Grundbuch-Blatt Nr. …
Ortsteil-Nummer …
Der Hof existiert nicht mehr.
⚭ Anna Dorothea Knopp
Anmerkung
Das Grundstück gehörte zunächst zum Hof Nr. 9 von Martin Kuchenbecker, dessen Lage rückschreitend vom letzten, von Zeitzeugen bestätigten Besitzer ermittelt wurde.
Doch die Besitzfolge von Kuchenbecker auf Schülke ist nicht durch Dokumente gesichert und gründet allein auf der geografischen Lage.
-
Martin Kuchenbecker
In einer Streitsache wegen der Ansprüche von Mousquetier David Kockenbecker wurde Martin Kockenbecker als Übernehmer des Bauernhofs von Hans Schultz genannt:
… man hat darin dadurch reussiret, daß der Halbbauer Martin Kockenbecker den Bauer Hof des Hans Schultz übernommen, …
Amtsgericht Bublitz I/74_1782+07+02
Hans Schultz ist wegen der nicht nachweisbaren Identität des Martin Kockenbecker möglicherweise nicht der Vorbesitzer des Hofes Nr. 9.
-
Johann Gottlieb Kuchenbecker
Martin Kuchenbecker hat sein Grundstück Nr. 9 durch einen gerichtlichen Vertrag vom 27. Juli 1816 an seine Söhne übertragen: den Hof an Michael Kuchenbecker und die Kathe nebst einer Baustelle auf der zum Hofe gehörigen Wurth und ein Weiderecht an Johann Gottlieb Kuchenbecker.
Regierung Köslin/12805_1837+07+14
Seitdem wurde Johann Gottlieb Kuchenbecker Kathenmann genannt.
Die entsprechenden
Verträge wegen Abtretung des Martin Kuchenbäcker'schen Bauerhofes in Bischofthum an den Sohn Michael Kuchenbäcker, an den Sohn Johann Gottlieb Kuchenbäcker die Bewilligung einer Baustelle, Zeitraum 1815–1841
werden verwahrt im Archiwum Państwowe w Koszalinie, Signatur 26/141/0/-/493. -
Der Kathenmann Johann Gottlieb Kuchenbecker führte am 14.07.1837 Beschwerde gegen seinen Bruder Michael Kuchenbecker wegen des von seinem Bruder verweigerten Weiderechts. Der Bruder argumentierte, dass der entsprechende Fleck auf der Dorfstraße läge und nicht mehr dem Hof zugerechnet würde:
Durch einen gerichtlichen Vertrag vom 27. Juli 1816 ist mir von meinem seit-dem verstorbenen Vater, dem Altwirth Martin Kuchenbecker bei Ueberlassung des Hofes an meinen Bruder Michael Kuchenbecker, eine Baustelle auf der zum Hofe gehörigen Wurth ausgesetzt, und dergestalt erblich überwiesen worden, daß ich davon entweder jährlich an meinen Bruder 12 rthlr Grundzins zahlen, oder dafür Handdienste leisten muß, wogegen mir aber auch die Ausfütterung einer Kuh zugesichert ist. Diese Stipulationen sind auch bisher stets erfüllt worden, die Abschreibung des Kathens, so wie der Baustelle selbst von dem Hofe ist aber nicht erfolgt, und gegenwärtig da der Fleck als zur Dorfstraße gehörig in Aufruf (genommen) genommen wird, verweigert mir mein Bruder das … Weiderecht für meine Kuh, indem er behauptet, daß er von dem, was nicht mehr als ein Pertinenz des Hofes betrachtet werde, auch keine Lasten übernehmen könne.
Regierung Köslin/12805_1837+07+14
Nach eigener Aussage war Johann Gottlieb Kuchenbecker
mit der Epilepsie belastet und zum Arbeitsverdienst die meiste Zeit ganz unfähig
.Dieser Fall ist ein Beispiel für die nicht für alle Betroffenen befriedigend verlaufene Gemeinheitsteilung.
Am 7. August 1837 antwortete die Regierung in Köslin, bezeichnete sich als nicht zuständig und verwies auf den Klageweg vor Gericht:
An den Kathenmann Johann Gottlieb Kuchenbecker zu Bischofthum bei Bublitz. Dem p.p. wird auf seine am 17. v. M. hier zu Protokoll gegebene Beschwerde … wegen Beeinträchtigung seines vermeintlichen Weiderechts für eine Kuh, hiermit zum Bescheide ertheilt, daß in dieser Angelegenheit als einer vom Privatrechtlichen, die Entscheidung und dem betreffenden Gerichte zusteht und bleibt es daher dem p. Gottlieb Kuchenbecker lediglich überlassen, seine beanspruchte Weidegerechtigkeit im Wege Rechtens durchzuführen.
Regierung Köslin/12805_1837+08+07
Wann die Kate mit dem Dorfstraßenfleck vom Grundstück Nr. 9 abgetrennt und in einem eigenen Blatt im Grundbuch geführt wurde, auch wer als Besitzer eingetragen war, ist nicht dokumentiert.
-
Wahrscheinlich erfolgte die Abtrennung um 1838 im Zusammenhang mit der Ausfertigung der Erbverschreibungen für die Bauernhöfe. Denn die Erbverschreibungen der Höfe wurden grundsätzlich ohne die beigeordneten Buden oder Katen gewährt.
Regierung Köslin/12805_1838+02+19
-
In dem Rezess zur Ablösung von Burg- und Baudiensten am 19.11.1844 wurden der Bauer und Gerichtsmann Gottfried Wilhelm Redlin und dessen Ehefrau Charlotte Friederike Kuchenbecker, die Tochter des Martin Kuchenbecker, als Besitzer des Bauerhofes Nr. 9 des Hypothekenbuches bezeichnet. Die Kate war nicht mit Burg- und Baudiensten belastet und deswegen nicht aufgeführt.
Auch 1852 beim Auseinandersetzungs-Rezess wegen der Ablösung der bisherigen Abgaben war die Kate nicht beteiligt.
Amtsgericht Bublitz I/72_1844+11+19
Amtsgericht Bublitz I/72_1852+11+18Die angenommene Besitzer-Folge von Kuchenbecker auf Schülke ist nicht gesichert.
-
Ewald Schülke
Von Zeitzeugen wurde Ewald Schülke als der Vater des letzten deutschen Besitzers Karl Schülke bezeichnet. Dass er auch Vorbesitzer des Hofes war, ist eine Annahme.
Detlef Gollnick
-
Karl Schülke
Den letzten Besitzer Karl Schülke haben Zeitzeugen benannt. Außerdem berichteten diese Zeitzeugen:
Auf dem Abbau war ein Schießstand. Die Schützenfeste fanden bei Pantels in der Gastwirtschaft statt. Die Musik kam von Schülkes Karl und Paul.
Detlef Gollnick
Dieser im Messtischblatt von 1939 eingetragene Schießstand war im Vorläufer von 1928 noch nicht vorhanden.
-
-
Eroberung und Besetzung des Dorfes durch sowjetische Truppen, Beschlagnahme der Gehöfte und Vertreibung der deutschen Bevölkerung durch die Polen.
Über die Flucht und Vertreibung wird ausführlich im Buch
Geschichte von Bischofthum
berichtet.Ernstere Schäden durch Brand beim Beschuss während des 2. Weltkrieges hat es auf den Höfen von Karl Schülke und August Remter gegeben.
Pommernzeitung vom 25. März 1967
Der Hof existiert nicht mehr