 und 1350 [hatte] der schwarze Tod arg gewüthet und war nachhaltige Theuerung im Lande, sowie, nebebei bemerkt, 1323 ein so kalter Winter eingetreten, dass die Ostsee bis Dänemark zugefroren war.

    E. von Glasenapp Vollständige Genealogie, S.26

    Die Pest hatte tiefgreifende Auswirkungen auf das öffentliche Leben:

    Der Pest fielen etwa 25 Millionen Menschen, 30 Prozent der europäischen Bevölkerung, zum Opfer. Dieses Massensterben hatte mehrere grundlegende Auswirkungen. Das plötzliche Verschwinden von einem Drittel aller Arbeitskräfte führte dazu, dass Grundherren, Unternehmer und Handwerksmeister um ihr Personal werben mussten, d.h. es wurden erheblich höhere Löhne gezahlt. Von den dezimierten Bauern konnte man nur noch geringere Abgaben und Frondienste fordern, um die zu schonen. Gleichzeitig stiegen die Preise für Gebrauchsgüter wie Tuch, Eisenwaren und Salz. Höhere Kosten bei niedriger Arbeitsproduktivität, diese Konstellation trieb viele Landgüter und Betriebe in den Ruin. …

    Europa brauchte fast 100 Jahre, um seine Bevölkerungsverluste durch die Pest auszugleichen. Der Schwarze Tod blieb noch wesentlich länger als Urkatastrophe im kollektiven Gedächtnis.

    Welt Die Pest – eine Seuche verändert Europa

  • 1356 musste das Bistum Cammin die Schutzherrschaft der pommerschen Herzöge anerkennen, die faktisch seit 1330 bestanden hatte. 1348 waren die pommerschen Herzöge von König Karl IV. als reichsunmittelbar anerkannt worden.

    Herzog Bogislaw V. zwang den Bischof und das Domkapitel zum Verzicht auf die freie Bischofs- und Prälatenwahl und übernahm die Schirmvogtei über die Stiftsgüter.

  • Der Vogt Engelke von Manteuffel herrschte in Bublitz.

    Bublitz

  • Philipp von Rehberg wurde 1372 mit Einverständnis der pommerschen Herzöge zum Bischof von Cammin gewählt.

  • Johann Willekini (Wilcken, Wilkens, † 1385), 1385 gewählter und providierter Bischof von Cammin, wurde vergiftet.

    1385 wählte das Domkapitel Herzog Bogislaw VII. (* vor 1355; † 1404) zum neuen Bischof. Jedoch ernannte Papst Urban V. 1385 auf Wunsch König Wenzels dessen Kanzler Johann Brun (Johannes Brunonis) zum Bischof.

    Um eine Separierung des Bistums vom Herzogtum Pommern zu verhindern, verzichtete Bogislaw VII. auf den Bischofstitel und wurde stattdessen am 24. August 1387 von den Domherren zum Schirmvogt und Vorsteher des Stiftes bestimmt. In dem betreffenden Vertrag erhielt Bogislaw die Stiftsstädte und Schlösser Kolberg, Köslin, Körlin, Massow, Tarnhusen, Pollnow, Bublitz und Zanow und das Recht zur Einlösung der verpfändeten Stiftsgüter und bis zur Erstattung des Pfandschillings (der Pfandsumme, GK) auch den Nießbrauch derselben. 1394 starb Bogislaws älterer Bruder, Wartislaw VI., sodass Bogislaw nunmehr neben der Verwaltung des Stifts auch das Herzogtum innehatte.

    Wikipedia Bogislaw VII.

  • Johannes II. Brunonis war von 1385 bis 1394 Bischof von Cammin.

  • Johann I. von Oppeln, von den Zeitgenossen Kropidło (Sprengwedel) genannt, (* um 1360/64; † 3. März 1421) war von 1394 bis 1398 Bischof von Cammin.

  • Nikolaus Bock von Schippenbeil war Priesterbruder des Deutschen Ordens und 1384 bis 1391 dessen Generalprokurator an der Kurie in Rom sowie von 1398 bis 1410 Bischof von Cammin. Da er gegen den Willen des Hochmeisters Konrad von Jungingen zum Bischof von Kammin ernannt wurde, konnte er nun aus dem Deutschen Orden austreten.

    Hochstift des Bistums Cammin während des 14. und 15. Jahrhunderts
    Quelle der Karte: Thomas Helms
  • Harter Winter, in welchem man von Pommern über die Ostsee nach Dänemark mit dem Schlitten fahren konnte.

    Christian Friedrich Wutstrack, Seite 338