Grundbuch-Blatt Nr. 10
Ortsteil-Nummer …
Die Lage des Hofes ist unbekannt (2014).
Anmerkung
In der Liste der Praestanda vom 18.11.1825 waren Michael Dahlke, George Dahlke und Martin Dahlke erwähnt.
In den Dokumenten von 1825 bis 1852 taucht Martin Dahlke durchgängig als Besitzer des Hofes Nr. 10 auf.
Aber in einem Schriftstück, die gewünschte Erbverschreibung betreffend, wurde Michael Dahlke als dessen Besitzer genannt, obwohl ihm der Hof Nr. 2 gehörte:
Die Bauer Michael Dalckeschen Eheleute zu Bischofthum sind jetzt, Inhalts des Schreibens des hiesigen Königl. Land u. Stadtgerichts vom 11ten v Mts, geneigt, die bereits im Jahre 1826 für dieselben ausgefertigte Erbverschreibung über ihren daselbst Sub No. 10 belegenen Erbpachtshof gerichtlich zu vollziehen, weshalb sich das unterzeichnete Amt erlaubt, Eine Königl. Hochlöbliche Regierung um deren hochgeneigte Zusendung hiermit ganz gehorsamst zu bitten.
Regierung Köslin/12805_1837+06+13
Später ging Hof Nr. 2 auf den Bauern Carl Wilhelm Dahlke über.
Der Familienname Dahlke erlosch mutmaßlich 1867 als Besitzername des Hofes Nr. 10.
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Martin Dahlke
Martin Dahlke wird in der Liste der Praestanda von 18.11.1825 erstmalig erwähnt und weitere Male, u.a. in der Verhandlung über die Erbverschreibungs-Entwürfe.
Regierung Köslin/12805_1825+11+18
Regierung Köslin/12805_1826+04+26In diesen Dokumenten sind aus der Sippe der Dahlkes neben Martin Dahlke noch Michael Dahlke (Grundstück Nr. 2) und George Dahlke (Grundstück Nr. 3) erwähnt.
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In dem zur Verhandlung gestandenen Erbverschreibungs-Entwurf, der ursprünglich vom 06.03.1826 datierte, war Martin Dahlke als Erbpächter genannt.
Regierung Köslin/12805_1826+03+06_MD
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Im Rezess zur Ablösung von Burg- und Baudiensten am 19.11.1844 wurden die Besitzer der Höfe erstmalig zweifelsfrei genannt. Der Bauer Martin Dahlke war demnach Besitzer des Hofes Nr. 10.
Amtsgericht Bublitz I/72_1844+11+19
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Am Auseinandersetzungs-Rezess wegen der Ablösung der bisherigen Abgaben am 21.05.1852 nahm der Bauer Martin Dahlke teil, doch er verweigerte die Vollziehung des Rezesses. Eine Begründung ist nicht angegeben.
Amtsgericht Bublitz I/72_1852+05+21
Amtsgericht Bublitz I/72_1852+11+18 -
Da Martin Dahlke seine Unterschriften zum Rezess über die Ablösung der bisherigen Abgaben nicht geleistet hatte, wiederholte das Amt Bublitz diese Prozedur und protokollierte am 06.04.1853:
Heute erschien
der Bauer Martin Dahlke aus Bischofthum
welcher den, ihm bereits unterm 15. Juli v.J. vorgelesenen und von den übrigen Bauern in Bischofthum vollzogenen Domainen Abgaben Ablösungs Rezeß von Bischofthum in beiden Ausfertigungen im Beistande seines großjährigen Sohnes August Dahlke, so wie diese ihm vorgelesene Verhandlung, zum Zeichen der Genehmigung unterkreuzte …
Amtsgericht Bublitz I/72_1853+04+06
Die
Königliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der directen Steuern, Domainen und Forsten
bestätigte am 9. Juni 1853 den Eingang des Rezesses über die Ablösung der bisherigen Abgaben und gab Anweisung, das Grundbuch zugunsten Martin Dahlke berichtigen zu lassen:Der Königlichen Kreisgerichts Commission remittiren wir hierbei den uns mit dem gefälligen Schreiben vom 18. November pr. zugegangenen Rezeß über die Ablösung der Reallasten von den Grundstücken in Bischofthum, nachdem solcher inzwischen auch von dem Bauer Martin Dahlke vollzogen worden ist, mit dem ergebenen Ersuchen, nunmehr auch hinsichts des Dahlkeschen Bauerhofes No. 10 das Hypothekenbuch nach Maaßgabe des Rezesses berichtigen zu lassen, und uns den mit dem desfalligen Vermerk versehenen Rezeß sodann zurückzugeben.
Was den unter No. 19 im § 5 des Rezesses aufgeführten wüsten Bauerhof betrifft, welcher nach den jetzigen Ermittlungen nicht ein besonders Grundstück ausmacht, sondern den übrigen Bauerhöfen zugelegt ist, so werden wir versuchen, die Ablösung der Renten durch den betreffenden Wirthe herbeizuführen, und so diese Angelegenheit zu beseitigen. Hinsichtlich des Schmiedegrundstücks No. 20 ibid beantragen wir dagegen, demselben ein Hypothekenfolium zu geben, und auf Grund des Rezesses die Rentenpflichtigkeit desselben zu vermerken.
Amtsgericht Bublitz I/72_1853+06+09
Der Absicht, das Nutzungsentgelt für den wüsten Bauernhof umzulegen, widersetzten sich die Bauern und bestanden auf einer erbpachtlichen Vergabe.
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In der vom Schulzen Dorow angefertigten
Zeichnung des hinten am sogenannten Lübsch belegenen Wiesenplans des Bauerhofs No. 13 zu Bischofthum
war ein Wiesenplan des Bauern Martin Dahlke enthalten.Amtsgericht Bublitz I/82_1867+02+23
Die Nachfolger als Hofbesitzer von Martin Dahlke sind nicht bekannt (2014).
Dessen Sohn August Dahlke scheint den Hof nicht übernommen zu haben. Der letzte deutsche Hofbesitzer trug offenbar einen anderen Familiennamen, der, da die Lage des Hofes nicht bekannt ist (2014), auch nicht genannt werden kann.
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August Dahlke
August Dahlke (Dalke) wird in mehreren Dokumenten als Büdner und Tagelöhner erwähnt. Seine Ehefrau war Friederike Rahnenführer. Er erwarb am 13.04.1865 die Altenteilswohnung und den Garten des Bauerhofs Nr. 2. Am 01.04.1867 ersteigerte er gemeinsam mit Carl Horn den Bauernhof Nr. 13, den er nicht mehr in Besitz genommen hat. Vermutlich verstarb er in demselben Jahr. Am 08.12.1869 wurde über sein Erbe verhandelt.
Amtsgericht Bublitz I/73_1865+04+13
Amtsgericht Bublitz I/73_1869+12+08
Amtsgericht Bublitz I/73_1873+05+11
Amtsgericht Bublitz I/82_1867+04+01Friederike Dahlke geb. Rahnenführer heiratete Carl Henning.