Gehöft Paul Redlin

Grundbuch-Blatt Nr. 9
Ortsteil-Nummer …

Der Hof existiert nicht mehr.

 
Erwerb
Besitzer / Eigentümer
Bemerkung
vor 1782
Hans Schultz
Übergabe an Martin Kockenbecker
1782-1816
Martin Kuchenbecker
⚭ Anna Dorothea Knopp
Altwirt 1838
Witwe
1816-1837
Michael Kuchenbecker
Sohn von Martin K.
1837–??
Gottfried Wilhelm Redlin
⚭ Charlotte Friederike Kuchenbecker

Tochter von Martin K.
um 1874
Friedrich Redlin
 
um 1918
Paul Redlin
 
Anmerkung

Die Besitzerfolge des Hofes Nr. 9 ist in diesem Fall ausgehend vom letzten von Zeitzeugen benannten Eigentümer, Paul Redlin, rückschreitend ermittelt worden.

Eine Übernahme des Hofes von verwandten Vorfahren unterstellend, war der Vorbesitzer von Paul Redlin vermutlich Friedrich Redlin. Dessen Vorfahr, Gottfried Wilhelm Redlin, heiratete Charlotte Friederike Kuchenbecker, die den Hof von ihrem Bruder Michael Kuchenbecker übernahm. Der Vater und Erblasser von Michael Kuchenbecker war der 1816 verstorbene Martin Kuchenbecker.

1797 waren mehrere Bauern namens Martin Kockenbecker bekannt. 1782 ist eine Hofübergabe von Hans Schultz an Martin Kockenbecker dokumentiert.

Wie einige Höfe in Bischofthum ist auch dieser im Rahmen der Regulierung (Gemeinheitstheilung und Separation) um beträchtliche Flächen erweitert worden, sodass nach der erbrechtlichen Übertragung der Höfe deren Teilung möglich wurde. Der Flächengewinn erlaubte das Anlegen von Abbauhöfen, während die Ursprungshöfe im Dorf verblieben. Die Teile der Höfe wurden in der Regel innerhalb der Familie übertragen. So ist auch die Entwicklung beim Gehöft Nr. 9 des Martin Kuchenbecker zu verstehen. Die Kate beim Hof und ein Abbauhof wurden abgetrennt, sodass drei Gehöfte entstanden, die an Töchter und Söhne fielen und schließlich von Paul Redlin, Karl Klatt und Karl Schülke als jeweils letzte deutsche Besitzer eingenommen wurden.

Der Familienname Redlin wird in einigen Dokumenten Röglin oder Reglin geschrieben. So wurden Protokolle zu Vernehmungen über die Verfehlungen des Lehrers Hoffmann mit Redlin oder Röglin unterschrieben.

  • Hans Schultz

    In einer Streitsache wegen der Ansprüche von Mousquetier David Kockenbecker wurde Hans Schultz als Bauernhofbesitzer genannt und …

    … man hat darin dadurch reussiret, daß der Halbbauer Martin Kockenbecker den Bauer Hof des hans Schultz übernommen, …

    Amtsgericht Bublitz I/74_1782+07+02

    Die Identität von Martin Kockenbecker ist nicht zweifelsfrei nachweisbar. Deshalb ist Hans Schultz möglicherweise nicht einer der Besitzer des Hofes Nr. 9.

  • Martin Kuchenbecker war mit Anna Dorothea geb. Knopp verheiratet. Ihre Kinder waren Johann Gottlieb, Charlotte Friederike, Katharina Maria und Michael Kuchenbecker.

    Nach 1797 waren die niederdeutschen Schreibweisen der Familiennamen nicht mehr gebräuchlich, statt Kockenbecker wurde nun Kuchenbecker geschrieben.

    Regierung Köslin/12805_1838+07+16

  • Am 27. Juli 1816 wurde die Überlassung des Hofes an seinen Sohn Michael Kuchenbecker verhandelt, wie dessen Bruder Johann Gottlieb Kuchenbecker dokumentiert:

    Durch einen gerichtlichen Vertrag vom 27. Juli 1816 ist mir von meinem seitdem verstorbenen Vater, dem Altwirth Martin Kuchenbecker bei Ueberlassung des Hofes an meinen Bruder Michael Kuchenbecker, eine Baustelle auf der zum Hofe gehörigen Wurth ausgesetzt, …

    Regierung Köslin/12805_1837+07+14

    Der Ausdruck seitdem verstorben bedeutet in diesem Fall später, nach 1828, aber vor 1837 verstorben.

    Martin Kuchenbecker galt nun als Altwirt, doch noch am 22.04.1828 nahm Martin Kuchenbecker an einer Verhandlung wegen der Vollziehung der Erbverschreibungenentwürfe als Hofbesitzer teil. Die Bischofthumer Bauern verweigerten ihre Unterschrift.

    Regierung Köslin/12805_1828+04+22

  • Michael Kuchenbecker

    Obwohl Michael Kuchenbecker den Hof am 27. Juli 1816 übernommen hatte, wurde in der Erbverschreibung für Gottfried Wilhelm Redlin am 04.09.1838 als Vorfahr Martin Kuchenbecker genannt.

    Da Michael Kuchenbecker bei der Übernahme des Hofes volljährig gewesen sein muss, wird sein Geburtsdatum vor 1792 gelegen haben.

  • Am 14.07.1837 beschwerte sich der Kathenmann Johann Gottlieb Kuchenbecker über seinen Bruder Michael Kuchenbecker. Die Beschwerde betraf ein vom Vater Martin Kuchenbecker als Vermächtnis zugestandenes Weiderecht, das dem Johann Gottlieb Kuchenbecker von seinem Bruder Michael verweigert wurde, weil die entsprechende Weide an der Dorfstraße – also auf der Allmende – lag. Sie gehörte nicht zum Hof und Rechte an ihr konnten daher auch nicht vererbt werden.

    Regierung Köslin/12805_1837+07+14

  • Die Verhandlung am 16.07.1938 wegen Ausfertigung der Erbverschreibungen für 13 bäuerliche Wirthe zu Bischofthum nahm Michael Kuchenbecker nicht mehr wahr, sondern seine Mutter die verwittwete Bauer Martin Kuchenbecker, Anna Dorothea geborene Knopp.

    Regierung Köslin/12805_1838+07+16

    Auch die Erbverschreibung am 04.09.1838 konnte Michael Kuchenbecker nicht mehr annehmen, statt seiner erhielt sie der Ehemann seiner Schwester Charlotte Friederike, Gottfried Wilhelm Redlin.

    Regierung Köslin/12805_1838+09+04_GWR

  • Gottfried Wilhelm Redlin

    Nach Michael Kuchenbecker übernahmen seine Schwester Charlotte Friederike mit ihrem Ehemann Gottfried Wilhelm Redlin den Hof. In der Liste der Adressaten wegen der Zustellung ausgefertigter Erbverschreibungen vom 19.02.1838 war Bauer Gottfried Wilhelm Redlin erstmalig erwähnt.

    Regierung Köslin/12805_1838+02+19

    In der am 04.09.1838 vollzogenen Erbverschreibung für Gottfried Wilhelm Redlin wurde als Vorfahr (= Vorbesitzer) Martin Kuchenbecker genannt, auf den die Erbverschreibung ursprünglich am 06. März 1826 ausgestellt worden war.

    Regierung Köslin/12805_1838+09+04_GWR

     
  • Der Vollzug der Erbverschreibung wurde am 26.02.1840 gemeldet.

    Regierung Köslin/12805_1840+02+26

  • In dem Rezess zur Ablösung von Burg- und Baudiensten am 19.11.1844 wurden der Bauer und Gerichtsmann Gottfried Wilhelm Redlin und dessen Ehefrau Charlotte Friederike Kuchenbecker als Besitzer des Bauerhofes No. 9 des Hypothekenbuches bezeichnet. An der Verhandlung waren alle dienstpflichtigen Bauern Bischofthums beteiligt. Für die Vollziehung des Vertrages wählte man die Bauern und Gerichtsmänner Christian Ludwig Kuchenbecker und Wilhelm Redlin als Deputierte.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1844+11+19

  • Auch vom Auseinandersetzungs-Rezess am 21.05.1852 zur Ablösung der bisherigen Abgaben war Gottfried Wilhelm Redlin betroffen.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1852+05+21

  • Am 05.12.1875 nannte der Schul- und Kirchenvorsteher Wilhelm Roeske in der Klage gegen den Lehrer Hoffmann u.a. die verwitwete Bauersfrau Redlin als Zeugin.

    Regierung Köslin/5496_1875+12+05

    Daraus wird geschlossen, dass Gottfried Wilhelm Redlin verstorben war und sein Sohn Friedrich Redlin den Hof übernommen hatte.

    Eindeutige Belege für die Stammfolge liegen bisher (2014) nicht vor.

  • Friedrich Redlin

    Auf einer Handzeichnung vom 27.06.1907 zur Auflassung von Teilflächen der im Grundbuche Band II, Blatt Nr. 4 eingetragenen Liegenschaften des Bauernhofbesitzers Bernhard Gehrke ist der Besitzer des benachbarten Grundstücks benannt: Halbbauer Friedrich Redlin.

    Amtsgericht Bublitz I/76_1907+06+27

    Die Bezeichnung Halbbauer lässt den Schluss zu, dass ein Teil der ursprünglich etwa 65 ha großen landwirtschaftlichen Fläche des Hofes verkauft wurde, vielleicht als Ausgründung eines Abbau-Hofes. Akten über diesen Vorgang liegen nicht vor.

     
  • Paul Redlin

    Paul Redlin war nach Aussagen der Zeitzeugen der letzte deutsche Besitzer des Hofes, er wird den Hof um 1910 übernommen haben.

  • Eroberung und Besetzung des Dorfes durch sowjetische Truppen, Beschlagnahme der Gehöfte und Vertreibung der deutschen Bevölkerung durch die Polen.

    Über die Flucht und Vertreibung wird ausführlich im Buch Geschichte von Bischofthum berichtet.

    Der Hof Nr. 9 existiert nicht mehr.

  • Im polnischen Kataster ist das ehemalige Grundstück nicht eindeutig erkennbar, die Liegenschaften haben vermutlich gegenüber 1945 abweichende Grenzen. Das Grundstück ist nicht bebaut. Reste der ehemaligen Bebauung sind nicht erkennbar.

    Satellitenbild vom Grundstück
    Quelle des Bildes: Geoportal Polen