Ihre Bildung und Erziehung

Bildungsmöglichkeiten für Kinder des dritten Standes gab es bis ins Spätmittelalter, als die ersten öffentlichen Schulen gegründet wurden, so gut wie keine, sodass Analphabetentum unter den Bauern nicht Ausnahme, sondern Regelfall war.

Alltagsgeschichte des Mittelalters Das Schulwesen

Bildung und Erziehung galten den Bischofthumer Bauern offenbar nicht als vordringlichste Ziele. Noch 1838 fiel es etlichen Bauern schwer, ihren Namen zu schreiben, stattdessen unterzeichneten sie mit drei Kreuzen.

Jeder konnte bis ins 18. Jahrhundert hinein ohne besondere Ausbildung Dorfschullehrer werden.

Seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die Seminare und Präparandenanstalten in Preußen (Königliches Schullehrer-Seminar) ausgebaut (1811: 15 Seminare; 1871: 81 Seminare) und so zur Keimzelle der Verbesserung des niederen Schulwesens.

1826 wurden eine Seminarabschlussprüfung sowie eine zweite Lehrerprüfung nach drei Jahren Berufspraxis eingeführt.

Ab 1872 hob Preußen das Niveau der Seminarausbildung kontinuierlich an, sodass Ende der 1880er Jahre eine flächendeckende Versorgung mit nach dem Stand der Zeit gut ausgebildeten Lehrern gegeben war. Für den Beruf des Volksschullehrers wurde bis 1919 kein Abitur vorausgesetzt.

Wikipedia Lehrerseminar

  • Wie bereits Thomas Kantzow im 16. Jahrhundert die Abneigung der Pommern gegen Studiis und freie Künste beklagt, bemängelt Karl Ruß 1864 deren niedrige Bildungsstufe.

    Wanderungen an der Ostsee

  • Um der großen Unwissenheit der armen Jugend zu begegnen, erließ König Friedrich Wilhelm am 28. Sept. 1717 in Preußen eine Verordnung zur Einführung der Allgemeinen Schulpflicht, darin heißt es u.a.:

    Die Eltern sollen ihre Kinder gegen Zwey Dreyer Wochentliches Schuel Geld von einem jeden Kinde, im Winter täglich und im Sommer wann die Eltern die Kinder bey ihrer Wirthschaft benötiget seyn, zum wenigsten ein oder zweymahl die Woche, damit Sie das jenige, was im Winter erlernet worden, nicht gänzlich vergessen mögen, in die Schule zuschicken.

    Wir wissen nicht, wann Bischofthum eine Schule erhielt, aber wir können vermuten, dass die königlichen Beamten der Domänenverwaltung gehalten waren, die Verordnungen ihres Dienstherrn umzusetzen und die erste Schule in Bischofthum um 1717 entstand.

    Adalbert Goertz zeigt das niedrig gesetzte Ziel des vom Staat verordneten Unterrichts auf:

    Jungen wurden im lesen, schreiben und rechnen unterrichtet, oft auch in der polnischen Sprache, lernten oft ein Handwerk.

    Mädchen lernten lesen, beten und was sonst nötig war zur Gottseligkeit, aber nicht schreiben. Sie sollten die Bibel und das Gesangbuch oder den Katechismus aufschlagen können, um sich da zurechtzufinden.

    Adalbert Goertz

    Nach Aufkommen des Schulwesens wurde seitens des Grundherrn eine gering ausgestattete Schule eingerichtet. Auf Voll- und Halbhufner, Insten, Kossäten und Handwerker wurden die Naturalvergütung und der geringe Geldbetrag für den Lehrer umgelegt. Das Gesinde hatte nichts zu bezahlen.

    Wikipedia Leibeigenschaft

    Preußen-Chronik Schulverordnung
  • Jeder konnte bis ins 18. Jahrhundert hinein ohne besondere Ausbildung Lehrer werden.

    Wegen der geringen Besoldung und unvollkommenen Ausbildung waren die ersten Lehrer gezwungen – außer dem Lehrberuf eine Nebenbeschäftigung auszuüben – sie blieben deshalb Schneider und Schuhmacher oder Tischler, mehrfach waren invalide entlassene Soldaten zum Schulmeister ernannt worden.

    So konnte es nicht verwundern, wenn der Schulbesuch kaum zufriedenstellende Ergebnisse bewirkte, denn die Buchstabier- oder Syllabiermethode war ein mühseliges Geschäft.

    Der Lehrer wurde von der Gemeinde ernannt, mit der er einen Vertrag über seine Rechte und Pflichten sowie seine Einkünfte abschloss.

    Die Dorfgemeinde konnte wählen zwischen einem unlustigen, auf der Durchreise zum Pfarramt befindlichen arbeitslosen Theologen oder einem strebsamen, interessierten, aber weniger gebildeten Handwerksburschen oder – bei Friedrich II. – einem ehemaligen Sergeanten. Vorher ging eine Prüfung seines Charakters, Lebenswandels und der Fähigkeiten im Lesen, Schreiben, Singen, die aber nicht allzu streng sein durfte, weil die Hungerleiderexistenz des Lehrers nur von wenigen, besitzlosen, einkommensschwachen Handwerkern oder gestrandeten Subjekten übernommen wurde.

    Kartoffel-Geschichte Preußens Schule

    Ein Protokoll Über eine Schulmeisterwahl aus dem Jahre 1729 gibt ein anschauliches Beispiel zu der üblichen Vorgehensweise bei der Besetzung der frei gewordenen Stelle eines Lehrers.

  • Unzufrieden mit den Ergebnissen des Schulunterrichts erließ Friedrich Wilhelm I. eine …

    Erneuerte und erweiterte Verordnung über das Kirchen- und Schul-Wesen in Preussen, welche auf Sr. Majestät in Preussen Allergnädigsten Special-Befehl De Dato Berlin den 6. Julii 1735 in Dero gantzen Herzogthum Pommern eingeführet, und ohne die gerinste Ausnahme unverzüglich zur Observantz gebracht werden soll.

    … mitunterzeichnet von Samuel von Cocceji, erschienen 1735 in Alten-Stettin.

    Alle Kinder sollten erst dann zur Confirmation oder zum Abendmahl zugelassen werden, wenn sie lesen konnten und über die Grundzüge des christlichen Glaubens unterrichtet waren. Die Prediger wurden für dieses Ziel in die Pflicht genommen. Sie waren für die Auswahl geeigneter Schulmeister und deren Fortbildung verantwortlich, die Pfarrer sollten den regelmäßigen Schulbesuch sowie Inhalt und Durchführung des Unterrichts überwachen.

    Nur die Kinder, die für fähig erachtet wurden, später einmal Dorfschulze zu werden, sollten Schreiben und Rechnen können:

    Mit fähigen Kindern, da an vielen Dörfern bisher kaum ein Schultz gefunden worden, der seinen Nahmen schreiben könnte, muß auch das Schreiben und Rechnen, so viel als nöthig und thunlich ist, geübet werden.
  • Das preußische Generallandschulreglement vom 12. August 1763 wurde unter Friedrich dem Großen verabschiedet und bildete die Grundlage für die Entwicklung des preußischen Volksschulwesens. Das Generallandschulreglement schrieb den Schulunterricht in allen Einzelheiten vor, denn …

    … es sei nämlich infolge des 7-jährigen Krieges die Jugend auf dem Lande in äußersten Verfall wegen Unwissenheit und Dummheit geraten, und zwar auch verursacht durch die Unerfahrenheit der mehresten Küster und Schulmeister. Um diesem Mißstand abzuhelfen, wird in 26 Paragraphen verfügt, daß alle Kinder im Alter von fünf bis zum 13./14. Lebensjahr, bis sie fertig lesen und schreiben können, zur Schule geschickt werden sollen. Das gilt auch für die Kinder, die wegen des Dienstzwanges und des in Preussen sogenannten Schaarwercks […] auf gewisse Jahre vorzüglich dienen müssen […]. Im Sommer soll ein Hirte zur Hütung angestellt werden, damit die Kinder zur Schule gehen können. Im Winter, d. h. von Michaelis bis Ostern, soll an allen Wochentagen von 8 bis 11, sowie, außer am Mittwoch und Sonnabend, auch nachmittags von 1 bis 4 Uhr Schule gehalten werden; im Sommer täglich 3 Stunden mit freier Festsetzung des Beginns durch den Prediger. Sonntags sollen die Prediger mit den noch unverheyrateten Personen […] theils im Lesen, theils im Schreiben, üben. Der Lernfortschritt der Schüler soll in einer tabellarischen Aufstellung festgehalten werden. Das vom Wissensstand des Kindes abhängige Schulgeld (6 Pf /Woche/Kind; falls das Kind lesen kann: 9 Pf.; wenn es schreiben und rechnen kann: 1 Gr.=12 Pf./Woche. Sommers ⅔ des Schulgeldes) ist auch fällig, wenn die Kinder nicht zur Schule geschickt werden, zusätzlich werden dann noch 16 Gr. Strafe erhoben. Für Arme muß die Dorfkasse für das Schulgeld aufkommen. Zur Qualifikation des Lehrers wird gefordert, daß sie ein exemplarisches Beispiel abgeben sollen. Sie sollen insbesondere die Kinder nicht für sich arbeiten lassen und sich jeweils auf die Stunden vorbereiten. Lehrer ohne Examen, wie auch ungeschickte und untüchtige, noch auch ruchlose und einen bösen Wandel führende Küster und Schulmeister sollen nicht angesetzt oder geduldet werden. Indizien hierfür sind Trunk, Diebstahl, Zänkerei in der Gemeinde anrichten, Widerspenstigkeit, Ungehorsam, Unzucht, Hurerei. Sie dürfen keine Wirtschaft halten, kein Bier und Branntwein verkaufen, keine Schenken und Krüge besuchen, dort keine Musik spielen. Andererseits wird der Lehrerberuf nicht als Vollzeitstelle angesehen: in einem Reglement wegen Erhaltung des, auf dem platten Lande in Preußen, eingerichteten Schulen-Wesens, in beständiger Ordnung. De dato Berlin, den 2. Jan. 1743 wird verfügt, daß sich aber die Schulmeister auch selbst befleißigen (müssen), durch ihre und ihrer Ehegattinnen, auch erwachsener Kinder Hand Arbeit, als Weben und dergleichen, ihren Unterhalt mit zu verdienen, zumahl ohnedem zu Schulmeistern auf dem platten Lande mehrentheils Leute genommen werden pflegen, welche Handwercke verstehen, die auf dem platten Lande zu treiben erlaubet sind. Auch der Unterricht selbst ist bis ins Einzelne geregelt: 1. Stunde singen, beten, evtl. Vorlesung eines Knaben, Katechismus; 2. Stunde: Lesen, Buchstabieren, ABC; 3. Stunde Schreiben und Buchstabieren; nachmittags auswendig lernen und in der letzten Stunde teils schreiben, teils rechnen. Zugelassen sind ausschließlich die vom Konsistorium ausgewählten Lehrbücher; jedes Kind soll ein eigenes Buch haben. Gleichwohl soll Eigensinn oder Eigenwille mit Fleiß gebrochen werden, wobey die Schulmeister sich aller ungeziemenden Heftigkeit, sündlichen Eifers und Scheltens enthalten sollen. Erziehungsziel ist, daß die Kinder wegen schädlicher Lindigkeit nicht verzärtelt, noch durch übermäßige Strenge scheu gemachet werden. Der Pfarrer muß zweimal wöchentlich dem Unterricht beiwohnen und eine monatliche Schulkonferenz in seiner Wohnung abhalten. Jährlich einmal soll eine Bereisung aller Schulen durch Superintendenten, Inspectoribus und ErtzPriester stattfinden. Hierzu ergeht eine detaillierte Instruction wegen der jährlichen Land-Kirchen- und Schulen-Visitation. Danach soll diese zwischen Ostern und der Erntezeit stattfinden, Schul- und Kirchenvisitation zweckmäßiger Weise gleichzeitig, um die Unterthanen wegen der Fuhren nicht zu sehr zu beschweren. Die Inspektion erfolgt angemeldet zur Aufmunterung der Jugend und um den Schul-Mängeln gemeinschaftlich abzuhelfen. Über den Besuchsverlauf wird ein Bericht gefordert. Die Schulmeister dürfen die Kinder während der Schuljahre unter keinerley Vorwand von den Schulen abhalten, vielmehr selbige in solcher Zeit ansehen müßten, als wenn sie mehr dem Staate denn ihnen zugehörten […]

    Dietrich Flade

    Weiter heißt es in dem Generallandschulreglement u.a.:

    Zuvörderst wollen Wir, dass alle Unsere Untertanen, es mögen sein Eltern, Vormünder oder Herrschaften, denen die Erziehung der Jugend obliegt, ihre eigenen sowohl als ihrer Pflege anvertrauten Kinder, Knaben oder Mädchen, wo nicht eher, doch höchstens vom fünften Jahre ihres Alters in die Schule schicken, auch damit ordentlich bis ins dreizehnte und vierzehnte Jahr kontinuieren und sie so lange zur Schule halten sollen, bis sie nicht nur das Nötigste vom Christentum gefasst haben und fertig lesen und schreiben, sondern auch von demjenigen Rede und Antwort geben können, was ihnen nach den von Unsern Konsistorien verordneten und approbierten Lehrbüchern beigebracht werden soll.

    Pommerscher Greif e.V. Unsere Heimat

    1763 begleitete Friedrich II. die Reformierung des Schulwesens eher argwöhnisch, denn er befürchtete, dass die Bauernkinder, wenn sie mehr als das Nötigste lernten, in die Städte laufen und Sekretairs werden wollen. Später, in seinem politischen Testament von 1768 befand Friedrich II.: Alles hängt von der Erziehung der Menschen ab.

    Die Geschichte vom Dorfschullehrer in alter Zeit, Verfasser F. E. Schulz, erschien in der Beilage Unsere Heimat, Ausgabe Nr. 15, der Kösliner Zeitung vom Sonnabend, dem 24. Oktober 1925:

    Die wirtschaftliche Lage des Dorfschullehrers war noch im ersten Viertel des neunzehnten Jahrhunderts in unserer hinterpommerschen Heimat nicht gerade beneidenswert. Allerdings ließ auch seine Vorbildung für den Beruf vieles, oder richtiger alles zu wünschen übrig. Vielfach wurde der Schulunterricht auf den Dörfern von biederen Handwerkern erteilt. Schneider- und Schustergesellen, die keine Meisterstelle in der Stadt hatten finden können und das Herumwandern als Geselle satt hatten, amtierten im Alter als Schulmeister auf dem Dorf und übten, während sie die Dorfjugend unterrichteten, auf dem Katheder gleichzeitig ihren Handwerksberuf aus. Bisweilen lag der Unterricht auch in der Hand alter Unteroffiziere, die zwar auch keine großen Leuchten der Wissenschaft waren und oft mit den einfachsten Grundlehren auf dem Kriegsfuße standen, dafür aber wenigstens den Bakel kräftig zu schwingen und Zucht und Ordnung dem jugendlichen Übermut einzubläuen verstanden. Ja, es soll sogar vorgekommen sein, daß Maurergesellen, die im Winter nichts anderes zu tun hatten, der Dorfjugend das ABC und Einmaleins beizubringen sich bemühten. Dieser Stand war übrigens besonders geeignet für den Lehrerberuf, da er Sommers seiner anderen Beschäftigung nachgehen konnte, wo die Schulbude wegen der landwirtschaftlichen Arbeiten meist geschlossen wurde. Aus diesem Grunde findet man hin und wieder auch den Dorf- und Gutshirten, der im Winter sonst auch wenig zu tun hatte, im Lehrerberuf tätig. Es ist klar, daß unter diesen Herren Lehrern manch ein merkwürdiger Kauz sich befunden haben mag, der dem geistlichen Herrn, in dessen Händen ja damals die Schulaufsicht auf dem Lande allgemein lag, bei der Visitation nicht gerade eitel Freude bereitete. …
  • Friedrich II. erkannte die weitgehend vergeblichen Bildungsbemühungen in seinem politischen Testament von 1768:

    Der Bauernstand ist für den Staat sehr wichtig. Er bildet seine Grundlage und trägt seine Last. Er hat die Arbeit und andere den Ruhm. Er verdient Fürsorge und Hebung seiner Lage und bessere Pflege seiner geistigen Bildung. Die Landschulen waren heruntergekommen. Viele Schulmeister konnten kaum selbst lesen und schreiben, und so blieben die Kinder stumpf und unwissend. Eine Reform dieser Schulen war nötig. Ich habe den Anfang gemacht. Die mit der Schulaufsicht betrauten Geistlichen besichtigen zweimal jährlich ihre Gemeinden und lassen die unfähigen Schulmeister absetzen. Aber auch das Gehalt der Lehrer muß in einigen Gegenden erhöht werden; denn es ist zu niedrig. Alles hängt von der Erziehung der Menschen ab. Ist erst ihr Geist etwas geweckt, so werden sie fleißig und tätig. Unwissenheit macht sie stumpf und träge.
  • Wie oben bereits ausgeführt, ließ sich nicht feststellen, wann in Bischofthum eine Schule errichtet wurde, der erste festgestellte Lehrer war um 1764 Michel Kuchenbecker und in der Beschreibung von Bischofthum nennt Brüggemann 1784 einen Schulmeister.

    Dessen Name und Ausbildung ist nicht bekannt, für ihn galt wohl das übliche, oben beschriebene Auswahlverfahren.

    Viel gefruchtet haben die Bemühungen der ersten Lehrer nicht, denn noch 1838 unterzeichneten viele Bauern ihre Erbverschreibungen noch mit drei Kreuzen.

    Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein kam der Landmann ohne Lesen und Schreiben aus. Die in den bäuerlichen Betrieben notwendige Arbeitskraft der Kinder wurde erheblich wichtiger als deren Schulbildung angesehen. Deshalb wurde der staatlich angeordnete Schulbesuch nicht einhellig begrüßt. Er bedeutete in der Familie Auseinandersetzung mit fremden Einflüssen und Verzicht auf Arbeitskraft.

    Allerdings waren die Möglichkeiten der leistungsbereiten Bauernkinder sehr beschränkt und deren Ehrgeiz nicht gerade förderlich, weil eine höhere Karriere in Militär, Justiz und Verwaltung weitgehend dem Adel vorbehalten blieb.

  • Johann Rudolf Gottlieb Beyer befürchtete 1796 das Entstehen von Unzufriedenheit und Mißvergnügtheit durch das Bücherlesen und den kritischen Blick auf Unternehmungen der gesetzgebenden und exekutiven Gewalt.

    Noch 1800 genügte dem preußischen Beamten Julius von Massow, dass pommersche Landmann sich auf die Lektüre von Bibel und Gesangbuch beschränke solle, denn solches sei für den Beruf nicht nachteilig.

  • Noch 1940 zur Schulzeit von Detlef Gollnick sahen die Schulbänke in Kasimirshof und wohl auch die in Bischofthum wie auf diesem Bild einer Dorfschule von 1848 aus.

    Die Buben sind an mehrplätzigen Schultischen zusammengepfercht, was sich auf die Aufrechterhaltung der Disziplin sichtlich störend auswirkt, während die Mädchen ohne Schreibtisch auskommen müssen. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts waren Schultische mit geneigter Schreibplatte und lehnenlosen, mehrplätzigen Bänken in Gebrauch. Man unterschied zwischen Lese- und Schreibschülern; Sitzbänke für Leseschüler standen in der Regel seitlich des Schulzimmers.

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  • In der Nachweisung vom 17.August 1852 des Einkommens der Schulstelle in Bischofthum, Parochie Casimirshoff, Synode Bublitz heißt es:

    Die Stelle ist Königlichen Patronats. Zur Schulsocietät gehört das Königliche Amtsdorf Bischofthum mit zwei abgebauten Halbbauerhöfen.

    In Bischofthum sind vorhanden:

    1 Freischulze
    13 Vollbauern
    4 Halbbauern
    10 Büdner
    1 Tagelöhner, welcher der Dorfgemeinde angehört.

    Nicht aufgeführt sind der Schmied und der Lehrer.

  • Noch 1886 bestanden die vordringlichen Unterrichtsziele darin, den Kindern Tugenden wie Gehorsam, Fleiß, Ordnung und Sauberkeit beizubringen. Mit harten Strafen und Schlägen versuchten die Lehrer, ihre Vorstellungen von Disziplin durchzusetzen. Ein Schulgesetz, welches das Schlagen der Kinder erlaubte, wurde 1835 eingeführt und erst 1960 abgeschafft.

    Kartoffel-Geschichte Preußens Schule

    Außerdem sollten die Lehrer auf das richtige Sitzen der Schüler achten, denn das als eine Grundvoraussetzung für die äußere und innere Disziplin angesehen. So heißt es in den Schulvisitationsprotokollen im November 1886:

    Die Gewöhnung der Schüler an die richtige Körperhaltung ist aber nicht bloß ein Gebot der Schulgesundheitspflege, sondern zugleich ein wichtiges Disciplinarmittel; denn es ist gewiss, dass ein Kind, welches angehalten wird, auf seine äußere Haltung zu achten, sich auch innerlich zusammennehmen und Akta der Selbstbeherrschung üben muss. …

    Auch eine Regierungsentschließung aus demselben Jahr beschäftigt sich mit dem Thema der gesundheitsmäßigen Schreibstellung der Kinder, bei der auf folgendes zu achten sei:

    • Die Füße der Schüler müssen mit ihrer ganzen Sohle auf dem Boden oder Fußbrette ruhen.
    • Die Oberschenkel müssen mit dem größten Teil ihrer Länge auf der Bankfläche aufliegen: die Schüler dürfen also nicht auf der Kante der Bank sitzen.
    • Der Oberkörper darf nur sehr wenig nach vorn geneigt und keinesfalls an die Tischkante der Bank angelehnt sein.
    • Der Kopf muss möglichst gerade gehalten werden, so dass das Kinn die Brust nicht berührt.
    • Die Schultern müssen sich in gleichlaufender Richtung mit der Tischkante befinden.
    • Die rechte Schulter darf weder höher noch niederer stehen als die linke.
    • Der linke Vorderarm soll ganz, der rechte wenigstens mit seiner vorderen Hälfte auf der Tischplatte liegen.

    Technikatlas Schule im 19. Jahrhundert

    Gute Erziehung bedeutete im 19. Jahrhundert hauptsächlich strenge Erziehung. Die Schüler hatten auf jeden Wink zu gehorchen, mussten die Befehle rasch, sicher und geräuschlos ausführen. Sie wurden dazu erzogen, sich nach Takt zu bewegen und zu arbeiten. Die Direktiven zu den Schulvisitationen 1885/86 verlangten, den Kindern neben der Erziehung zum gläubigen Christen und gehorsamen Untertanen die nötigsten Grundkenntnisse etwa im Lesen, Rechnen und Schreiben zu vermitteln.

    Es wurde großer Wert auf den Praxisbezug der Unterrichtsgegenstände gelegt. Vor allem in der Feiertagsschule, in der die in der Werktagsschule erworbenen Kenntnisse erhalten und nach Möglichkeit erweitert werden sollten, berücksichtigte man bei der Bestimmung des Lehrplanes die Bedürfnisse des praktischen Lebens.

    Eva-Maria Hetterich Schule im 19. Jahrhundert

     
  • Das Foto zeigt einen Schulsaal, wie er etwa um 1900 in einer kleinen Dorfschule ausgesehen hat: Hinter dem Katheder, dem erhöht stehenden Pult, nahm der Lehrer Platz, um die Fortschritte seiner Schüler zu überwachen. […] Die Schüler saßen in hölzernen Schulbänken, in die Vertiefungen für die Tintenfässer eingelassen waren. Aus einer großen Flasche verteilte der Lehrer die Tinte, die er ursprünglich sogar aus rostigen Nägeln und Gallen von Eichbäumen selbst herstellen musste.

    Die Schüler schrieben mit Kreidegriffeln auf Schiefertafeln. Manchmal wurden sie an die große Wandtafel zitiert, um etwas anzuschreiben. Da meist kein fließendes Wasser im Schulhaus war, stand neben der Tafel ein Waschgeschirr mit Wasserkrug und Schüsseln für den Tafelschwamm. Die Schulutensilien wurden von den Schülern in hölzernen Schulbutten oder ledernen Schulranzen transportiert. Die Butten wurden meist von den Vätern selbst angefertigt. Die bunten Schulwandbilder waren ebenso wie der Globus Lehrmittel, anhand derer den Kindern die Welt erklärt wurde.

    Eva-Maria Hetterich Schule im 19. Jahrhundert

  • In einer Verordnung vom 4.6.1903 wurde zwischen Werktagsschule und Sonntagsschule unterschieden und die Pflicht zu deren Besuch ausdrücklich bestimmt:

    § 1. Die Schulpflicht beginnt für Knaben und Mädchen mit der Vollendung des sechsten Lebensjahres und dauert regelmäßig zehn Schuljahre.

    Hiervon treffen regelmäßig sieben Jahre auf die Werktagsschulpflicht und drei Jahre auf die Sonntagsschulpflicht.

    § 8. An die Entlassung aus der Werktagsschule schließt sich vorbehaltlich der in dieser Verordnung zugelassenen Ausnahmen unmittelbar die Verpflichtung zum Besuche der Sonntagsschule. Sonntagschulpflichtige sind auch zum Besuche des öffentlichen oder für sie besonders eingerichteten Religionsunterrichts (Christenlehre ec.) verbunden.

    Der Sonntagsschulunterricht hat mit Ausnahme der Ferien und der schulfreien Tage an allen Sonn- und Feiertagen stattzufinden.

  • 1919 wurde die Schulpflicht in Artikel 145 der Weimarer Verfassung einheitlich für ganz Deutschland festgeschrieben:

    Es besteht allgemeine Schulpflicht. Ihrer Erfüllung dienen grundsätzlich die Volksschule mit mindestens acht Schuljahren und die anschließende Fortbildungsschule bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre. Der Unterricht und die Lernmittel in den Volksschulen und Fortbildungsschulen sind unentgeltlich.
  • Das Bild zeigt die Dorfschule in Bischofthum um das Jahr 1933.

  • Das Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich vom 6. Juli 1938 regelte die Schulpflicht im Deutschen Reich. Es wurde durch Gesetz vom 16. Mai 1941 geändert. Mit der Einführung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 ging es in die Landesgesetzgebung über.

    Das Einschulungsalter wurde zunächst so festgelegt: Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem Anfang des Schuljahres die Pflicht zum Besuch der Volksschule. Ab 1941 lautete es mit Übergangsregelungen bis 1942: Für alle Kinder, die im Laufe des Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem Anfang des Schuljahres die Pflicht zum Besuch der Volksschule.

    Reichsschulpflichtgesetz

  • Die Schule von Bischofthum verwaiste 1941, denn der Lehrer Kurt Karl Ferdinand Ernst Giese konnte den Unterricht nicht mehr fortführen. Er war am 6. August 1941 im Alter von 45 Jahre in der Charité in Berlin verstorben.

    Die Schüler wurden auf die benachbarten Schulen verteilt.

  • Heute ist die Schule zu einem Wohnhaus umgewandelt und durch Um- und Anbauten erweitert worden.