Grundbuch-Blatt Nr. …
Ortsteil-Nummer …
Die Lage des Hofes ist unbekannt (2014).
Anmerkung
Eine korrekte Füllung der Leerstellen im Formular der Erbverschreibung annehmend, sind für den Hof Nr. 11 zwei Besitzer dokumentiert.
Ursprünglich auf Michael Kuchenbecker ausgestellt, wurde der zweite Vorname Friedrich nachträglich ergänzt. Dieser Michael Friedrich Kuchenbecker nahm an Verhandlungen über zwei Rezesse in den Jahren 1844 und 1852 teil, bei denen die Hofnummern belegt sind.
Die angenommene Besitzfolge gründet also auf der Einfügung des zweiten Vornamens in den ursprünglich für Michael Kuchenbecker ausgestellten Entwurf der Erbverschreibung.
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Michael Kuchenbecker
In der Liste der Praestanda war Michael Kuchenbecker als einziger Bauer mit diesem Namen geführt, weshalb seine Identität als nachgewiesen gelten kann.
Regierung Köslin/12805_1825+11+18
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In dem zur Verhandlung gestandenen Erbverschreibungs-Entwurf, der ursprünglich vom 06.03.1826 datierte, war Michael Kuchenbecker als Erbpächter genannt.
Regierung Köslin/12805_1826+03+06_MD
In diesen auf Michael Kuchenbecker ausgestellten Entwurf der Erbverschreibung wurde als zweiter Vorname Friedrich eingefügt. Das kann bedeuten, dass der ursprüngliche Hofbesitzer Michael Kuchenbecker inzwischen verstorben war und sein Sohn Michael Friedrich Kuchenbecker den Hof übernommen hatte. Allerdings muss der Hinweis in der Erbverschreibung auf
seine Vorfahren
als Laßbesitzer nicht die Aszendenten bezeichnen, sondern kann auch allgemein Vorbesitzer bedeuten. -
Michael Friedrich Kuchenbecker
Das Königliche Domänen Rentamt zu Bublitz erhielt mit Schreiben vom 29.02.1838 von der Regierung Köslin die
in duplo
ausgefertigten Erbverschreibungen für die Bauern in Bischofthum, u.a. für Michael Friedrich Kuchenbecker, mit dem Auftrag, sie gerichtlich vollziehen zu lassen, die Unikate den Bauern auszuhändigen und die Duplikate zusammen mit dem Grundbuchnachweis einzureichen.In einem Schreiben vom 16.07.1838 antwortete das Amt Bublitz an die Abteilung der Finanzen bei der Regierung Köslin:
Nach dem sub petito rem hier beigelegten Original Schreiben des Kreis-Land- und Stadtgerichts hieselbst vom 1ten Juli cr sind nachbenannte bäuerliche Wirthe zu Bischofthum …
der Bauer Michael Kuchenbecker …
nunmehr geneigt, die Erbverschreibung über ihre Höfe anzunehmen und zu vollziehen, weshalb Eine Königl. Hochlöbl. Regierung das Amt um deren hochgeneigte Ausfertigung und Zusendung ehrerbietigst bittet.
Mit anderen Worten: im Februar 1838 war Michael Friedrich Kuchenbecker als Hofbesitzer bekannt, im Juli desselben Jahres wurde noch einmal der Vorbesitzer Michael Kuchenbecker genannt.
Regierung Köslin/12805_1838+02+29
Regierung Köslin/12805_1838+07+16Am 04.09.1838 unterzeichnete Michael Friedrich Kuchenbecker seine Erbverschreibung mit drei Kreuzen.
Regierung Köslin/12805_1838+09+04_MFK
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Am 03.03.1840 wurde vom Domänen Rent Amt zu Neustettin der gerichtliche Vollzug der Erbverschreibung einschließlich Hypothekenschein pro fisco gemeldet.
Regierung Köslin/12805_1840+03+03
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Laut dem Rezess zur Ablösung von Burg- und Baudiensten am 19.11.1844 und dem Auseinandersetzungs-Rezess wegen der Ablösung der bisherigen Abgaben am 21.05.1852 war der Bauer Michael Friedrich Kuchenbecker der Besitzer des Hofes Nr. 11.
Amtsgericht Bublitz I/72_1844+11+19
Amtsgericht Bublitz I/72_1852+05+21Die Nachfolger von Michael Friedrich Kuchenbecker sind nicht bekannt (2014).