Von seinen Erträgen hatte der Bauer Abgaben zu leisten, das waren zunächst Naturalabgaben, die später nach und nach in Geldleistungen umgewandelt wurden.
In Bischofthum waren die Bauern und der Schulze bis zur Separation in gleicher Höhe abgabenpflichtig. Daneben waren für die Kirche in Casimirshof und den Schulzen einige Freihufen abgesondert. Noch 1836 hatte Casimirshof einen Anteil von 16,50 ha am Bischofthumer Grund und Boden.
Die Angaben zu den Abgaben und Steuern sind in den vorliegenden Grundakten unvollständig und nur aufgeführt, soweit es sich um Grundzinsen
handelt. Einkommens- oder Vermögenssteuern sind dort nicht erfasst, nur einmal wurde eine Klassensteuer erwähnt.
Begriffe wie Kontribution und Akzise tauchen häufiger auf. Die Kontribution diente dem Aufbau und dem Unterhalt der Armee. Die Akzise, war eine indirekte Steuer, in der Regel eine Verbrauchssteuer beziehungsweise ein Binnenzoll. Akzisen wurden auf Grundnahrungsmittel (zum Beispiel Roggen, Weizen, Hopfen oder anderes Getreide beziehungsweise Mehl), auf Lebensmittel (Zucker, Salz, Fett, Fleisch), Genussmittel (Tabak, Kaffee, Tee, Bier, Sekt), auf Vieh oder auf den sonstigen Verbrauch erhoben. Die zu erbringenden Dienstleistungen werden mehrfach angepasst worden sein. Denn z.B. in der Verhandlung am 11. November 1844 über die Ablösung der Verpflichtung zu Naturaldienstleistungen der 16 Erbpachts Vollbauern in Bischofthum wurden folgende Dienste genannt: Burg- und Baudienste bei den im Amte Bublitz belegenen Gebäuden, Gespann- und Grunddienste bei Wegen und Brücken, Deputat Brennholzfuhren sowie die Gestellung des Vorspanns zu den Dienstreisen des Rentbeamten im Amte.
Amtsgericht Bublitz I/72_1852+05+21
Auffallend ist, dass die nur die Verpflichtung abgelöst wurde. Einen Burgdienst konnte es nämlich mangels des Bauwerkes bereits seit längerer Zeit nicht mehr geben.
Folgende Abgaben waren in der Hufenklassifikation bzw. den Grundakten festgehalten:
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In den Protokollen zur Hufenklassifikation von 1719 wurden die Abgaben der Bischofthumer Bauern aufgeführt:
Marten Koseßke gebe von seinem Hof 8 rt Dienst Geldt, 1 rt 8 ₰ Pacht Geldt, daneben die Contrib. und übrige onera nachbahr gleich. Jörg und David Bansemer it. Hanß Kockenbecker geben jeder von ihren Höfen gleich vorigen Kornrenten ab, daß Sie dabey nicht zurechtkommen könten und lieber dienen wolten.
Die weiteren Fragen …
Was der Herrschaft vom Bauern item Cossaten Hofe vor Dienste zu Fuß und mit anspannung gethan werde, …
Ob der Bauer nach Dantzig und andern großen Städten an den Dienst fahren und was er aufladen müße …
Ob der Bauer ein gewisses Landt bestellen müßte oder Thue, waß ihm angesagt werde?
… beantworteten sie wie folgt:
Dieneten täglich mit 1 Gespann in der Erndt selb ander [zu zweit, GK] zu Fuß von 9. Uhr morgens bis gegen Abend.
Führen bis Colberg und ladeten 10 Schfl
Die Fuhren nach Colberg mit 10 Scheffel Ladung (547,28 Liter) sind insofern beachtenswert, als eine Entfernung von ca. 200 km für die Hin- Rückfahrt zu überwinden war, was eine einwöchige Reise bedeutete. Weitere Dienstleistungen waren durch die Zahlung eines
Dienstgeldes
abgelöst, allerdings nicht für alle:Es wären 3 Bauren zu Dienst Geldt gesetzt, die Sie in den Diensten abtragen müsten.
Der Willkür der Amtshauptmänner ausgesetzt, waren die Bischofthumer Bauern genötigt, statt für ihre 16 Höfe für insgesamt 23 Höfe die Contribution zu entrichten, davon zwei wüste, von ihnen bewirtschaftete Höfe im Dorf, ein Hof in Curow, zwei in Porst gelegene und zwei weitere Höfe, die ihnen auch nicht gehörten.
Und wegen des schlechten Weidegrundes waren die Bischofthumer Bauern gezwungen,
auf den Palmischen Halden die Hutung zu mieten
.Hufenklassifikation
Dr. Bodo Koglin
Dennoch waren die Abgaben der Bischofthumer Bauern wegen der nahen Grenze zu Polen eher maßvoll. Einer zu starken Besteuerung und un(an)gemessenen Diensten konnten sich Bischofthumer leicht durch Flucht nach Polen entziehen. Dort sprach man seit der durch die Ordensritter geförderten Besiedlung auch niederdeutsch und die Lasten waren geringer.
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1784 hielt Brüggemann die Dienste der Bischofthumer Bauern für das Vorwerk in Casimirshof in seiner Beschreibung von Pommern fest:
Casimirshof hat 1616 Morgen 13 Ruthen, die Dienste von 14 Bauern und 2 Halbbauern in dem Dorfe Bischofthum, …
Brüggemann
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In der Tabelle der Domänen Prästationen, die der Vorbereitung der Erbverschreibungen diente, waren folgende Abgaben aufgeführt:
Hufen-Pacht 25 sgr; Hanf-Geld 3 sgr 4 pf; Garnspinnergeld à Stück 10 pf (6 Stück) 5 sgr; Rauchhüner à Stück 1 sgr 3 pf (2 Stück) 2 sgr 6 pf; Dienst(ablösungs)geld 12 bzw. 14 rt.
Daneben waren Contribution und Cavalleriegeld mit 5 rt 11 sgr 13 pf zu entrichten. Bei der Übernahme des Hofes zum vererblichen Eigentum fiel ein Erbstandsgeld von 120 rt (bzw. ohne Inventar 50 rt) an.
Regierung Köslin/12805_1825+11+18
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In die Erbverschreibungen wurden die Beträge der bisher geleisteten Domänen Prästationen übernommen. Es wurde das Erbstandsgeld von 120 rt mit bzw. 50 rt ohne Inventar und daneben in § 4 folgende Zahlungen vereinbart: 12 Taler Dienstablösungsgeld, 25 sgr Hufepacht, 3 sgr 4 pf Hanfgeld, 5 sgr Garnspinnergeld, 2 sgr 6 pf für 2 Rauchhühner, Summe 13 rt 5 sgr 10 pf, …
… nebst dem üblichen Bienenzins für den Stock 3 sgr. 3 pf … und den auf ihn treffenden Theil von dem wüsten Bauerhofe welche gegenwärtig die Dorfschaft gemeinschaftlich in Nutzung hat.
In § 10 der Erbverschreibungen sind die bei Besitzveränderungen zu zahlenden Abgaben (Laudemium-Gelder) aufgeführt:
Regierung Köslin/12805_1826+03+06_CK
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Die Klassensteuer und ein Grundzins wurden in Bischofthum im Jahre 1837 von dem Kathenmann Johann Gottlieb Kuchenbecker in einer zu Protokoll gegebenen Beschwerde erwähnt.
Regierung Köslin/12805_1837+07+14
Die Klassensteuer war eine in Preußen 1820 eingeführte Besteuerung nach der Zugehörigkeit zu einem Stand oder einer Gesellschaftsklasse.
Die kirchlichen Personalzehnten (decimae personales) des Mittelalters waren erste Ansätze zur Personalbesteuerung.
Im 17. Jahrhundert kam der preußische Kopfschoß.
1820 führte Preußen unter Karl August Fürst von Hardenberg eine Klassensteuer ein. Die Steuerstaffelung orientierte sich dabei nach der Gruppierung der Stände und deren Leistungsfähigkeit. Diese Steuer wurde 1851 für die höheren Einkommen von einer klassifizierten Einkommensteuer abgelöst und 1891 unter Finanzminister Miquel durch eine Einheits-Einkommensteuer mit Erklärungspflicht und Progression ersetzt. … Im Zuge der Finanzreform von Matthias Erzberger zu Beginn der Weimarer Republik entstand 1920 eine einheitliche Reichseinkommensteuer.
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In dem Rezess vom 19.11.1844 wurden die Burg- und Baudienste bei den im Amte Bublitz belegenen Gebäuden, die Gespann- und Grunddienste bei Wegen und Brücken, die Brennholzfuhren sowie die Gestellung des Vorspanns zu den Dienstreisen des Rentbeamten durch eine Geldrente von 2 rt für jeden Vollbauernhof ersetzt.
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Am 22.September 1852 fand eine Verhandlung zur Ablösung bestimmter Geldabgaben statt, die als Domänen-Abgaben, Burg- und Baudienst-Rente, Schmiedezins, Laudemial-Rente bzw. Laudemium bezeichnet wurden. Stattdessen mussten Grundbesitzer vom 1. October 1852 ab 56 ½ Jahre an die Königl. Kreis-Kasse zu Cöslin in monatlichen Raten bestimmte, in einer Tabelle ausgewiesene Beträge entrichten.
Namen der Verpflichteten Bezeichnung des Grundstücks Grundbuch-Nr. jährliche Steuer 56 ½ Jahre hindurch rt sgr pf Carl Dorow Freischulzenhof – 12 27 die Dorfschaft wüster Bauerhof – 27 dieselbe Dorfschmiede – 18 August Horn Bauerhof 1 16 6 Carl Dahlke desgl. 2 14 22 Carl und Gottlieb Dahlke desgl. 3 16 6 Friedrich Martin Kuchenbecker desgl. 4 14 22 Friedrich Kuchenbecker Halbbauerhof 5 6 22 Carl Friedrich Kuchenbecker Bauerhof 6 14 22 Martin Friedrich Kuchenbecker desgl. 7 11 25 George Friedrich Kuchenbecker desgl. 8 14 22 Gottfried Wilhelm Redlin desgl. 9 14 22 Martin Dahlke desgl. 10 14 22 Michael Friedrich Kuchenbecker desgl. 11 14 22 Ferdinand Krüger desgl. 12 14 22 Christian Ludwig Kuchenbecker desgl. 13 14 22 Johann Roeske desgl. 14 14 22 Johann Martin Kuchenbecker Halbbauerhof 15 6 22 Johann Gottlieb Dally Bauerhof 16 14 22 Carl Friedrich Kuchenbecker desgl. 17 14 22 Wilhelm Friedrich Kuchenbecker Büdnergrundstück 1a 9 Wilhelm Glashagen desgl. 1b 9 Wilhelm Scheunemann desgl. 2 27 Johann Reinke desgl. 3 15 Ludwig Kuchenbecker desgl. 5 9 Amtsgericht Bublitz I/72_1852+09+22
Diese Liste führt lediglich die Grundzinsen auf. Weitere Vermerke zu Abgaben und Steuern sind für Bischofthum bisher nicht aufgetaucht.