Die Geldbeträge in den erhaltenen Unterlagen in Bischofthum lauten auf Reichstaler, Silbergroschen und Pfennige und ab 1883 auf Mark.
Reichstaler (Abk. Rthlr., Rthl., rthl., Thl.)
Der Reichstaler wurde mit der Reichsmünzordnung von 1566 geschaffen und wurde bald zur Hauptwährungsmünze Deutschlands. Bei einem Feingehalt an Silber von 889/1000 betrug das Feingewicht eines Reichstalers also 25,98 g.
1772 hatte ein Reichstaler in Neustettin einen Wert von 1,5 Gulden pommersch.
Friedrich der Große führte 1750 mit dem Graumannschen Münzfuß
für den preußischen Taler eine verlässliche und nachrechenbare Grunddeckung im Münzwesen ein.
Silbergroschen (Abk. Sgr)
Silbergroschen hieß der in Preußen zwischen 1821 und 1873 geprägte Groschen, von dem 30 Stück à 12 Pfenni(n)g auf einen Taler gesetzlich festgelegt wurden. Vorher war der preußische Reichstaler in 24 Gute Groschen à 12 Pfennig unterteilt.
Pfennig (Abk. Pf., Pfg., Symbol ₰)
Die 1873 im Deutschen Reich als Währung eingeführte Goldmark erhielt als dezimale Einteilung den Pfennig mit 1 Mark = 100 Pfennig.
Mark (Abk. Mk., Symbol ℳ – M in lateinischer Schreibschrift)
Die Mark, inoffiziell auch als Goldmark
bezeichnet, war die Rechnungseinheit und das Hauptnominal der goldgedeckten Währung des Deutschen Kaiserreichs ab 1871 (Reichsgoldwährung
). Eine Mark entsprach 0,358423 oder 1000/⁄2790 Gramm Feingold. Es wurden goldene Kurantmünzen zu 5, 10 und 20 Mark geprägt.
Aufgrund des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 galt für den preußischen Taler ein Tauschkurs zur Mark von 1 Taler = 3 M.
Bundesbank Kaufkraftvergleiche
Zum 11. Oktober 1924 erfolgte die Einführung der Reichsmark (RM).
Die Reichsmark wurde durch das Münzgesetz vom 30. August 1924 als Ersatz für die durch die vorangegangene Hyperinflation in den Jahren 1922 und 1923 völlig entwertete Papiermark eingeführt, nachdem die deutsche Währung bereits ab 15. November 1923 durch die Einführung der Rentenmark stabilisiert worden war.