Die eigentlichen Eigentumsverhältnisse am Territorium waren komplex und können in diesem Rahmen nicht ausführlich untersucht werden. Zumal die Rechtsauffassung dem Papst oder Kaiser bzw. König ein kaum zu begründendes territoriales Eigentum zugesteht, aus dem sich deren Machtanspruch ableitete und sie zur Vergabe von Lehen berechtigte. Vereinfachend sollen in dieser Chronik die im Areal des Bistums Cammin Regierenden als Grundherren bezeichnet werden.
Grundherren von Bischofthum waren bis 1650 die Bischöfe von Cammin, Schutzherren waren die Herzöge von Pommern.
Als Grundherren folgten die Kurfürsten von Brandenburg und die preußischen Könige.1805 wurden die Bauern und Büdner von Bischofthum Eigentümer ihrer Grundstücke.
Als Staatsoberhäupter folgten nach den preußischen Königen in einer demokratischen Phase von 1919 bis 1933 die gewählten Reichspräsidenten, die von der Diktatur Hitlers abgelöst wurde.