Gehöft Hugo Gollnick

Grundbuch-Blatt Nr. …
Bude Nr. 1
Ortsteil-Nummer …
 
Erwerb
Besitzer / Eigentümer
Bemerkung
1781
Martin Kockenbecker
widerrechtliche Aneignung
1782
Michel Kockenbecker
Erwerb
28.11.1794
David Kuchenbecker, Mousquetier
⚭ Eva Rosina Kockenbecker
Erbverschreibung
23.08.1817
David Wilhelm Kuchenbecker Nr. 1a
Johann Friedrich Kuchenbecker Nr. 1b
Teilung
27.04.1824
Otto Casimir Raddatz
Kauf
28.03.1825
Johann Jacob Raddatz
⚭ Wilhelmine Baumann
Kauf
07.11.1825
Christian Glashagen
⚭ Dorothea Maria Baumann
Kauf
03.08.1835
 
Kauf Dorfstraßenfleck Nr. 25
16.11.1836
 
Kauf Dorfstraßenfleck, 90 QR
02.02.1837
David Wilhelm Kuchenbecker
(siehe weiter bei Ida Kuchenbecker)
Kauf Dorfstraßenfleck (312 m²)
um 1845
Wilhelm Glashagen
 
22.09.1852
Witwe Glashagen
 
25.11.1852
Friedrich Gottlieb Glashagen
⚭ Wilhelmine Röske
Erbrezess
18.04.1853
Johann Raddatz
⚭ Wilhelmine Baumann
Kauf
vor 1886
August Karl Hermann Glashagen
⚭ Bertha Raddatz
Erbe der Bude 1b
10.12.1890
 
Kauf der Bude 1a (Hoflage und Wiesen)
10.10.1912
Theodor Hermann Gollnick
⚭ Emilie Marie Alwine Rübling
Kauf
14.02.1928
Hugo Gollnick
Erbe
Anmerkung

Die Lage des Gehöfts Gollnick wurde von Zeitzeugen, u.a. dem Sohn des letzten Eigentümers bestätigt.

Detlef Gollnick

Die Besitzfolge des Gehöfts wurde ausgehend vom letzten deutschen Eigentümer regressiv ermittelt. Daraus ergab sich, dass das Gehöft ursprünglich als Bude Nr. 1 bezeichnet wurde.

Die Bude Nr. 1 wurde 1817 geteilt. Die Hälften erhielten die Bezeichnungen 1a + 1b. Der Besitzer der Bude Nr. 1a, Friedrich Wilhelm Kuchenbecker, erwarb einen Dorfstraßenflecken und errichtete dort um 1870 einen Bauernhof. Der Besitzer der Bude Nr. 1b, August Karl Hermann Glashagen, erwarb 1890 zusätzlich die Bude Nr. 1a und verkaufte 1912 das Grundstück an Theodor Hermann Gollnick. Zuvor hatte er benachbart einen neuen Bauernhof errichtet.

Die Reihenfolge der Besitzer der Bude Nr. 1 sowie deren Teilung und Wiedervereinigung ist in der nachstehenden, tabellarischen Übersicht dargestellt.

Jahr
Bude Nr. 1
 
 
1781
Martin Kockenbecker
 
 
1782
Michel Kockenbecker
 
 
1789
David Kockenbecker
 
 
 
 
 
 
Jahr
Bude Nr. 1a
Jahr
Bude Nr. 1b
1817
David Wilhelm Kuchenbecker
(1837 Erwerb des Dorfstraßenflecks)
1817
Johann Friedrich Kuchenbecker
 
 
1824
Otto Casimir Raddatz
 
 
1825
Johann Jacob Raddatz
⚭ Wilhelmine Baumann
 
 
1825
Christian Glashagen
⚭ Dorothea Maria Baumann
 
 
1845
Wilhelm Glashagen
1854
Friedrich Wilhelm Kuchenbecker
⚭ Ernestine Thom
1852
Friedrich Gottlieb Glashagen
⚭ Wilhelmine geb. Röske
 
 
1853
Johann Raddatz
⚭ Wilhelmine Baumann
1890
August K. Herm. Glashagen
⚭ Bertha Raddatz
1886
August K. Herm. Glashagen
⚭ Bertha Raddatz
 
 
 
 
 
 
Jahr
Bude Nr. 1b
 
 
1912
Theodor Hermann Gollnick
⚭ Emilie Marie Alwine Rübling
 
 
1928
Hugo Gollnick
  • Die Bude Nr. 1 in Bischofthum umfasste um 1780 ein 28 Fuß langes und 14 Fuß breites Wohnhaus, eine dabei befindliche 25 Fuß lange und 18 Fuß breite Scheune und die 70 Fuß lange und 50 Fuß breite Hoflage.

    Ein pommerscher Fuß betrug 0,292 m, d.h. das Wohnhaus war 8,18 m × 4,09 m groß, die Scheune 7,3 m × 5,26 m und die Hoffläche betrug 20,44 m × 14,6 m = fast 300 m².

    Amtsgericht Bublitz I/74_1794+11+28

    Später, in der Gebäudesteuerrolle von 1873, wurde die Hoflage wie folgt beschrieben:

    1. Wohnhaus mit ca 3 Ar Hofr. u, Garten
    2. Scheune und Stall dem Kuchenbecker geh.
    3. desgl. dem Raddatz gehörig
  • Martin Kockenbecker

    Die Bude Nr. 1 wurde vom Halbbauern Martin Kockenbecker genutzt, war jedoch dem Mousquetier David Kockenbecker als Erbe versprochen. Erst nach mehreren Vergleichs-Verhandlungen war Martin Kockenbecker bereit, die Bude zu räumen, denn der Halbbauerhof benötigte die Zimmer für die Unterbringung der Mägde und Knechte. Dazu heißt es im Protokoll einer Verhandlung Kockenbecker contra Kockenbecker beim Amt Bublitz am 09.11.1781:

    … worauf sie dann vortrugen, daß er der Halbbauer Martin Kockenbecker sich allenfalls entschließen wollte die jetzigen Gebäude so wie sie da stünden mit dem Grund und Boden an den Mousquetier David Kockenbecker abzutreten, und sich gantz neu die nöthigen Zimmer zu den Halbbauer Hofe gegen die gewöhnliche Baufreiheits Gelder und dem freyen Bau-Holtze aufzubauen. Gelegenheit finde sich dazu im Dorfe, nehmlich die Lein Stelle bey der Schmiede, so bis hierher das Vorwerk Casimirshoff genutzet, und ppter: 1 Magdebg. Morgen groß seyn möchte…

    Die Ersatzfläche auf der Leinstelle von 1 Magdeburger Morgen entsprach 180 QR = 2.553 m².

    Der weitere Einigungstext vom 09.11.1781 lautete:

    Es würde auf den Fall nur lediglich darauf ankommen, daß ihm der David Kockenbecker so lange die Wohnung in dem Hause ließe, und die Scheune einräume, bis er seine Gebäude erbauet. Wenn er noch diesen Winter die Assignation bekähme, und ihm das Holtz angerükt würde, so wolle er auf Michael 1783 mit den Gebäuden völlig fertig seyn und sodann die jetzigen Gebäude räumen. Der David Kockenbecker war mit diesem Vorschlag völlig zufrieden, ließ sich alle Neben-Bedingungen des Halbbauer Martin Kockenbecker gefallen, …

    Amtsgericht Bublitz I/74_1781+11+09

    1783 fiel der Gedenktag des Michael auf den 29. September.

  • Michel Kockenbecker

    Am 02.07.1782 waren die Ansprüche von Mousquetier David Kockenbecker noch nicht erfüllt. Den Halbbauernhof des Martin Kockenbecker hatte der Schneider Michel Kockenbecker übernommen. In dem Klärungsversuch des Amtes heißt es u.a.:

    … Mann hat von Amts-Seiten alle mögliche Mühen angewandt, dem Mousquetier David Kockenbecker wegen seiner Ansprüche an denen solange bey dem Halbbauer Hofe in Bischofthum genutzten Gebäude zu befriedigen und man hat darin dadurch reussiret, daß der Halbbauer Martin Kockenbecker den Bauer Hof des Hans Schultz übernommen, der Schneider Michel Kockenbecker aber, welcher einen eigenthümlichen Kathen in Bischofthum hat, sich erbothen, den Halbbauer Hof beyzunehmen, seine Gebäude dazu aptiren und die bisherigen Praestanda davon zu entrichten …

    Amtsgericht Bublitz I/74_1782+07+02

    Zur Verhandlung am 02.07.1782 waren geladen: der vormalige Halbbauer Martin Kockenbecker als auch der gegenwärtige Halbbauer Michel Kockenbecker und der Einlieger Hans Kockenbecker. Die Gerichtsmänner Jacob Lorentz Kockenbecker und Peter Martin Kockenbecker waren als Zeugen zugegen. Der Einlieger Hans Kockenbecker wird in dem o.a. Protokoll auch als Stiefvater des David Kockenbecker bezeichnet. Die o.a. Vereinbarung wurde nicht vollzogen, denn bis zum 11. Febr. 1784 war Martin Kockenbecker noch im Besitz der Bude.

    Halbbauer Martin Kockenbecker, Bauer Hans Schultz sowie Schneider und Halbbauer Michel Kockenbecker konnten bisher (2014) nicht zugeordnet werden. Die bisher bekannten Halbbauerhöfe entstanden 1751 aus der Teilung des Lübschenhofes.

  • David Kockenbecker

    David Kockenbecker konnte die Bude Nr. 1 einschl. der Pertinentien erst nach einem Vergleich vom 11. Febr. 1784 mit Martin Kockenbecker übernehmen.

    Amtsgericht Bublitz I/74_1794+11+28_Erbverschreibung

    Vermutlich wurde dieser David Kockenbecker im Schriftstück vom 25.11.1797 als Kasüsch bezeichnet, also mit dem Standes- oder Berufsnamen zu nsorb. kósac (Kossät, Inhaber eines kleinen Gehöfts, Kleinbauer, Gärtner).

  • David Kockenbecker beantragte am 14.10.1789 die Berichtigung des Grundbuchs und Ausstellung einer Erbverschreibung und nahm Bezug auf die Vergleiche vom 9. Nov. 1781 und 11. Feb. 1784, …

    … wonach das Eigenthum unstrittig auf David Kockenbecker gekommen …

    David Kockenbecker gab den Wert des Grundstücks mit 45 rt an. Mit diesem Betrag sei es bei der Feuer Casse assecurirt. An das Amt musste David Kockenbecker jährlich 6 sgr Grundgeld zahlen und außerdem für sein Vieh das hergebrachte Weide Geld an das Dorf.

    Amtsgericht Bublitz I/74_1789+10+14

  • Am 28.11.1794 wurde in Abwesenheit des als Soldat zu Felde befindlichen Eigentümers David Kockenbecker mit seiner Ehefrau Eva Kockenbecker geb. Kockenbecker über die Erbverschreibung verhandelt. Sie bestätigte Zahlungen an ihren Stiefvater Hans Kockenbecker und an ihres Mannes Schwager, den Halbbauer David Kockenbecker zu Linow …

    … Die gegenwärtigen Gerichtsleute sagen, daß die Bezahlung richtig geschehen und sie dabei gewesen wären …

    Daraufhin …

    … wurde ihr also die entworffene Erb Verschreibung langsam und deutlich vorgelesen, erkläret und sie des Inhalts wohl verständiget. Sie ratihabirte selbige überall und unterzeichnete dieserhalb, da sie des Schreibens unerfahren, die Erbverschreibung sowohl in dem Concept als Original mit 3 X, wie sie dann auch auf eben die Art nach geschehener Vorlesung und Genehmigung dieses Protokoll überall bekräftiget …

    Amtsgericht Bublitz I/74_1794+11+28

    An demselben Tag, dem 28.11.1794, wurde dem Mousquetier David Kockenbecker das Eigentum an der Bude Nr. 1 durch Erbverschreibung übertragen:

    …Wir setzen ordnen und bestättigen also mehrgedachten David Kockenbecker zu einem Wirth und Eigenthümer der zu Bischofftum Sub. Nr. 1 belegenen Bude von 28 Fuß lang und 14 Fuß breit mit denen dabei befindlichen Pertinentien einer Scheune von 25 Fuß lang und 18 Fuß breit, ingleichen einer Hoflaage von 70 Fuß lang und 50 Fuß breit und der Befugnis eine Kuh, ein Schwein und 2 Schaafe auf der Dorf Weide gegen Erlegung des üblichen Weyde-Geldes zu halten, dergestalt und also, daß er selbige als sein wohlerworbenes Eigenthum nutzen und gebrauchen, dieselbe verkauffen, verschenken, vertauschen, verpfänden und sein und der Seinigen Erben entweder per Testamentum oder ab intestato verlaßen könne, …

    Amtsgericht Bublitz I/74_1794+11+28_Erbverschreibung

    Mit demselben Datum vom 28.11.1794 erhielt der Mousquetier David Kockenbecker einen Recognitions Schein über den berichtigten Besitztitel der Bude Nr. 1 zu Bischofthum.

    Amtsgericht Bublitz I/74_1794+11+28

  • David Kockenbecker starb vermutlich im Jahre 1817. Nach seinem Tode wurde die Bude Nr. 1 in der Erbauseinandersetzung vom 22.08.1817 unter seinen Söhnen geteilt, wozu am 16.08.1830 folgende Anweisung zur Anlage von Blättern im Grundbuch und zur Bezeichnung der Grundstückhälften verfasst wurde:

    Es müßen diesem Gründstücke daher auch 2 Fol. im Hypothekenbuch eingeräumt werden und soll zum Unterscheidungszeichen

    die Grundstückhälfte des David Wilhelm Kuchenbecker Nro 1a
    die Grundstückhälfte des Johann Friedrich Kuchenbecker Nro 1b

    führen, und sind auf dem Titelblatte der Grundakten und des Hypothekenbuches die nöthigen Vermerke zu machen.

    Amtsgericht Bublitz I/74_1817+08+22

  • Johann Friedrich Kuchenbecker

    Im Erbrezess mit seinen Geschwistern am 23. August 1817 fiel die Hälfte des Grundstücks, bestehend aus einer halben Kathenwohnung mit einer Stube und der Hälfte der Hoflage, an Johann Friedrich Kuchenbecker.

    In einem Vermerk vom 16.01.1830 zu den Grundakten der Bude Nr. 1b in Bischofthum heißt es u.a.

    … der Büdner Johann Friedrich Kuchenbecker in Bischofthum hat dies Grundstück durch den über dem Nachlaß seines Vaters des Büdners David Kuchenbecker mit seinen Geschwistern unterm 23. August 1817 geschlossenen und unterm 25. August 1817 ausgefertigten Receß für die Summe von 96 rt im Erbgange acquirirt, und nach dem diese Besitzung abgezweigt, ist sein Besitzrecht ex decreto vom 16 Januar 30 eingetragen.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1830+01+16

  • Otto Casimir Raddatz

    Der Schwager von Johann Friedrich Kuchenbecker, der Knecht Otto Casimir Raddatz aus Kussow, erwarb das Grundstück am 27.04.1824, die Übergabe an den Käufer erfolgte laut § 3 des Kaufvertrages an Johanni d.J., das war der 24. Juni 1824 (auch Mittsommerfest genannt).

    Amtsgericht Bublitz I/81_1824+04+27

  • Johann Jacob Raddatz

    Die nächste im Vermerk vom 16.01.1830 folgende Anweisung betrifft den Eintrag des Knechtes Johann Jacob Raddatz in die Grundakten:

    Der Besitztitel für den Knecht Johann Jacob Raddatz ist folgend einzutragen … Der Knecht Johann Jacob Raddatz in Bischofthum hat dieses Grundstück durch den mit dem Vorbesitzer unterm 28. Maertz 1825 gerichtl. geschloßenenen Verkauf und Kaufvertrag für das geeinigte Pretium von 40 rt eigenthümlich erworben u. ist sein Besitzrecht ex decreto vom 16. Januar 30 eingetragen.

    Johann Jacob Raddatz war verheiratet mit Wilhelmine Baumann, er war der Bruder von Otto Casimir Raddatz.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1828+01+03

    Der Büdner Johann Jacob Raddatz wurde am 14.12.1827 angewiesen, sein Besitzrecht …

    … von der früher in Bischofthum beseßenen und an den Büdner Glashagen verkauften Bude in 8 Tagen hier nachzuweisen.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1827+12+14

  • Christian Glashagen

    Der Einlieger Christian Glashagen erwarb die Bude 1b am 07. November 1825. Die Besitztitelberichtigung für ihn und seine Vorbesitzer wurde aber erst am 16.01.1830 durchgeführt:

    … der Einlieger Christian Glashagen zu Bischofthum hat dieses Grundstück durch den mit dem Vorbesitzer Büdner Johann Jacob Raddatz unterm 7ten November 1825 geschloßenen und unterm 29. Novbr 1826 anderweit ausgefertigten gerichtlichen Vertrag für ein geeinigtes und bezahltes Kaufgeld von 40 rt eigenthümlich gekauft, und ist sein Besitzrecht auf seinen Antrag vom 5 Decber 1827 ex decreto vom 16 Januar 30 eingetragen.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1830+01+16

  • Wie auch bei einigen anderen Büdnern, bemängelte der Oeconomie Commissarius v. Eichmann am 09.11.1827 beim Königl. Hochlöbl. Justizamt zu Bublitz u.a. dass von den kleinen Buden die Legitimation fehle, u.a. für den Büdner Christian Glashagen und ersuchte um die Veranlassung der Besitztitel-Berichtigung.

    Amtsgericht Bublitz I/74_1827+11+15

    Daraufhin setzte des KP J Amt in einer Currende einen Termin zur Aufnahme der Anträge behufs Berichtigung der Besitzrechte für die unten genannten Büdner. Einer der Adressaten war der Büdner Christian Glashagen.

    Amtsgericht Bublitz I/74_1827+11+23

    Bei diesem Termin am 18.12.1827 in Bublitz berichtete David Wilhelm Kuchenbecker, dass …

    … er und sein Bruder Johann Friedrich Kuchenbecker die in Bischofthum gelegene väterliche Bude jeder zur Hälfte erworben, sein Bruder habe seine Hälfte anderweit verkauft, so daß solche jetzt von einem gewissen Glashagen besessen werde.

    Amtsgericht Bublitz I/74_1827+12+18

  • Die Königl. Regierung überließ dem Büdner Christian Glashagen zu Bischofthum den bei einer Versteigerung am 03. August 1835 meistbietend erstandenen, auf dem Situationsplan mit Nr. 25 bezeichneten, und ihm bereits laut Verhandlung vom 1. November 1835 von dem Domänen-Rent-Amt zu Bublitz übergebenen Dorfstraßenfleck.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1836+11+16
    Amtsgericht Bublitz I/72_1837+06+18

  • Das Vollziehungsprotokoll vom 17. Februar 1837 wurde ergänzt durch ein Dekret vom 22. Juni 1839, nach dem das am 16.11.1836 erworbene Grundstück der Bude Nr. 1b als Pertinenz zugeschrieben werden sollte.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1837+02+17

  • Mit Schreiben vom 18.05.1838 erhielt das Königl. Domänen Rent Amt zwei Exemplare der am 16. November 1836 ausgefertigten Erbverschreibung für den Büdner Glashagen in Bischofthum mit der Aufforderung, beim dasigen Stadt- und Landgericht die Berichtigung des Besitztitels zu beantragen.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1838+05+18

    In einer Einladung vom 14.08.1838 wegen der Hypothekensache wird ein von Büdner Christian Glashagen erworbenes Grundstück genannt: Straßenfleck Nr. 25 zu Bischofthum

    Amtsgericht Bublitz I/72_1838+08+14

  • Durch Vertrag vom 6. November 1844 erwarben die Christian Glashagenschen Eheleute von Schuhmachermeister Johann Ludwig Lange und seiner Ehefrau einen Ackerplan auf der Baldenburger Feldmark.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1853+04+18

  • Christian Glashagen starb am 16.11.1845. Er war verheiratet mit Dorothea Maria Baumann, geboren um 1795, gestorben am 30.06.1871; sie heiratete in zweiter Ehe Georg Kuchenbecker und starb als dessen Witwe in Bischofthum.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1852+11+01

  • In einer Erbbescheinigung für ihre Kinder Wilhelmine, geboren am 04. October 1824, und Friedrich Wilhelm, geboren am 21. Dezember 1829, wurden der Büdner Wilhelm Kuchenbecker (Bude Nr. 1a) und dessen Ehefrau, Maria Henriette geb. Dally genannt, welche am 25. Januar 1847 und 19. Mai 1850 in Bischofthum verstorben sind.

    Amtsgericht Bublitz I/74_1854+05+18

  • Dorothea Maria Glashagen geb. Baumann

    Die Witwe des Chr. Glashagen erwarb durch Vertrag vom 7. März 1849 von Büdner Johann Dalke Eheleuten einen Ackerplan auf der Baldenburger Feldmark.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1853+04+18

    Wann die Witwe des Christian Glashagen den Hof abgab, ist nicht bekannt. Ihr Nachfolger war Wilhelm Glashagen.

  • Wilhelm Glashagen

    Im Auseinandersetzungs-Rezess am 21.05.1852 wegen der Ablösung der bisherigen Abgaben wird Wilhelm Glashagen als Besitzer des Büdnergrundstücks Nr. 1b bezeichnet.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1852+05+21

    Am 22.09.1852 vermutete die Königl Regierung zu Köslin die Witwe Glashagen als Eigentümerin. Am 01.11.1852 wurde das Grundstück beim Auseinandersetzungsrezess der Erben von Christian Glashagen an Friedrich Gottlieb Glashagen übereignet.

    In der Acta Generalia findet sich ein Hinweis auf fehlende Grundakten:

    Die Hypotheken Acten der Grundstücke der Wittwe Scheunemann, des Johann Reinke u. der Wittwe Glashagen (No. 21, 22, u. 25 [der tabellarischen Zusammenstellung; GK]) fehlen noch, u. sind mit diesen G…acten vorzulegen.

    Amtsgericht Bublitz I/72_1852+05+21

    Die Witwe Glashagen war die oben erwähnte Maria geb. Baumann. Kurze Zeit nach dem 22.09.1852 ist Wilhelm Glashagen verstorben.

  • Friedrich Gottlieb Glashagen

    Mit dem Erbrezess vom 01.11.1852 und 25.11.1852 übernahm Friedrich Gottlieb Glashagen das Gehöft. Er war Sohn des Büdners Christian Glashagen und Ehefrau Maria geb. Baumann aus Bischofthum. Sein Besitzrecht wurde am 27.05.1853 in das Grundbuch eingetragen.

    In einem im Vergleichsprotokoll zitierten Wertgutachten ist die Ackerfläche genannt:

    Die bei der Taxe aufgeführten 67 Morgen [ca. 17 ha, GK] Acker seien für 53 rt von dem Schumacher Johann Lange in Baldenburg und von dem Büdner Johann Dahlke in Linow erkauft und lägen auf Baldenburger Feldmark an Bischofthumer Gränze.

    In der weiteren Vereinbarung heißt es:

    §.1.

    Die Wittwe Glashagen, der Lehrer Karl Ludwig Glashagen und der Vormund Redlin, namens seiner Curanden, übereignen das in Bischofthum unter der Hypotheken No. 1b belegene Büdnergrundstück, nebst dem auf Baldenburger Feldmark belegenen von dem Johann Lange und Johann Dahlke angekauften Acker resp. den dafür bei der Separation zugetheilten Plan, mit den ihnen bisher zuständig gewesenen Rechten und Gerechtigkeiten und den darauf ruhenden Abgaben und Lasten, an den Friedrich Gottlieb Glashagen, und willigen in Berichtigung des Besitztitels auf seine Namen.

    §.2.

    Dem Friedrich Gottlieb Glashagen ist von den Mitberechtigten der alleinige Besitz der in § 1 übereigneten Grundstücke aufgelassen und von ihm ergriffen worden. Es sind deshalb auch von heute ab Abgaben, Gefahr und Lasten auf ihn übergegangen.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1852+11+01

    Die Ehefrau des Büdners Friedrich Gottlieb Glashagen war Wilhelmine geb. Röske.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1853+04+18

  • Johann Raddatz

    Wenige Monate später ging das Grundstück an Johann Raddatz, …

    … welcher dies Grundstück nebst einem Ackerplan auf Baldenburger Feldmark für 450 rt (vierhundert und fünfzig Thaler) u. Übernahme des Altentheils der verwittweten Christ. Glashagen durch gerichtl. Vertrag v. 18. April 1853 von den Friedr. Gottl. Glashagenschen Ehel. Gekauft hat, und ist der Besitztitel für ihn vi decr. v. 27. Mai 1853 berichtigt worden.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1853+04+02

    Johann Raddatz war mit Wilhelmine Baumann verheiratet. Er wurde um 1821 in Kösternitz geboren und starb am 31.05.1904 in Bischofthum.

  • Oberhalb der Tabelle der Rubrica I. Titulus Possessionis im Hypotheken­buch heißt es in einer Zuschreibung zur Bude 1a aus dem Jahr 1868:

    Eine Bude, dazu gehören ein Wohnhaus und eine Scheune aber kein Garten

    Zuschreibungen: 30 Morgen Akker

    Amtsgericht Bublitz I/74_1817-1891

    Seit dem späten 19. Jahrhundert entsprachen im Deutschen Reich einem Hektar exakt vier Morgen, der deswegen zur Abgrenzung von traditionel­len Maßen auch Viertelhektar (vha) genannt wurde, d.h. 30 Morgen = 7,5 ha.

  • In der Gebäudesteuerrolle sind die Buden von Friedrich Kuchenbecker und Johann Raddatz mit dem Datum vom 17.03.1873 gemeinsam erfasst. Angegeben sind:

    1. Wohnhaus mit ca. 3 Ar Hofr. u. Garten
    2. Scheune und Stall dem Kuchenbecker geh.
    3. desgl. dem Raddatz gehörig

    Amtsgericht Bublitz I/74_1873+03+17

  • Am 1. November 1886 meldete der Büdner August Glashagen, dass Wilhelmine Raddatz geb. Baumann, die Ehefrau von Johann Raddatz, geboren um 1816 in Bischofthum, am 26. Oktober 1886 im Alter von 70 ½ Jahren in Bischofthum verstorben sei.

    August Karl Hermann Glashagen war der Sohn von Friedrich Gottlieb Glashagen und Wilhelmine geb. Röske, er lebte mit Bertha Raddatz, der Tochter von Johann Raddatz und Wilhelmine geb. Baumann, in Ehe und Gütergemeinschaft.

     
  • August Karl Hermann Glashagen

    Mit Vertrag vom 10. Dezember 1890 erwarb August Karl Hermann Glashagen die Bude Nr. 1a von den Büdner Friedrich Wilhelm Kuchenbeckerschen Eheleuten.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1890+12+10

    Der Grundbuchrichter Ehmke hatte sich …

    … nach Bischofthum in die Wohnung des erkrankten Büdners Friedrich Wilhelm Kuchenbecker begeben, um daselbst die Auflassung der von den Büdner Friedrich Kuchenbeckerschen Eheleuten durch Vertrag vom 10ten December 1890 an den Büdner August Glashagen veräußerten beiden Wiesen- und Hoflage entgegen zu nehmen.

    Die Vertragsparteien unterschrieben wie abgebildet.

    Bei dem Kaufobjekt handelte es sich um den Hofraum im Dorfe mit Gebäuden, 0,02.50 ha, eine Wiese im Priesterbruch, 0,26.00 ha, und eine Weide und Wiese im Freibruch, 0,61.30 ha. Diese Parzellen wurden der Bude Nr. 1a ab- und der Bude Nr. 1b zugeschrieben.

    Amtsgericht Bublitz I/74_1891+02+17

  • Zum Zwecke der Auflassung für August Glashagen aufgrund des Kaufvertrages vom 10.12.1890 wurde mit Datum vom 06.02.1891 eine Handzeichnung von dem veräußerten Teil der im Grundbuch Band II Blatt 31 Nr. 1 eingetragenen Liegenschaften des Büdners Friedrich Kuchenbecker gefertigt. Da dem August Glashagen die Bude 1b bereits gehörte, waren mit diesem Kauf des August Glashagen die Flächen der geteilten Bude Nr. 1 wieder vereint.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1891+02+06
    Amtsgericht Bublitz I/74_1891+02+17

    Die Bilder zeigen die Handzeichnung zu dem vorgenannten Vorgang und die Projektion der Zeichnung in den Dorfplan sowie den Eintrag der Grundstücksgrenzen in ein Satellitenbild.

     

    Eine weitere Handzeichnung vom 06.02.1891 zum Zwecke der Auflassung für den Eigentümer Glashagen zeigt den verkauften Teil der im Grundbuch Band II Blatt 25 unter Nr. 5 eingetragenen Liegenschaften des Halbbauern Theodor Kuchenbecker

    Amtsgericht Bublitz I/81_1890+12+10

     
  • Der Büdner August Karl Hermann Glashagen und seine Ehefrau Bertha Raddatz übertrugen am 29.04.1904 ihren Hof auf ihren Sohn, den Landwirt Bernhard Glashagen.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1904+04+29

  • Bernhard Glashagen

    Bernhard Glashagen, geboren am 17.10.1875, gestorben am 19.09.1944, war verheiratet mit Ida Herzberg, geboren am 15.10.1880, gestorben am 04.11.1968.

    Bernhard setzte die von seinen Eltern begonnenen Aktivitäten zum Ausbau des Hofes fort.

  • Handzeichnung vom 14. August 1908 zum Teilverkauf der im Grundbuch Band II Blatt 21 eingetragenen Liegenschaften des Halbbauern Ludwig Schacht an den Büdner Bernhard Glashagen.

     
  • Am 10.10.1912 verkaufte Bernhard Glashagen die Bude Nr. 1b, d.h. er wird für sich Neubauten auf den vorher erworbenen Grundstücken errichtet und ein besonderes Grundbuchblatt erhalten haben.

  • Theodor Hermann Gollnick

    Der aus Krummensee stammende Landwirt Theodor Hermann Gollnick erwarb am 10.10.1912 die Bude Nr. 1b von Bernhard Glashagen.

    Die Familie Gollnick stammt wohl aus Peterswalde, Kreis Schlochau. Gegründet wurde Petirswald 1351 an der Verbindungsstraße zum Reich (Markgrafenstraße). 1521 wurde dem Müller Klaus Gollnick die verlorengegangene Handfeste mit dem Zusatz bestätigt, dass Landeck, Peterswalde und Rosenfelde nur in dieser Mühle mahlen sollten. Der Jahreszins wurde auf 4 Mark herabgesetzt. 1746 brannte die Mühle ab.

    Detlef Gollnick

    In § 5 des Kaufvertrages heißt es u.a.:

    Den Käufern ist noch bekannt gegeben, daß das Wohnhaus etwas feucht gewesen ist. Es ist ihnen auch ferner bekannt gegeben, daß das Gerede ging, daß in deme Schwamm vorhanden ist. Es ist ihnen auch gesagt worden, daß die Möglichkeit des Vorhandenseins des Schwamms nicht ausgeschlossen sei. Sie erklären, daß sie dagegen ein gutes Mittel wissen, nämlich Petroleum und sie das Grundstück auch trotz etwa vorhandenen Schwamms kaufen.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1912+10+10

    Theodor Hermann Gollnick (12.04.1862-1940) war verheiratet mit Emilie Marie Alwine Rübling (16.01.1876-21.03.1928).

    Von ihren Kindern Paul Ernst Hugo (1895-1946), Ernst Hugo (1897-1980), Meta (1899-1956), Willi Theodor (1901-1976), Hugo Heinrich (1902-1946), Erna 1904-1994) und Käthe (1899-1927) übernahm Hugo Heinrich den gesamten Grundbesitz einschl. des lebenden und toten Inventars, dokumentiert durch den Überlassungsvertrag vom 14.02.1928.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1928+02+14

    Der Besitz war verzeichnet in den Grundbüchern Baldenburg Blatt 262 und Bischofthum Band I Blatt 1b (Bude) in einer Gesamtgröße von etwa 76 Morgen (ca. 19,3 ha).

  • Hugo Heinrich Gollnick

    Der Überlassungsvertrag für Hugo Gollnick wurde am 14.02.1928 verhandelt.

    Amtsgericht Bublitz I/81_1928+02+14

    Hugo Heinrich Gollnick (08.09.1902-29.09.1945) heiratete am 24.05. 1929 Elsa Lotte Paula Schacht (11.10.1907-05.10.1982).

    Hugo Heinrich Gollnick und Elsa Lotte Paula geb. Schacht hatten vier Kinder:

    1. Horst Gollnick, Geburt: 8. Mai 1930 in Bischofthum, Tod: 8. Mai 1930
    2. Günter Gollnick, Geburt: 16. Januar 1932 in Bischofthum, Tod: 16. Januar 1932
    3. Detlef Peter Paul Gollnick, Geburt: 4. April 1938 in Bischofthum
    4. Erika Gollnick, Geburt: 31. Mai 1941 in Bischofthum, Tod: 2. Juni 1941 in Bischofthum

    Auf den folgenden Bildern ist bereits, wie von Zeitzeugen für 1945 bestätigt, ein massives Wohnhaus zu erkennen, d.h. das von Schwamm befallene, 1912 gekaufte wurde wohl ersetzt.

    Hugo Gollnick wurde, wie seine Eltern, in Peterswalde geboren. Er starb nach Einberufung zum Volkssturm laut Angaben des DRK in russischer Gefangenschaft an Ruhr.

    Elsa Gollnick geb. Schacht verstarb in Preußisch Oldendorf in ihrem Wohn-Schlaf-Zimmer im Beisein von Enkelsohn Heiko.

    Detlef Gollnick

  • Die nachstehend auf der Postkartenansicht abgebildeten Kühe gehörten dem Bauern August Wurch, der auch den Hirten kurzzeitig beschäftigte. Der Hirte wohnte im Spritzenhaus, in dem auch ein Herd zur Verfügung stand. Er suchte sich aber bald außerhalb von Bischofthum eine Arbeit und Bleibe.

    Margarete Wurch

    Postkartenansicht von Bischofthum um 1933
    (Dorfsee mit Gehöft Gollnick)
    Postkartenansicht von Bischofthum um 1933
    (Dorfsee mit Gehöft Gollnick)
  • Der Hof hatte eine Größe von etwa 76 Morgen (19,3 ha) mit folgenden Gebäuden und lebendem und toten Inventar:

    Wohnhaus, massiv, unterkellert und mit Kachelofen 9 × 12 m, Stall, massiv, 2 × 3 m, Stallgebäude 9 ×18 m, Stallanbau 4 × 5 m, Stallscheune aus Holz, 12 × 13 m.

    2 Pferde, 1 Fohlen, 8 Rinder, 25 Schweine, 2 Schafe, 6 Gänse, 25 Enten, 100 Hühner, 2 Hütehunde, 2 Katzen wurden auf dem Hof gehalten.

    Der Maschinenpark bestand aus Dreschsatz, Selbstbinder (der erste in Bischofthum), Häckselmaschine, Reinigungsmaschine, Rübenschneider, 4 Eggen, 3 Pflüge, 3 Ackerwagen, Kutschwagen, Pferdeschlitten.

    Detlef Gollnick

  • Flucht / Vertreibung

    Die Dorfbewohner versuchten am 26. Februar 1945 zu fliehen. Manchen gelang die Flucht, andere wurden unterwegs von den russischen Truppen eingeholt und nach Bischofthum zurückgeschickt.

    Der endgültige Verlust der Heimat erfolgte im Februar 1946 durch Vertreibung.

  • Hof Gollnick
  • Satellitenbild des Grundstücks
    Quelle des Bildes: Geoportal Polen