In Bischofthum sind bis 1814 nur wenige Soldaten bekannt und diese dienten als Mousquetier
, das waren Jacob Kuchenbecker um 1758, David Kuchenbecker um 1781 und David Friedrich Kuchenbecker um 1790, die aufgrund des Kantonreglements eingezogen wurden.
Ein kurzer Abriss zur Militärgeschichte:
Im frühen Mittelalter war jeder Freie im Volksheer wehrpflichtig. An seine Stelle trat im hohen Mittelalter, da Bewaffnung und Ausrüstung kostspielig wurden und die Kampfausbildung ständige Übung forderte, das ritterliche Lehnsheer. Als die Ritter infolge ihrer Schwerbeweglichkeit dem Volksheer erlagen, wurden Söldnerheere aufgestellt, in denen die Fußtruppe gegenüber den Rittern wieder stärker in den Vordergrund trat. Die Söldner bildeten später selbständige Haufen, die sich im Ganzen vermieteten. Aus ihnen gingen die Landsknechte hervor; im Auftrag eines Landesherrn wurden sie durch den Feldoberst angeworben. Nach dem Dreißigjährigen Krieg entstanden im Zusammenhang mit den Kämpfen zwischen den absoluten Landesherren und den sie einschränkenden Ständen die stehenden Heere, die teils aus geworbenen Ausländern, teils aus ausgehobenen Staatsangehörigen bestanden. Nach dem Sieg der Landesherren wurden allerdings auch erneut, vor allem der geringen Kosten wegen, im Bedarfsfalle Milizheere aufgerufen.
Den Übergang zur modernen Wehrverfassung bildete das Kantonsystem des preußischen Königs Friedrich Wilhelm I., dem in der Französischen Revolution 1793 erstmals die allgemeine Wehrpflicht folgte. Napoleon I. verband allgemeine Wehrpflicht und Berufsheer miteinander; seine Heere bestanden aus lang dienenden Berufssoldaten aller Grade und Ausgehobenen. Ihm folgte 1813 Preußen mit der Landwehr, die schließlich unter Wilhelm I. in ein einheitliches Rahmenheer umgebildet wurde, dessen stehende, aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht ergänzte Truppenverbände im Kriegsfall durch den Beurlaubtenstand verstärkt und durch Neuaufstellung vermehrt wurden. Diese Wehrverfassung hat sich, wenn auch regional abgewandelt, heute mit wenigen Ausnahmen (z. B. Schweiz: Milizsystem) überall durchgesetzt.
Das Kantonsystem, auch Kantonreglement genannt, wurde durch König Friedrich-Wilhelm I. im Jahr 1733 in Preußen eingeführt. Dabei wurde der Staat in so genannte Enrolierungskantone mit je etwa 5.000 Haushalten eingeteilt für ein Regiment. Sieben bis 10 Dörfer in dem Kanton bildeten einen Distrikt, aus dem jährlich drei bis vier Kantonisten eingezogen wurden.
Am 03.09.1814 wurde die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Gesetzliche Grundlagen waren die die Reichsverfassung (Artikel 57 ff.) und das Reichs-Militärgesetz. Grundsätzlich war jeder Deutsche vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr wehrpflichtig. Das Militärpflichtige
Alter begann mit dem 20. Lebensjahr und schloss eine grundsätzliche Meldepflicht des Wehrpflichtigen bei seiner Ortsbehörde zwischen dem 15 Januar und dem 1. Februar des zutreffenden Jahres ein. Hier wurden die männlichen Einwohner die Rekrutierungsstammrolle seines Heimatortes eingetragen, was aber noch nicht bedeutete, dass man definitiv auch zum Militärdienst angenommen wurde. Fehlte eine verbindliche Rückbestätigung (in Form der Bekanntgabe des Musterungstermins) durch die Ortsbehörde, musste die Meldung jedes Jahr von neuem vollzogen werden (maximal 3 Jahre, dann Zwangseinteilung in eine andere Dienstpflichtgruppe als die aktive
). Letztes Lebensjahr, in dem man zum Dienst herangezogen werden konnte, war das 39. Nach der Reichsverfassung gehörte jeder männliche Deutsche 7 Jahre lang, vom 20. bis zum 28. Lebensjahre dem stehenden Heer an. Dieser Zeitraum war aufgeteilt in 3 Jahre Wehrpflicht und 4 Jahre Reserve-Angehörigkeit. Waren mehr Wehrpflichtige eines Jahrganges vorhanden waren als benötigt wurden, entschied das Los über ihre Verwendung.
Wie viele der Gemusterten wirklich zum Militär mussten, kann man aus folgendem Ausschnitt aus dem Bublitzer Anzeiger vom 2. März 1872 entnehmen: Von 84 Personen 19! Im Neustettiner Kreisblatt No. 4 vom 28. Januar 1863 wird das damalige Verfahren ausführlich beschrieben.
Im Schützenverein wurde das beim Militärdienst Erlernte durch gemeinsames Schießtraining gepflegt.