Grundbuch-Blatt Nr. 16+27
Ortsteil-Nummer 19
⚭ Auguste Rogahn
⚭ Caroline Bertha Dally
⚭ Emma Luise Röske
⚭ Hedwig Engfer
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Christian Dally
In der Grundakte des Freischulzenhofes von Bischofthum, später unter Band I, Blatt Nr. 6 geführt, wird Christian Dallü in einem Protokoll vom 22.06.1797 als Nachbar des Frey-Schulzen Michael Erdmann Kockenbecker (Kuchenbecker) mit einem Acker im
Sandstätschen Felde
und einerkleinen Kuhl Wiese
genannt.Amtsgericht Bublitz I/75_1797+06+22
In einem Schreiben vom 24.09.1844 wurde der vermutlich vor dem 18. November 1825 verstorbene Christian Dally als Vater des Bauern Gottlieb Dally genannt.
Amtsgericht Bublitz I/72_1844+09+24
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Witwe Dallü
Die Witwe Dallü wurde in der Liste der Praestanda am 18.11.1825 genannt und nahm am 06. März 1826 an einer Besprechung über den Entwurf der Erbverschreibungen teil.
Regierung Köslin/12805_1825+11+18
Regierung Köslin/12805_1826+03+06 -
Johann Gottlieb Dally
Mit 14 vorgeladenen Interessenten wurde am 26.04.1826 über die Erbverschreibungs-Entwürfe diskutiert. Die Bauern verweigerten die Vollziehung. Einer der Geladenen war …
… Johann Gottlieb Dally, welchem der Hof nach dem Tode seines Vaters durch den Auseinandersetzungsrezeß mit seiner Mutter und Geschwistern eigenthümlich zugeschlagen.
Regierung Köslin/12805_1826+04+26
Dieser Protokollvermerk lässt den Schluss zu, dass Johann Gottlieb Dally den Hof, dessen Nummer im Hypothekenbuch wir später (1852) erfahren, 1826 in Besitz genommen hatte. Die Bestätigung der Erbfolge finden wir in einem Schreiben vom 24.09.1844 des
Königl. Oekonomie Commissarius
Elten, dem nicht bekannt war …… welche Hypotheken No. der dem Bauer Gottlieb Dally zugehörige Bauerhof in Bischofthum hat, sondern mir nur soviel bekannt ist, daß der Dally den Hof durch den Erbtheilungsrezeß vom 12. Januar 1826 von seinem Vater Christian Dally erhalten hat …
Amtsgericht Bublitz I/72_1844+09+24
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In einem Protokoll zur Verhandlung über die Erbverschreibungen heißt es u.a.:
… daß die Bauern Johan Gottl. Dally und Carl Friedr. Kuchenbecker die Vollziehung der Erbverschreibungs-Entwürfe verweigert haben, weil sie glauben, zur Berichtigung der Besitztitelkosten unvermögend zu sein.
Regierung Köslin/12805_1838+09+19
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Wie bereits oben berichtet, war dem
Königl. Oekonomie Commissarius
Elten bis zu Verhandlung über die Ablösung der Burg- und Baudienste am 19.11.1844 die Hof Nr. nicht bekannt, deshalb wurde der Bauernhof des Johann Gottlieb Dallyohne Fol.
geführt.Amtsgericht Bublitz I/72_1844+11+19
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Am 18.09.1845 beantragte der Bauer Johann Gottlieb Dally unter Nennung seines Vorfahren Bauer Christian Dally die zunächst verweigerte Erbverschreibung.
Der Bauer Gottlieb Dally zu Bischofthum, welcher im Jahre 1838 die Annahme einer Erbverschreibung verweigerte, hat jetzt um eine solche hier angetragen und um recht baldige Ausfertigung derselben gebeten.
Von dem Bauerhofe des Gottlieb Dally werden laut Prästations Tabelle von Bischofthum de 1836 ad No. 7 zur hiesigen Casse alljährlich nachstehende Abgaben entrichtet, als: …
Eine Königliche Hochlöbliche Regierung bittet das Amt gehorsamst:
die beantragte Erbverschreibung für den Bauern Gottlieb Dally zu Bischofthum in Duplo ausfertigen zu lassen und selbige dem Amte zur weiteren Veranlassung hochgeneigtest zuzustellen …
Regierung Köslin/12806_1845+09+18
Ebenfalls unter dem Datum vom 18.09.1845 wurde ein Entwurf der Erbverschreibung zugunsten des Johann Gottlieb Dallÿ verfasst, der ursprünglich auf die verwitwete Bauer Dallÿ ausgestellt war. In diesem Entwurf war der Bauer Xtian Dallÿ als Vorfahr genannt.
Regierung Köslin/12806_1845+09+18
Zwei Tage später wurde den Bauern Christian Dally und Carl Fr. Kuchenbecker in einer Currende Strafe wegen nicht gestellter Anträge zur Besitztitelberichtigung angedroht.
Da die Bauern Gottlieb Dally und Carl Fr. Kuchenbecker der Verfügung v. 20 Aug d. J., bei uns Anträge wegen Besitztitelberichtigung von ihren Bauerhöfen zu machen, ungeachtet der ihnen angedrohten Strafe von 5 rt nicht nachgekommen sind, so haben wir zu ihrer Vernehmung über solche Anträge einen Termin auf
den 27. Octbr. c um 11 Uhr
hier zu Rathhause angesetzt, wozu sie mit der Anweisung vorgeladen werden, alle Papiere welche auf ihren Besitz Bezug haben, mitzubringen.
Sollten die Bauern Dally u Kuchenbecker in diesem Termin nicht erscheinen, so wird nicht allein die ihnen am 20. Aug. c. angedrohten Strafe von 5 rt festgesetzt, sondern sie auch in einer anderweitige Strafe von 5 rt genommen werden.
Amtsgericht Bublitz I/72_1845+09+20
Am 02.10.1845 wurde die Erbverschreibung für Bauer Johann Gottlieb Dallÿ erteilt und eine handschriftliche Abschrift erstellt. Am 27.10.1845 wurde sie vollzogen.
Regierung Köslin/12806_1845+10+02_JGD
Wie bei Carl Friedrich Kuchenbecker (Grundstück Nr. 17) war erst mit der Ausstellung der Erbverschreibung seitens der Regierung in Köslin die Voraussetzung für den Antrag zur Besitztitelberichtigung erfüllt. Die Drohung des Amtsgerichts vom 20.09.1845 war daher aus Sicht des Gottlieb Dally ungerechtfertigt.
Amtsgericht Bublitz I/77_1846+01+19
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Am 19.01.1846 erging eine Anweisung zum Anlegen eines Blattes im Hypothekenbuch mit der Nummer 16. Zu den Besitzern wurde folgendes vermerkt:
Rubr. I Titulus Poss.:
Der Bauer Johann Gottlieb Dally und seine Ehefrau Auguste geb. Rogahn Von denen der Erstere diesen Bauerhof nebst Pertinenzien durch die von der Königl. Regierung zu Cöslin ertheilte Erbverschreibung v. 2. October 1845., vollzogen den 27. Octbr. 1845 zu Erbpachtsrechten erhalten hat, und ist der Besitztitel für beide in Gütergemeinschaft lebende Eheleute ex decr. vom 19. Januar 1846 berichtigt worden.
Amtsgericht Bublitz I/77_Deckblatt der Grundakte Nr. 16
Im Flurbuch wurde das Grundstück mit Datum vom 29.03.1846 näher beschrieben:
Bezeichnung der LageKulturartFlächeninhaltdie großen HufenAcker43,89.30 hadie Wurthdesgl.1,41.20 haim DorfeHofraum0,23.00 hafeiner Ort u. Rügendesgl.4,51.90 hadaselbstWeide0,03.10 ha"Acker1,61.90 ha"Wiese0,11.20 ha"Weide1,36.10 ha"Acker5,26.50 ha"Wiese0,18.40 ha"Weide2,44.10 haSumme61,06.70 ha -
Beim Auseinandersetzungs-Rezess zur Ablösung der bisherigen Abgaben am 21.05.1852 wurde der Hof von Johann Gottlieb Dally unter der Nummer 16 geführt.
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Am 31.12.1860 verstarb der Bauer Johann Gottlieb Dally in Bischofthum. Die Ehefrau von Bauer Johann Gottlieb Dally war Auguste Rogahn.
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Erbengemeinschaft Dally
Die verwitwete Auguste Augustine Dally geb. Rogahn, übernahm gemeinsam mit ihren Kindern den Hof Nr. 16.
Bublitz den 6. Mai 1867
In der HypS. Des Bauerhofs No. 16 in Bischofthum erschien heute
die verwittwete Gottlieb Dally Auguste geb. Rogahn aus Bischofthum
und beantragt
für sie und ihre Kinder den Besitztitel zu berichtigen und dazu ein Erblegimitationsattest aus den Vormdsch. Acten zu extrahieren.
Amtsgericht Bublitz I/77_1867+05+06_1
In einer Verhandlung über die Schulden der verwitweten Bauer Dally erklärte die Ehefrau des Ackerbürgers Wilhelm Meinke, Johanne geb. Dally […] unter Vollwort ihres miterschienenen Ehemannes:
Ich trete der mir vorgelesenen Verhandlung […] Bublitz den 6ten Mai 1867 bei und genehmige auch meinerseits die Verpfändung des Bauerhofes No. 16 in Bischofthum wegen der Schuld von 500 rt an den Bauer Kuchenbecker.
Als Gläubiger war der Bauer Carl Friedrich Kuchenbecker gemeint, der seinen Hof Nr. 6 mutmaßlich bereits vor 1866 aufgegeben hatte und den Verkaufserlös als Darlehen ausgab.
Amtsgericht Bublitz I/77_1867+05+06
In der Erbbescheinigung vom 25.05.1867 waren die Kinder von Bauer Gottlieb Dally († 31.12.1860) zu Bischofthum und seiner Witwe Auguste geborene Rojahn angeführt.
Großjährige Kinder: Johann Friedrich Wilhelm, Johanne Henriette Juliane verehelichte Ackerbürger Wilhelm Meinke aus Rummelsburger Feldmark, Amalie Pauline Mathilde
Minderjährige Kinder: Caroline Bertha geb. 21.02.1845, Hermann Gottlieb geb. 29.04.1847, Charlotte Friederike geb. 04.10.1849, August Theodor geb. 18.08.1851, deren aller Vormund Bauer Martin August Kuchenbecker in Bischofthum.
Amtsgericht Bublitz I/77_1867+05+20
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In der Gebäudesteuerrolle wurde am 17.03.1873 als Eigentümer des Hofes mit der Nummer 19 der Bauer Gottlieb Dally genannt.
Folgende Gebäude gehörten zu dem Hof: Wohnhaus mit ca. 23 ar Hofraum und Garten, Schafstall, Scheune, Viehstall.
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Friedrich Reske
Am 19. April 1873 erwarben der Büdner Friedrich Reske (Röske, Roeske) und seine Ehefrau Caroline Bertha geborene Dally den Hof Nr. 16 von den Miterben.
Bereits am 24.09.1867 hatte der Büdner Friedrich Röske ein Grundstück von den Naffinschen Eheleuten erworben, das später im Grund-buch die Nr. 27 erhielt.
Amtsgericht Bublitz I/82_1867+09+24
In dem Protokoll zur Auseinandersetzung über das Erbe des Johann Gottlieb Dally wurde seine Witwe als Schwiegermutter von Büdner Friedrich Reske (Unterschrift Roeske) in Bischofthum erwähnt. In § 5. heißt es:
Die Uebergabe des verkauften Grundstücks nebst Inventarium wird als geschehen anerkannt und es soll die Auflassung erfolgen, sobald dieser Vertrag von der in Rummelsburg vorhandenen Miterbin genehmigt ist.
Die Ehemänner Glashagen und Zemke genehmigen die Erklärungen ihrer Ehefrauen. Die sämmtlichen Erben erklären sich durch Ueberlassung des Grundstücks resp. die Aussetzung der Erbabfindung für abgefunden an dem Nachlaß des Johann Gottlieb Dally.
Amtsgericht Bublitz I/77_1873+04+19
Eine weitere Einverständniserklärung gab Carl Kuchenbecker als Vormund für einige minderjährige Erben ab:
In der Hypo S. des Bauerhofes No. 16 in Bischofthum erscheint im heutigen Termin
der Eigenthümer Carl Kuchenbecker aus Bischofthum,
welcher als Vormund der Erben der verw. Schumacher Zemke, Mathilde geb. Dally in Sassenburg, darin willigt, daß der Büdner Friedrich Reske und seine Ehefrau Bertha geb. Dally als neue Erwerber des rubricirten Grundstücks eingetragen werden.
Aufgrund dieser Einverständniserklärung am 10.12.1873 erging linksspaltig folgende richterliche Anweisung für die Berichtigung des Grundbuches:
Es ist einzutragen
Abthl. 1 Friedrich Röske und seine Ehefrau Bertha geb. Dally auf Grund des Kaufvertrages v. 19ten April und 9 Juni 1873 eingetragen am 12 Januar 1874
Abthl. 2. No. 6 ein Altentheil für Wwe. Dally, Augustine geb. Rojahn, in Bischofthum …
Ein Eintrag in Abteilung II des Grundbuchblattes unter Nr. 3 lautet:
650 rt Darlehen, verzinslich vom 30. Juni 1873 ab mit fünf Pro Cent Jährlich; auf Grund der Schuldverschreibung von demselben Tage für den Bauern Carl Friedr. Kuchenbecker sen. in Bischofthum …
Amtsgericht Bublitz I/77_1873+12+10
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In einem Attest zugunsten des Lehrers Hoffmann bezeichnete sich Friedrich Roeske als gewesener Kirchenrat und Bruder des Denunzianten (Wilhelm Roeske).
Regierung Köslin/5496_1874+07+27
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Johann Friedrich Wilhelm Dally gab im Standesamt den Tod seiner Mutter vom 22. Juni 1879 bekannt:
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute der Person nach bekannt,
der Bauersohn Friedrich Dally, wohnhaft zu Bischofthum und zeigte an, daß Auguste Dally geb. Rogahn, 70 Jahre alt, evangelischer Religion, wohnhaft zu Bischofthum geboren zu Gr. Carzenburg verheirathet gewesen mit dem Bauer Gottlieb Dally zu Bischofthum am zwei und zwanzigsten Juni des Jahres tausend acht hundert siebenzig und neun Abends um acht Uhr verstorben sei …
Am linken Rand der zitierten Sterbeurkunde war vom Gemeindevorsteher Dorow am 21. Sept. 1881 eingetragen [teilweise im Heftfalz verdeckt]:
Ist im hiesigen Orte nach meinem, sowie den alten Leuten ihrem Reden und Wissen eine andere Auguste gen. Augustine Dallÿ geb. Rogahn, als die nebenstehende Auguste Dallÿ geb. Rogahn lebt und in dem Bauerhof No. 16 hieselbst, den jetzt die Reskeschen Eheleute bewohnen, wohnt …
Amtsgericht Bublitz I/77_1879+06+23
Dieser Eintrag des Gemeindevorstehers Dorow muss angezweifelt werden, denn in einer vom Königl. Amtsgericht Bublitz zugunsten der Kinder ausgestellten Erbbescheinigung vom 30.05.1883 wird das oben genannte Todesdatum von Auguste Dallÿ geb. Rogahn bestätigt.
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Nachdem die Witwe Dally verstorben war, wurde folgende Erbbescheinigung ausgestellt:
Zum öffentlichen Glauben wird bescheinigt, dass sich als alleinige gesetzliche Erben der am 22. Juni 1879 zu Bischofthum verstorbenen verwitweten Bauer Gottlieb Dally folgende eheliche mit dem Bauern Gottlieb Dally erzeugte Kinder beziehungsweise Kindeskinder
- Johann Friedrich Wilhelm Dally geboren am 30. September 1835
- Johanne Henriette Juliane Dally geboren am 25. Juni 1838 verehelichte Meinke
- Karoline Bertha Dally geboren am 21. Februar 1845 verehelichte Roeske
- Gustav Hermann Otto Glashagen geboren am 5. Juli 1874, Sohn der am 4. October 1849 geborenen und am 13. September 1876 verstorbenen Charlotte Friederike Dally verehelicht gewesene Glashagen
- August Theodor Dally geboren am 18. August 1851
nach Vorschrift des Gesetzes ausgewiesen haben.
Amtsgericht Bublitz I/77_1883+05+30
In einem Schriftstück vom 27.06.1883 wurde Friedrich Röske als Eigentümer des Bauernhofes Nr. 16 bezeichnet. Seine Ehefrau war Karoline Bertha Dally, eine Tochter von Johann Gottlieb Dally.
Amtsgericht Bublitz I/77_1883+06+27
Amtsgericht Bublitz I/77_1883+05+30Der Bauer Carl Friedrich Kuchenbecker hatte an die Friedrich Röskeschen Eheleute Geld ausgeliehen. Dieses Darlehen zahlten sie – nachdem die Miterben verzichtet hatten – an die Erbin Emilie Schulz, geb. Kuchenbecker zurück.
Den diesbezüglichen Vertrag unterschrieben:
- Emilie Schulz geb. Kuchenbecker
- deren Ehemann Julius Schulz
- Handzeichen + + + (Witwe) Caroline Kuchenbecker geb. Wehner
- Friedrich Roeske
- Bertha Roeske
Amtsgericht Bublitz I/77_1883+08+01
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Gustav Gohlke
Emma Luise Gohlke geb. Röske, erhielt von ihren Eltern, Friedrich Röske und Bertha geb. Dally, mit einem Überlassungsvertrag vom 06.09.1893 den Hof Nr. 16 und einen unter Nr. 27 eingetragenen Teil des ehemals Naffinschen Grundstücks.
§.1. des Vertrages lautet:
Die Röske’schen Eheleute überlassen ihr in Bischofthum belegenen und gehörigen Bauerhof No. 16 und 2 Parzellen von dem getheilten Naffin‘schen Bauerhofe No. 27 eingetragen im Grundbuche von Bischofthum, an ihre leibliche Tochter die verehelichte Emma Gohlke geb. Röske in Bischofthum wohnhaft, mit Genehmigung ihres Ehemannes dem Besitzer Gustav Gohlke für den vereinbarten Preis von 6900 Mk.: geschrieben: sechstausendneunhundert Mark.
Amtsgericht Bublitz I/77_1893+09+06
Schreibzeuge war der Bauernhofsbesitzer und Gemeindevorsteher Ferdinand Gohlke. Welcher Bauernhof in welchem Ort ihm gehörte, ist nicht dokumentiert.
Am 13.09.1893 erfolgte die Auflassung des Grundstücks von Friedrich Roeske und seiner Ehefrau Bertha Roeske geb. Dally für Tochter Emma vh. Gustav Gohlke.
Amtsgericht Bublitz I/77_1893+09+13
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Gustav Gohlke und Ehefrau Emma Luise geb. Roeske wurden am 13.01.1901 als Besitzer in das Grundbuch eingetragen.
Amtsgericht Bublitz I/77_1901+01+13
Landwirtschaftliches Adreßbuch der Rittergüter, Güter und Höfe der Provinz Pommern, Leipzig: Niekammer, 1928, S. 269 -
Am 3. Juli 1902 verstarb zu Bischofthum, seinem letzten Wohnsitz, der Altsitzer Friedrich Reske (Röske, Roeske).
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Es bestand Gütergemeinschaft zwischen der Witwe Bertha Reske geb. Dally und der Ehefrau des Bauerhofbesitzers Gustav Gohlke Emma Luise geb. Reske.
Diese Gütergemeinschaft wurde am 2. Februar 1904 vom Königl. Amtsgericht Bublitz für die Altsitzerwitwe Bertha Reske (Röske) geb. Dally zu Bischofthum bestätigt:
Am 3. Juli 1902 verstarb zu Bischofthum, seinem letzten Wohnsitz, der Altsitzer Friedrich Reske (Röske).
Zwischen seiner Witwe Bertha Reske geb. Dally zu Bischofthum und der Ehefrau des Bauerhofbesitzers Gustav Gohlke Emma Luise geb. Reske zu Bischofthum, geboren am 1. October 1872, ist fortgesetzte Gütergemeinschaft eingetreten.Amtsgericht Bublitz I/77_1904+02+02
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Die Größe des Hofes war mit 59 ha angegeben, davon waren 50 ha Acker- und Gartenland, 5 ha Wiesen, 3 ha Holzungen und 1 ha Unland (Hof, Wege). Der Hof hielt 4 Pferde einschl. Fohlen, 17 Rindviecher, davon 10 Kühe, 3 Schafe und 10 Schweine. Das unvermeidliche Federvieh war nicht angegeben.
Landwirtschaftliches Adreßbuch der Provinz Pommern, Leipzig: Niekammers Adreßbücher, 1939, S. 338-339
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Paul Gohlke wurde geboren am 09.05.1899 und starb am 20.12.1944. Die Zeitzeugen haben ihn, Paul Gohlke, als letzten Besitzer genannt. Die Söhne Gerhard geb. 10.05.1937, und Jürgen geb. 08.06.1942, waren zu jung zur Fortführung des Hofes, sodass wohl die Ehefrau Hedwig Gohlke geb. Engfer, die Bewirtschaftung fortsetzte.
Zeitzeugen beschrieben den Hof von Paul Gohlke wie folgt:… er bestand aus dem Bauernhaus, einem Stall von 30×10 m, einer großen Scheune, einem zweiten Stall von 18×10 m, dem Geräteschuppen und einem Hühnerschuppen; Paul Gohlke hielt folgende Tiere: 4 Pferde, 1 Fohlen, 16 Rinder, 40 Schweine, 17 Schafe, div. Geflügel; selbstverständlich waren die notwendigen Landmaschinen vorhanden.
Detlef Gollnick
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Eroberung und Besetzung des Dorfes durch sowjetische Truppen, Beschlagnahme der Gehöfte und Vertreibung der deutschen Bevölkerung durch die Polen.
Über die Flucht und Vertreibung wird ausführlich im Buch
Geschichte von Bischofthum
berichtet. -
Ordentlich sieht unter anderem das Gehöft von Paul Gohlke aus. Leider gibt es nur wenige solcher Grundstücke heute. Bei Gohlke ging es wahrscheinlich auch nur deswegen ohne Abbruch, weil dort Frau Hildegard Gohlke, Schwägerin des Besitzers, wirtschaftete.
Pommernzeitung vom 25. März 1967
Der polnische Besitzer ist nicht bekannt.
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