Grundbuch-Blatt Nr. 8
Ortsteil-Nummer …
Die Hoflage im Dorf ist nicht bekannt (2014).
Der Beiname Bint wird wie folgt gedeutet:
Bint, Kurzform zu Gebinde, Übername zum Hersteller der Gebinde eineses. Als Gebinde wird ein Paar einander gegenüberliegender, miteinander verbundener Ständer/Stiele/Sparren bezeichnet. Abbinden ist das maßgerechte Anreißen, Bearbeiten, Zusammenpassen und Kennzeichnen von Schnitt- und Rundholz für Tragwerke, Bauteile und Einbauteile.
Heute würde man den Bint als Zimmermann bezeichnen.
Anmerkung
Der erste dokumentierte Besitzer des Hofes Nr. 8 war Jacob Kockenbecker, wie sich in rückschreitend ermittelter Bestimmung anhand des eindeutig genannten Besitzers in den Jahren 1844 und 1852 ergab.
Bei der Feststellung der Grundstücke des Schulzenhofes wurden mehrere Bauern mit Namen Jacob Kockenbecker aufgeführt. Die Bauern Ende Jacob Kockenbecker, Bint Jacob Kockenbecker und Jacob Lorentz Kockenbecker waren Anrainer des Michael Erdmann Kuchenbecker.
Ende Jacob Kockenbecker trat noch in späteren Listen mit seinem Beinamen auf, in der Erbverschreibung für Hof Nr. 13 jedoch als Jacob Friedrich Kuchenbecker. Jacob Lorentz Kockenbecker wurde als Besitzer des Hofes Nr. 17 erkannt, sodass Bint Jacob Kockenbecker vermutlich als Besitzer des Hofes Nr. 8 gemeint war. In den dem Jahr 1797 nachfolgenden Dokumenten erschien Jacob Kockenbecker ohne Beinamen und in hochdeutscher Schreibweise als Jacob Friedrich Kuchenbecker oder als Jacob Kuchenbecker senior.
Es ist nicht immer klar, welches von den Schreiben für den Besitzer des Grundstücks Nr. 8 ausgefertigt oder an ihn gerichtet war, denn die Behörden unterschieden nicht eindeutig zwischen Jacob Friedrich Kuchenbecker, Grundstück Nr. 8, und Jacob Friedrich Kuchenbecker, Hof. Nr. 5.
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Bint Jacob Kockenbecker
Jacob Friedrich Kuchenbecker heiratete Anna Maria Reske am 28. November 1797 in Baldenburg. Sie wurde am 14.01.1778 in Schönberg geboren.
Kirchenbuch Baldenburg, Rekonstruktion, Kennungen M331, K1428, R1111, R1117
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Jacob Kuchenbecker ist in dem Verzeichnis der gegenwärtigen (bäuerlichen) Wirte zu Bischofthum und ihrer Praestanda an 14. Position genannt.
In dieser Liste gibt es außerdem den End Jacob Kuchenbecker.
Regierung Köslin/12805_1825+11+18
Bei späteren Terminen wurde der Besitzer des Hofes Nr. 8 Jacob Kuchenbecker senior genannt …
Regierung Köslin/12805_1838+04+30
… oder Jacob Friedrich Kuchenbecker, z.B. als Vater des großjährigen Sohnes George Friedrich Kuchenbecker.
Regierung Köslin/12805_1838+04+25
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Am 12. November 1834 übertrug der Bauer Jacob Friedrich Kuchenbecker zu Bischofthum den Hof Nr. 8 auf seinen großjährigen Sohn George Friedrich Kuchenbecker.
Dazu heißt es in einem Bericht des Domänen Rentamts vom 25. April 1838 an die Abtheilung der Finanzen:
Nach der in Abschrift anbei erfolgenden Contracts Verhandlung des hiesigen Königl. Land und Stadt Gerichts vom 12ten Novbr. 1834 hat der Bauer Jacob Friedrich Kuchenbecker zu Bischofthum seinem großjährigen Sohn, George Friedrich Kuchenbecker, den ihm daselbst zugehörigen Erbpachtsbauerhof für die Kaufsumme von 250 rt gerichtlich überlassen, u. ist seitens der Gerichtsbehörde der erforderliche Besitzveränderungs-Consens nachgesucht worden. Der Hofüberlasser, p. Kuchenbecker, besitzt noch keine Erbverschreibung auf seinen Erbpachts-Bauerhof, indem er sowohl als alle übrigen Bauern zu Bischofthum, die Vollziehung der für sie ausgefertigten Erbverschreibungen aus unerheblichen Gründen verweigert haben.
Wenn indeß dieser Kuchenbeckersche Bauerhof als ein rechtmäßiges Besitzthum zu betrachten ist, u. alle Verpflichtungen gemäß der Verhandlungen wegen Uebertragung deß erblichen Nutzungsrechts, von dem Hofbesitzer bisher erfüllt worden sind, so kann unvorgreiflichen Dafürhaltenst bei der jetzt eingetretenen Besitzveränderung die Entscheidung des Consenses keinem Bedenken unterliegen, und das Amt bittet daher Eine Königl. Hochlöbliche Regierung ganz gehorsamst, solche hochgeneigtest sehr bald verfügen und dies desfallsige Document dem Amte zukommen zu lassen.
Ein Laudemium ist in vorliegenden Falle nicht zu erheben, gegen die Qualification des neuen Hofübernehmers läßt sich nichts erinnern und soll dem letzteren die erforderliche Vorhaltung rücksichtlich seiner Militairdienst Verpflichtung bei Aushändigung des Consenses gemacht werden.
Regierung Köslin/12805_1838+04+25
Die Behörden führten Jacob Friedrich Kuchenbecker noch bis 1840 als Hofbesitzer, obwohl dessen Sohn George Friedrich Kuchenbecker bereits 1834 den väterlichen Hof übernommen hatte und am 18.05.1838 die Genehmigung zur Übernahme und Besitztitelberichtigung erteilt und die Erbverschreibung am 13.07.1838 vollzogen war.
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Am 19.02.1838 sandte die Regierung in Köslin an das Domänen Rentamt zu Bublitz
… die nach den vollzogenen Entwürfen nunmehr in duplo ausgefertigten Erbverschreibungen für die bäuerlichen Wirthe zu Bischofthum und zwar …
11.) Jacob Friedrich Kuchenbecker
… mit dem Auftrage, sämmtliche Exemplare gerichtlich vollziehen zu lassen, sodann die Unicate den Interessenten […] zu behändigen, die Duplicate aber mit den Hypotheken-Recognitionen pro fisco binnen 3 Monaten hieher einzureichen.Regierung Köslin/12805_1838+02+19
Die königliche Regierung in Köslin genehmigte am 18.05.1838 den Verkauf des Erbpachtsbauernhofs des Jacob Friedrich Kuchenbecker an seinen Sohn Georg Friedrich Kuchenbecker und willigte in die Berichtigung des Besitztitels im Hypothekenbuch ein.
Das Königl. Domänen Rentamt zu Bublitz wurde angewiesen, den Konsens an die Interessenten auszuhändigen und die
hier erwachsenen Kosten von 1 rt 15 sgr einzuziehen
.Regierung Köslin/12805_1838+05+18
Die Erbverschreibung trägt das Datum 13.07.1838. In einem Schreiben des
Domänen Rent Amts
zu Bublitz vom 19.09.1838 wird der Regierung in Köslin bestätigt, dass Jacob Friedrich Kuchenbecker die Erbverschreibung bereits angenommen hatte:… Schließlich bemerkt das Amt gehorsamst, daß früher nicht zwei sondern schon 3 Bauern, nämlich
Michael Dahlke
Xstian Nöskeschen Erben, und
Jacob Friedr. Kuchenbeckerdie Erbverschreibungen angenommen haben, …
Regierung Köslin/12805_1838+09+19
Die Erbverschreibung war ausgestellt auf den Bauern Jacob Friedrich Kuchenbecker in Bischofthum, der früher den Hof als Laßbesitzer innengehabt hat und wurde verhandelt am 13.Juli 1838.
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Im Februar meldete das Domänen Rentamt zu Neustettin in zwei Schreiben den Vollzug der Erbverschreibung für Jacob Friedrich Kuchenbecker
nebst Hypotheken Rekognition pro fisco
.Regierung Köslin/12805_1840+02+08
Regierung Köslin/12805_1840+02+26Es ist unklar, welches von den zwei vorgenannten Schreiben dem Grundstück Nr. 8 galt, denn die Behörden unterschieden nicht eindeutig zwischen Jacob Friedrich Kuchenbecker, Grundstück Nr. 8, und Jacob Friedrich Kuchenbecker, Hof. Nr. 5.
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George Friedrich Kuchenbecker
Im Rezess über die Ablösung von Burg- und Baudiensten wurde der Bauer George Friedrich Kuchenbecker als Besitzer des Bauerhofes Nr. 8 des Hypothekenbuches bezeichnet.
Amtsgericht Bublitz I/72_1844+11+19
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Auch am Auseinandersetzungs-Rezess zur Ablösung der bisherigen Abgaben am 21.05.1852 beteiligte sich George Friedrich Kuchenbecker als Besitzer des Bauerhofes Nr. 8.
Amtsgericht Bublitz I/72_1852+05+21
Der Nachfolger des George Friedrich Kuchenbecker ist nicht bekannt (2014).