Für einige wenige Termine oder Zeitabschnitte existieren offizielle Listen der Hof- oder Hausbesitzer von Bischofthum. Diese Listen wurden zu bestimmten Anlässen angelegt, meist um Besteuerungsgrundlagen zu schaffen oder die Abgabenhöhe festzuhalten.
Einige wenige erhaltene Grundakten geben Auskunft über die Besitzer der Höfe. Die Links führen zu den Personen in der Datenbank Kuchenbecker-Ahnen.
1719 - Hufenklassifikation
Die in der Hufenklassifikation von 1719 aufgeführten Kuchenbecker / Kockenbecker / Kokenbecker sind auf der Website von Dr. Bodo Koglin verkartet.
Für Bischofthum sind in dieser Hufenklassifikation folgende Namen aufgeführt:
Bei der Hufenklassifikation lag grundsätzlich der bei K. Lips aufgeführte Fragenkatalog zugrunde. Der Wortlaut und die Anzahl der Fragen sind entsprechend der örtlichen Verhältnisse verändert worden, daher ist ein direkter Vergleich nicht immer möglich.
K. Lips Die Hufenklassifikation in Hinterpommern und der Neumark von 1717 bis 1719, Allgemeine Vermessungs-Nachrichten. Nr. 41, 1933, S. 648f
Die Mikrofilmaufnahmen des handschriftlichen Protokolls der Hufenklassifikation wurden vom Landesarchiv Greifswald zur Verfügung gestellt.
1797 - Grundakte vom Frey=Schulzenhof
Im Verzeichnis der Grundstücke des Frey=Schulzenhofes sind die nachstehenden Namen aufgeführt. Das Verzeichnis wurde am 22. Juni 1797 aufgestellt und die Erbverschreibung am 12.03.1798 von Michael Erdmann Kockenbecker unterschrieben.
1825 - Domainen Prästationen
Prästation ist ein veralteter Begriff für Abgabe, Leistung. In Prästationstabellen sind die Grundeigentümer mit der Größe des Grundstückes und den zu leistenden Abgaben aufgelistet. Einerseits gewinnt man daraus weitere Informationen über die betreffenden Personen, andererseits hat man eventuell die Möglichkeit, Ahnenlisten weiter in die Vergangenheit zu verfolgen, auch wenn keine Kirchenbücher mehr existieren. Dass das Grundeigentum jeweils vom Vater auf den Sohn überging, kann dann allerdings nur angenommen werden.
Nachstehend sind die Namen der Wirthe (Landwirte) aus der Prästationstabelle von Bischofthum vom 18.11.1825 aufgeführt. In der Liste fehlt der Lehnschulze Johann Christian Lemke, der mit Vertrag vom 06.12.1815 den Schulzenhof von Michael Erdmann Kuchenbecker erwarb. Letzerer hat als Frey-Schulz den Schulzenhof am 12.03.1798 durch Erbverschreibung übertragen bekommen.
1827 - Currende
Currende aus dem Lat. currere = laufen; der Umlauf von Schreiben z.B. des Grundherrn an mehrere Adressaten, welches von einem Boten von einem Empfänger zum anderen getragen wird.
Nachstehend sind die nach einer Currende vom 23.11.1827 in Bischofthum ansässigen Büdner aufgeführt. Allerdings scheint das absendende Königlich Preußische Justiz Amt
bezüglich der Adressaten nicht auf dem Laufenden gewesen zu sein, denn der Büdner David Kuchenbecker war bereits 1817 verstorben, seine Erben teilten 1830 die Bude Nr. 1, der Sohn David Wilhelm übernahm die Bude Nr. 1a, dessen Bruder Johann Friedrich die Bude Nr. 1b.
Nachfolgend sind die Nennungen weiterer Büdner aufgelistet, wobei der Vorbesitzer der Bude 4 bereits oben enthalten sein kann:
1838 - Verhandlung zur Erbverschreibung
Zu einer abschließenden Verhandlung am 19.09.1838 über die Erbverschreibungs-Entwürfe vor dem Domainen Rentamt zu Bublitz waren folgende Bauern geladen. Diese Entwürfe waren bereits 1828 ausgefertigt worden. Anschließend zogen sich die Verhandlungen u.a. wegen der unbestimmten Grenzen zu Wittfelde bis in das Jahr 1838 hin.
Der amtierende Schulz Carl Dorow, der den Schulzenhof (Hof-Nr. 6) um 1830 erworben hatte, war nicht vorgeladen, denn dieser Hof war bereits am 12.03.1798 in den Besitz des damaligen Schulzen Michael Erdmann Kuchenbecker übertragen worden.
Die Hof-Nummern sind zum Teil nicht belegt. In den verschiedenen Teilnehmer- oder Empfänger-Listen wurden abweichende Nummerierungen verwendet, die auch nicht immer mit den nummerierten Erbverschreibungen überein stimmen.
Vorher hatten drei Bauern die Erbverschreibung angenommen:
1852 - Rezeß zur Ablösung bestimmter Geldabgaben
Rezeß aus dem Lat; Protokoll oder Vertrag, besonders Vergleich.
Am 22.09.1852 wurde über einen Rezess zur Ablösung bestimmter Geldabgaben wie Domainen-Abgaben, Burg- und Baudienst-Rente, Laudemial-Rente und Schmiedezins durch eine an die Staats-Kasse zu entrichtende Rente verhandelt, in der Tabelle sind die Verpflichteten aufgeführt.
(1853: Nr. 19)
(1853: Nr. 20)