Am 14. Juli 1837 berichtete der Kathenmann Johann Gottlieb Kuchenbecker aus dem Dorfe Bischofthum dem Hochwohlgeborenen Oberregierungsrath
Braun in Köslin folgendes:
Durch einen gerichtlichen Vertrag vom 27. Juli 1816 ist mir von meinem seitdem verstorbenen Vater, dem Altwirth Martin Kuchenbecker bei Überlassung des Hofes an meinen Bruder Michael Kuchenbecker, eine Baustelle auf der zum Hofe gehörigen Wurth ausgesetzt, und dergestalt erblich überwiesen worden, daß ich davon entweder jährlich an meinen Bruder 12 rthlr Grundzins zahlen, oder dafür Handdienste leisten muss, wogegen mir aber auch die Ausfütterung einer Kuh zugesichert ist. Diese Stipulationen sind auch bisher stets erfüllt worden, die Abschreibung des Kathens, so wie der Baustelle selbst von dem Hofe ist aber nicht erfolgt, und gegenwärtig da der Fleck als zur Dorfstraße gehörig in Aufruf genommen wird, verweigert mir mein Bruder das […] Weiderecht für meine Kuh, indem er behauptet, daß er von dem, was nicht mehr als ein Pertinenz des Hofes betrachtet werde, auch keine Lasten übernehmen könne.Ohne diese mir bei Überlassung des Grundstücks zugesicherte Kuhweide kann ich mit meiner Familie nicht bestehen, ich bin mit der Epilepsie belastet und zum Arbeitsverdienst die meiste Zeit ganz unfähig. Zudem muss ich von meinem Grundstück den Zins, und außerdem monatlich 5 Sgr Klassensteuer bezahlen, obgleich ich nun noch das einzige entbehren soll, wodurch ich meine Bedürfnisse der täglichen Nahrung sonst befriedigen könnte.Deshalb will ich nun bitten meine Weidebefugnis durch das Königliche Domänen Rentamt Bublitz untersuchen und so feststellen lassen, daß ich in meinen Rechten geschützt bleibe.
Regierung Köslin/12805_1837+07+14
Der Bescheid auf diesen Antrag lautete, dass der Kathenmann seine Ansprüche vor Gericht durchsetzen möge. Was daraus geworden ist, ist nicht mehr vermerkt. 1835 begann die Dorfstraßenregulierung, das Verlegen der Dorfstraße vom Hang des Essberges näher an das Seeufer zulasten der Allmende und einiger Teile von alten Höfen, aber zugunsten neu erschlossener Grundstücke.
Der Hof von Michael Kuchenbecker trug wohl die Nummer 9. Michael Kuchenbecker starb (?) kurz nach der Auseinandersetzung mit seinem Bruder (oder im Zusammenhang damit?). Jedenfalls übernahm den Hof am 04.09.1838 seine Schwester Charlotte Friederike Kuchenbecker, die mit Gottfried Wilhelm Redlin verheiratet war. Der letzte Besitzer war dessen Enkelsohn Paul Redlin.
Der letzte Besitzer des Kathen
-Grundstücks, das zur Wurth
des Hofes (seinem abgegrenzten Teil mit den Gebäuden und dem Garten) gehörte und ca. 1838 durch Erbverschreibung selbständig wurde, kann Karl Schülke gewesen sein.
Die Grundstücke sind im Dorfplan von 1945 ausgewiesen.