Zum bäuerlichen Hausstand gehörten neben dem Besitzerpaar und deren Kindern sowie den unverheirateten, auf dem Hof arbeitenden Verwandten auch das Gesinde (Knechte und Mägde). Für sie alle war der Hausherr voll verantwortlich: Er hatte sie zu schützen, musste aber auch für sie haften und durfte sie bestrafen.
Alle Hofbewohner lebten zusammen in einem Haushalt. Erst als der Platz für die große Kinderschar nicht mehr ausreichte, wurden Buden für die Altenteiler oder das Gesinde gebaut. Zum Teil wurden Wohnräume im neuen Stallgebäude eingerichtet. So entstanden weitere Haushalte.
Nur der Inhaber einer Hofstelle war in der Gemeinde mitspracheberechtigt und hatte das Stimmrecht bei Dorfversammlungen Und nur aus diesem Kreise wurden Schulzen oder Schöffen bestellt, wobei das Schulzenamt vererbbar war. Und obwohl viele Arbeiten gemeinschaftlich durchgeführt und alle Dorfbewohner in die dörflichen Sozialstrukturen eingebunden waren, bestanden aufgrund der Besitzverhältnisse soziale Schichten, die sich insbesondere in der Wahl der Ehepartner ausdrücken konnten.
Die Unterschiede in der Wertschätzung kamen auch in den amtlichen Dokumenten zum Ausdruck, nämlich indem die Dorfbewohner entsprechend ihres Besitzes klassifiziert wurden: z.B. Voll-, Halb-, Viertelbauer oder eben Kathenmann bzw. Büdner oder Einlieger.
Um ihr Auskommen zu sichern, mussten Katen- oder Budenbesitzer oft nebenbei als Tagelöhner bei den Bauern arbeiten oder sie hatten einen der Landwirtschaft dienenden Beruf, wie z.B. Schmied, Schäfer oder Hirte.