Alle verfügbaren Dokumente weisen zu Bischofthum mehrere Wohnplätze aus, nämlich das Dorf, das über 650 Jahre alt ist, den Abbau, der um 1838 entstand, und den Lübschenhof, dessen Alter ungewiss ist. Letzterer war 1739 einer von zwei wüsten Höfen.
Aus den Angaben der Hufenklassifikation von 1719 kann man schließen, dass der Wohnplatz Lübschenhof zum Dorf gerechnet wurde. Seit dem späten 19. Jahrhundert gliederte man Bischofthum in die Wohnplätze Dorf und Abbau. Der Lübschenhof galt als Teil des Abbaus.
Heute ist Bischofthum zu einem Teil der Gemeinde Biały Bór, ehemals Baldenburg, mit dem Straßennamen Biskupice verkümmert. Bischofthum Abbau heißt nun Biskupice-Kolonia und gehört ebenfalls zu Biały Bór. Der abseits des Ortes gelegene Wohnplatz Lübschenhof existiert nicht mehr, obwohl er noch als Ortsteil von Biały Bór unter dem Namen Lubiesz geführt wird.
Die Bauern von Bischofthum waren bis zur Erteilung der Erbverschreibung Laßbauern, also solche, denen das Domänenamt in Bublitz das Land zum Bestellen überlassen hatte. Sie waren pflichtig Abgaben (Prästationen) und Burg- und Baudienste zu leisten. Die Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustands des Königl. Preußischen Herzogtums Vor- und Hinterpommern von 1784 führt auch Dienste von 14 Bauern und 2 Halbbauern für das Vorwerk Kasimirshof auf.
Die Gemeinde Bischofthum wählte seit dem Erlass der Kreisverfassung vom 13. Dez. 1872 auf sechs Jahre einen Gemeindevorsteher.
An allen Wohnorten standen 1925 zusammen 32 Wohnhäuser einschl. der Schule. 1925 hatte ganz Bischofthum 284 Einwohner in 32 Wohnhäusern. Es lebten somit im Durchschnitt 8,8 Einwohner je Haus. Insgesamt gab es 47 Haushaltungen mit 6 Mitgliedern im Haushalt bzw. 1,5 Haushaltungen je Wohnhaus.
Michael Rademacher hält folgende Einwohnerzahlen fest:
Die 228 Einwohner belegten 1939 ca. 35 Wohnhäuser, also lebten durchschnittlich 6,5 Einwohner in jedem Haus.