Gehöft Otto Kuchenbecker

Grundbuch-Blatt Nr. 17
Ortsteil-Nummer …
 
Erwerb
Besitzer / Eigentümer
Bemerkung
1782
Jacob Lorentz Kockenbecker
⚭ Sophie Hedwig Sellen
Erstnennung als Gerichtsmann
30.06.1834
Carl Friedrich Kuchenbecker
⚭ Erdmuthe Dallüge
Erbteilungsrezess
 
Hermann Kuchenbecker
 
 
Otto Kuchenbecker
 
Anmerkung

In den Grundakten bzw. den Berichten der Zeitzeugen wurde die Lage einiger Höfe mit im Baldenburgschen Felde bzw. als erstes Gehöft rechts von Baldenburg kommend beschrieben. Der geografische Ort dieser Lagebezeichnungen wurde wie folgt gedeutet:

Vermutlich befand sich das Baldenburgsche Feld an der nordöstlichen Grenze zum Gebiet von Baldenburg. Andere Lagen, die die Bezeichnung Baldenburgsches Feld getragen haben könnten, hätten an der nordwestlichen Grenze zu Baldenburger Abbauen gelegen, doch diese Linie wurde vom Schulzenhof gehalten.

Somit bietet sich der in der Karte markierte Bauernhof an, wie auch für das mit der Benennung als erstes Gehöft rechts von Baldenburg kommend, dessen letzte Besitzer von Zeitzeugen benannt wurden.

  • Jacob Lorentz Kockenbecker

    In einer Verhandlung am 02.07.1782 wegen der Ansprüche von Mousquetier David Kockenbecker waren die Gerichtsmänner Jacob Lorentz Kockenbecker und Peter Martin Kockenbecker Zeugen.

    Amtsgericht Bublitz I/74_1782+07+02

    Am 25.11.1797 war Jacob Lorentz Kockenbecker nicht mehr Gerichtsmann, Dallü Martin Kockenbecker hatte das Amt übernommen.

    Quelle: Amtsgericht Bublitz I/75_1797+11+25
  • Im Kirchenbuch aus Sparsee von 1795 war vermerkt:

    Den (23.) dreiundzwanzigsten November ist getraut Jacob Lorenz Kuchenbecker, ein Unterthan unter dem Amtmann Bublitz zu Bischofthum mit Sophie Hedwig Sellen aus Sparsee.

    [1795-H3] Sparsee

  • Bei einer Verhandlung am 22.06.1797 wegen der Feststellung der zum Schulzenhof gehörenden Grundstücke war u.a. Jacob Lorentz Kockenbecker als Bauer im Baldenburgschen Felde anwesend, und behauptet, …

    … daß der Eigenthümer ihm circa ½ Ruthen [ca. 2,30 m, GK] durch Abstechung der Grentze abgenommen, und zu dem anstoßenden Schulzen Kamp gezogen. Ein gütliches Abkommen war über diese Streitigkeiten nicht zu Stande zu bringen, da beyde Theile durchaus nicht einander nachgeben wollten, und sie also auf weitere rechtliche Untersuchung und Entscheidung, lediglich provocirten …

    Amtsgericht Bublitz I/75_1797+06+22

    Die Bezeichnung des Jacob Lorentz Kockenbecker als Bauer im Baldenburgschen Felde kann bedeuten, dass seine Grundstücke auf dem Areal von Baldenburg lagen und nicht, wie hier angenommen, eine Lagebezeichnung auf Bischofthumer Gebiet angesprochen war. Dann könnte es 1797 zwei Bauern gleichen Namens gegeben haben, einen in Baldenburg (Westpreußen), einen in Bischofthum (Hinterpommern).

    Um Einigung über die bei der oben genannten Verhandlung als strittig erfassten Punkte bemüht, erklärten am 25.11.1797 vor dem Amt Bublitz der Gerichtsmann Peter Martin Kockenbecker, der Gerichtsmann Dallü Martin Kockenbecker, die Bauern Kasüsch David Kockenbecker, Kuhl Christian Kockenbecker, Christian Dallü und Kehler David Kockenbecker …

    … der Besitztitel des Schultzen Hofes wäre schon seit undenklicher Zeit und also wollten sie es auch dabei belaßen, wie jeder seine Besitzungen habe, und wenn etwa ein oder der andere behaupten wolle daß ihm etwas fehle, so müße er es selbst ausmachen.

    Amtsgericht Bublitz I/75_1797+11+25

    Mit dieser Erklärung der Bischofthumer Bauern war die Klage von Jacob Lorentz Kockenbecker wegen der behaupteten Grenzverletzung abgewehrt.

    Jacob Lorenz Kockenbecker verstarb um 1834. Sein Erbe war Carl Friedrich Kuchenbecker.

  • Carl Friedrich Kuchenbecker

    In einem Schreiben vom 24.09.1844 wurde ein Erbteilungsrezess vom 30. Juni 1834 genannt, bei dem der Bauernhof von dem früheren Inhaber Jacob Lorenz Kuchenbecker auf den jetzigen Besitzer Carl Friedrich Kuchenbecker übergegangen ist:

    In der Burg und Baudienstablösungs Sache von Bischofthum erwidere ich auf das geehrte Schreiben vom 16. d.M. ergebenst, daß es aus den Daten nicht constirt, welche Hypotheken No. der dem Bauer Carl Friedrich Kuchenbecker zugehörige Bauerhof in Bischofthum hat, sondern mir nur so viel bekannt ist, daß der Hof durch den Erbtheilungsrezeß vom 30. Juni 1834 von dem früheren Inhaber Jacob Lorenz Kuchenbecker auf den jetzigen Besitzer übergegangen ist. Von den 16 Bauerwirthen in Bischofthum haben sich überall diejenigen noch nicht vollständig ausgewiesen, welche Besitzer der Höfe No. 2, 15 und 16 sind, und deshalb vermuthe ich auch, dass einer derselben dem Carl Kuchenbecker zugehören wird.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1844+09+24_2

    Hier vermutete der Oekonomie Commissarius Elten falsch, denn der Hof von Carl Friedrich Kuchenbecker erhielt die Nummer 17.

  • In einem Protokoll zur Verhandlung über die Erbverschreibungen heißt es u.a.:

    … daß die Bauern Johan Gottl. Dally und Carl Friedr. Kuchenbecker die Vollziehung der Erbverschreibungs-Entwürfe verweigert haben, weil sie glauben, zur Berichtigung der Besitztitelkosten unvermögend zu sein.

    Regierung Köslin/12805_1838+09+19

    Weil Carl Friedrich Kuchenbecker sich selbst als unvermögend bezeichnet hat, wird angenommen, dass er der Darlehensnehmer ist, der in späteren Schriftstücken genannt wird.

    Demgegenüber trat Carl Friedrich Kuchenbecker sen., Hof Nr. 6, als Darlehensgeber (Gläubiger) auf.

  • Am 15 Juli 1844 bittet der Königl. Oekonomie Commissarius Elten um Ausfertigung des Hypothekenscheins per informatione:

    In der Burg- und Baudienst Ablösungs-Sache von Bischofthum hat der Bauer Carl Friedrich Kuchenbecker meinen Aufforderungen zur Einreichung seines Besitztiteldokuments von dem Ihm zugehörigen Bauerhofe bisher nicht genügt, weshalb ich Ein Königl. Wohllöbliches Land und Stadtgericht ergebenst ersuche:
    mir eine Ausfertigung des Hypothekenscheins per informatione für den g. Kuchenbecker auf deßen Kosten baldgefälligst übersenden zu wollen.

    Auf dem Brief des Elten notierte das Amt Bublitz:

    Ein Bauerhof, dessen Besitzer der Bauer Carl Kuchenbecker sein soll, ist nicht zu ermitteln. Bublitz den 23/7.44

    Amtsgericht Bublitz I/72_1844+07+15

    Weil 1844 offenbar noch kein Grundbuchblatt für den Bauernhof Nr. 17 angelegt war, wurde dieser am 19.11.1844 im Rezess zur Ablösung von Burg- und Baudiensten als Bauerhof ohne Fol. erfasst.

    Der zweite Bauerhof ohne Fol. war der von Johann Gottlieb Dally, später Nr. 16.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1844+11+19

  • Am 20.09.1845 wurde Carl Friedrich Kuchenbecker unter Strafandrohung aufgefordert, im Rathaus zu Bublitz Anträge wegen Besitztitelberichtigung zu seinem Bauernhof zu stellen.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1845+09+20

    Erst am 12.11.1845 war seitens der Regierung in Köslin die Voraussetzung erfüllt, die Carl Friedrich Kuchenbecker in die Lage versetzte, die Besitztitelberichtigung zu beantragen, denn die Regierung in Köslin schrieb am 12.11.1845 an das Königl. Domänen Rentamt zu Neustettin:

    Mit Bezug auf den Bericht vom 23. v.M. erhält das pp. hiebei die in Duplo ausgefertigte Erbverschreibung für den Bauer Carl Friedrich Kuchenbecker in Bischofthum mit dem Auftrage, beide Exemplare gerichtlich vollziehen zu lassen, sodann das Unicat dem p. Kuchenbecker zu behändigen, das mit der Hypotheken Recognition pro Fisco versehene Duplicat aber binnen drei Monaten hieher zurück zu reichen.

    Regierung Köslin/12806_1845+11+12

    Nachstehend ist die am 12.11.1845 von der Königlichen Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten in Köslin erteilte Erbverschreibung für Carl Friedrich Kuchenbecker abgebildet:

     

    Regierung Köslin/12806_1845+11+12_CFK

    Die darin aufgelisteten, zu leistenden Dominialabgaben waren Hufen­pacht, Hanfgeld, Garnspinngeld, Rauchhühner, Ablösungsrente für Burg- und Baudienste und ein Dienstablösungsgeld. Der in den vorher anderen Bauern erteilten Erbverschreibungen noch enthaltene Abgabenanteil für den von der Dorfgemeinschaft gemeinsam genutzten wüsten Bauernhof war nicht mehr erwähnt, obwohl er 1852 noch nicht vergeben war.

  • Am 12.01.1846 unterschrieb (Carl) Friedrich Kuchenbecker die Erbverschreibung und beantragte die Berichtigung des Besitztitels auf seinen Namen und den seiner Ehefrau Erdmuthe geb. Dallüge.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1846+01+12

    Die Ehe mit Erdmuthe geb. Dallüge ist nicht eindeutig belegt. Im Protokoll vom 12.01.1846 wurde als ihr Ehemann der Bauer Friedrich Kuchenbecker aus Bischofthum genannt. Dagegen war der häufiger benutzte Rufname von Carl Friedrich Kuchenbecker sein erster Vorname Carl.

  • Beim Auseinandersetzungs-Rezess zur Ablösung der bisherigen Abgaben am 21.05.1852 wurde der Hof von Carl Friedrich Kuchenbecker unter der Nummer 17 geführt.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1852+05+21

  • Carl Kuchenbecker, Bauer in Bischofthum, war am 13.09.1857 Taufpate bei Bertha Emilie Naffin in Sparsee, der Tochter von Carl August Naffin und Eva Rosine Kuchenbecker.

    Quelle: [1857-G35] Sparsee
  • Auf dem Postbehändigungsschein in der Hypothekensache des Grundstücks Nr. 23 von Ferdinand Naffin ist Carl (Karl) Friedrich Kuchenbecker als Adressat genannt. Seine Tochter Johanna quittierte den Empfang und hat die Zustellung an den Adressaten versprochen.

    Amtsgericht Bublitz I/82_1867+03+18
    Amtsgericht Bublitz I/82_1867+03+30

    Diese Annahme, dass Carl (Karl) Friedrich Kuchenbecker 1867 Darlehensgeber von Ferdinand Naffin gewesen ist, könnte falsch sein, denn die Aktenlage erlaubt keine eindeutige Unterscheidung zwischen Carl Friedrich Kuchenbecker, Hof Nr. 6 und dem gleichnamigen Besitzer des Hofes Nr. 17.

    Die nachfolgenden Bauern wurden von Zeitzeugen als Eigentümer des ersten Gehöftes rechts von Baldenburg kommend benannt. Ob Hermann Kuchenbecker in der direkten Besitzfolge stand, ist unbekannt.

  • Hermann Kuchenbecker

    Hermann Kuchenbecker ist in Niekammers Adressbuch mit einer Fläche von 28 ha erfasst.

    Landwirtschaftliches Adreßbuch der Rittergüter, Güter und Höfe der Provinz Pommern, Leipzig: Niekammer, 1928

    Egon Giese bescheinigt Hermann Kuchenbecker Grundbesitz auf Baldenburger Gebiet. Zeitzeugen nannten drei Kinder: Otto, Alfred und Berta Kuchenbecker. Die Namen der Ehefrau waren nicht bekannt.

  • Otto Kuchenbecker
    Ziehbrunnen
    Quelle: Dieter Schütz / pixelio.de

    Nach der Aussage von Zeitzeugen war der Hof von Otto Kuchenbecker von Baldenburg kommend das erste Gehöft rechts. Otto Kuchenbecker hatte einen tiefen Brunnen mit einem Querbalken wie in der Puszta in Ungarn.

    Die Namen der Ehefrau waren den Zeitzeugen nicht bekannt.

     
  • Eroberung und Besetzung des Dorfes durch sowjetische Truppen, Beschlagnahme der Gehöfte und Vertreibung der deutschen Bevölkerung durch die Polen.

    Über die Flucht und Vertreibung wird ausführlich im Buch Geschichte von Bischofthum berichtet.

  • Die Gebäude des Grundstücks lagen innerhalb des eingezeichneten Kreises, sie existieren nicht mehr.

    Satellitenbild des Grundstücks
    Quelle des Bildes: Geoportal Polen