Gehöft Albert Remter

Grundbuch-Blatt Nr. 25+43
Dorfstraßenfleck Nr. 7
Ortsteil-Nummer …

Der Hof existiert nicht mehr.

 
Erwerb
Besitzer / Eigentümer
Bemerkung
1793
Domänenfiskus
Dorfstraßenfleck Nr. 7
26.11.1837
Michael Gottlieb Dahlke
Kauf des Dorfstraßenflecks Nr. 7
11.05.1837
Carl Wilhelm Dahlke
Kauf Hof Nr. 2 + Dorfstraßenfleck
13.04.1865
August Dahlke
⚭ Friederike Rahnenführer
Kauf der Altenteilswohnung mit Hofraum und des Dorfstraßenflecks
08.12.1869
Friederike Dahlke, geb. Rahnenführer
Übernahme des Grundstücks
21.07.1873
Carl Henning
⚭ Friederike Dahlke, geb. Rahnenführer
Zuschreibung um Grundstück Nr. 25
ca. 1888
August Remter
⚭ Bertha Hensel
Erstnennung
ca. 1928
Albert Remter
 
Anmerkung

Das Grundstück lag ursprünglich teils auf dem Gelände der Dorfstraße, teils gehörte es zum Grundstück Nr. 2 des Michael Gottlieb Dahlke. Aus dessen Lage wurde die Lage der Altenteils­wohnung und des Dorfstraßenflecks Nr. 7 geschlossen.

In der Liste der Praestanda vom 18.11.1825 und ebenso im Protokoll vom 26.04.1826 waren Michael Dahlke, George Dahlke (Grundstück Nr. 3) und Martin Dahlke (Grundstück Nr. 10) erwähnt. Ob und welche verwandtschaftlichen Beziehungen bestanden ist nicht bekannt.

Der letzte Besitzer Albert Remter und dessen Vater August Remter sowie die Lage des Hofes wurden von Zeitzeugen benannt.

  • Der Domainen-Fiscus
    Deckblatt zur Grundakte Amtsgericht Bublitz I/73
    Acta

    des Königl. Land und Stadt Gerichts Bublitz
    betreffend
    das Hypothekenwesen von dem Dorfstraßenfleck No. 7 des Situationsplans und No. 1 des Hypothekenbuchs zu Bischofthum.

    Der Domänen-Fiskus war Besitzer des Dorfstraßenflecks Nr. 7.

     
  • 1835 bot der Fiscus die im Zuge der Dorfstraßenregulierung frei gewordenen Flächen zum Verkauf an.

    Die Dorfstraßenregulierung betraf nach der Absenkung des Dorfsees und der Trockenlegung der Sümpfe im Wesentlichen die Verlegung der Dorfstraße vom Hang des Essberges an das Ufer des Dorfsees.

    Das Bild zeigt in einem Rekonstruktionsversuch die vermutete ursprüngliche Lage der Dorfstraße in Bischofthum und grün gestrichelt die neue Straße nach der Regulierung.

     
  • Michael Dahlke

    Am 23.09.1837 erwarb der Bauer Michael Dalke zu Bischofthum von dem Domänen-Fiskus der Königl. Regierung zu Coeslin den vor seinem Hof Nr. 1 belegenen, auf dem Situationsplan mit Nr. 7 bezeichneten Straßenfleck von 40 Quadrat-Ruten Flächeninhalt.

    In späteren Dokumenten wird der Dorfstraßenfleck Nr. 7 vor dem Grundstück Nr. 2 verortet und bekam im Grundbuch die Nr. 25.

    Text in der Abbildung:

    Besitzer: Der Bauer Michael Dahlke in Bischofthum

    Titulus possessionis: welcher diesen Straßenfleck von dem Fiscus in specie von der Königl. Regierung zu Coeslin durch den Contract vom 23ten September und 24ten November 1837 für einen Preis von 12 rt zum vollen Eigenthum gekauft hat.

    Amtsgericht Bublitz I/73_1837+09+23

    Der Kauf des Dorfstraßenflecks Nr. 7 wurde mit einer Urkunde vom 26.11.1837 gerichtlich bestätigt:

    Ausfertigung

    Das wörtlich dahin lautende Vollziehungsprotokoll: Actum Bublitz d. 24. Novbr. 1837 zur Vollziehung der Urkunde betreffend die Ueberlassung eines Dorfstraßenflecks in Bischofthum von 40 QR von Seiten des Fisci an den Bauern Michael Dahlke, daselbst vom 23. Septbr. cr steht heute ein Termin an, in welchem der Bauer Michael Dahlke, von Person und als verfügungsfähig bekannt, erschien.

    Demselben wurde jene von der Kön. Regierung in Coeslin ausgestellte Urkunde vorgelesen, er genehmigte dieselbe sodann, und vollzog beide Exemplare eigenhändig, und bemerkte übrigens noch, daß ihm das Grundstück noch nicht übergeben sei, und er deshalb bei dem Amt noch dahin antrage: Die Uebergabe und Zumessung zu bewirken.

    Amtsgericht Bublitz I/73_1837+11+26

  • 1838 hatte das Amt Bublitz offenbar für den Bauern Michael Dahlke noch kein Hypothekenbuch angelegt, denn am 26. April 1838 meldet das Domänen Rent Amt Bublitz an die Königl. Regierung zu Coeslin, …

    … dass die Erbverschreibung am 12. Juli 1837 für Michael Dahlke erteilt und bereits vollzogen war, dass aber die Regulierung des Hypothekenwesens nicht erfolgen könne, weil es einem zu den Grundstücken in Bischofthum erforderlichen Hypothekenbuche mangelt.

    Regierung Köslin/12805_1838+04+26

    Michael Dahlke übertrug den Hof Nr. 2 einschl. des Dorfstraßenflecks Nr. 7 auf seinen Sohn Carl Wilhelm Dahlke, das Datum ist nicht überliefert, vermutet wird das Jahr 1839.

  • Carl Wilhelm Kasimir Dahlke

    Carl Wilhelm Dahlke bzw. Karl Wilhelm Dalke wurde am 4. Dezember 1811 in Bischofthum geboren und starb dort am 16. September 1886. Er wurde vermutlich Kasimir gerufen, denn so wird er von einem seiner Nachfahren, Roland Wilhelm Boerger, genannt.

    Roland Wilhelm Boerger Carl Wilhelm Dahlke

    Auch bei seiner ersten Heirat mit Caroline Christine Bernhardine Hinz am 19. April 1839 in Wurchow nannte er sich Casimir. Sie wurde geboren am 23. September 1818 in Wruckhütten und starb am 15. Oktober 1879 in Bischofthum.

    [1839-H5] Wurchow

    Carl Wilhelm Dahlke heiratete in zweiter Ehe Henriette Freitag. Diese Ehe blieb kinderlos.

     
  • August Dahlke

    Mit dem Kaufvertrag vom 13.04.1865 erwarben der Tagelöhner August Dahlke und dessen Ehefrau Friederike Rahnenführer von Carl Wilhelm Dahlke und dessen Ehefrau Caroline geb. Hinz die Altenteilswohnung einschl. Hofraum und den Garten des Bauerhofs Nr. 2. Der Garten entstand offensichtlich aus dem Dorfstraßenfleck Nr. 7.

    Abgebildet ist nachstehend die Seite 1 des Kaufvertrages:

    Verhandelt Bublitz den 18. April 1865

    In der Hypothekensache des Bauerhofs No. 2 in Bischofthum erscheinen heute von Person bekannt und verfügungsfähig,

    1. der Bauer Carl Wilhelm Dahlke und seine mit ihm in Gütergemeinschaft lebende Ehefrau Caroline geborene Hinz
    2. der Tagelöhner August Dahlke aus Bischofthum

    und schließen nachstehenden Kaufvertrag miteinander ab:

    §.1.

    Die Carl Wilhelm Dahlkeschen Eheleute verkaufen von dem ihnen gehörigen Bauerhofe No. 2 in Bischofthum an den August Dahlke die auf der Hoflage belegene bisherige Altentheilswohnung mit einem Hofraum von 30 Fuß Breite vome aus 12 Fuß Breite an der Dorfstraße, sowie den auf der Dorfstraße belegenen Garten von etwa 30 Quadrat-Ruthen Fläche ohne Gewährsleistung für die Größe …

    Amtsgericht Bublitz I/73_1865+04+13

     
  • August Dahlke (Dalke) wird in mehreren Dokumenten als Büdner und Tagelöhner erwähnt. Am 01.04.1867 ersteigerte er gemeinsam mit Carl Horn den Bauernhof Nr. 13, den er nicht mehr in Besitz genommen hat. Vermutlich verstarb er 1969, denn am 08.12.1869 wurde über sein Erbe verhandelt.

    Amtsgericht Bublitz I/73_1865+04+13
    Amtsgericht Bublitz I/73_1869+12+08
    Amtsgericht Bublitz I/73_1873+05+11
    Amtsgericht Bublitz I/82_1867+04+01

  • Friederike Dahlke geb. Rahnenführer

    Nach dem Tod des Büdners August Dahlke erhielt den Dorfstraßenfleck durch Rezess vom 08.12.1869 seine Witwe Friederike, geborene Rahnenführer, die später den Büdner Carl Henning, Eigentümer in Porst, heiratete. Die weiteren Erben waren die von der Witwe abgefundenen Kinder der Brüder von August Dahlke, da er selbst kinderlos geblieben war. Die minderjährigen Kinder des Bruders Chr. Friedrich Dalke wurden vom Eigentümer Carl Henning aus Porst vertreten.

    §.1. des Rezesses lautet:

    Der Johann Dalke und die Vormünder der Friedrich und Carl Dalkeschen Minorennen übereignen der Schichtgeberin das ganze inventirte gemeinschaftliche Vermögen, namentlich das in Bischofthum unter der Hypotheken No. 25 belegene Grundstück für den Taxpreis von 45 Thalern und das Mobiliarvermögen für 63 Thaler 10 sgr 3 pf, wobei sie für die Sicherheit der ausstehenden Forderungen keine Gewähr leisten.

    Sie haben der Schichtgeberin den alleinigen Besitz aufgelassen und diese ihn ergriffen und wird in Berichtigung des Besitztitels auf ihren Namen gewilligt.

    Amtsgericht Bublitz I/73_1869+12+08

  • Carl Henning

    Witwe Friederike Dahlke geb. Rahnenführer heiratete den Eigentümer Carl Henning aus Porst. Carl Henning wurde am 06. Januar 1875 in einem Vernehmungsprotokoll als Büdner in Bischofthum genannt. Er gab an, 29 Jahre alt zu sein.

    Regierung Köslin/5496_1875+01+06

    1873 beantragten der Büdner Carl Henning und dessen Ehefrau Friederike, verw. Dahlke geb. Rahnenführer, die Zuschreibung des Dorfstraßenflecks No. 7 zum Grundstück No. 25:

    In der HypS. des Dorfstraßenflecks No. 1 [sic!] in Bischofthum erschienen unvorgeladen der Büdner Carl Henning u. dessen Ehefrau Friederike geb. Rahnenführer aus Bischofthum und sagten:

    Den Dorfstraßenfleck hat Michael Dahlke mit dem Bauerhof No. 2 in Bischofthum seinem Sohn übereignet, von welchem er durch Vertrag v. 13. April 1865 an Tagel. August Dahlke (dem ersten Ehemann der vereh. Henning) und nach dessen Tode durch Recess vom 8. Decbr. 1869 an seine Wittwe gelangte. Der Straßenfleck wurde zum Garten gemacht u. ist als solcher benutzt worden. Sie beantragen Zuschreibung zum Grundstück No. 25 i. Bischofthum.

    Amtsgericht Bublitz I/73_1873+06+11

    Vermutlich war die vom Bauernhof Nr. 2 abgeschriebene Altenteilswohnung einschl. Hofraum das Grundstück Nr. 25. Belege für diese Annahme liegen nicht vor.

    Die Zuschreibung zum Grundstück Nr. 25 war am 21.07.1873 erfolgt:


    Unterschrift Carl Henning (1874)
    Das Hypothekenfolium dieses Grundstücks ist, da dasselbe im Grundstück No. 25 enthalten ist, geschlossen den 21. Juli 1873.

    Amtsgericht Bublitz I/73_1873_Hypothekentabelle

    Nachfolger des Ehepaares Carl Henning war – regressiv ermittelt – das Ehepaar August Remter.

     
  • August Remter

    August Remter erwarb am 29.09.1888 vom Freischulzenhof 0,33.97 ha Acker und Weide an der Grenze mit Kasimirshof, die am 01.10.1888 unter der Nr. 43 in das Grundbuch eingetragen wurden:

    Band III Nr. 43

    Titelblatt

    Acker an der Grenze mit Casimirshof
    0,01.97 ha
    Weide daselbst
    0,29.08 ha
    Acker daselbst
    0,02.92 ha
    Summe der Flächen:
    0,33.97 ha

    Abtheilung I
    Spalte 1. – Der Viertelbauer August Remter in Bischofthum, welcher mit Bertha Hensel in Ehe und Gütergemeinschaft lebt.
    Spalte 2. – Aufgelassen am 29ten September 1888 und nach Abschreibung vom Freischulzenhof Band I Nr. 6 eingetragen am 1ten October 1888.

    Amtsgericht Bublitz I/75_1888+09+29

    Handzeichnung zum Grundbucheintrag vom 29.09.1888 Grundstück Nr. 43

    August Remter könnte das Grundstück Nr. 25 im Jahre 1888 im Alter von 25 Jahren zusammen mit dem Grundstück Nr. 43 übernommen und etwa bis zum Alter von 65 Jahren bewirtschaftet und danach an seinen Sohn Albert übergeben haben, d. h. er wäre etwa um 1863 geboren worden und von 1888 bis etwa 1928 als Bauer aktiv gewesen.

    Viertelbauer August Remter war mit Bertha Hensel verheiratet.

    Amtsgericht Bublitz I/75_1888+09+29

  • Albert Remter

    Als letzter deutscher Besitzer wurde Albert Remter, der Sohn des August Remter, von Zeitzeugen genannt.

    Das Wohngebäude soll eines der letzten mit Reetdach in Bischofthum gewesen sein.

    Ahnenforschung Wurch

  • Eroberung und Besetzung des Dorfes durch sowjetische Truppen, Beschlagnahme der Gehöfte und Vertreibung der deutschen Bevölkerung durch die Polen.

    Über die Flucht und Vertreibung wird ausführlich im Buch Geschichte von Bischofthum berichtet.

    Ernstere Schäden durch Brand beim Beschuss während des 2. Weltkrieges hat es auf den Höfen von Karl Schülke und August Remter gegeben.

    Pommernzeitung vom 25. März 1967

    Der Hof existiert nicht mehr.