Gehöft Paul Fuhlbrügge

Grundbuch-Blatt Nr. 7
Lübschenhof
Ortsteil-Nummer …

Der Hof existiert nicht mehr.

 
Erwerb
Besitzer / Eigentümer
Bemerkung
1734
Domänenfiskus
wüst
1751
2 Halbbauern
 
22.06.1797
Halbbauer Michael Kockenbecker
Halbbauer Johann Kockenbecker
David Kuchenbecker 1734
1801
Johann Gottlieb Kuchenbecker
⚭ Eva Rosine Grönke
⚭ Eva Catarina Grönke
284 Mrg. 145 QR
vor 1833
Martin Friedrich Kuchenbecker
⚭ Johanna Karoline Grönke
Erbverschreibung
04.09.1838
243 Mrg. 79 QR
- 23.04.1833
Johann Gottlieb Kuchenbecker, Büdner
41 Mrg. 66 QR
um 1865
Hermann Kuchenbecker
⚭ Albertine Hendeß
62,17 ha
um 1918
Karl Fuhlbrügge
⚭ Albertine Hendeß, verw. Kuchenbecker
 
?
Paul Fuhlbrügge
 
Anmerkung

Der Besitz ließ sich zunächst nicht eindeutig zuordnen, da die Nr. 7 für einen außerhalb des Ortes liegenden Bauernhof Zweifel aufwarf. Der Hof ist zudem in allen Messtischblättern mit dem eigenen Ortsnamen Lübschenhof verzeichnet.

Erst durch eine vom letzten Eigentümer rückschreitende, die Erbfolge berücksichtigende Ermittlung der Hofbesitzer konnten die Zweifel bezüglich der Nummerierung ausgeräumt werden.

Nach dem Dreißigjährigen Krieg lag der Hof zunächst wüst und konnte erst 1751 wieder an zwei Halbbauern verpachtet werden, um 1801 zu einem Gehöft vereint zu werden.

Nach dem 2. Weltkrieg fiel der Lübschenhof wieder wüst. Dennoch erhielt der Lübschenhof von der polnischen Administration die Bezeichnung Lübschendorf (poln. Lubisz) und wird als Wohnplatz bzw. als Ortsteil von Baldenburg (poln. Biały Bór) geführt.

  • Bereits am 30. Oktober 1734 berichtete ein Beamter über wüste Höfe, deren Äcker von der Dorfschaft mit Wintersaat bestellt wurden.

    Amtsgericht Bublitz I/74_1782+07+02

  • Domänenfiskus

    Das Amt Bublitz stellte zur Vorbereitung der Erbverschreibungen am 9. Dezember 1825 Überlegungen an, wie mit den vorhandenen zwei wüsten Höfen umzugehen sei. Das Amt hielt – wohl in Unkenntnis des Berichtes vom 30.10.1734 – fest, dass die Höfe bereits im Jahre 1739 wüst lagen.

    Nach Ausweis der hiesigen Noten sind schon im Jahre 1739 zwei wüste Bauerhöfe in Bischofthum gewesen, wovon kein Dienstgeld und nur die kleinen Prästanda als Hufenpacht mit 1 rthr …gr 8 pf und 5 rthr 15 gr 5 ⅙ pf Contribution entrichtet worden.

    Regierung Köslin/12805_1825+12+09

  • 2 Halbbauern

    Der Lübschenhof, einer von mehreren wüsten Höfen, wurde 1751 in zwei Halbbauernhöfe geteilt, die nach damaligem Verständnis unvollständig waren, …

    … da bei dem einen kein Hofzimmer (Wohnhaus, GK) und bei beiden kein Inventarium …

    Regierung Köslin/12805_1825+12+09

    Brüggemann berichtete in seiner Ausführlichen Beschreibung des gegenwärtigen Zustands (1784) von zwei Halbbauernhöfen, sodass der Schluss erlaubt ist, dass die 1781/82 genannten Halbbauern die Besitzer des Lübschenhofes waren.

    Brüggemann, Seite 540

    Einer der beiden Halbbauern war vermutlich Martin Kockenbecker.

  • Martin Kockenbecker

    Im Verfahren am 09.11.1781 klagte Mousquetier David Kockenbecker gegen den Halbbauern Martin Kockenbecker vor dem Amt Bublitz auf Räumung seiner Bude, die unter Nr. 1 im Grundbuch der Buden erfasst war. Diese Bude wurde vom Halbbauern Martin Kockenbecker genutzt und er benötigte nach der Räumung Ersatz.

    Amtsgericht Bublitz I/74_1781+11+09

    Dieser Bemerkung liegt die Annahme zugrunde, dass die von Brüggemann erwähnten Halbbauerhöfe gemeinsam den Lübschenhof am südlichen Rand des Bischofthumer Areals bildeten und eine zugehörige Bude im Dorfe lag. Möglicherweise ließen der oder die Besitzer des Lübschenhofes von hier aus ihre Dienstpflichten gegenüber dem Amt Bublitz bzw. dem Vorwerk Kasimirshof von ihren Bediensteten leisten oder die Bude diente als Ersatz für das bei einem der Halbbauernhöfe fehlende Hofzimmer.

  • Michel Kockenbecker

    Am 02.07.1782 waren die Ansprüche von Mousquetier David Kockenbecker noch nicht erfüllt. Der Halbbauer Martin Kockenbecker hatte den Bauernhof des Hans Schultz übernommen. Den Halbbauernhof des Martin Kockenbecker hatte der Schneider Michel Kockenbecker übernommen:

    … der Schneider Michel Kockenbecker aber, welcher einen eigenthüm­lichen Kathen in Bischofthum hat, sich erbothen, den Halbbauer Hof beyzunehmen, seine Gebäude dazu aptiren und die bisherigen Praestanda davon zu entrichten.

    Amtsgericht Bublitz I/74_1782+07+02

    Der Verbleib des Hans Schultz ist unbekannt.

  • Am 28.11.1794 vollzog Eva Kockenbecker für ihren Ehemann, den Mousquetier David Kuchenbecker, die Erbverschreibung für ihre Bude, die damit dem Halbbauernhof nicht mehr zur Verfügung stand.

    Amtsgericht Bublitz I/74_1794+11+28_Erbverschreibung

    David Kockenbecker war bis 1817 Besitzer der Bude-Nr. 1, danach teilten sich seine Söhne die Bude, David Wilhelm Kuchenbecker übernahm die Bude Nr. 1a, Johann Friedrich Kuchenbecker die Bude Nr. 1b.

  • Im Verzeichnis der Grundstücke des Schulzenhofes ist 1797 der Halbbauer Michael Kockenbecker mit Parzellen im Lindwardelschen Felde und im Sandstätschen Felde aufgezählt.

    Amtsgericht Bublitz I/75_1797+06+22

    Ein zweiter Halbauer war Johann Kockenbecker, der ebenfalls in dem vorgenannten Verzeichnis genannt ist und offenbar Land im Baldenburgschen Felde besaß, in relativ großer Entfernung zum Standort des Lübschenhofes.

  • Johann Gottlieb Kuchenbecker

    Johann Gottlieb Kuchenbecker wurde am 22. Juni 1761 in Bischofthum geboren und starb vor April 1833.

    Er erwarb 1801 die beiden Halbbauerhöfe, wie in einer hohen Verfügung mit Schreiben vom Amt Bublitz am 09.12.1825 berichtet wird:

    Der eine dieser [wüsten, GK] Höfe ist im Jahr 1751 zu 2 Halbbauerhöfen, wovon die Praestanda gleich einem Bauer entrichtet, getheilt, und im Jahr 1801, da bei dem einen kein Hofzimmer und bei beiden kein Inventarium zu einem ganzen Bauern wieder vereinigt, und dem Bauern Joh. Gottlieb Kuchenbecker, der schon die Grundstücke der beiden Höfe in Cultur gehabt, und sämtliche Praestanda davon entrichtet, als sein Eigenthum käuflich überlaßen.

    Linksspaltig ist angemerkt:

    Die Erbverschreibungen sind im Entwurf auszufertigen und dem Justiz Amte zur Vollziehung zuzufertigen.

    Coeslin, d. 10. Januar 26

    Regierung Köslin/12805_1825+12+09

    Johann Gottlieb Kuchenbecker heiratete zweimal: Eva Rosine Grönke aus Briesnitz am 25. Juli 1793 in Baldenburg und Eva Catarina Grönke am 11. November 1794 ebenfalls in Baldenburg. Aus erster Ehe entstammt Friedrich Kuchenbecker geb. um 1793, aus zweiter Ehe Martin Friedrich Kuchenbecker (1801–1881) und Johann Gottlieb Kuchenbecker geb. 1803.

    Der Vater von Johann Gottlieb Kuchenbecker hieß David Kuchenbecker, geb. um 1734. David Kuchenbecker war nicht mit dem gleichnamigen Freischulzen oder dem Mousquetier David Kockenbecker identisch, deren Kinder sind bekannt. Johann Gottlieb Kuchenbecker gehörte nicht dazu.

  • Bauer Johann Gottlieb Kuchenbecker war der Curator (Vormund) von Carl Friedrich Kuchenbecker in der Nachlasssache des Büdners Mousquetier David Kockenbecker (David Kuchenbecker).

    Amtsgericht Bublitz I/74_1817+08+23

    Am 10. Oktober 1817 wurde Martin Friedrich Kuchenbecker als 16-jähriger Taufpate bei Johann Martin Kuchenbecker. In der betreffenden Taufurkunde wurde sein Vater Johann Gottlieb als „Esp“ bezeichnet (vermutlich Einspänner).

  • In dem Verzeichnis der gegenwärtigen Wirthe zu Bischofthum und ihrer Praestanda ist Johann Gottlieb Kuchenbecker an 10. Stelle geführt.

    Regierung Köslin/12805_1825+11+18

  • In dem zur Verhandlung gestandenen Erbverschreibungs-Entwurf, der ursprünglich vom 06.03.1826 datierte, war Johann Gottlieb Kuchenbecker als Erbpächter genannt.

    Regierung Köslin/12805_1826+03+06_MD

    Bei der ersten Verhandlung am 26.04.1826 über die Erbverschreibungs-Entwürfe verweigerte Johann Gottlieb Kuchenbecker – wie alle anderen Bauern auch – deren Vollziehung.

    Den erschienenen Intereßenten wurden die für sie anhero gesandten Erbverschreibungsentwürfe langsam und deutlich vorgelesen und ihnen dieselben zur Vollziehung vorgelegt; die sämtlichen Intereßenten verweigern aber die Vollziehung derselben und zwar …

    … weil nach ihrer Ansicht der Grenzverlauf streitig, teilweise die Hofwehr, der Bienenzehend und das Erbstandsgeld falsch bewertet waren sowie Fuhrdienste für den Müller zu Drensch geleistet werden sollten.

    Regierung Köslin/12805_1826+04+26

  • Auf Anrege des Oeconomie Commissarius von Eichmann, welchem die Durchführung der Gemeinheitsteilung zu Bischofthum aufgetragen war, wies die Regierung in Cöslin das Königliche Justiz Amt Bublitz am 4. Januar 1828 an, die bäuerlichen Wirte zu Bischofthum nach geschehener Belehrung über ihr eigenes Interesse zur Vollziehung der Erbverschreibung aufzufordern und widerlegte die vorgetragenen Weigerungsgründe. Bezüglich Johann Gottlieb Kuchenbecker wurde in diesem Schreiben bemerkt:

    … hat nur der Bauer Johann Gottlieb Kuchenbecker keine Hofwehr gehabt, und daher auch nur 50 Rthr Erbstandsgelder gegeben. Die Feststellungen im § 8 Nro. 3 der Erbverschreibungen, welche die Interessenten wahrscheinlich bei ihrer Weigerung im Auge gehabt, sind ohne Einfluss auf die bezahlte oder nicht bezahlte (Hofwehr).

    Regierung Köslin/12805_1828+01+04

    Bei einer erneuten Verhandlung protokollierte das Justiz Amt zu Bublitz am 22.04.1828 u.a.:

    Die Comparenten blieben aber ungeachtet aller vielfältigen Vorstellungen bei ihrer Weigerung zu die Entwürfe jetzt ohne die verlangte Abänderung zu vollziehen.

    Regierung Köslin/12805_1828+04+22

    Die Söhne aus zweiter Ehe des Johann Gottlieb Kuchenbecker, Martin Friedrich und Johann Gottlieb übernahmen den Hof Nr. 7. Der Zeitpunkt ist nicht überliefert. Ihr Stiefbruder Friedrich Ferdi-nand Kuchenbecker, der Sohn aus der ersten Ehe ihres Vaters hei-ratete um 1835 Caroline Grönke auf dem Lübschenhof.

  • Martin Friedrich Kuchenbecker

    Am 23. April 1833 schlossen die Söhne von Johann Gottlieb Kuchenbecker, Martin Friedrich und Johann Gottlieb einen Vertrag über die Teilung des Grundbesitzes. Ihr Vater Johann Gottlieb Kuchenbecker war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben.

    1833 erfolgte die Dismembration des Bauerhofes Nr. 7. Am 24.07.1848 legte das Amt Neustettin die Ablösungs-Berechnung einschließlich der nun fälligen Domänenabgaben vor und vermerkte darin die Größen der Teilflächen.

    Abgetrennt wurden 41 Morgen 66 QRuthen von dem Martin Friedrich Kuchenbeckerschen Bauerhofe Nr. 7 im Hypothekenbuch und Nr. 3 der Prästations-Tabelle de anno 1836 einschl. der alten Hoflage.

    Martin Friedrich Kuchenbecker hatte bereits neue Hofgebäude errichtet, wie aus dem Text des Schreibens vom 24.07.1848 hervorgeht:

    Nach dem sub pet rem ganz gehorsamst beiliegenden gerichtlichen Vertrag vom 23. April 1833 und der Verhandlung vom 12. Febr. 1839, hat der Büdner Johann Gottlieb jetzt Michael Ludwig Kuchenbecker, von dem in rubro genannten Bauerhofe, dessen Besitzer sich bereits längste auf dem Außenplan aufgebaut hat, eine Fläche von 41 Mrg 66 QRth incl. der alten Hoflage erhalten, und das Königl. Land und Stadtgericht zu Bublitz hat hier auf Extrahierung des Dismembrations Consenses angetragen. Demzufolge hat das Amt die erforderliche Abgaben Vertheilungs- und Ablösungs-Berechnung angelegt und überreicht solche Einer Königlichen Hochlöblichen Regierung im Anschluß mit der Bitte ganz gehorsamst:
    Die Königliche Regierungs Haupt Casse zur Annahme des Ablösungs Capitals ermächtigen zu wollen.

    Regierung Köslin/12806_1848+07+24

    Martin Friedrich Kuchenbecker wurde am 9. Januar 1801 in Bischofthum geboren und er starb dort am 30. April 1881. Zum Zeitpunkt der Dismembration war er bereits 32 Jahre alt, er. Seine Ehefrau war Johanna Karoline Grönke.

    Ihre Kinder waren:

    1. Hermann Kuchenbecker, Geburt: 4. Februar 1841 in Bischofthum, Tod: 28. September 1925 in Lübschenhof
    2. Johanne Emilie Kuchenbecker, Geburt: 7. Juli 1843 in Lübschenhof, Tod: 10. Oktober 1922 in Baldenburg
    Die Größe des Hofes betrug ursprünglich
     
    284 Morgen 145 QR =
    72,74 ha
    Davon hatte nach dem gerichtlichen Vertrag vom 23. April 1833 und der Verhandlung vom 12. Februar 1834 der Büdner Johann Gottlieb Kuchenbecker incl. der alten Hoflage erhalten
     
    41 Morgen 66 QR =
    10,57 ha
    Der Bauernhof behielt daher
     
    243 Morgen 79 QR =
    62,17 ha

    Die Gebäude der alten Hoflage zusammen mit den abgetretenen Acker- und Wiesenflächen bildeten nun die Bude Nr. 5, deren Besitzer zunächst der Büdner Johann Gottlieb Kuchenbecker war und nach ihm Michael Ludwig Kuchenbecker.

    Regierung Köslin/12806_1848+07+24

  • Das Amt Bublitz führte am 16. Juli 1838 die Gebrüder Martin Friedrich und Johann Gottlieb noch als gemeinsame Besitzer des Joh. Gottlieb Kuchenbeckerschen Bauerhofes.

    Martin Friedrich Kuchenbecker vollzog am 04.09.1838 die Erbverschreibung und am 19.09.1838 meldete das Domänen Rent Amt die Vollziehung der Erbverschreibungs-Entwürfe und bemerkte u.a.:

    Den Erbverschreibungs Entwurf des Bauern Gottlieb Kuchenbecker hat dessen Sohn Martin Friedr. Kuchenbecker, als jetziger Inhaber des Hofes vollzogen, da er ihm durch den Tod seines Vaters zugefallen ist.

    Regierung Köslin/12805_1838+09+19

  • Am 24.01.1840 übergab das Domänen Rent Amt zu Neustettin an die Königlich Hochlöbliche Regierung zu Coeslin die von Martin Friedrich Kuchenbecker vollzogene Erbverschreibung nebst Hypothekenschein pro fisco, d.h. an die Staatskasse.

    Regierung Köslin/12805_1840+01+24

     
  • Im Rezess über die Ablösung der Burg- und Baudienste zu Bischofthum, Fürstenthum­schen Kreises, am 19.11.1844 war der Bauer Martin Friedrich Kuchenbecker, als Besitzer des Bauerhofes No. 7 des Hypothekenbuches bezeichnet.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1844+11+19

     
  • Wie bereits oben bemerkt, hat das Amt Bublitz, obwohl die Aufteilung des Hofes bereits 1833 vertraglich vereinbart war, erst 1848 die fälligen Abgaben neu berechnet.

    Regierung Köslin/12806_1848+07+24

    Auch dieses Beispiel zeigt, dass dem Amt die Gesamteinnahmen aus dem Dorf wichtig waren, nicht so sehr der oder die Zahlenden. Die den Abgaben zugrundeliegende Berechnung diente offenbar nur dem Glaubhaftmachen einer gerechten Belastung.
  • Am 21.05.1852 beim Auseinandersetzungs-Rezess zur Ablösung der bisherigen Abgaben war Martin Friedrich Kuchenbecker einer der Beteiligten.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1852+05+21

  • Hermann Kuchenbecker

    Hermann Kuchenbecker folgte dem Martin Friedrich Kuchenbecker als Besitzer nach, er wurde am 04. Februar 1841 in Bischofthum geboren und starb am 13. März 1895 an Grippe in Lübschenhof.

    Wann er den Hof übernahm, ist nicht bekannt. Der Besitzwechsel kann frühestens bei seiner Großjährigkeit erfolgt sein und wird für 1866 angenommen, als sein Vater 65 Jahre alt war.

    Hermann Kuchenbecker heiratete Albertine Hendeß am 20.10.1871. Sie wurde am 07.05.1852 in Friedenshof geboren und starb am 23.09.1925 an Altersschwäche in Lübschenhof. Am 23.12.1899 hat sie als Witwe Karl Fuhlbrügge geheiratet.

    Edith Riß

    Aus der Ehe von Hermann Kuchenbecker und Albertine geb. Hendeß gingen folgende Kinder hervor, die allesamt in Lübschenhof geboren wurden:

    1. Helene, Geburt: 23. August 1874, Heirat: 26. April 1895 Wilhelm Ebel, gemeinsamer Wohnort: Baldenburg, Tod: 12. Juni 1962 in Rheydt-Mülfort.
    2. Emma, Geburt: 27. Januar 1876, Heirat: September 1900 Leonhard Groth, Tod: 1. Juli 1961 in Meldorf
    3. Ida, Geburt: 17. Oktober 1885, Heirat: 10. Juli 1908 August Fuhlbrügge, Tod: 19. März 1956 in Rehhorst.
    4. Walter Ernst Erdmann, Geburt: 9. Juli 1891, Heirat: 26. November 1926 Elfriede Elisabeth Frida Schacht (Tochter auf Hof Nr. 21), Tod: 24. Dezember 1983. Walter Ernst Erdmann Kuchenbecker und seine Ehefrau erwarben 1928 einen Erbhof in Heinrichsdorf bei Rummelsburg.
    5. Luise, Geburt: 4. Mai 1893, Heirat: 20. Juni 1923 Hermann Krüger, Wohnort: Ebersfelde, Kreis Schlochau, Tod: in Esens
    6. Willi Lipsch II, Geburt: 13. September 1897, Heirat: 19. Mai 1922 Hedwig Gollnick, Tod: 10. September 1964 in Ratzeburg. Mit seiner Ehefrau hatte er keine Kinder. Er war Bauer im Dorf auf Hof Nr. 4.

    Dr. Arno Schliffke
    Edith Riß

  • Bei der Hochzeit seines Vetters Friedrich Ferdinand Kuchenbecker mit Auguste Marie Antonie Noeske am 26. September 1876 in Neustettin war Hermann Kuchenbecker einer der Trauzeugen, wohnhaft zu Lübschenhof bei Bischofthum, sein Alter wurde mit 36 Jahren angegeben.

    {1876-H37} Neustettin

     
  • Hermann Kuchenbecker wurde am 6. Juli 1887 in einer Vormundschaftssache als Bauer auf dem Lübschenhof bezeichnet:

    … der Gegenvormund der drei Hornschen Minorennen in Bischofthum, Bauer Hermann Kuchenbecker aus Bischofthum-Abbau (Lübschenhof) … erklärt; nachdem ihm die Verhandlung vom 15. Juni 87 vorgelesen war:
    Ich trete den Erklärungen des Vormunds bezüglich der abgetretenen 3249 M. Mündelgelder überall genehmigend bei.

    Amtsgericht Bublitz I/80_1887+07+06

  • Karl Fuhlbrügge

    Nach dem Tod des Hermann Kuchenbecker übernahm seine Witwe Albertine geb. Hendeß den Hof und heiratete am 23.12.1899 Karl Fuhlbrügge, dem sie den Hof überschrieb.

    Die Kinder von Hermann Kuchenbecker und Albertine geb. Hendeß, verloren mit der Eigentumsübertragung alle Rechte an dem Hof.

  • Karl Fuhlbrügge wird in Niekammers Adressbuch als Besitzer des Erbhofes namens Lübschenhof bezeichnet. Die Größe des Hofes ist mit 64 ha angegeben, davon waren 57 ha Acker- und Gartenland, 4 ha Wiesen und 2 ha Holzungen und 1 ha Unland (Hof, Wege). Der Hof hielt 4 Pferde einschl. Fohlen, 21 Rindviecher, davon 14 Kühe und 15 Schweine. Federvieh war nicht angegeben.

    Landwirtschaftliches Adreßbuch der Provinz Pommern, Leipzig: Niekammers Adreßbücher, 1939, S. 338-339
    Pommernzeitung vom 25. März 1967

    Karl Fuhlbrügge wurde am 25.12.1870 in Fierfeld bei Groß Küdde geboren und starb am 2.10.19?? in Lübschenhof an Darmkrebs. Die Ehefrau des Karl Fuhlbrügge, Albertine geb. Hendeß verw. Kuchenbecker, starb am 23.9.1925 an Altersschwäche in Lübschenhof.

    Edith Riß

    Der am 12.01.1883 in Fierfeld geborene Bruder von Karl Fuhlbrügge, Paul Fuhlbrügge, war ebenfalls Bauer auf dem Lübschenhof. Er heiratete im Herbst 1910 in Groß Küdde Emma Nimz. Paul Fuhlbrügge starb am 22.05.19?? in Eckernförde an Herzembolie.

  • Eroberung und Besetzung des Dorfes durch sowjetische Truppen, Beschlagnahme der Gehöfte und Vertreibung der deutschen Bevölkerung durch die Polen.

    Über die Flucht und Vertreibung wird ausführlich im Buch Geschichte von Bischofthum berichtet.

    Der Hof existiert nicht mehr.

  • Ein ehemaliger Einwohner von Bischofthum berichtete:

    Ich bin auch weit im Süden von Bischofthum gewesen. Hinter dem Großen Wittfelder Fließ wollte ich das Gut Lübschenhof besichtigen. Was ich vorgefunden habe, war eine traurige Abbruchstätte! Die Polen haben dort alle Wohn- und Wirtschaftsgebäude bis auf die Scheune eingerissen. Bei letzterer sparte man sich die Arbeit, da sie von selbst einfällt. Wenn das alles der Besitzer von Lübschenhof, Karl Fuhlbrügge, sehen würde!

    Pommernzeitung vom 25. März 1967

    Der Grund für diesen, nicht auf Polen beschränkten Vandalismus war anscheinend die Materialknappheit nach dem Kriege, sodass für das Herrichten von beschädigten oder renovierungsbedürftigen Häusern Ruinen ausgeschlachtet wurden.

    Auf manchen Hofgrundstücken entstanden Neubauten aus den Baustoffen der zerstörten Gebäude.

    Der abseits öffentlicher Straßen und außerhalb der Dörfer gelegene Lübschenhof war als Wohnort nicht attraktiv und somit eine ideale Abbruchstelle.

  • Im Satellitenbild sind keine Gebäude, nicht einmal deren Reste erkennbar. Man sieht nur, dass es sich nicht um unberührtes Gelände handelt.

    Satellitenbild des Grundstücks
    Quelle des Bildes: Geoportal Polen