Gehöft Karl Kuchenbecker

Grundbuch-Blatt Nr. 5/105
Grundbuch-Blatt Nr. 24
 
Erwerb
Besitzer / Eigentümer
Bemerkung
um 1789
Kuhl Christian Kuchenbecker
⚭ Maria Louisa Dallü
Grundstück Nr. 5
um 1826
Jacob Friedrich Kul Kuchenbecker
⚭ Hedwig Louise Neumann
 
05.03.1849
Michael Friedrich Kuchenbecker
⚭ Johanna Friederike Nöske
 
- 1817
Carl Wilhelm Bansemer
⚭ Eva Rosine Kuchenbecker
Bude auf dem Hofgrundstück
- 19.06.1846
Carl Ludwig Bansemer
⚭ Henriette Klawunde
Bude auf dem Hofgrundstück
- 03.01.1853
Michael Friedrich Kuchenbecker
⚭ Johanna Friederike Nöske
Bude auf dem Hofgrundstück
28.11.1864
August Hensel, Schmiedemeister
⚭ Wilhelmine Johanna Kuchenbecker
Kauf der Hoflage von Hof Nr. 5 im Dorf mit Wurth, Garten und Wiese, am 01.12.1864 umbenannt in Grundstück Nr. 24 (siehe dort)
Anmerkung

Die Lage des Hofes wurde ausgehend vom letzten deutschen, von Zeitzeugen benannten Hofeigner durch Rekonstruktion der Besitzfolge innerhalb der engeren Familie ermittelt.

Die Erbverschreibung vom 04.09.1838 war ursprünglich auf Ende Jacob Kuchenbecker ausgestellt, wurde korrigiert für Jacob Friedrich Kuchenbecker mit der Nennung von Xtian Kuchenbecker als Vorfahr. Vermutlich wurde kurzerhand ein beliebiges, vorhandenes Formular benutzt und entsprechend abgeändert. Mit der Nennung in der Erbverschreibung ist Christian Kockenbecker, später Kuchenbecker, der erste bekannte Besitzer des Hofes Nr. 5. Im Protokoll zur Verhandlung vom 22.06.1797 wegen der Feststellung der zum Schulzenhof gehörenden Grundstücke ist Christian Kuchenbecker am 22. Juni 1797 mit dem Beinamen Kuhl aufgeführt.

Amtsgericht Bublitz I/75_1797+06+22

Die Hypothekentabelle in der Grundakte beginnt mit dem Eintrag der Erbpachtsgerechtigkeit für Jacob Friedrich Kuchenbecker und seines Besitzrechtes am 29. Juni 1839.

Dass Jacob Friedrich der Nachfahre von Kuhl Christian Kuchenbecker war, erschloss sich u.a. aufgrund seines Beinamens Kul, der in der Chronik der Familie Frank von Ahnenforscher Reinhard Frank genannt wird. Der Beiname wurde als Wohnstättenname gedeutet.

Kuhl ist ein Wohnstättenname zu mnd. kule (Grube, Vertiefung, Loch); in diesem Fall vermutlich der Übername des Besitzers einer Sandgrube oder der Hinweis auf die kleine oder die große Kuhl Wiese oder die zu Baldenburg gehörenden Tiefen Kuhlen. Eine Sandgrube wurde im Ausbauplan von 1843 des Jacob Friedrich Kuchenbecker erwähnt.

Über das Erbe von Christian Kuchenbecker wurde am 17. April 1817, als er ca. 65 Jahre alt war, ein Auseinandersetzungsrezess geführt. Allerdings lebte Christian Kuchenbecker 1826 noch. Erst 1827 begannen Streitigkeiten über das Erbe, die nach der Separation an Schärfe zunahmen.

Bis November 1843 beschrieb das Grundbuch Band II Blatt 5 einen Vollbauernhof im Dorfe. Am 6. November 1843 wurde der Hof in zwei Halbbauernhöfe geteilt, in Nr. 5 (später Nr. 105) und Nr. 15, nämlich für den Sohn Michael Friedrich Kuchenbecker (1826-1907) und für den Schwiegersohn Johann Martin Kuchenbecker, Ehemann von Dorothea Maria Kuchenbecker, Sohn von Johann Jacob Petrus Kuchenbecker.

Auf der Wurth des Hofes Nr. 5 errichteten die Tochter von Christian Kuchenbecker, Eva Rosine und ihr Ehemann Carl Wilhelm Bansemer eine Bude, die zunächst Carl Ludwig Bansemer und Henriette geb. Klawunde erbten. 1853 wurde die Bude vom Besitzer des Hofgrundstücks Michael Friedrich Kuchenbecker übernommen.

Hof Nr. 5 umfasste bis 1864 das Grundstück im Abbau und das Hofgrundstück im Dorfe. Letzteres wurde an August Hensel verkauft, sodass sich die Nr. 5 allein auf den Halbbauernhof auf dem Abbau bezog. Auf dem Abbau wurden neue Wohn- und Wirtschaftsgebäude errichtet.

Die an den Schmiedemeister August Hensel verkaufte Hoflage erhielt 1864 ein eigenes Grundbuchblatt mit der Nummer 24 siehe dort.

Auch die nachfolgenden Eigentümer des Grundstücks Nr. 24, Ludwig Kuchenbecker und Karl Kuchenbecker, waren wohl Deszendenten des Christian Kuchenbecker.

  • Kuhl Christian Kuchenbecker

    Eine rückschreitende Bewertung der Daten ergab Christian Kuchenbecker als Hofbesitzer, wobei sich die Jahreszahl 1789 aus dem geschätzten Geburtsdatum seines Sohnes Jacob Friedrich ergab, der am 5. März 1817 ‎im Alter von 28 Jahren die 20-jährige Hedwig Louise Neumann in Sparsee heiratete.

    Die Lage des Hofes wurde ausgehend vom letzten deutschen, von Zeitzeugen benannten Hofeigner durch Rekonstruktion der Besitzfolge innerhalb der engeren Familie ermittelt.

    Der Beiname Kuhl für Christian Kockenbecker erscheint in einem Protokoll vom 22.06.1797 auf, in dem die …

    … Richtigkeit der zu dem hiesigen Frey- und Lehn-Schultzen-Hofe gehörigen, und nach dem eingereichten Verzeichnis ausgemeßenen Grundstükke …

    … festgestellt wurde.

    Amtsgericht Bublitz I/75_1797+06+22

    Zu seiner Zeit war Christian Kockenbecker der einzige Bauer namens Kuchenbecker in Bischofthum mit dem Vornamen Christian. Auch daraus folgert die Identität des häufiger genannten Christian Kuchenbecker.

    Christian Kuchenbecker war verheiratet mit Maria Louisa Dallü. Ihre Kinder waren Jacob Friedrich Kul Kuchenbecker (1789-1864), Georg Gottlieb Kuchenbecker (1794–1849), Julius Jacob Kuchenbecker (1795–1827), Eva Rosine Kuchenbecker (1800-?).

  • Im Dokument vom 02.03.1805 trug der Bauer Christian Kuchenbecker die Bezeichnung Laßbesitzer.

    Amtsgericht Bublitz I/79_1805+03+02

  • Am 17. April 1817 verhandelte die Familie Christian Kuchenbecker einen Vergleich. Danach scheint der Sohn Jacob Friedrich die Bewirtschaftung des Hofes übernommen zu haben. Dessen Schwester Eva Rosine und ihr Ehemann Carl Wilhelm Bansemer bekamen als Aussteuer und Abfindung eine Baustelle von 40 Fuß im Quadrat und den im Felde gelegenen Garten, Kohlhof genannt, zugesprochen.

    Obwohl die Familie Jacob Friedrich Kuchenbecker als Bauern – also als Inhaber des Hofes – bezeichnete, galt Christian Kuchenbecker noch 1826 offiziell als der Besitzer.

    Der erste Sohn von Christian Kuchenbecker, Jacob Friedrich Kuchenbecker, wurde um 1789 in Bischofthum geboren und heiratete am 5. März 1817 im Alter von 28 Jahren die 20-jährige Hedwig Louise Neumann in Sparsee. Im Kirchenbuch wurde Jacob Friedrich Kuchenbecker als Bauer bezeichnet.

    Quelle: [1817-H5] Sparsee
    Jacob Kuchenbäcker (genannt Kul), war Bauer in Bischofthum. Jacob war verheiratet mit Hedwig Louise Neumann.

    Chronik der Familie Frank

    Das Geburtsjahr 1789 ist aus dem Heiratsalter berechnet, 1787 ergibt sich nach dem Sterbealter. Der Beiname Kul von Jacob Friedrich Kuchenbecker ist der Chronik der Familie Frank von Ahnenforscher Reinhard Frank entnommen:

    Chronik der Familie Frank

    Über das Erbe von Christian Kuchenbecker wurde am 17. April 1817 als er ca. 65 Jahre alt war, ein Auseinandersetzungsrezess geführt. Allerdings lebte Christian Kuchenbecker 1826 noch. Erst 1827 be-gannen Streitigkeiten über das Erbe, die nach der Separation an Schärfe zunahmen.

    Nach dem Tod des Christian Kuchenbecker um 1826 waren mehrere minorenne Kinder erbberechtigt und wurden bei Rechtsgeschäften von dem Vormund George Kuchenbecker vertreten. Mit dieser Vormundschaft gemeinsam, also in Gütergemeinschaft, bestritt die Witwe Maria Louisa geb. Dallü die Grundstücksverhandlungen. Zum Teil vertrat sie wohl auch einvernehmlich ihre volljährigen Söhne. Ihr Sohn Jacob Friedrich trat am 5. Dezember 1827 als Hofbesitzer auf und am 13.07.1838 wurde ihm die Erbverschreibung ausgestellt.

    Jacob Friedrich wurde zur Unterscheidung von einem anderen Hofbesitzer namens Jacob Kuchenbecker zeitweise auch Jacob Kuchenbecker jun. genannt.

    Zu der Zeit war es war nicht unüblich, den Hof einem der Erben erst zuzuteilen, wenn alle erbberechtigten männlichen Kinder volljährig waren. Minorenne durften noch keine Rechtsgeschäfte dieses Ausmaßes tätigen und die Vormünder – manchmal für jedes Kind einer – wollten oft nicht die Verantwortung übernehmen, denn sie gingen bei Fehlentscheidungen in Haftung gegenüber dem königlichen Amt.

    Häufig wollten die älteren Söhne nicht warten, bis alle Brüder volljährig waren, denn sonst arbeiteten sie gleichsam als Knechte und Versorger der Geschwister auf dem Hof. Daher sahen sie sich häufig anderweitig um: Einheirat, Handwerk, Lohnarbeit oder Militär, später auch Auswanderung waren ihre Wahlmöglichkeiten.

  • Am 2. Mai 1823 heiratete der zweite Sohn des Bauern Christian Kuchenbecker, der 29 Jahre alte Georg Gottlieb, in Gramenz die 26 Jahre alte Anne Luise Lange. Georg Gottlieb Kuchenbecker war nach seiner Heirat Pächter in Kussow und Storckow Busch.

    Georg Gottlieb Kuchenbecker wurde 1794 geboren, Anne Luise Lange 1797.

    Einwohnerliste Gramenz
    [1823-H9] Gramenz

  • Christian Kuchenbecker war in der Tabelle der Domänenprästationen vom 18.11.1825 als Bauer erwähnt.

    Regierung Köslin/12805_1825+11+18_2

    Hedwig Louise Kuchenbecker geb. Neumann, war am 13. März 1825 Patin in Sparsee bei Caroline Wilhelmine Engfer.

    Quelle: [1825-G6] Sparsee
  • In den Erbverschreibungs-Entwürfen, die ursprünglich vom 06.03.1826 datierten, war Christian Kuchenbecker wie alle anderen Bauern auch als Erbpächter bezeichnet.

    Regierung Köslin/12805_1826+03+06_CK

    Kurz nach der Verhandlung über die Erbverschreibungen am 26.04.1826 verstarb Christian Kuchenbecker, denn an der nächsten Verhandlung am 22.04.1828 nahm seine Witwe gemeinsam mit dem Vormund ihrer Kinder teil. Der Vormund, mit dem sie in Gütergemeinschaft lebte, war der Bauer George Kuchenbecker, Hof Nr. 6.

    Regierung Köslin/12805_1828+04+22

    Der Nachfolger auf Hof Nr. 6, Carl Friedrich Kuchenbecker, gab den Hof vor dem August 1866 auf.

  • Carl Wilhelm Bansemer

    Der Oeconomie Commissarius v. Eichmann bemängelte am 09.11.1827 beim Königl. Hochlöbl. Justizamt zu Bublitz u.a., dass von den kleinen Buden die Legitimation fehle, u.a. für den Büdner Carl (Wilhelm) Bansemer, und ersuchte um die Veranlassung der Besitztitel-Berichtigung.

    Amtsgericht Bublitz I/74_1827+11+09

    Daraufhin setzte des KP J Amt in einer Currende einen Termin zur Aufnahme der Anträge behufs Berichtigung der Besitzrechte für die unten genannten Büdner an. Als einer der Adressaten war der Büdner Carl (Wilhelm Bansemer) genannt, der Ehemann von Eva Rosine Kuchenbecker.

    Amtsgericht Bublitz I/74_1827+11+23

    Carl Wilhelm Bansemer aus Bischofthum hatte auf der von dem Hof Nr. 5 abgetretenen Parzelle eine Bude errichtet, er trug dem Amt Bublitz am 05.12.1827 seinen Anspruch und den seiner Ehefrau vor:

    Durch den in ausgefertigter Form hiemit übergebenen Vergleich vom 17ten April 1817, ist meiner Frau Eva Rosine geborene Kuchenbecker und mir, von dem Bauer Jacob Friedrich Kuchenbeckerschen Hofe in Bischofthum, zur Aussteuer und Abfindung eine Baustelle von 40 Fuß im Quadrat und der im Felde gelegene Garten, Kohlhof genannt, gegen Entrichtung eines jährlichen Grundgeldes von 20 sgr abgetreten. Die Baustelle habe ich mit einer Bude bebauet, und ich trage daher an

    Die Abschreibung der genannten Stücke vom Jacob Friedrich Kuchenbeckerschen Bauerhofe zu bewirken, demnächst das Besitzrecht für mich und meine Frau einzutragen und Recognition zu ertheilen, …

    Amtsgericht Bublitz I/79_1827+12+05

    Am 08.12.1827 mahnte das KPrJAmt den Konsens zur Besitztitel-Berichtigung des Königlich Preußischen Domänen Intendantur Amtes Bublitz an.

    Amtsgericht Bublitz I/79_1827+12+08

  • Bei einem Termin am 22. April 1828 wegen Vollziehung der Erbverschreibungsentwürfe vertrat den verstorbenen Bauern Christian Kuchenbecker dessen Witwe, wie das Amt Bublitz festgehalten hat:

    4. an Stelle des verstorbenen Bauern Christian Kuchenbecker dessen hinterbliebene Wittwe Maria Louisa geborene Dallü, die mit ihrer Kinder Vormundschaft in Gütergemeinschaft lebet und der Vormund der Kinder Bauer George Kuchenbecker [Hof Nr. 6, GK] …

    Regierung Köslin/12805_1828+04+22

    Die bekannten, oben aufgeführten Kinder von Christian Kuhl Kuchenbecker und Maria Louisa Dallü waren 1828 bereits volljährig und ohne Vormund geschäftsfähig. Daher könnte sich die Vormundschaft des George Kuchenbecker auf weitere, bisher unbekannte Kinder beziehen.

  • Das Land- und Stadtgericht Bublitz erhielt 1830 folgenden für Eva Rosina Kuchenbecker unbefriedigenden Bescheid, denn sie und ihr Ehemann hatten bereits 1827 die Abschreibung ihrer ererbten Grundstücke vom Bauernhof des Jacob Friedrich Kuchenbecker beantragt. Das Amtsgericht Bublitz führte offensichtlich noch Christian Kuchenbecker als Besitzer, obwohl ihm dessen Ableben seit 1828 bekannt war:

    Einem Königl. Wohllöbl. Land- und Stadtgericht erwidern wir auf die geehrte Requisition vom 8. Decbr. 1827 wegen Abzweigung einer Parcele für die Eva Rosina Kuchenbecker verehel. Carl Wilh. Bansemer zu Bischofthum von dem Christian Kuchenbeckerschen Bauerhofe daselbst, ganz ergebenst:

    Daß, da die Bauern zu Bischofthum die Erbverschreibungen noch nicht vollzogen haben, der verlangte Consens noch nicht ertheilt werden kann.

    Amt Bublitz den 24. August 1830

    Amtsgericht Bublitz I/79_1830+08+24

  • Noch 1833 war die Erbangelegenheit nicht bereinigt. Eva Rosina Kuchenbecker führte Klage wider ihren Bruder, den Bauern Jul. Jacob Kuchenbecker zu Bischofthum:

    Mein Bruder der Vollbauer Jul. Jacob Kuchenbecker ist laut anliegender Verhandlung d.d. Bublitz den 17ten April 1817 zu dem Besitz des jetzt innehabenden Bauerhofes, welcher meinem verstorbenen Vater zugehörte, gesetzt worden. Derselbe hat sich mit meinen übrigen Geschwistern in Güte geeinigt und ihnen ihre ihnen zukommende Quote in baarem Gelde ausgezahlt. Ich habe dagegen so wenig von meinen Eltern, außer meinem Bette und einigen unbedeutendengeräthe, als wie auch von meinem Bruder die mir ebenfalls zukommende Erbschaft empfangen.

    Letzterer, als mein Bruder übernahm aber, mich in der Art als Erbtheilnehmerin des Bauerhofes abzufinden, daß er

    1. den Garten des Bauerhofes nach der Straße zu,
    2. eine Baustelle von 40 QFuß
    3. den im Felde belegenen Garten (Kohlhof genannt) mir Erb- und Eigenthümlich zu überlassen …

    … Im Jahr 1817 wurde mir von meinem Bruder die vorgesehene Abfindung auch wirklich zu theil, …

    … um Marien 1832 erfolgte aber die Regulirung und Separation der bäuerlichen Wirthe zu Bischofthum, bei welcher Gelegenheit mein Bruder der sich übernahm vom Dorfe abzubauen, und wodurch also mein Garten sowohl als auch das übrige Land zur allgemeinen Theilung gekommen, mithin für mich verloren gegangen. …

    … alle Bitten und gütige Vorstellungen bei meinem Bruder mich wieder in den Besitz der mir rechtlicher Weise zukommenden Ländereien zu setzen sind bis jetzt fruchtlos geblieben; und er hat mir nur ein Stück Land in der Wurth hinter meineme von 8 Ruthen und 8 Fuß Länge und 5 Ruthen und 10 Fuß Breite welches auch obendrein 4ter Klasse Land ist, überwiesen.

    Amtsgericht Bublitz I/79_1833+08+31

    Nach der o.a. Aussage der Eva Rosina Kuchenbecker übernahm Jul. Jacob Kuchenbecker 1832/33 Grundstücksflächen auf dem Abbau. Die Lage dieser Flächen und die Nummer des Grundbuchblattes gehen aus den Akten nicht hervor.

    Außerdem schilderte Eva Rosina Kuchenbecker ihr und ihrer Familie Leben:

    … mein Mann Carl Bansemer an den ich schon damals verheirathet war, arbeite auf der ihm überwiesenen Baustelle am Wohnhaus nebst Stallung und Futterscheune. Bis zu Marien 1832 haben wir beide auf diese Weise unseren höchst nöthigen Lebensunterhalt für uns und unsere sieben noch lebenden Kinder verschafft. …

    … Seit zwei Jahren habe ich nun auf die kümmerlichste Art von der Welt mit meiner starken Familie das Leben fristen müßen, …

    … Ich hoffe, daß Ein Königl. Wohllöbl. Land-Gericht sobald als möglich mich zu dem Meinigen verhelfen wird, damit ich nicht mit meinen vielen Kindern der größten Verzweiflung fernerhin ausgesetzt bleibe.

    Amtsgericht Bublitz I/79_1833+08+31

    Nach eigener Aussage hatten Eva Rosina Kuchenbecker und Carl Wilhelm Bansemer mindestens sieben Kinder. Von diesen ist nur Carl Ludwig Bansemer dokumentiert.

  • Jacob Friedrich Kuchenbecker

    Im August 1833 galt nach der Aussage der Eva Rosine Bansemer geb. Kuchenbecker Jul. Jacob Kuchenbecker als Besitzer des Hofes Nr. 5. Im Oktober 1833 bezeichnete der Oeconomie Commissarius Eichmann Jacob Kuchenbecker junior als Besitzer, denn er drängte am 03.10.1833 auf eine Entscheidung in der Streitsache um das Erbe und nannte dabei die Namen der gegnerischen Parteien:

    Ew. Wohlgeboren wollen angetragenermaaßen den Ausspruch der anliegenden Streitsache zwischen dem Bauer Jacob Kuchenbecker junior und dem Büdner Bansemer zu Bischofthum geben.

    Der angezogene Auseinandersetzungs Receß soll sich in Ihren Händen befinden.

    Amtsgericht Bublitz I/79_1833+10+03

    In seinem Antrag vom 05.12.1827 hatte Carl Bansemer seinen Schwager Jacob Friedrich Kuchenbecker als Hofbesitzer genannt.

    Amtsgericht Bublitz I/79_1827+12+05

    In verschiedenen Protokollen aus dem Jahre 1838 werden Jacob Kuchenbecker, senior und Jacob Kuchenbecker, junior genannt. Das oben zitierte Schriftstück belegt, dass Jacob Kuchenbecker, junior identisch mit Kul Jacob Friedrich Kuchenbecker war. Der Beiname Kul wird Im Taufregister der Tochter – [1821-G6] Kasimirshof – genannt.

    Die Ehefrau von Jacob Friedrich Kul Kuchenbecker, Hedwig Louise geb. Neumann, wurde am 26. März 1797 in Sparsee geboren und starb am 15. August 1878 in Bischofthum. Ihre Kinder waren Wilhelmine Johanna Kuchenbecker (geboren um 1820), Dorothea Maria Kuchenbecker (1821-1871), Michael Friedrich Kuchenbecker (1826-1907), Eva Rosine Kuchenbecker (1827-1866), Carl August Kuchenbecker (geboren um 1837).

    Wilhelmine Johanna Kuchenbecker heiratete den Schmiedemeister August Hensel aus Bischofthum. Gemeinsam erwarben sie 1864 die Hoflage im Dorfe des Grundstücks Nr. 5 mit dem Hause, dem Garten und der Wurth, zusammen etwa 7 Morgen Fläche.

    Dorothea Maria geb. Kuchenbecker heiratete Johann Martin Kuchenbecker, der ab 6. November 1843 Halbbauer auf dem vom Hof Nr. 5 abgeteilten Hof Nr. 15 in Abbau Bischofthum wurde.

    Michael Friedrich Kuchenbecker übernahm am 23. Juni 1849 den halbierten Hof Nr. 5/105 und verlagerte ihn nach Abbau Bischofthum. Er heiratete Johanna Friederike Nöske.

    Eva Rosine Kuchenbecker heiratete 1852 Carl August Naffin, Bauer in Sparsee.

    Carl August Kuchenbecker war ab 1866 Schmiedemeister in Bischofthum.

    Jacob Friedrich Kuchenbecker starb mit 77 Jahren am 25. Februar 1864 als Altenteiler in Bischofthum, wie das evangelische Pfarramt in Kasimirshof durch Pastor Hoffmann am 1. Mai 1927 bestätigte:

    Auf Grund des betreffenden Kirchenbuches wird hiermit bescheinigt, daß Jacob Friedrich Kuchenbecker, Bauer in Bischofthum, am 25 (fünfundzwanzigsten) Februar 1864 (achtzehnhundertvierundsechzig) im Alter von 77 Jahren verstorben ist.

    [1864-S#] Kasimirshof

  • In einem Schriftstück vom 20.06.1838 bat das Domänen Rent Amts Gericht um die Erteilung der Erbverschreibung für den Bauern Jacob Friedrich Kuchenbecker zu Bischofthum sub lf. No. 13 der Amts Prästations Tabelle de 1836 verzeichnet, weil dieser einen Teil des Hofes an seinen Schwiegersohn Johann Martin Kuchenbecker abgeben wolle. Aus diesem Schriftstück geht auch hervor, dass Johann Martin Kuchenbecker auf seinem Grundstück die notwendigen Hofgebäude zu errichten beabsichtigte.

    Amtsgericht Bublitz I/79_1838+06+20

     

    Die am 20.06.1838 geforderte Erbverschreibung wurde am 04.09.1838 erteilt und neben dem Original auch eine Abschrift ausgefertigt:

    Dem Bauer Jacob Friedrich Kuchenbecker in Bischofthum wird der Bauerhof, welchen bisher in dem Dorfe Bischofthum Amts Bublitz sein Vorfahr, der Bauer Ctian Kuchenbecker als Laßbesitzer innen gehabt, mit sämmtlichen dazu gehörigen Pertinenzien und Gebäuden, in seiner jetzigen Lage und Beschaffenheit, ingleichen in seinen jetzigen Grenzen und mit allen demselben zustehenden Rechten und Befugnissen, auch mit der dabei befindlichen lebenden und todten Hofwehr zum Erbpachtsbesitz überlassen und hierdurch verschrieben.

    Regierung Köslin/12805_1838+09+04_JFK

    In einem Schreiben des Domänen Rent Amts zu Bublitz vom 19.09.1838 wurde der Regierung in Köslin bestätigt, dass Jacob Friedrich Kuchenbecker die Erbverschreibung angenommen hat.

    Regierung Köslin/12805_1838+09+19

  • Im Februar meldete das Domainen Rentamt zu Neustettin den Vollzug der Erbverschreibung für Jacob Friedrich Kuchenbecker nebst Hypotheken Rekognition pro fisco.

    Regierung Köslin/12805_1840+02+08
    Regierung Köslin/12805_1840+02+26

    Es ist unklar, welches von zwei diesbezüglichen Schreiben dem Grundstück Nr. 5 galt, denn die Behörden unterschieden nicht zwischen Jacob Friedrich Kuchenbecker, Grundstück Nr. 5, und Jacob Friedrich Kuchenbecker, Hof. Nr. 8.

  • Am 13.09.1843 beantragte ‚Jacob‘ Friedrich Kuchenbecker beim Land- und Stadtgericht einen Auseinandersetzungstermin mit seinen Kindern:

    Bei Einem Königl. Wohllöbl. Land- und Stadtgericht mache ich Endest Unterschriebener ganz untertänigst folgenden Antrag:

    Da ich sammt meiner Frau, alt und schwach sind, bin ich willenst meinen hieselbst belegenen Bauerhof No. 5 zweien meiner Kinder denselben verschreiben zu lassen, meinem Schwiegersohn Johann Kuchenbecker und meinem eigenen Sohne Friedrich und zwar zu gleichen Theilen.

    Beide Uebernehmer des Bauerhofes zahlen außer dem Altentheil an mich 300 rt.

    Zu dieser meiner Auseinandersetzung mit meinen Kindern einen Termin auch anzusetzen, bittet Ein Königl. Wohlöbl. Land- und Stadtgericht ganz ergebenst …

    Amtsgericht Bublitz I/79_1843+09+13

    Am 06.11.1843, schlossen der Bauer Jacob Friedrich Kuchenbecker und dessen Ehefrau Louise Neumann mit ihrem Schwiegersohn, dem Bauernsohn Johann Martin Kuchenbecker, einen Kaufvertrag über die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzflächen.

    Diese abgeteilte Fläche erhielt später die Nummer 15 im Hypothekenbuch.

    Der Kaufpreis ist auf 150 thlr buchstäblich Einhundert und fünfzig Thaler verabredet und zahlt der Käufer denselben binnen 8 Tagen an die Tochter der Verkäufer, die verehelichte Schmidt Hensel, Wilhelmine geb. Kuchenbecker zu Wittfelde.

    Regierung Köslin/12806_1843+11+06

  • Aber noch 1844 beim Rezess über die Ablösung von Burg- und Baudiensten werden die Bauern Jacob Friedrich Kuchenbecker und Johann Martin Kuchenbecker als gemeinschaftliche Besitzer von Vollbauerhof No. 5 bezeichnet.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1844+11+19

  • Carl Ludwig Bansemer

    1846 war der Büdner Carl Wilhelm Bansemer verstorben. Sein Budengrundstück, …

    … welches der Carl Ludw. Bansemer durch den Auseinandersetzungs Receß der Büdner Carl Bansemerschen Erben v. 19ten Juni 1846 übereignet erhalten hat, mit allen ihm daran zustehenden Rechten und Gerechtigkeiten u. den darauf ruhenden Abgaben u. Lasten, …

    … wurde offensichtlich inzwischen als Besitz der Familie Bansemer angesehen, war aber noch nicht vom Grundstück Nr. 5 abgeschrieben.

    Regierung Köslin/12806_1853+01+03

  • Michael Friedrich Kuchenbecker

    Am 24. Mai 1849 beantragte das Königl. Bezirks Gericht zu Bublitz bei der Königl. Regierung, Abtheilung für die Verwaltung pp. zu Coeslin die Entrichtung des Besitzveränderungskonsenses für den Jacob Friedrich Kuchenbeckerschen Halbbauerhof No. 5 zu Bischofthum:

    Regierung Köslin/12806_1849+05+24

    Nach dem Spr. in rudimirter Abschrift hier beiliegenden gerichtlichen Vertrages vom 5ten März d.J. haben die Halbbauer Jacob Friedrich Kuchenbeckerschen Eheleute zu Bischofthum, ihren daselbst belegenen Sub No. 5 des Hypothekenbuchs verzeichneten Halbbauerhof, welcher auf Grund der Erbverschreibung vom 4. Septbr. 1838 und des Königlichen Regierungs Attestes vom 15ten März 1844 No. 93 März besessen wird, an ihren 23 Jahr alten, mithin noch militairpflichtigen Sohn Michael Friedrich Kuchenbecker, gegen welchen hierseits nichts zu erinnern ist, und welchem zu Protokoll bekannt gemacht worden, daß ihn die Uebernahme des qu Halbbauerhofes vom Militärdienste gesetzlich nicht befreie, für 150 rthr und Gewährleistung des im §3. des qu Vertrages benannten Altentheils verkauft, …

    Nach dem vorstehenden Vertrag gehörten die nördliche Hälfte des Acker- und Wiesenplans mit einem Flächeninhalt von 106 ½ Morgen = 27,2 ha und die Gebäude im Dorf nebst Garten und Wurth seit dem 05. März 1849 dem Michael Friedrich Kuchenbecker. Die Königliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der directen Steuern, Domainen und Forsten bestätigte den Besitzerwechsel am 05. Juni 1849:

    Auf den diesfälligen Antrag der Interessenten wird Seitens des Domainenfiscus in die Veräußerung der vorgedachten Antheils des Bauerhofs N. 5 nebst Zubehör hierdurch consentirt und darin gewilligt, daß davon der Besitztitel auf den Michael Friedrich Kuchenbecker im Hypothekenbuch berichtigt werde.

    Amtsgericht Bublitz I/79_1849+06+05

  • Beim Auseinandersetzungs-Rezess zur Ablösung der bisherigen Abgaben vom 21.05.1852 wurden (Michael) Friedrich Kuchenbecker als Besitzer des Halbbauern-Grundstücks Nr. 5 und Johann Martin Kuchenbecker als Besitzer des Halbbauern-Grundstück Nr. 15 bezeichnet, d.h., die Teilung des Vollbauerhofes Nr. 5 war nun auch gerichtlich vollzogen.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1852+05+21

  • Seit dem 19. Juni 1846 waren der Büdner Carl Ludwig Bansemer und dessen Ehefrau Henriette Klawunde Besitzer des Büdnergrundstücks. Von diesen übernahm mit dem Vertrag vom 03.01.1853 der Halbbauer Michael Friedrich Kuchenbecker das Büdnergrundstück in Bischofthum …

    … mit allen ihm daran zustehenden Rechten und Gerechtigkeiten u. den darauf ruhenden Abgaben u. Lasten, …

    … und soll dies Grundstück, da es von dem Halbbauerhofe No. 5 in Bischofthum noch nicht abgeschrieben ist, bei demselben verbleiben.

    Regierung Köslin/12806_1853+01+03

    Unterschriften zum Kaufvertrag über das Büdner­grundstück der Eheleute Bansemer an Michael Friedrich Kuchenbecker.

    Amtsgericht Bublitz I/79_1853+01+03

    Mit diesem Kauf waren das Hofgrundstück Nr. 5 und die darauf befindliche Bude in der Hand desselben Besitzers vereint.

     
  • August Hensel

    Am 28.11.1864 erwarben der Schmiedemeister August Hensel aus Bischofthum und dessen Ehefrau Wilhelmine Johanna geb. Kuchenbecker die Hoflage im Dorfe des Grundstücks Nr. 5 mit dem Hause, dem Garten und der Wurth, zusammen etwa 7 Morgen Fläche [17.878 m², GK], von Halbbauer Michael Friedrich Kuchenbecker und dessen Ehefrau Friederike geb. Nöske.

    Das Ehepaar Hensel wohnte früher in Groß Wittfelde.

    Detlef Gollnick

    Am 01.12.1864 erhielt der Schmiedemeister August Hensel die Nachricht, dass sein Kaufkontrakt urkundlich ausgefertigt sei und dass das vom Grundstück Nr. 5 abgeschriebene Teilstück die Nr. 24 im Hypothekenbuch erhalten habe.

    Amtsgericht Bublitz I/79_1864+12+01