Die ersten Dorfschulzen in Bischofthum erhielten Ihr Lehen auch in Anerkennung und Verpflichtung ihrer Grenzsicherungstätigkeit:
Von Gottes Gnaden Wir Bogischlaf dieses Nahmens der vorgehendeHerzog zu Stettin, Pommern, den Caßuben und Wenden, Fürst zu Rügen, erwählter Bischof zu Cammin, Graf zu Gutzkow, und Herr der Lande Lauenburg und Bütow Uhrkunden und bekennen hiemit für uns und Unsere nachkommende Herrschaft am Stift Cammin, und sonsten männiglichen, das Uns Jacob Glashagen, Unser Frey-Schulz zum Bischofthumb angehefte Concession worin Ihn der Ehrwürdige und Veste Unser Stifts Vogdt, Decenus der Collegiat-Kirchen zu Colberg, Regiments-Rath und Lieber Getreuer Antonius Bonin zu Wojenthin und Cartzin geseßen, den Schulzenhof zum Bischofthumb mit allen darzu gehörigen Aeckern, Wiesen, Kämpen und anderen Gerechtigkeiten sich deßen seiner besten Gelegenheit nach gebrauchen, und zu genießen, aldieweil ihm vorige gehabte (Leerstelle) von Händen kommen, wegen seinen Vorfahren und ihm selbsten bei den streitigen Grenzen geleisteten getreuen Aufwartung und Diensten diesesenun verschrieben fürbracht und unterthäniglich gebeten, Wir dieselbe in Gnaden zu confirmiren geruhen wolten.
Wenn Uns dann ermeldtes Schulzen Vorfahren seit Anlegung des Dorfes Bischofthumb wie auch sein selbst nahezu leistende Dienste und Aufwartung gerühret, und davon Zeugniß gegeben wird. Als haben Wir seinem Suchen gnädiglich Raum und Stat finden laßen. / Demnach confirmieren und bestätigen an Wir angehefte Concession aus Fürstlicher Bischöflicher Macht, in allen ihren Puncten und Clauseln, wie solches am Beständigsten geschehen soll, kann, oder mag, Jedoch Uns, Unser Kirchen zu Cammin und männiglichen Rechten(?) ohne Schaden. Gebieten darauf hiesigen und künftigen Unseren Amts Leuten zu Bublitz daß sie gedachtem Jacob Glashagen und seinen Erben dabey schützen und handthaben. Uhrkundlich haben Wir dieses mit eigen Händen unterschrieben, und Unserem Insiegel bestätiget. Geben in Unser Bischöflichen Residenz, Amt Cößlin am 5ten Octbr. anno 1624.
Bogislaus
Amtsgericht Bublitz I/75_1624+10+05_Lehnbrief