Gehöft Albert Dahlke

Grundbuch-Blatt Nr. 2
(Dorfstraßenfleck Nr. 7)
Ortsteil-Nummer …

Der Hof existiert nicht mehr, lediglich die Ruine des Stallgebäudes ist noch vorhanden.

 
Erwerb
Besitzer / Eigentümer
Bemerkung
nach 1776
Johan Dahlke
vor 1825
Michael Gottlieb Dahlke
⚭ Katharina Maria Kuchenbecker
Hof-Nr. 2;
Dorfstraßenfleck Nr. 1
11.05.1837
Carl Wilhelm Dahlke
⚭ Caroline Chr. Bernhardine Hinz
Erbe Hof-Nr. 2 einschl.
Dorfstraßenfleck Nr. 1
- 1865
August Dahlke
⚭ Friederike Rahnenführer
Kauf von Altenteilswohnung
+ Garten
1889
Gustav Ferdinand Erdmann Dahlke
⚭ Ottilie Charlotte Henriette Krüger
Erbe Hof-Nr.2
Erbin Hof-Nr. 12
1907
Albert Dahlke
⚭ Olga Giese
Deportation 7.5.1946
Anmerkung

Die Lage des Hofes wurde von Zeitzeugen und Nachfahren des Albert Dahlke bestätigt.

In der Liste der Praestanda vom 18.11.1825 und ebenso im Protokoll vom 26.04.1826 waren Michael Dahlke, George Dahlke (Grundstück Nr. 3) und Martin Dahlke (Grundstück Nr. 10) erwähnt. Ob und welche verwandtschaftlichen Beziehungen bestanden ist nicht bekannt.

Die Schreibweise des Familiennamens wechselte: Dalke; Dalcke, Dahlke oder Dahlcke.

  • Johan Dahlke

    Johan Dahlke (Dalke) war Schäfer, wie sein Nachfahre Roland Wilhelm Boerger berichtet.

    Roland Wilhelm Boerger Johan Dahlke

    In den Listen der Bauern von Bischofthum aus den Jahren 1797, 1825 und 1826 ist Johan Dahlke nicht enthalten. Demzufolge muss er den Hof Nr. 2 nach 1797 erworben und vor 1826 an seinen Nachfolger übergeben haben.

    In Stepen wurde 1776 sein Sohn Michael Gottlieb Dahlke geboren, also könnte Johan Dahlke um 1750 geboren worden sein.

  • Michael Gottlieb Dahlke

    Michael Dahlke verweigerte am 26.04.1826 als einer der Teilnehmer an der ersten Verhandlung über die Erbverschreibung deren Vollziehung.

    Regierung Köslin/12805_1825+11+18
    Regierung Köslin/12805_1826+04+26

    In den vorliegenden Dokumenten wird Michael Dahlke ohne zweiten Vornamen geführt. Michael Gottlieb Dahlke nennt ihn sein Nachfahre Roland Wilhelm Boerger.

    Roland Wilhelm Boerger Michael Gottlieb Dahlke

    Michael Gottlieb Dahlke wurde am 19. Dezember 1776 in Stepen geboren und starb am 18.10.1864 in Bischofthum. Er heiratete Katharina Maria Marie Kuchenbecker am 24.11.1802 in Kasimirshof, sie war die Tochter von Martin Kuchenbecker, wurde am 19.12.1774 in Stepen geboren und verstarb am 18.09. 1845 in Bischofthum.

    Sterbeurkunde der Tochter Charlotte
    {1903-S3} Kasimirshof

    Ihre Kinder waren:

    1. Carl Wilhelm Kasimir Dahlke, Geburt: 4. Dezember 1811 in Bischofthum, Tod: 16. September 1886 in Bischofthum
    2. Charlotte (Marie) Dahlke, Geburt: 13. August 1814 in Bischofthum, Tod: 7. Februar 1903 in Bischofthum
  • Karl Wilhelm Dahlke

    Karl Wilhelm Dalke bzw. Carl Wilhelm Dahlke bekam von seinem Vater Michael Dalke am 13.06.1836 den Hof angeboten:

    Aus dem Amtsdorfe Bischofthum erscheint der Bauer Michael Dalke in Begleitung seines Sohnes Karl Wilhelm und gibt zu Protokoll: Ich bin Willens meinem anwesenden Sohne den mir in Bischofthum gehörigen Bauerhof zu überlassen und bitte uns den Konsens hierzu ertheilen lassen zu wollen.

    Karl Wilhelm Dalke nahm das Angebot seines Vaters an und bemerkte …

    … daß er 24 Jahres alt sei, wegen Schwachheit vom Militaer Stande dispensirt worden und sich hiermit ausdrücklich verpflichtet, daß die Uebernahme dieses Hofes auf die Genügung seiner Militaer Pflicht ohne Einfluß sein solle.

    Regierung Köslin/12805_1836+06+13

    Die Zustimmung der Königlichen Regierung, Abteilung der Finanzen, in Coeslin erfolgte am 24.06.1836:

    Auf den desfalsigen Antrag der Interessenten wird in die Abtretung des oben erwähnten Bauerhofs hiermit consentirt und darin gewilligt, daß davon der Besitztitel auf den Carl Wilhelm Dahlke berichtigt werden könne.

    Regierung Köslin/12805_1836+06+24

    Am 23. Juni 1836 forderte die Königliche Regierung Abteilung der Finanzen das Königl. Domänen Rentamt zu Bublitz auf, die für den Konsens …

    … hier erwachsenen Kosten im Betrage von 1 rt 15 sgr einzuziehen und binnen 14 Tagen franco an unsere Sportel-Kasse abzuliefern …

    … und stellte fest, dass …

    … dieser Bauerhof als ein […] Besitzthum […] ist, u. alle Verpflichtungen gemäß den Verhandlungen wegen Uebertragung des erblichen Nutzungsrechtes von dem Hofbesitzer erfüllt werden, so kann bei der eingetretenen Besitzveränderung die Ertheilung des Konsenses keinem Bedenken unterliegen.

    Regierung Köslin/12805_1836+06+23

  • Das Domänen Rentamt Bublitz berichtete am 13. Juni 1837, dass die Bauer Michael Dalckeschen Eheleute zu Bischofthum nach dem Schreiben des hiesigen Königl. Land u. Stadtgerichts vom 11. Mai geneigt seien …

    … die bereits im Jahre 1826 für dieselben ausgefertigte Erbverschreibung über ihren daselbst Sub No. 10 [sic] belegenen Erbpachtshof gerichtlich zu vollziehen, weshalb sich das unterzeichnete Amt erlaubt, Eine Königl. Hochlöbliche Regierung um deren hochgeneigte Zusendung hiermit ganz gehorsamst zu bitten.

    Regierung Köslin/12805_1837+06+13

    Diese am 13.06.1837 angeforderte Erbverschreibung wurde vermutlich als Voraussetzung für die Übertragung des Hofes von Michael Dalke auf Karl Wilhelm Dalke gesehen, wobei die Nr. 10 als Schreibfehler gewertet wird. Der Hof Nr. 10 gehörte Martin Dahlke.

    Am 23.09.1837 erwarb der Bauer Michael Dalke zu Bischofthum von dem Domänen-Fiskus der Königl. Regierung zu Coeslin den vor seinem Hof belegenen, auf dem Situationsplan mit Nr. 7 bezeichneten Straßenfleck von 40 Quadratruten [ca. 567,38 m², GK] Flächeninhalt.

    Amtsgericht Bublitz I/73_1837+09+23

    Der Kauf des Dorfstraßenflecks Nr. 7 wurde mit einer Urkunde vom 26.11.1837 gerichtlich bestätigt.

    Amtsgericht Bublitz I/73_1837+11+26

    Am 26. April 1838 meldete das Domänen Rent Amt Bublitz an die Königl. Regierung zu Coeslin, dass die Erbverschreibung am 12.07.1837 für Michael Dahlke erteilt und bereits [am 23.09.1837, GK] vollzogen war, dass aber die Regulierung des Hypothekenwesens nicht erfolgen könne, weil es an einem zu den Grundstücken in Bischofthum erforderlichen Hypothekenbuche mangele.

    Regierung Köslin/12805_1838+04+26

  • Obwohl er bereits 1837 unterzeichnet hatte, lud das Amt Bublitz den bäuerlichen Wirth Michael Dahlke noch 1838 z.B. in der Aufforderung vom 16.07.1838 wegen Ausfertigung der Erbverschreibungen und zu einer diesbezüglichen Verhandlung am 19.09.1838.

    Regierung Köslin/12805_1838+07+16
    Regierung Köslin/12805_1838+09+19

    Trotz der Zustimmung der Königlichen Regierung in Coeslin zur Abtretung des erwähnten Bauerhofs von Michael Dahlke an seinen Sohn Carl Wilhelm am 23.06.1836, nahm Michael Dahlke noch die Rechtsgeschäfte zur Erbverschreibung, zur Besitztitelberichtigung im Hypothekenbuch und zu Grundstückskäufen vor.

    Es bleibt daher ungewiss, wann Carl Wilhelm Dahlke Eigentümer des Hofes Nr. 2 einschl. des Dorfstraßenflecks Nr. 1 wurde. Noch am 19.11.1844 war sein Besitztitel nicht im Grundbuch eingetragen.

    Carl Wilhelm Dahlke wurde am 4. Dezember 1811 in Bischofthum geboren und verstarb dort am 16. September 1886. Er wurde vermutlich Kasimir gerufen, denn so wird er von einem seiner Nachfahren, Roland Wilhelm Boerger, und im Heiratsregister des Kirchenbuches Wurchow genannt.

    Roland Wilhelm Boerger Carl Wilhelm Dahlke

    Casimir Wilhelm Dalke (27) heiratete Caroline Christine Bernhardine Hinz (20) am 19. April 1839 in Wurchow, sie wurde am 23. September 1818 in Wruckhütten geboren und starb am 15. Oktober 1879 in Bischofthum.

    [1839-H5] Wurchow

    Die Kinder von Carl Wilhelm Dahlke und Caroline Christine Bernhardine geb. Hinz waren:
    Johanna Dahlke, Caroline Dahlke, Hulda Augustine Kuchenbecker (geb. Dahlke), Gustav Ferdinand Erdmann Dahlke, Auguste Marie Wilhelmine Neumann (geb. Dahlke),

  • Die Empfangsbescheinigung für das Hypotheken-Dokument zum Dorfstraßenfleck Nr. 1 unterzeichnete Michael Dahlke am 07.03.1839 persönlich mit Mihael Dahlcke.

    Amtsgericht Bublitz I/73_1839+03+07

     
  • Am Rezess vom 19.11.1844 über die Ablösung der Burg- und Baudienste zu Bischofthum, Fürstenthumschen Kreises, beteiligte sich Carl Wilhelm Dahlke als Besitzer des Bauernhofes Nr. 2 in Bischofthum:

    Derselbe producirte eine auf seinen Vorbesitzer Michael Dahlke ausgefertigte Erbverschreibung vom 12. Juli 1837 und einen Kaufcontract für ihn vom 11. Mai 1837. Beide Documente wurden ihm sofort mit dem Bedenken zurückgegeben, daß er auf Grund derselben die Besitztitelberichtigung in Antrag zu bringen und sich in 4 Wochen als Besitzer auszuweisen habe.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1844+11+19

  • Dem Auseinandersetzungs-Rezess vom 21.05.1852 zur Ablösung der bisherigen Abgaben stimmte Carl Dahlke als Eigentümer des Bauernhofs Nr. 2 zu.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1852+05+21

     
  • Am 13.04.1865 schlossen Carl Wilhelm Dahlke und dessen Ehefrau Caroline Hinz mit dem Tagelöhner August Dahlke und dessen Ehefrau Friederike Rahnenführer einen Kaufvertrag über die Altenteilswohnung mit einem Hofraum von 9,42 m Länge und 3,77 m Breite am sowie dem Garten von 425,5 m² Fläche:

    §.1.

    Die Carl Wilhelm Dahlkeschen Eheleute verkaufen von dem ihnen gehörigen Bauerhofe No. 2 in Bischofthum an den August Dahlke die auf der Hoflage belegene bisherige Altentheilswohnung mit einem Hofraum von 30 Fuß Breite vome aus 12 Fuß Breite an der Dorfstraße, sowie den auf der Dorfstraße belegenen Garten von etwa 30 Quadrat-Ruthen Fläche ohne Gewährsleistung für die Größe. Eine Handzeichnung wird übergeben.

    Amtsgericht Bublitz I/73_1865+04+13

    Der oben erwähnte Garten entstand aus dem Dorfstraßenfleck Nr. 1. Das gesamte Grundstück, bestehend aus Altenteilswohnung, Hofraum und Garten, wurde später als Nr. 25 im Grundbuch geführt.

  • Am 24.09.1867 erwarb der Bauer und Gerichtsmann Carl Wilhelm Dahlke einen Teil des Grundstücks Nr. 23 von Halbbauer Naffin.

    Amtsgericht Bublitz I/82_1867+09+24

  • Am 11. Juni 1873 bestätigte das Ehepaar Henning die Übereignung des Grundstücks Nr. 2 und des Dorfstraßenflecks Nr. 1 von Michael Dahlke an seinen Sohn Carl Wilhelm Dahlke sowie den Vertrag vom 13. April 1865, mit dem August Dahlke den Straßenfleck erhielt:

    In der HypS. des Dorfstraßenflecks No. 1 in Bischofthum erschienen unvorgeladen der Büdner Carl Henning u. dessen Ehefrau Friederike geb. Rahnenführer aus Bischofthum und sagten:
    Den Dorfstraßenfleck hat Michael Dahlke mit dem Bauerhof No. 2 in Bischofthum seinem Sohn Carl Wilh. Dahlke übereignet, von welchem er durch Vertrag v. 13. April 1865 an Tagel. August Dahlke (dem ersten Ehemann der vereh. Henning) und nach dessen Tode durch Recess vom 8. Decbr. 1869 an seine Wittwe gelangte. Der Straßenfleck wurde zum Garten gemacht u. ist als solcher benutzt worden.
    Sie beantragen Zuschreibung zum Grundstück No. 25 i. Bischofthum.

    Amtsgericht Bublitz I/73_1873+06+11

    Diese Angaben bekräftigte der Bauer Carl Wilhelm Dahlke am 16.07.1873.

    In der HypS. des Dorfstraßenflecks No. 1 Bischofthum erklärte Bauer Carl Wilhelm Dahlke aus Bischofthum, daß er die Angaben der Henningschen Eheleute in der Verhandlung v. 2“ d.M. durchweg bestätigen müße

    Amtsgericht Bublitz I/73_1874+07+27

    Am 27. Juli 1874 unterschrieb Kirchenrat Dahlke neben anderen Dorfeinwohnern ein Zeugnis für den Lehrer Hoffmann, in dem dessen treuer Fleiß in seinem Amte und ein untadeliges mäßiges und nüchternes Betragen hervorgehoben wurde, mit dem er sich in 11-jähriger Tätigkeit die Liebe seiner Schulgemeinde erworben habe.

    Regierung Köslin/5496_1874+07+27

  • Bauer Carl Wilhelm Dahlke starb am 16.09.1886. Seine erste Ehefrau war Caroline Christine Bernhardine Hinz, die zweite Henriette Freitag. Die zweite Ehe blieb kinderlos.

    Im nachstehend abgebildeten Erbschein vom 09.08.1889 wurden die gesetzlichen Erben für den verstorbenen Altsitzer Karl Dahlke festgestellt:

    Amtsgericht Bublitz I/76_1889+08+09

    Von dem unterzeichneten zuständigen Amtsgericht wird hiermit bescheinigt, daß sich als alleinige gesetzliche Erben des am 16. September 1886 ohne Errichtung eines Testaments oder sonstigen letztwilligen Verfügung zu Bischofthum verstorbenen Altsitzers Karl Dahlke, welcher mit seiner Ehefrau Henriette geb. Freitag in zweiter und kinderloser Ehe und nach der Pommerschen Bauernordnung gelebt hat, seine Kinder aus erster Ehe mit Karoline Hinz, nämlich

    1. Johanna, jetzt verehelichte Bauerhofbesitzer Otto Gehrke in Bischofthum
    2. Caroline, jetzt verehelichte Ackerbürger Kasiske in Bublitz
    3. Hulda, jetzt verehelichte Bauerhofbesitzer Hermann Kuchenbecker zu Grabow Abbau bei Baldenburg
    4. Gustav, jetzt Bauerhofbesitzer in Bischofthum
    5. Auguste, jetzt verehelichte Lehrer Wilhelm Neumann in Fernheide bei Schoenau

    nach Maßgabe des Gesetzes vom 12. Maerz 1869 ausgewiesen haben.

    Die oben erwähnten Hermann Kuchenbecker und Hulda geb. Dahlke waren die Urgroßeltern des Verfassers, mit vollen Namen: Hermann August Kuchenbecker und Hulda Augustine Holdine geb. Dahlke. Die Gebäude des erwähnten Bauernhofs bestehen größtenteils noch (2014), vom derzeitigen Eigentümer Nowogrodek genannt:
    Abbau Eickfier, Wohnplatz Quaks, heute: 77-304 Brzezie, Polen.

  • Eine Löschungsbewilligung für ein im Grundbuch eingetragenes Darlehn unterzeichneten die Erben des Bauern Carl Wilhelm Dahlke.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1888+10+22
    Amtsgericht Bublitz I/76_1888+12+03

     
  • Gustav Ferdinand Erdmann Dahlke

    Gustav Ferdinand Erdmann Dahlke wurde als Sohn von Carl Wilhelm Dahlke am 20. November 1850 in Bischofthum geboren und starb am 14. Oktober 1907. Er war einer der Erben des Hofes Nr. 2, wie der vorstehende Erbschein ausweist. Seine Ehefrau war Ottilie Charlotte Henriette Krüger. Sie wurde am 28. Oktober 1853 in Bischofthum geboren und starb 7. September 1945. Ottilie Charlotte Henriette Krüger war nach dem Tod ihres Vaters Ferdinand Krüger am 09.06.1883 die alleinige Erbin des in dem Grundbuch-Blatt Nr. 12 erfassten Gehöfts.

    Die sämtlich in Bischofthum geborenen Kinder von Gustav Ferdinand Erdmann Dahlke und Ottilie Charlotte Henriette geb. Krüger waren:

    1. Albert Dahlke, Geburt: 3. Juni 1878, Tod: 27. März 1957 in Ratzeburg
    2. Robert Dahlke
    3. Hermann Dahlke, Geburt um 1876
    4. Otto Dahlke
    5. Ottilie Dahlke
    6. Therese Mathilde Berta Dahlke, Geburt: 6. Juli 1880
    7. Alma Dahlke
    8. Marie Dahlke

    Ottilie Charlotte Henriette Krüger blieb bei ihrem Ehemann auf Hof Nr. 2, sie überließ den Hof Nr. 12 ihrer Schwägerin Johanna Dahlke, gemeinsam mit deren Ehemann Otto Gehrke zur Bewirtschaftung.

    Da der Erblasser Carl Wilhelm Dahlke im Erbschein als Altsitzer bezeichnet wurde und mit fast 75 Jahren am 16.09.1886 verstarb, hat Gustav Ferdinand Erdmann Dahlke den Hof Nr. 2 bereits vor dem Tod seines Vaters bewirtschaftet, vermutlich seit 1876.

  • Albert Dahlke wurde am 03. Juni 1878 in Bischofthum geboren und starb am 27. März 1957 in Ratzeburg, Seine Ehefrau Olga Giese wurde am 11. März 1892 geboren und starb 1971.

    Vermutlich übernahm Albert Dahlke den Hof von seinen Eltern nach dem Tod seines Vaters im Oktober 1907.

    Albert Dahlke und seine Ehefrau Olga geb. Giese waren die die letzten deutschen Besitzer des Hofes Nr. 2.

    Ihre Kinder waren:

    1. Hermann Dahlke, Geburt: 1. November 1918, Tod: 17. September 1941 in Smolensk
    2. Erna Dahlke, Geburt: 22. November 1920 in Bischofthum, Tod: 1. Oktober 1997 in Ratzeburg
    3. Werner Dahlke, Geburt: 1928, Tod: Februar 1945 in Pirna 1928
  • In den Landwirtschaftlichen Adressbüchern der Provinz Pommern wurde Albert Dahlke 1928 und 1939 als Erbhof-Besitzer in Bischofthum, Kreis Neustettin, vermerkt.

    Landwirtschaftliches Adreßbuch der Rittergüter, Güter und Höfe der Provinz Pommern, Leipzig: Niekammer, 1928, S. 269

  • Die Größe des Hofes betrug 1939 ca. 58 ha, davon waren 54 ha Acker- und Gartenland, 4 ha Wiesen.

    Der Hof hielt 4 Pferde einschl. Fohlen, 18 Rindviecher, davon 12 Kühe, 4 Schafe und 12 Schweine. Das unvermeidliche Federvieh war nicht angeführt.

    Landwirtschaftliches Adreßbuch der Provinz Pommern, Leipzig: Niekammers Adreßbücher, 1939, S. 338-339

  • Eroberung und Besetzung des Dorfes am 26. Januar 1945 durch sowjetische Truppen, Beschlagnahme der Gehöfte und Vertreibung der deutschen Bevölkerung durch die Polen. Die Deportation erfolgte am 07.05.1946 ab Neustettin per Eisenbahntransport.

    Über die Flucht und Vertreibung wird ausführlich im Buch Geschichte von Bischofthum berichtet.

  • Der Hof von Albert Dahlke wurde durch Feuer vernichtet. Einzig das durch einen Brand beschädigte Stallgebäude war 2009 noch zu sehen.

    Die Fotos entstanden am 14.10. 2009.

  • Im polnischen Katasterplan grenzt das Grundstück an die Dorfstraße, umfasst daher auch den ehemaligen Dorfstraßenfleck Nr. 7, der vom Hof Nr. 2 abgeteilt und 1873 dem Grundstück Nr. 25 (1945 Gehöft Remter) zugeschlagen war.

    Satellitenbild vom Grundstück
    Quelle des Bildes: Geoportal Polen