Gehöft Carl Friedrich Kuchenbecker

Grundbuch-Blatt Nr. 6 (bis 1866)
Ortsteil-Nummer …

Die Hoflage im Dorf ist nicht bekannt (2014).

 
Erwerb
Besitzer / Eigentümer
Bemerkung
1825
George Kuchenbecker
Erstnennung
1852
Carl Friedrich Kuchenbecker sen.
⚭ Caroline Wehner
Erstnennung
Anmerkung

Für Hof Nr. 6 sind nur zwei Besitzer bekannt. Der zweite, Carl Friedrich Kuchenbecker, zur Unterscheidung vom Besitzer des Hofes Nr. 16 Senior genannt, starb um 1881.

Im Kaufvertrag vom 18.08.1866 wurde der Freischulzenhof mit der Nr. 6 des Hypothekenbuchs bezeichnet. Offenbar war der Hof von Carl Friedrich Kuchenbecker kurz zuvor aufgegeben und (die landwirtschaftlichen Flächen) verkauft worden.

Die Witwe des Carl Friedrich Kuchenbecker, Caroline geb. Wehner, und 5 Kinder verzichteten auf das Erbe.

Allein die Tochter Emilie Kuchenbecker, verehelichte Bauer Julius Schulz, übernahm 1883 das Erbe, das anscheinend ausschließlich aus gewährten Hypothekendarlehen bestand.

  • George Kuchenbecker

    In dem Verzeichnis der gegenwärtigen Wirte zu Bischofthum und ihrer Praestanda ist George Kuchenbecker an 4. Stelle gelistet. Diese Prästations­tabelle diente bei den Erbverschreibungen als Grundlage.

    Regierung Köslin/12805_1825+11+18

     
  • In einem Entwurf der Erbverschreibungen sind auf Seite 7 Anweisungen zur Ausstellung der übrigen Erbverschreibungen angeführt, in der Form, dass statt George Dahlke ein weiterer Besitzer angegeben ist und die Erbstandsgelder und Abgaben jeweils angepasst sind.

    George Kuchenbecker war an 5. Position genannt.

    Regierung Köslin/12805_1826+03+06_MD

    Der Freischulz Johann Christian Lemke fehlt in der Liste, da sein Vorgänger Michael Erdmann Kuchenbecker die Erbverschreibung bereits 1798 erhalten hatte.

    Am 26.04.1826 begannen die Verhandlungen über die Erbverschreibungs-Entwürfe, deren Vollziehung seitens der Bauern zunächst verweigert wurde:

    Den erschienenen Intereßenten wurden die für sie anhero gesandten Erbverschreibungsentwürfe langsam und deutlich vorgelesen und ihnen dieselben zur Vollziehung vorgelegt; die sämtlichen Intereßenten verweigern aber die Vollziehung derselben und zwar aus dem Grunde …

    … dass der Grenzverlauf streitig, teilweise die Hofwehr, der Bienenzehend und das Erbstandsgeld falsch bewertet waren sowie Fuhrdienste für den Müller zu Drensch geleistet werden sollten.

    Regierung Köslin/12805_1826+04+26

  • Mit dem Schreiben vom 04.01.1828 erhielt das Knl. Justiz Amt Bublitz von der Königl. Hochlöbl. Regierung, Abtheilung der Finanzen zu Coeslin Begründungen für die Ablehnung der Einwände der Bauern und die Aufforderung, die Vollziehung der Erbverschreibungen innerhalb von 4 Wochen voranzutreiben, damit der Oeconomie Commissarius von Eichmann die Regulierung der Gemeinheitstheilung zu Bischofthum durchführen könne.

    Regierung Köslin/12805_1828+04+01

    Am 22.04.1828 fand eine erneute Verhandlung wegen der Erbverschreibungen statt. George Kuchenbecker nahm als Bauer teil und daneben gleichzeitig als Vormund der Kinder des verstorbenen Bauern Christian Kuchenbecker und dessen Witwe Maria Louisa geborene Dallü. Letztere lebte mit George Kuchenbecker in Gütergemeinschaft. Die Bauern verweigerten wiederum die Vollziehung der Erbverschreibungen und George Kuchenbecker …

    … will allererst das Ende abwarten, sonst seien seine Auslassungen richtig niedergeschrieben.

    Regierung Köslin/12805_1828+04+22

  • Erst am 19.02.1838 wurden die Verhandlungen wegen der Erbverschreibungen mit der Vollziehung der Entwürfe fortgesetzt und abgeschlossen. An 4. Position des Anschreibens zur Übersendung der ausgefertigten Verträge war George Kuchenbecker als Adressat genannt.

    Regierung Köslin/12805_1838+02+29

    Am 04.09.1838 unterzeichnete George Kuchenbecker seine Erbverschreibung mit drei Kreuzen.

    Regierung Köslin/12805_1838+09+04_GK

     
  • Das Amt Bublitz meldete der Königl. Hochlöbl. Regierung am 25.01.1840 den Vollzug der Erbverschreibung für George Kuchenbecker nebst Hypothekenschein pro fisco.

    Regierung Köslin/12805_1840+01+25

  • Beim Rezess über die Ablösung von Burg- und Baudiensten wurde der Bauer George Kuchenbecker als Besitzer des Bauerhofs Nr. 6 bezeichnet.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1844+11+19

    Unterschrift des George Kuchenbecker

    Zwischen diesem im Jahre 1844 durchgeführten und dem nächsten Termin mit der bäuerlichen Dorfgemeinschaft im Jahre 1852 muss der Eigentumswechsel zu Carl Friedrich Kuchenbecker, dem Sohn von George Kuchenbecker, stattgefunden haben.

     
  • Carl Friedrich Kuchenbecker

    Beim Auseinandersetzungs-Rezess wegen der Ablösung der bisherigen Abgaben am 21.05.1852 wurde Carl Friedrich Kuchenbecker, als Besitzer des Bauerhofs Nr. 6 genannt.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1852+05+21

    Carl Friedrich Kuchenbecker (um 1803 bis um 1881) war verheiratet mit Caroline geb. Wehner.

    Die Kinder waren: August Julius Kuchenbecker (Geburt: vor 1850), Emilie Kuchenbecker, Johanne Henriette Wilhelmine Kuchenbecker, Carl Friedrich Wilhelm Kuchenbecker, Caroline Wilhelmine Kuchenbecker, Christian Hermann Kuchenbecker (Geburt: 1862).

  • Im Kaufvertrag vom 18.08.1866 wird der bis dahin ohne Nummer im Hypothekenbuch geführte Freischulzenhof erstmalig mit der Nr. 6 bezeichnet.

    Wieso die Nr. 6 um 1866 auf den Schulzenhof übertragen wurde, konnte nicht geklärt werden, denn der Eigentümer des Hofes Nr. 6, Bauer Carl Friedrich Kuchenbecker, verstarb erst um 1881. Seine Erben verzichteten am 13. Dezember 1882 endgültig auf ihr Erbteil.

    Amtsgericht Bublitz I/75_1866+08+18

    Vermutet werden die Aufgabe des Hofes, der Verkauf (der landwirtschaftlichen Flächen) und die Verwendung der erworbenen Finanzmittel für die Ausgabe von Hypotheken, denn in den Jahren 1862 bis 1874 trat Carl Friedrich Kuchenbecker mehrfach als Darlehnsgeber auf.

  • In einer Verhandlung über Schulden am 06.05.1867 wurde Carl Friedrich Kuchenbecker als Gläubiger von Auguste Rojahn, der Witwe des Bauern Gottlieb Dally, Hof Nr. 16, genannt:

    … der Bauer Carl Friedrich Kuchenbecker sen. in Bischofthum hat mir, der verwittweten Bauer Dally schon im Jahre 1862 ein Darlehn gegeben, worüber ich ihm unterm 12ten Juli 1862 einen Schuldschein vor Gericht ausgestellt, aber noch keine Zinsen bezahlt habe. …

    Amtsgericht Bublitz I/77_1867+05+06

    Der Bauer Carl Friedrich Kuchenbecker sen. war Adressat in einem Post-Behändigungsschein vom 19.08.1867, eine Hypothekensache des Bauernhofes Nr. 16 betreffend. Die Sendung nahm seine Ehefrau entgegen.

    Amtsgericht Bublitz I/77_1867+08+19

    In einem Dokument vom 18.03.1867 wurde Carl Friedrich Kuchenbecker als Darlehensgeber für Ferdinand Naffin, den Besitzer des Grundstücks Nr. 23, genannt.

    Amtsgericht Bublitz I/82_1867+03+18

    Ein die Hypothekensache des Grundstücks Nr. 23 betreffenden Postbehändigungsschein vom 30.03.1867 mit dem Adressaten Karl Fr. Kuchenbecker unterschrieb dessen Tochter Johanne als Empfängerin.

    Amtsgericht Bublitz I/82_1867+03+30

    Johanne hieß mit vollem Namen Johanne Henriette Wilhelmine Kuchenbecker und heiratete August Horn. Die Eheleute Horn übernahmen am 14. Mai 1878 die Höfe Nr. 13 und 23.

  • Ein weiteres Mal wurde Bauer Carl Friedrich Kuchenbecker sen. in einem Schriftstück vom 01.07.1873 als Gläubiger bezeichnet.

    Amtsgericht Bublitz I/77_1873+07+01

    Und auch der Eintrag in Abteilung II des Grundbuchblattes unter Nr. 3 bestätigt den Bauern Carl Friedrich Kuchenbecker sen.:

    650 rt Darlehen, verzinslich vom 30. Juni 1873 ab mit fünf Pro Cent Jährlich; auf Grund der Schuldverschreibung von demselben Tage für den Bauern Carl Friedr. Kuchenbecker sen. in Bischofthum …

    Amtsgericht Bublitz I/77_1873+12+10

  • In dem Post-Behändigungsschein vom 30.01.1874 steht als Empfänger der Bauer Carl Friedrich Kuchenbecker sen.. Sein Sohn Julius alsgenosse nahm die Sendung an.

    Der in dem Post-Behändigungsschein genannte Bauernhof Nr. 16 in Bischofthum gehörte aufgrund des Kaufvertrages vom 19. April und 9. Juni 1873 dem davor Büdner genannten Friedrich Reske (Röske) und seiner Ehefrau Caroline Bertha Dally.

    Post-Behändigungsschein

    zu No. 15
    über die Zustellung des Hypothekenbriefes über 650 rt vom 12ten Januar 1874 in der Grundbuchsache des Bauerhofes Nro. 16 in Bischofthum.
    Den Hyp. Brief über die Abth III Nro. 3 eingetragenen 650 rt adressirt an den Bauern Carl Friedr. Kuchenbecker sen. zu Bischofthum habe ich empfangen.
    Bischofthum den 30ten Januar 1874
    Unterschrift

    Nachdem ich mich in die Wohnung des Adressaten begeben, habe ich den oben bezeichnete Hyp Brief daselbst, da ich den Adressaten nicht persönlich angetroffen, an seinen erwachsenen Sohn Julius des Adressaten (alsgenosse) welcher die weitere Beförderung versprochen hat.
    Am 30ten Januar 1874 4 Uhr nachmittags richtig insinuirt, welches ich bescheinige.
    Baldenburg den 30ten Januar 1874
    Stempel
    Unterschrift
    vereideter Landbriefträger

    Amtsgericht Bublitz I/77_1874+01+30

  • Neben der Witwe Caroline Kuchenbecker geb. Wehner und der Tochter Emilie Kuchenbecker, verehelichte Bauer Julius Schulz waren die Erben des vermutlich 1881 verstorbenen Bauern Carl Friedrich Kuchenbecker:

    1. Johanne Henriette Wilhelmine Kuchenbecker verehelichte August Horn
    2. Carl Friedrich Wilhelm Kuchenbecker
    3. August Julius Kuchenbecker
    4. Caroline Wilhelmine verehelichte Bauer Dumke
    5. Christian Hermann Kuchenbecker

    Die Erben a. bis e. hatten in den Verhandlungen vom 14. Dezember 1881 und 13. Dezember 1882 ihrer Erbschaft in den Nachlass des verstorbenen Carl Friedrich Kuchenbecker und in den dereinstigen Nachlass ihrer Mutter Caroline geb. Wehner rechtsgültig entsagt.

    Die Witwe Kuchenbecker verzichtete zugunsten ihrer Tochter Emilie auf ihren Anteil als Hypothekengläubigerin.

    Hierauf erklärt die verehelichte Emilie Schulz geb. Kuchenbecker mit Genehmigung ihres Ehemannes:
    Die oben gedachten mir zum alleinigen Eigenthum übertragenen dreitausendneunhundert Mark sind mir heute von dem Besitzer der Pfandgrundstücke Bauer Friedrich Röske baar und richtig nebst den […] Zinsen gezahlt worden. Ich bewillige daher die Löschung auf deren Bauerhof No. 16 und dem Grundstück No. 27 von Bischofthum.
    Die mit erschienenen Bauer Friedrich Röskeschen Eheleute beantragen die Löschung im Grundbuch und übernehmen die Kosten. Der Ehemann genehmigt die Erklärung seiner Ehefrau.

    Amtsgericht Bublitz I/77_1883+08+01

    Mit der Tilgung und Löschung der Hypothek verschwanden die letzten Spuren des Gehöfts Nr. 6 aus den Büchern. Die Nummer 6 war bereits auf den Schulzenhof übertragen.