Grundstück Albert Peitsch

Grundbuch-Blatt Nr. 18,
Leinstelle
Bude Nr. 4
Ortsteil-Nummer …
 
Erwerb
Besitzer / Eigentümer
Bemerkung
 
Prediger Dittmann
Besitzer des Vorwerks Kasimirshof,
Grundstück Nr. 18
11.03.1843
Peter Hass
Schneider
10.11.1859
Carl August Giese
Bude Nr. 4
10.11.1862
Albert Julius Peitsch
Grundstück Nr. 18 + Bude Nr. 4
21.01.1863
 
Hypothekenfolium geschlossen
Zuschreibung zu Bude Nr. 4
Anmerkung

In der o.a. Karte wurde das Grundstück neben dem vom Gehöft Wurch markiert, in der Annahme, dass dies die sogenannte Leinstraße bei der Schmiede bzw. die Leinstelle war.

Leinstelle

Die Vorbesitzer des Grundstücks Nr. 18 waren vor Albert Julius Peitsch bis 1843 der Prediger Dittmann aus Kasimirshof, 1843 Peter Hass, 1859 Carl August Giese. 1863 erfolgte die Zuschreibung des Grundstücks Nr. 18 zur Bude Nr. 4.

Das Grundstück Nr. 18 Bischofthum, die sogenannte Leinstraße (Leinstelle) von 1 Morgen 40 QR lag bei der alten Schmiede und wurde später der Garten des Grundstücks Nr. 31.

Margarete Wurch

 
  • Text auf dem Deckblatt des Hypothekenblattes:

    No. 18 Bischofthum, die sogenannte Leinstraße von 1 Morgen 40 QR.

    Das Hypothekenfolium dieses Grundstücks ist behufs Zuschreibung zur Bude No. 4 in Bischofthum geschlossen.

    vi decreti vom 21. Januar 1863.

    Der Text auf dem zweispaltigen Grundbuchauszug lautet wie folgt:

     
  • Name des Besitzers
    Rubrica I. Titulus possessionis
    der Schneider Peter Hass
    hat dieses früher zu dem ehemaligen Domainen Vorwerk Casimirshof gehörig gewesene Grundstück durch Vertrag vom 11. Maerz 1843 von dem Prediger Dittmann als Besitzer von Casimirshof für fünf und siebenzig Thaler erkauft und ist nach erfolgter Abschreibung vom hauptgute der Besitztitel für ihn hier berichtigt worden. de decreti vom 29. Juni 1847
  • Carl August Giese
    derselbe hat dieses Grundstück durch Vertrag vom 10. Novbr. 1859 von den Schneider Peter Hassschen Eheleuten ohne Wertbestimmung erworben. Sein Besitzrecht ist hier durch Verfügung vom 16. November 1859 eingetragen.
  • Albert Julius Peitsch
    welcher das Grundstück zugleich mit der Bude No. 4. von den Carl August Gieseschen Eheleuten durch Vertrag vom 10. November 1862 für Dreihundert Thaler gekauft hat und ist der Besitztitel für ihn vi decreti vom 21. Januar 1862 berichtigt worden.

    Amtsgericht Bublitz I/78_1847-1860

  • Im Grundbuch ist abschließend eingetragen:

    Das Hypothekenfolium dieses Grundstücks ist behufs Zuschreibung zur Bude No. 4 in Bischofthum geschlossen vi decreti vom 21. Januar 1863.

    Amtsgericht Bublitz I/78_1863+01+21

  • Hass

    Am 27. Juli 1874 unterschrieb Hass neben anderen ein Zeugnis für den Lehrer Hoffmann, in dem dessen treuer Fleiß in seinem Amte und ein untadeliges mäßiges und nüchternes Betragen hervorgehoben wurde, mit dem er sich in 11-jähriger Tätigkeit die Liebe seiner Schulgemeinde erworben habe.

    Regierung Köslin/5496_1874+07+27

    Die Besitzfolge nach Albert Julius Peitsch ist nicht dokumentiert.