Für Bischofthum liegen keine Einnahmen- und Ausgabenlisten vor.
Als Anhaltspunkt mögen daher entsprechende Angaben aus der 1622 auf Veranlassung des Herzogs Philip-Julius von Pommern-Wolgast erlassenen Tax- und Victual-Gesinde-, Tagelöhner-, Bauer- und Schäfer-Verordnung dienen, die uns eine Vorstellung von den damaligen Löhnen und Preisen liefert.
Danach sollte ein Meister der Zimmerleute bzw. Maurer am Tag 16 Schilling, ein Geselle 14 Schilling und ein Handlanger 9 Schilling ohne Essen und Trinken erhalten. Wurde ihnen Kost vom Bauherrn zur Verfügung gestellt, waren es beim Meister und Gesellen 9 Schillinge weniger. Ein Tagelöhner (soweit er denn Arbeit fand) hatte im Sommer bei freier Kost durch den Auftraggeber vier und im Winter drei Schilling zu erhalten.
Ein schlechter Männer- bzw. ein durchschnittlicher Frauenmantel war mit 32 Schilling preislich festgelegt. Ein paar einfache Schuhe kosteten 20 Schilling, ein paar Bauernstiefel gar eineinhalb bis zwei Gulden. Ein Pfund Speck war für fünf bis sechs Schilling und ein junges Huhn für zwei Schilling zu haben. Ein gutes Wams mit Hose kostete mindestens einen Gulden (1 Reichstaler = 3 Gulden pommersch = 9 Mark sundisch = 144 Schilling).
Kost und Bekleidung für die gesamte Familie waren nicht die einzige finanzielle Last, neben den täglichen Ausgaben mussten auch noch Steuern bezahlt werden. Und Fürsorge, Hochzeit, Taufe sowie Begräbnis waren auch nicht kostenfrei zu haben.
Traten Preissteigerungen durch Missernten, Krieg oder spekulativen Getreidehandel auf, dann konnte die Lage für die Mehrheit der lohnabhängigen Bevölkerung dramatisch werden.
Stralsunder Hefte für Geschichte, Kultur und Alltag 2010
Auch die wirtschaftliche Revolution in Europa, hervorgerufen durch die Neuentdeckung Amerikas und dessen Eingliederung in die wirtschaftlichen Verhältnisse Europas, war ein entscheidender Faktor bei der Preisgestaltung. Die Einführung großer Mengen von Silber und Gold aus Amerika verursachte ein Sinken der Preise für diese Edelmetalle und damit ein Steigen der Preise für die notwendigsten Produkte zum Lebensunterhalt. Wie stark diese Entwertung des Geldes war, möge folgende Gegenüberstellung zeigen:
In einem Erbrezess von 1777 wird der Wert einiger Gegenstände genannt:
Wird die Abtragung der Naturalien an die Tochter adprobiret, und zwar in der Arth, daß selbige entweder bey ihrer Verheirathung ein anständiges Ehrenkleid und ein vollständiges aufstehendes Bette oder 16 rt 16 gr an Gelde erhalte als weshalb so hoch auf dem Schultzen Hofe die Caution zu ingrossiren
Amtsgericht Bublitz I/75_1777+03+20_Erbrezeß
Albrecht Daniel Thaer (* 14. Mai1752 in Celle; † 26. Oktober 1828 auf Gut Möglin bei Wriezen, Landkreis Oberbarnim, Brandenburg) hat …
… in der Geschichte seiner Wirthschaft in Möglin … den Grundsatz aufgestellt: daß für Alles, was in der Wirthschaft consumiert wird, ein bestimmter Preis, und nur für das, was wirklich verkauft worden, der Marktpreis gerechnet wird. Er hat folgende bestimmte Preise angenommen …
K. L. Hering
Nach der Thaerschen Tabelle sind die in den Amtsblättern von 1815/16 veröffentlichten Marktpreise abgebildet.