Nachstehend sind die nach einer Currende vom 23.11.1827 in Bischofthum ansässigen Büdner aufgeführt.
Allerdings scheint das absendende Königlich Preußische Justiz Amt
bezüglich der Adressaten nicht auf dem Laufenden gewesen zu sein, denn der Büdner David Kuchenbecker war bereits 1817 verstorben, seine Erben teilten die Bude Nr.1, der Sohn David Wilhelm übernahm die Bude Nr.1a, dessen Bruder Johann Friedrich die Bude Nr.1b, die 1826 das Eigentum von Christian Glashagen wurde.
- Johann Kuchenbecker
- Johann Blank
- Christian Glashagen (Bude Nr.1b)
- Carl Bansemer
- David Kuchenbecker (Bude Nr.1)
- Gottlieb Kuchenbecker
- Georg Roeske (Bude Nr. 3)
- Wilhelm Kuchenbecker
Die Dorfeinwohner wurden grundsätzlich per Currende angeschrieben. Der Brief wanderte von Haus zu Haus und der Empfang wurde mit Unterschrift bestätigt. Insbesondere das folgende Beispiel zeigt dies eindrucksvoll. Am Schluss zeichnete der Dorfschulze: zur Beglaubigung Dorow
Amtsgericht Bublitz I/74_1827+11+23