Grundbuch-Blatt Nr. 23
Ortsteil-Nummer …
Auf dem Hofgrundstück wurde von den polnischen Eigentümern ein Neubau als Wohnhaus errichtet.
⚭ Wilhelmine Friederike Grönke
⚭ Ferdinand Naffin
⚭ Henriette Dahlke
⚭ Johanna Kuchenbecker
⚭ Bertha Rosenow
⚭ Erna Vandrey
Anmerkung
Das Grundstück Nr. 13 wurde 1860 geteilt. Die abgetrennte Hälfte erhielt die Nr. 23. Carl Horn vereinte beide Hälften 1869 in einer Hand. Gleichwohl wurden bis 1932 getrennte Grundbuchblätter geführt. Am 21. Dezember 1932 wurde das Grundbuch Bd. II Bl. 23 auf Blatt Nr. 126 übertragen.
Auf dem Deckblatt des Grundbuchs ist der Umfang des aus dem Grundstück Nr. 13 herausgelösten Grundstücks Nr. 23/126 beschrieben:
Tabelle No. 23
Ein Halb
auerhofGrundstück in dem Königl. Amtsdorfe Bischofthum, Fürstenthumschen Kreises, bestehend aus den vom Bauerhof No. 13 abgeschriebenen Stücken: der halben Hoflage von 40 QuadratRuthen, dem kleinen Garten nördlich der Hoflage von 44 QuadratRuthen, der Nordwestseite des Hauptplans von 126 Mrg. 94 QR Acker und 2 M. 103 QR Wiesen; in den Ellerwiesen 12 Morgen 68 ½ QR Acker und 8 M. 70 QR Wiesen, vom Wohnhause das Nordwestende von 1 Ruthe 1 Fuß, vom Stall das Nordwestende von 1 Ruthe 5 7/10 Fuß, der nordöstlich gelegenen Hälfte der Scheune, sowie der Mitbenutzung des Backofens mit dem Wege dahin, 29 QRuthen Fläche, des Weges von der Hoflage bis an die Wiesen, 50 QRuthen Fläche, einer 9 Ruthen breiten Trift, 47 QRuthen Fläche eines Wegs um nach dem hinteren Acker zu kommen, und des Moderplans c III von 128 QRuthen und der davon machenden Wiese.
Amtsgericht Bublitz I/82_1867-1878
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Friedrich Ferdinand Wilhelm Naffin
Friedrich Ferdinand Wilhelm Naffin, geboren am 15. November 1829 in Sparsee, war der Ehemann der Erbin des Grundstücks, Marie Albertine Kuchenbecker, die den halben Hof Nr. 13 laut Vertrag vom 02.07.1860 von ihren Eltern erwarb. Der abgeteilte Hof erhielt die Nr. 23.
Der erste Eintrag in der Tabelle Nr. 23 lautet:
(Name des Besitzers) Marie Albertine, geborene Kuchenbecker, und deren Ehemann Ferdinand Naffin
(Titulus possessionis) von denen Erstere das Grundstück durch Vertrag vom 2ten Juli 1860 von ihren Eltern in ihre Erbtheil und gegen Zahlung von Siebenhundert Thaler übereignet erhalten und ist der Besitztitel für beide Eheleute vi decreti vom 29sten Juli 1861 berichtigt.
Durch Vertrag vom 28. Februar 1867 haben Besitzer einen Morgen Ellernwiese für 44 rt verkauft und ist die Abschreibung hier vi decreti vom 8ten Mai 1867 erfolgt. Durch Verträge vom 24. September 1867 haben Besitzer Parzelen 6 Morgen 54 QR Ellernwiesen und 70 Morgen 16 ½ QR Akker für 886 rt verkauft und sind dieselben hier vi decreti vom 27. Juni 1868 abgeschrieben.
Amtsgericht Bublitz I/82_1860-1932
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Der Halbbauer Ferdinand Naffin und seine Ehefrau Marie Albertine geb. Kuchenbecker veräußerten am 28.02.1867 an den Halbbauern Johann Wingelsdorf aus Gr. Wittfelde einen Morgen der Ellerwiese. §.1. des Kaufvertrages lautet:
Die Ferd. Naffinschen Eheleute verkaufen von dem ihnen gehörigen, in Bischofthum unter Hyp. No. 23 belegenen Halbbauerhof an den Wingelsdorf einen Morgen der Ellerwiese b II der Brandtsche Kaste (hinter fol. 26 Hyp … Hof 13), welche Parcele an deren Carl Fr. Kuchenbeckersche Gränze 24 ½ Ruthen lang und an dem Waßergraben (nordöstlich Seite) 7 Ruthen 4 Fuß 6 Zoll breit ist, wobei sie eine Handzeichnung übergeben, und willigen in Abschreibung vom Hauptgrundstücke u. Berichtigung des Besitztitels von der Parcele auf den Namen des Käufers.
Amtsgericht Bublitz I/82_1867+02+28
In der
Zeichnung des hinten am sogenannten Lübsch belegenen Wiesenplans des Bauerhofs No. 13 zu Bischofthum
ist die verkaufte Wiesenfläche gelb gekennzeichnet.Amtsgericht Bublitz I/82_1867+02+23
Die folgende Karte zeigt weitere Flächen, die Ferdinand Naffin abgeben wollte, davon eine nahe den Hofgebäuden an der Baldenburger Grenze. Diese ist auch in einer Projektion in das Areal von Bischofthum dargestellt.
Am 24.09.1867 gab Friedrich Ferdinand Naffin Teile seines Hofes an Schmiedemeister Carl Kuchenbecker, Bauer und Gerichtsmann Carl Wilhelm Dahlke, Einwohner Friedrich Röske sowie Halbbauer Carl Horn ab.
Daneben beschlossen Friedrich Martin Kuchenbecker, Friedrich Ferdinand Naffin und Maria Naffin mit ihren Unterschriften einen Kaufvertrag.
Der abgebildete Text lautet:
die Parcele hier ab und seinem Grundstücke Nr. 4 zuzuschreiben.
Amtsgericht Bublitz I/82_1867+09+24
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Laut Anweisung vom 27.06.1868 war auf dem Titelblatt des Hypothekenfoliums des Halbbauerhofes Nr. 23 in Bischofthum statt Halbbauerhof
Grundstück
einzutragen. -
Carl Horn
Der zweite Eintrag in der Tabelle No. 23 lautet:
(Name des Besitzers) Carl Horn und seine Ehefrau Henriette geb. Dahlke
(Titulus possessionis) von denen Ersterer dies Grundstück durch gerichtlichen Vertrag vom 28. April 1869 von den Ferdinand Naffinschen Eheleuten für Fünfhundert dreißig Thaler gekauft hat und ist der Besitztitel für beide Eheleute vi decreti vom 29. April 1869 berichtigt.
Durch Vertrag vom 8 Februar 1870 haben Besitzer eine Parzelle von 100 QRuthen Ellernwiese für 26 rt verkauft und ist diese hier vi decreti vom 9 Februar 1870 abgeschrieben.
Unterschrift
Amtsgericht Bublitz I/82_1867-1878
Damit übernahm Carl Horn, dem bereits das Grundstück Nr. 13 gehörte, den überwiegenden Teil der Äcker und Wiesen des Hofes Nr. 23 am 28. April 1869 und beantragte, …
… den Besitztitel für ihn und seine Ehefrau Henriette geb. Dahlke zu berichtigen.
Amtsgericht Bublitz I/82_1869+04+28
Durch diesen Kauf waren die Höfe 13+23 im Jahr 1869 nach 9 Jahren wieder vereint, wenn auch mit geminderter landwirtschaftlicher Fläche.
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Am 08.02.1870 verkauften die Eheleute Carl Horn und Henriette geb. Dahlke 100 QRuthen Fläche an Schmiedemeister Carl Kuchenbecker.
Amtsgericht Bublitz I/82_1870+02+08
Dabei bedurfte es für den Fall einer beabsichtigten neuen Ansiedlung nach Maßgabe des § 25 des Gesetzes vom 3. Januar 1845 noch der Zustimmung des Landrats.
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In der Abschrift des Flurbuchs vom 17.03.1873 war als Eigentümer des Grundstücks Nr. 23 Carl Horn angegeben, die Fläche mit 26,19.30 ha und im Einzelnen mit Kulturart, Lagebezeichnungen und Flächeninhalten wie folgt verzeichnet:
Äcker, die Wurth, Kavelstücke und Baldenburger Hufe19,64,50 ha
+ 4,76.90 ha
+ 1,07.20 haWiese, Kavelstücke und Baldenburger Hufen0,57.40 haHofraum im Dorfe0,12.00 ha
+ 0,01.30 haAmtsgericht Bublitz I/82_1873+03+17
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August Johann Horn
Der Bauer Carl Horn und dessen Ehefrau Henriette geborene Dahlke tauschten ihre Höfe Nr. 13 und 23 mit Vertrag vom 09.05.1878 gegen das Grundstück Nr. 1 des Bauern August Johann Horn und dessen Ehefrau Johanne geb. Kuchenbecker. Die Übergabe erfolgte am 14. Mai 1878.
Amtsgericht Bublitz I/80_1878+05+14
Amtsgericht Bublitz I/82_1860-1932Der dritte Eintrag in der Grundbuchtabelle Nr. 23 lautet:
(Name des Besitzers) Der Bauer August Horn und dessen Ehefrau Johanna geborene Kuchenbecker zu Bischofthum
(Titulus possessionis) Auf Grund des notariellen Tauschvertrages vom 9. Mai 1878 aufgelassen am 3. und eingetragen am 8. Oktober 1883.
Amtsgericht Bublitz I/82_1867-1878
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Das Titelblatt wurde entsprechend der Grund der Gebäudesteuerrolle vom 1. August 1885 am 11. Dezember 1886 berichtigt.
Amtsgericht Bublitz I/82_1867-1932
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Gustav Giese
Gustav Giese, geboren am 09.01. 1858 in Neu-Zippnow, und dessen Ehefrau Bertha Rosenow, geboren am 06.02.1860 in Persanzig, übernahmen die Höfe Nr. 13 und 23, worauf das Königliche Amtsgericht am Tage der Auflassung, dem 22. März 1893, verfügte:
Einzutragen Band II No. 13 und 23 des Grundbuchs von Bischofthum, Abtheilung I Sp. 1-3
Der Bauer Gustav Giese in Bischofthum welcher mit Bertha Rosenow in Ehe und Gütergemeinschaft lebt …
Amtsgericht Bublitz I/82_1893+03+22
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Gütergemeinschaft Giese
Das Königliche Amtsgericht Bublitz bewirkte am 25. November 1913 zu den Besitzern des Grundstücks folgenden Eintrag in das Grundbuch:
Die Witwe des Bauern Giese Bertha geb. Rosenow in Bischofthum in fortgesetzter Gütergemeinschaft mit folgenden Kindern:
- Margarethe verehelichte Landwirt Emil Schwanke in Zippnow
- Gustav, Landwirt in Bischofthum
- Hermann, Landwirt in Bischofthum
- Else, unverheiratet in Bischofthum
- Olga, unverheiratet in Bischofthum
- Franz geb. 16. März 1894, Brauereilehrling in Rhinow [Rhinow, Landkreis Havelland, GK]
- Meta geb. 24. März 1898 in Bischofthum
- Erna geb. 29. Januar 1900 in Bischofthum
- Geschwister Giese
Amtsgericht Bublitz I/82_1860-1932
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In der Grundbuchtabelle war am 02.06.1914 für das Grundstück Nr. 23 eine Fläche von 26,19.30 ha ausgewiesen.
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Hermann Giese
Der Landwirt Hermann Giese übernahm die Grundstücke Nr. 13 und Nr. 23 durch Auflassung am 14. Dezember 1921.
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Der Text im Dokument lautet u.a.:
Bei Umschreibung des unübersichtlich gewordenen Blattes Bischofthum Bd. II Bl. 23 als Bestand eingetragen am 21. Dezember 1932 für den Landwirt Hermann Giese.
Amtsgericht Bublitz I/82_1932+12+21
Das Grundbuch Band II Blatt 23 erhielt am 21. Dezember 1932 die Nummer 126. Mit gleichem Datum wurden die nach einigen Verkäufen verbliebenen 24,54.69 ha auf das neue Blatt übertragen.
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Hermann Giese wurde im Landwirtschaftlichen Adressbuch der Provinz Pommern als Erbhof-Besitzer geführt. Die Grundstücke Nr. 13 und Nr. 23 wurden nicht mehr getrennt betrachtet.
Landwirtschaftliches Adreßbuch der Provinz Pommern
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Eroberung und Besetzung des Dorfes durch sowjetische Truppen, Beschlagnahme der Gehöfte und Vertreibung der deutschen Bevölkerung durch die Polen.
Über die Flucht und Vertreibung wird ausführlich im Buch
Geschichte von Bischofthum
berichtet.