Das westliche Hinterpommern bis zur Grabowo wurde erst unter der Regierung Barnim I. (der Gute, von 1232 bis 1278) überwiegend von deutschen Siedlern bewohnt.
Die pomerellischen Herzöge, welche von der Grabow bis an die Weichsel und Netze herrschten, blieben bei den Sitten und der Sprache der Wenden und Polen, zumal sie dem deutschen Reiche nicht unterwürfig waren, sondern an Polen hingen.
Die Wenden zogen sich zuletzt nach Pomerellen, und ihre Nachkommen befinden sich noch, unter dem Namen der Cassuben, in den Gegenden von Stolpe, Lauenburg und Bütow. Daher kommt es, dass man jetzt in diesen Gegenden viele cassubische Familien findet, deren Namen sich größtenteils ky auf endigen.
Christian Friedrich Wutstrack, Seite 15
Dem Bischof Hermann von Gleichen gelang es in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts die Grundlagen des Bistums entscheidend zu festigen. Es gelang ihm, die territorialen Besitzungen seiner weltlichen Herrschaft in der Funktion als Fürstbischof zu einem geschlossenen Gebiet abzurunden. Seine selbständige Politik stand oft im Gegensatz zu den Interessen der pommerschen Landesfürsten.
Ost-Hinterpommern wurde im 14. Jahrhundert kolonisiert.
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Papst Honorius III. bestätigte dem Bistum Cammin am 20. März 1217 alle Privilegien und behandelte dessen Bischof als unabhängigen Reichsfürsten.
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Pommern wurde, mit Ausnahme des Fürstentums Rügen und des ostpommerschen Herzogtums der Samboriden, Teil des Heiligen Römischen Reiches bis zu dessen Auflösung am 6. August 1806.
1227 befreiten sich die Samboriden von der polnischen Lehnshoheit und erlangten die volle Selbständigkeit, die sie bis zum Aussterben ihres Mannesstammes 1294 bewahrten.
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Nach dem Aussterben der Ratiboriden 1228 gelangte das Gebiet östlich der Linie Gollenberg, Küddow und nördlich der Warthe und Netze, also die Länder Schlawe und Stolp, die zwischen dem Bistum Cammin und Pomerellen liegenden Ländereien, an die Askanier und von diesen 1317 an die Greifen.
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1231 verlieh Kaiser Friedrich II. dem Markgrafen Otto I. von Brandenburg aus dem Geschlecht der Askanier die Lehnshoheit über Pommern.
Lenne Gesamtschule Die Mark Brandenburg von Albrecht dem Bär bis Friedrich I.
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Nachdem das Bistum Wollin (Kammin) während der ersten 100 Jahre ohne Hochstift bestanden hatte, erwarb es ab 1240 umfangreiche Territorien
zu voller Landeshoheit
, d.h., Im Stolper Vertrag vom 24. April 1240 wurde die landesfürstliche Hoheit der Kamminer Bischöfe begründet.Friedrich Salis
Wikipedia Bistum Cammin -
Der Bischof von Cammin, Wilhelm I. (1244-1252) tauschte am 07.10.1248 gegen bereits erworbene Rechte und Einkünfte im Land Stargard ein großes zusammenhängendes, mit allen Hoheitsrechten ausgestattetes Stiftsgebiet im Raum Kolberg / Körlin / Köslin ein, das später um den Raum Bublitz erweitert werden konnte. Die pommerschen Bischöfe gewinnen für ihr Stiftsgebiet eine fürstbischöfliche Stellung, ohne jedoch die volle Reichsunmittelbarkeit zu erlangen. Die pommerschen Herzöge behaupten sich als Schutzherren des Bistums.
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1255 verlegte Bischof Hermann Graf von Gleichen (1252-1288) seinen Sitz nach Kolberg, der Ort wurde zur Stadt nach lübischem Recht.
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Die Verwaltung des Hochstifts Cammin kam nach Köslin.
Hermann von Gleichen förderte die planmäßige Ansiedlung deutscher Einwanderer in das relativ dünn besiedelte Territorium des Bistums, das durch dänische und polnische Kriege stark entvölkert war. Die durch die Siedler wachsenden Abgaben an das Bistum führten zu einem deutlichen Anstieg seiner Einkünfte.
Dem Ruf Hermann von Gleichen folgten Angehörige von Adelsgeschlechtern aus seiner Heimat, wie Kirchberg, Käfernburg und Eberstein, die er mit Ländereien im Stiftsgebiet belehnte. In den Jahren 1276 und 1277 konnte er das Gebiet des Stiftes abrunden, als er für 3500 Mark Silber den westlich der Persante gelegenen Teil des Landes Kolberg erwarb.
Parallel zur deutschen Besiedlung erfolgte die kulturelle Anpassungsprozess und Angleichung der Lebensverhältnisse der Pomoranen. Dabei handelte es sich um einen sehr langfristigen Prozess, der in Vorpommern zu Beginn des 15. Jh. abgeschlossen war, während in Hinterpommern östlich von Kolberg (Kołobrzeg) zu dieser Zeit noch die slawische Bevölkerung überwog. Der niedere slawische Adel profitierte kaum von der Kolonisation und sah sich mit einer starken Konkurrenz deutscher Adliger konfrontiert.
Die bäuerlichen Siedler kamen hauptsächlich aus Flandern, (Nieder-) Sachsen, Westfalen, Holland und Dänemark, im südlichen Raum um Stettin auch aus dem Harzer Umland. Dementsprechend erhielten die küstennahen Städte das Lübische und die Städte des Stettiner Raums das Magdeburger Recht (in einer Stettiner Abwandlung).
Christian Friedrich Wutstrack erwähnt eine große Teuerung, Hungersnot und Pest.