Heinz Kuchenbecker, Hans Joachim Lutz Kuchenbecker und Ing.grad. Rolf Kuchenbecker haben das Patent DE3005859 für ein Kinderfahrzeug mit Stoßstange erhalten und am 30.11.1982 das US Patent US4361338. Darin heißt es:
… Kinderfahrzeuge dieser Art haben in der Regel einen Grundaufbau aus einem Rohrgestell und sind als typische Gokart-Ausführungen nicht verkleidet. Das hat sowohl optische als auch wirtschaftliche Gründe, denn Verkleidungen sind teuer und konstruktiv nicht einfach mit dem Rahmengestell zu verbinden. Sie würden zudem die Selbstmontage durch den Kunden verhindern und würden entsprechende hohe Versandkosten wegen des sperrigen Volumens mit sich bringen.
Aus dem DE-GM 17 48 493 ist ein Kinderfahrzeug der eingangs genannten Art bekannt.
Eine Stoßstange ist dabei nicht vorgesehen. Abgesehen davon, daß durch das Fehlen einer Stoßstange der Frontbereich des Kinderfahrzeuges leicht beschädigt wird, ist hierdurch auch die Verletzungsgefahr für das Kind beim Auffahren auf ein Hindernis sehr groß. …