Lübschenhof

Der Lübschenhof, auf manchen Karten auch Lipschenhof genannt, lag auf dem Areal von Bischofthum, war aber näher an Stepen gelegen. Seine erste Erwähnung erfolgte in einem Dokument vom 09.12.1825. Dort wurde er als einer von bereits seit 1739 bekannten zwei wüsten Höfen aufgeführt.

Erst 1751 gelang es, den Lübschenhof mit zwei Halbbauern zu besetzen und 1801 wieder durch Kauf in der Hand des Bauern Joh. Gottlieb Kuchenbecker zu vereinen.

Regierung Köslin/12805_1825+12+09

Lübsch, lübisch bedeutet aus Lübeck stammend, zu Lübeck gehörig, in Lübeck befindlich. Der Lübschenhof war ein Gut nach lübeckischem Recht, also kein wirkliches Erbgut, sondern blos von wohlerworbenem Gute, worüber man auch nach Lübschem Recht frey und ungehindert disponiren kann.

Somit spiegelt der Name Lübschenhof die Rechtsgeschichte der Gegend um Bischofthum wider.

Universität Bielefeld Archiv für die theoretische und practische Rechtsgelehrsamkeit, 1792