Gehöft separierte Schulz

Grundbuch-Blatt Nr. …
Ortsteil-Nummer …

Die Hoflage im Dorf ist nicht bekannt (2014).

 
Erwerb
Besitzer / Eigentümer
Bemerkung
1797
Gottlieb Johann Lorenz Kuchenbecker
Erstnennung
um 1804
nn Schulz
Annahme, Heirat, evtl. Erdmann Schulz
18.11.1825
separierte Schulz
1805: Genehmigung des Königl. General Directoriums
Anmerkung

Die Angabe im Protokoll der Verhandlung vom 22.04.1828 Wittwe Gottlieb Johann Lorenz Kuchenbecker separierte Schultz im Beistande ihres großjährigen Sohnes Carl Kuchenbecker wurden vom Verfasser so interpretiert, dass die Witwe des Gottlieb Johann Lorenz Kuchenbecker den Bauern Schulz heiratete, aber bereits 1825 getrennt von ihm lebte und den Hof als ihr und Ihres Sohnes Erbe bewirtschaftete.

Zum Zeitpunkt der Hufenklassifikation im Jahre 1719, bei der Feststellung der Grundstücke des Freischulzenhofes 1797 und in der Liste der Praestanda 1825 waren Bauern namens Schulz nicht erwähnt.

Nach dem April 1828 taucht die separierte Schulz in den Protokollen nicht mehr auf. Ihr Nachfolger sollte daher einer der 17 im Jahre 1838 registrierten Bauern gewesen sein, als zweite Bedingung für die Identifikation des Nachfolgers gilt ein Besitznachweis nach 1828, keinesfalls früher. Daneben kommen vorzugsweise Bauern mit dem Vornamen Carl infrage.

Insbesondere treffen diese Kriterien auf Carl Friedrich Kuchenbecker zu, der als Besitzer des Hofes Nr. 17 geführt wurde. Dagegen spricht, dass der Ehemann der separierten Schulz Gottlieb Johann Lorenz Kuchenbecker hieß und der Vater von Carl Friedrich Kuchenbecker mit den Vornamen Jacob Lorentz registriert war.

D.h. aus den vorliegenden Akten lassen sich die Vorgänger ihres Ehemannes Gottlieb Johann Lorenz Kuchenbecker und die Nachfolger der separierten Schulz nicht zweifelsfrei rekonstruieren. Wegen dieser Unsicherheit wird die separierte Schulz resp. ihr Hof hier separat geführt.

  • Gottlieb Johann Lorenz Kuchenbecker

    Im Protokoll der Verhandlung am 22.04.1828 war Gottlieb Johann Lorenz Kuchenbecker als verstorbener Ehemann der separierten Schulz erwähnt. Mit seiner Ehefrau hatte Gottlieb Johann Lorenz Kuchenbecker einen Sohn Carl, der seine Mutter als Großjähriger zu der o.a. Verhandlung begleitete.

    Regierung Köslin/12805_1828+04+22

    Mithin war Carl Kuchenbecker vor dem Jahre 1805 geboren worden. Sein Stiefvater war ein Bauer Schulz.

  • nn Schulz

    Die Ehe der Mutter von Carl Kuchenbecker mit dem Bauern Schulz kam vermutlich um 1805 zustande und wurde vermutlich bald darauf wieder getrennt. Die Identität des Bauern Schulz und die näheren Umstände von Heirat und Scheidung bleiben im Unklaren, denn selbständige Bauern namens Schulz fanden in den Dokumenten der Regierung Köslin nach Hans Schultz (1782) keine Erwähnung. Allerdings ist im Heiratsregister des Kirchenbuchs von Sparsee im Jahre 1819 ein Bauer Erdmann Schulz als Trauzeuge vermerkt.

  • Bauer Erdmann Schulz aus Bischofthum war 1819 Pate in Sparsee bei der Taufe des Wilhelm Friedrich Dams:

    Quelle: [1819-G30] Sparsee
  • die separierte Schulz

    In der Liste der Praestanda vom 18.11.1825 wird ein Bauer Schulz nicht erwähnt, dagegen eine separierte Schulz, d.h., eine vom Bauern Schulz Geschiedene.

    Regierung Köslin/12805_1825+11+18

    Die in §.5 der Erbverschreibung (ausgestellt am 6. März 1826 für die separierte Schulz, später korrigiert auf den Namen Johann Friedrich Roeske) enthaltene Verpflichtung …

    Die separierte Schulz muß von Trinitatis 1805 an, sich und ihren Hof ganz aus eigenen Mitteln erhalten, …

    Regierung Köslin/12805_1838+09+04_JFR

    … kann bedeuten, dass die die separierte Schulz bereits seit 1805 im erbpachtlichen Besitz ihres Hofes war, bezieht sich aber vermutlich allgemein auf den Hofbesitzer.

  • Bei einer Verhandlung über die Lasten der Höfe war ebenfalls die separierte Schulz genannt.

    Regierung Köslin/12805_1826+03+06_MD

    Eine weitere Nennung erfolgte als Geladene zur Verhandlung über die Erbverschreibungs-Entwürfe am 26.04. 1826, zu der die separierte Bauer Schulz nicht erschien, weil sie angeblich krank war.

    Regierung Köslin/12805_1826+04+26

     
  • In einer weiteren Verhandlung wegen der Erbverschreibungen am 22.04.1828 war die separierte Schulz an 15. Stelle der Teilnehmerliste genannt.

    15. die Wittwe Gottlieb Johann Lorenz Kuchenbecker separierte Schultz im Beistande ihres großjährigen Sohnes Carl Kuchenbecker.

    Die Teilnehmerliste weist Vertreter von 16 Bauernhöfen aus. Eine Ausnahme war der Freischulzenhof, dessen Besitzer nicht geladen war. 16 Bauernhöfe waren jeweils durch eine Person repräsentiert, darunter auch Johann Roeske, Ehemann der Witwe von Johann Kuchenbecker, als Teilnehmer Nr. 7. D.h., Johann Kuchenbecker (Nachfolger Johann Roeske) und Gottlieb Johann Lorenz Kuchenbecker (Nachfolgerin separierte Schulz) müssen verschiedene Bauernhöfe vertreten haben.

    Regierung Köslin/12805_1828+04+22

    Der separierten Schulz wurde keine Erbverschreibung verliehen. Die für sie vorbereitete Urkunde erhielt 1838 Johann Friedrich Röske. Allen dokumentierten Verhandlungs-Teilnehmern konnten aufgrund weiterer Protokolle Grundstücksnummern zugewiesen worden, nur der separierten Schulz nicht, d.h. auch: die der geschiedenen Schulz nachfolgenden Hofbesitzer sind nicht bekannt.