Prästationstabellen sind Listen, in denen die laufenden Abgaben (Prästationen, Prästanda) der besitzenden ländlichen Bevölkerung an das Kgl. Domainen-Amt oder Domainen-Rent-Amt
zusammengestellt sind. Da diese Abgaben nur von Grundbesitzern erhoben wurden, sind in diesen Tabellen grundsätzlich nur Bauern, Handwerker und Eigenkätner namentlich genannt, nicht jedoch z.B. Landarbeiter. Im Falle Bischofthums enthält die vorliegende Liste lediglich die Namen der 16 Bauern, der Freischulze ist nicht angegeben.
Eine Anweisung der Regierung Cöslin zur Aufstellung einer Prästationstabelle lautet:
Cöslin den 4ten Novbr. 25
An das Domainen Just. Amt
Bublitz
Das p. wird hiermit angewiesen, eine vollständige Nachweisung der Amts Gefälle der Einsassen zu Bischofthum binnen 8 Tagen behufs der anzufertigenden Erbverschreibungen einzusenden.
KPR II Abthl.
Regierung Köslin/12805_1825+11+04
Die Höhe der Abgaben richtete sich nach der Größe des Grundbesitzes sowie nach dem rechtlichen Status des Besitzers, z.B. unterschied man in Erbfreie und in Laßbesitzer. Die Prästationstabellen wurden erstmals um 1722/23 anlässlich der von König Friedrich Wilhelm I verordneten Errichtung der Domänenamtsverwaltung erstellt und anfangs meist alle sechs Jahre, ab 1786 in Abständen von etwa 12 Jahren aktualisiert und der jeweiligen Rechtslage angepasst.
Die Prästationstabellen entwickelten sich von anfangs einfachen Listen bis zu umfangreichen Tabellenwerken. In Bischofthum wurde 1825 eine — die oben erwähnte und bisher für diesen Ort einzig vorliegende — Prästationstabelle zur Vorbereitung der Erbverschreibungen erstellt, eine weitere wird in einem Schreiben des Amtes Bublitz vom 20. Juni 1838 erwähnt: Amts Prästations Tabelle de 1836
. Nachdem alle Höfe und Buden erbrechtlich auf die Besitzer übertragen waren, gab es keine Prästations-Tabellen mehr.
Die Tabellen enthalten neben den Namen der Abgabepflichtigen und der Größe des Besitzes in H(ufen), M(orgen) und R(=Quadratruten) vor allem die zahlreichen Einzelabgaben und Dienstleistungen, monetäre Abgaben wurden in Reichsthalern, Silbergroschen und Pfennigen angegeben.
Bei der familienkundlichen Deutung der Prästationstabellen sollte man grundsätzlich bedenken, dass sie zum Zwecke der Abgaben- und Gebührenerhebung erstellt wurden und nicht als Personenstandsregister. Letzteres hatten die Pfarrer zu führen.
Neben der Prästationstabelle von 1825 sind Namenslisten auf Einladungen oder Protokollen zu Verhandlungen über Erbverschreibungen bekannt. Selbst aus dem Vergleich dieser Listen der Bauernhofsbesitzer lassen sich keine Abstammungen begründen, allenfalls können daraus Vermutungen zu Verwandtschaftsverhältnissen abgeleitet und bestenfalls weiterführende Hinweise gewonnen werden.
Eine genauere Erfassung der Besitzungen erfolgte während der Regulierung. Aber auch hier fehlt der genealogische Bezug.